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ARGE Anspruchsübergang
#5
Dieser Paragraf schliesst aber einen Übergang aus, Abs. 2: "Der Übergang ist auch ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird."

In Absatz 1 scheint sich der Übergang auf folgenden Satz zu beziehen:

"Satz 1 [Übergang von Ansprüchen] gilt auch, soweit Kinder unter Berücksichtigung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 Satz 3 keine Leistungen empfangen haben und bei rechtzeitiger Leistung des Anderen keine oder geringere Leistungen an die Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbracht worden wären."

So ganz kann ich das auch nicht entschlüsseln.
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ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 15:36
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 16:46
Neudefinition von Familie - von Gast1 - 22-03-2009, 17:18
RE: ARGE Anspruchsübergang - von Max - 22-03-2009, 17:25
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 17:42
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:00
RE: ARGE Anspruchsübergang - von p__ - 22-03-2009, 19:17
RE: ARGE Anspruchsübergang - von blue - 22-03-2009, 19:31
RE: ARGE Anspruchsübergang - von beppo - 22-03-2009, 19:54

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