06-02-2015, 23:27
(06-02-2015, 23:14)steinlaus schrieb: Wenn wir fünf Jahre verheiratet waren, ohne ehebedingte Nachteile, ist es dann wirklich realistisch, dass fünf Jahre nach der Scheidung die H4 Behörden bei mir vorstellig werden wegen weiterem Exen-Unterhalt?
Möchte ich nicht ausschliessen wollen. Solange die Ex nicht auf eigenen Beinen steht, bzw. wiederverheiratet ist , ist das sicherlich möglich.