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Freiwillig Unterhalt zahlen?
#12
(06-02-2015, 23:14)steinlaus schrieb: Wenn wir fünf Jahre verheiratet waren, ohne ehebedingte Nachteile, ist es dann wirklich realistisch, dass fünf Jahre nach der Scheidung die H4 Behörden bei mir vorstellig werden wegen weiterem Exen-Unterhalt?


Möchte ich nicht ausschliessen wollen. Solange die Ex nicht auf eigenen Beinen steht, bzw. wiederverheiratet ist , ist das sicherlich möglich.
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Freiwillig Unterhalt zahlen? - von steinlaus - 06-02-2015, 08:32
RE: Freiwillig Unterhalt zahlen? - von p__ - 06-02-2015, 10:25
RE: Freiwillig Unterhalt zahlen? - von Petrus - 06-02-2015, 12:14
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RE: Freiwillig Unterhalt zahlen? - von Petrus - 08-02-2015, 09:53

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