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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#1
Guten Morgen

Hallo an alle, ich bin neu hier, aber hab hier schon so einiges gelesen und brauch jetzt selber mal Rat.

Ich wurde wegen Verletzung der Unterhaltspflicht in Abwesenheit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, wegen Bewährungswiderruf stand ich dann zur Fahndung und als die Polizei mich geschnappt hat, haben die mich vom Fleck weg verhaftet und ins nächste Gefängnis gebracht. Nachdem ich dann meine Zeit im Gefängnis abgesessen hatte, bekam ich dann einen Brief von der Gerichtskasse, mit der Forderung innerhalb 2 Wochen 1.000 Euro für meine Verurteilung bezahlen soll, da sonst Zwangsmaßnahmen gegen mich eingeleitet werden würden. Ja, aber leider ist bei mir der Karren komplett gegen die Wand gefahren und nichts mehr zu holen. Meine Motivation diese Situation zu ändern ist ehrlich gesagt in Anbetracht der Zahllast und der damit verbundenen Knechtschaft, sehr gering.

Meine Frage lautet, was ich dem Gericht antworten soll. Wenn ich ja nicht mal Geld habe um titulierten Unterhalt zu bezahlen, wie soll ich da die Gerichtskosten zahlen? Ist das überhaupt legal, wenn ich anstatt meiner Unterhaltsschulden, die Gerichtsschulden zahle?

P.S.
Ich will nicht wieder gegen das Gesetz verstoßen und diesmal mit den Behörden kooperieren, damit ich nicht nochmal in die Mühlen der Justiz gerate.

MfG/Karl
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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 06-02-2015, 09:08
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:35
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 23:45
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
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