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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#36
Hallo

Ich will euch mitteilen, wie es bei der Polizei war.

Hab verschlafen und war deswegen 30 Minuten später da, kam dann aber nach 5 Minuten sofort dran.

Im Büro dann angekommen nach dem üblichen Belehrungen und Fragen, hab ich dann gesagt, dass ich die Aussage verweigere und dass ich gerne das Aktenzeichen und Akteneinsicht hätte. Der Polizist hat mir gesagt, dass das nur ein Anwalt darf, worauf ich ihn sagte, dass solange das Verfahren nicht eröffnet ist, ich mir keinen Anwalt nehmen werde und dass es mein Recht ist, diese Informationen zu erhalten. Also schrieb der Polizist für den Staatsanwalt auf, dass ich Akteneinsicht beantrage. Das Aktenzeichen steht auf der Vorladung oben rechts als "VNr."
Dann wollte der Polizist meine Handynummer haben, die ich ihn aber nicht gab. Dann meinte er, ich solle mich nicht wundern, wenn die mich dann mal vom Fleck her verhaften wenn was sei. Darauf hab ich geantwortet, dass wenn die was von mir wollen, die einen Brief schreiben sollen und dann komme ich vorbei.

Anschließend fing der Polizist Smalltalk an, wollte wissen wie es mein Bruder geht. Worauf ich ihn fragte, was dies mit meinem Fall zu tun hätte. Es wäre privates Interesse, gab er zur Antwort. Dann hab ich ihn gesagt, dass er ruhig mal bei meinen Bruder vorbeifahren kann, wenn ihm was persönlich an ihn liegt.

Zu guter Letzt lies der liebe Polizist sich nicht nehmen, mir seine persönliche Meinung mitzuteilen:

Polizist: "Ich möchte ihnen jetzt nur noch abschließend meine persönliche Meinung mitteilen. Wenn ein Mann Kinder in die Welt setzt, hat der sich um diese finanziell zu kümmern."

Ich: "So wie jeder Mensch ein eigenes *** hat, so sollen sie auch ihre eigene Meinung haben dürfen."

Polizist (deutlich erbost): "Wenn sie hier so cool auf den Stuhl sitzen und frech werden, kann ich ganz andere Saiten aufziehen!"

Ich (immer noch cool auf den Stuhl sitzend): "Und wie soll das dann aussehen? Wollen sie dann auch ihre persönlichen Gesetze an mir anwenden?"

Er wurde dann sofort wieder ruhig und damit war das Gespräch beendet. Ich hab das Protokoll unterschrieben, wonach die Aussage verweigert wurde und bin gegangen.

Ok, ich sollte jetzt ja der Staatsanwaltschaft mit Bezug auf das Aktenzeichen schreiben, dass ich Akteneinsicht haben will. Kann ich da ganz einfach ein Brief an das Amtsgericht schicken, oder wie geht das von statten?
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Karl - 06-03-2015, 13:53
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
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