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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#45
(27-02-2015, 00:50)p__ schrieb: Bei der Akteneinsicht an Beschuldigte zicken sie fast immer rum, verweigern erst, verzögern, sei vorgewarnt. Du schickst an den Staatsanwalt folgendes:

"In der Strafsache gegen mich - Aktenzeichen [seit5:45wirdzurückgeschossen] - beantrage ich Akteneinsicht gem. § 147 Absatz VII StPO und bitte um Mitteilung, in welcher Form mir die Einsicht in die Akte gewährt werden soll."

Wird das abgelehnt, mit einem Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung antworten incl. Begründung.

Hallo

Ich hab der Staatsanwaltschaft den Brief per Einschreiben geschickt, wo ich um Akteneinsicht bat und zwar so, wie @p es mir vorgeschlagen hat. Seit dem sind Wochen vergangen und keine Antwort kam. Ich würde aber gerne wissen, was Sache ist und welche Beweise gegen mich vorliegen, leider ignoriert man mein Anliegen. Wie soll ich nun vorgehen?

In der Zwischenzeit empfing ich ein Schreiben, wo drinnen steht, dass im Ermittlungsverfahren gegen mich Auskünfte von der Rentenbehörde, Krankenkasse, Arbeitsamt, Arbeitgeber etc. eingeholt werden. Anscheinend suchen die Beweise gegen mich.
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