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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
#51
(10-08-2015, 09:24)DDG4LIF schrieb: ... Willst du damit sagen, dass er in Deutschland zwingend bleiben soll um Flaschen zu sammeln damit der die ungerechtfertigen Unterhaltsschulden Schritt fuer Schritt als Sklave abbezahlen kann? Danke.

... Dt. Botschat im Ausland interesessireren sich recht wenig fuer kleine Fische wie wir. ... Diplomaten sind sehr faule Menschen, vor allen wenn sie in waermere Laender wohnen.

Na klar, notfalls auch Flasachen sammeln oder Zeitungen austragen, jede zumutbare Arbeit wird von den Gerichten gefordert, sonst droht Aerger wegen 170er, und Knasterfahrungen wurden ja vom Betroffenen bereits gesammelt. Im Wiederholungsfall gibt es sicher mehr als nur 3 Monate.

Ausland ist auch OK, wenn dort Einkommen erziehlt wird. Mit den Behorden lassen sich dann entsprechende Zahlungsmodalitaeten aushandeln. Das machen die ziemlich professionell, anlaysieren Deine auslaendischen Gehaltsabrechnungen und passen dann die Lebenshaltungskosten entsprechend an, um den geschuldeten Unterhalt zu berechnen.

Rumlungern und Backpack Dauerurlaub im Ausland wird von Staatsanwaltschaft und Richter nicht akzeptiert.

Auf der Botschaft sind dann unsere Diplomaten auf einmal nicht mehr so faul, und sie haben genuegend Mittel, um Druck auszuueben, Stichworte Fuehrungszeugnis (wird fuer viele Jobs im Ausland benoetigt), Passversagung, Passentzug.

In Afrika hat sich eine Botschaft mit meinem Passantrag tagelang beschaeftigt, die Staatsanwaltschaft und andere Behoerden angerufen etc. Deutsche Diplomaten im Ausland sind eben sehr fleissig und gewissenhaft ... und entscheiden im Zweifel uebrigens auch mal fuer den Buerger. So bekam ich trotz Ausschreibung meinen Pass ... mit vielen diplomatischen Ermahrungen (endlich anmelden, endlich arbeiten usw.).
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von Mahatu - 10-08-2015, 11:23
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 20-10-2015, 18:04
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 24-10-2015, 13:01
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 13:09
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