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Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
Der Gerichtsvollzieher an sich ist schon auf deine Kooperation angewiesen. Wenn du nicht kooprativ ist, muss er die Polizei im Wege der Amtshilfe dazuholen.

Letztendlich muss der Gerichtsvollzieher einen erst einmal antreffen, wobei er sich glaube ich auch Zugang zur Wohnung verschaffen kann. Man kann auch so tun, als ob man mitgeht und zwischendurch die Biege machen.Big Grin

Wir hatten eine Frau in der Sozialberatung, die allerdings einen kompletten Vollschuss hat:

die hat ihren Namen vom Briefkasten entfernt, der Postbotin Schläge angedroht und all solche Scherze, damit sie für den GV nicht erreichbar war.Wink

@Zala

es ist eben ein zivilrechtlicher Haftbefehl und kein strafrechtlicher. Rechtlich ist es so, dass der GV schon die Festnahme vornimmt, aber eben keinen Zwang ausüben darf. Ansonsten reicht den GVs schon die Drohung. Die meisten kennen sich eh nicht aus und brechen dann zusammen. Wobei da mal einige den GV wegen Nötigung anzeigen sollten, das wäre ein wesentlich spannenderes Thema.

Außerdem hat es ja auch durchaus Vorteile eine VA abzugeben.

Ein Vergleichbarer Zusammenhang besteht, bei der Eintreibung von Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten. Da wird auch gerne einmal Erzwingungshaft angeordnet und das kommt da tatsächlich auch relativ häufig vor im Vergleich zur zivilrechtlichen Vollstreckung.
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Unterhalt geht vor - von Mahatu - 10-08-2015, 09:00
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 19-10-2015, 21:50
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 22-10-2015, 18:51
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 18:07
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 23-10-2015, 19:34
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von zeitgenosse - 23-10-2015, 20:33
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RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 08:39
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:08
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 09:26
RE: Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB - von the notorious iglu - 24-10-2015, 11:53
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Verstoß gegen §170 - Reloaded - von Karl - 26-02-2015, 16:23

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