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Kindesunterhalt und neue Partnerin
#6
Das sind einige wertvolle Hinweise, vor allem die Sache die Polen, vielen Dank dafür.

In meinem Fall ist ein Unterhaltstitel vorhanden, hat die Ex gleich bei der Scheidung mit eingebaut, obwohl ich von der Trennung an den "vorgesehenen" Betrag regelmäßig freiwillig gelöhnt habe.

Nochmal zu dieser Sache mit den Fahrtkosten: hab gerade in der DüTabelle nachgesehen, eine Stufe niedriger sind gerade mal 18 Euro, dafür lohnt der Aufwand in der Tat nicht.
Was käme denn bei der Durchsetzung einer Vereinbarung über Fahrtkosten heraus? Wie geht man denn das an so eine Erfüllungsübernahme? Hat das schon mal jemand gemacht hier? Meine 150km sind zwar Kacke, besonders wenn man die Strecke acht Mal pro Monat fährt, aber es gibt ja weitaus größere Distanzen über die sowas laufen kann. Was kann da bei mir im günstigsten Fall herauskommen und wie wahrscheinlich ist es, daß sowas klappt?

Gut, wenn Du Hochzeit ausschließen willst, dann wäre die m.E. beste Lösung, Deine Freundin zu überzeugen, vollzeit arbeiten zu gehen. Soweit ersichtlich sind die Kinder ja schon groß und nur noch eines unter 12.

Eigentlich also kein Grund vorhanden, die Teilzeithausfrau zu spielen. Es wäre insbesondere in Bezug auf Rentenanwartschaften auch in ihrem ureigensten Interesse, vollzeit zu arbeiten. Für Dich wäre es vermutlich etwas unbequemer, wenn die Hausarbeit dann halbe-halbe geteilt würde, für Deine Freundin aber eine fairere Regelung (und Ihr hättet mehr Geld in der Haushaltskasse).

....jup, die beiden großen sind 13 und 17, Vollzeit arbeiten ist geplant, muss aber erstmal gefunden werden. Solange haben die vier (Partnerin, drei Kinder) ohne mich erstmal eine Vorsorgunglücke. Für mich ist es dabei nicht nachvollziehbar, daß einerseits mal eben mein Einkommen als Ausgleich herangezogen wird, weil wir unsere Zahnbürsten in den gleichen Becher stellen möchten, und andererseits ich das steuerlich nicht geltend machen kann. Es wird praktisch wie eine Ehe gelebt, der eine steht für den anderen ein usw., aber Steuerklasse 1 bleibt.
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RE: Kindesunterhalt und neue Partnerin - von Schnabelhalter - 27-02-2015, 15:59

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