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Aufstockendes ALGII und Stress mit dem JA
#1
Hallo Forum,

bin durch diverse googeleien hier gelandet und hab die letzten Tage fleißig mitgelesen Big Grin


Bin für ein 2jähriges Kind unterhaltspflichtig, kann aber nicht zahlen.
Auskunft hab ich dem JA gegeben aber von denen kam nur zurück, dass ich voll leistungsfähig bin. Hab mich dann hingesetzt und brav nach den Leitlinien vom OLG Stuttgart gerechnet und kam auf ein bereinigtes Netto, was den Selbstbehalt um knapp 60 Euro unterschreitet.
Muss dazu sagen: ich hab noch Schulden die monatlich eine Tilgung von 300 Euro ausmachen. Wären diese nicht, könnte ich den Unterhalt theoretisch zahlen - selbt wenn ich unter dem Selbstbehalt liege.

Hab dem JA dann meine Gegenrechnung zukommen lassen. Antwort: "ja, wenn Sie Ihre Leistungsfähigkeit so in Frage stellen, dann brauchen wir noch mehr Unterlagen". Man wollte Lohnabrechnungen haben die bereits vorlagen, außerdem Miet- und Arbeitsvertrag.
Dem habe ich mit Verweis auf §1605 BGB widersprochen wonach Miet- und Arbeitsvertrag NICHT dazugehören und ich sowieso nicht weiter auskunftpflichtig bin, da ich gerade mal 5 Wochen zuvor alle Unterlagen eingereicht hatte.
Antwort vom JA darauf: ohne diese Unterlagen könne man nicht rechnen (wieso ging das 5 Wochen zuvor aber schon? - berufsbedingte Aufwendungen hat man aber gekonnt unter den Tisch fallen lassen. Und diese schlagen bei mir monatlich mit 360 Euro zu Buche -) und da ich mich weigere die Unterlagen einzureichen will man jetzt den gerichtlich festgesetzten Titel von 100% Mindestunterhalt (den ich bis heute - da zahlungsunfähig - nicht bedienen konnte) durchsetzen+75 Euro zur Tilgung von knapp 6000 Euro Unterhaltsschulden.

Und jetzt steh ich da mit meinem Talent....Hab was gehört dass man aufstockendes ALGII beantragen könnte. Nur ich selber blick da gar nicht durch was da reinspielt und was nicht....Bei den Online-Rechnern kam ich entweder nicht wirklich klar oder ich bekam immer unterschiedliche Ergebnisse...

Evtl hat hier ja jemand Tipps und kann mir so weiterhelfen. Bin auch sonst für alle Meinungen und Anregungen offen, da ich mittlerweile wirklich an nem Punkt bin wo gar nix mehr geht. JA hat Zwangsvollstreckung angedroht...wenn mein Konto dicht is kann mich mein Chef auf Arbeit beamen und wenn die Raten für den großen Kredit nicht bedient werden wollen die in kurzer Zeit das ganze Geld wiederhaben...
Ansonsten frag ich einfach mal: Könnte mir wer bei der Berechnung helfen ob ich überhaupt ALGII bekommen würde?


A-Bär
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#2
Der Berechnung des JA musst du dich nicht fügen.
In einem JA-Titel den du unterschreiben sollst, steht das drin, was du für richtig hältst sonst unterschreibst du nicht.
Und wenn die sich weigern das zu titulieren, was du willst, lässt du dir die Weigerung schriftlich geben.
Wenn sie auch das verweigert, schreibst du Ort, Zeit, Namen der Trulla und den Sachverhalt vor ihren Augen auf und beschwerst dich über ihre Arbeitsverweigerung.
Du kannst auch zum Notar gehen und dort titulieren lassen.
Das darf auch nicht viel mehr als 20,- kosten.
Wobei die Anrechnung deiner Schulden aber tatsächlich ein Problem ist.

Die Aufstockung über ALG2 ist im Prinzip auch simpel.
Du füllst den Antrag inkl. der Anlage BeBe aus.
In dieser machst du den titulierten! und bezahlten Unterhalt als Abzug von deinem Gehalt geltend. Ebenso die Umgangskosten.
Wenn du danach zuwenig hast, bekommst du ne Aufstockung, inkl. der Freibeträge für Erwerbstätige.

Aber gib mal ein paar konkrete Zahlen.
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#3
Moin Bär,

wer nach 'unterhaltsrechtlichen Leitlinien' in Nähe des Selbstbehaltes kommt, als Magelfall diesen unterschreitet, der ist meist schon bedürftig iSd SGB II.

Bedürftig nach Sozialrecht ist, wer den Bedarf nicht mit anrechenbarem Einkommen decken kann, er erhält ergänzende Leistungen, auch Aufstockung genannt.

Die ALG II-Rechner im Netz sind idR unbrauchbar, weil sie die besonderen Bedingungen pflichtiger Eltern nicht richtig abbilden.

Mit einigen wenigen Angaben könnten Deine Ansprüche nach SGB II hier mal überschlägig errechnet werden.

Benötigt werden:
- Dein Brutto/Netto-Einkommen und das anderer Mitglieder Deiner Bedarfsgemeinschaft
- Warmmiete (alles ohne Strom)
- Anzahl der Tage/Monat, an denen das Kind zum Umgang bei Dir ist
- Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts

Vorteil der Aufstockung nach SGB II ist, daß Unterhalt bereinigend vom Einkommen abgezogen wird (soweit tituliert und gezahlt), und Kosten aus Umgangsrecht/Pflicht und die tatsächlichen (angemessenen) Wohnkosten berücksichtigt werden. Probleme mit dem Unterhalt und dem JAmt sollte es dann nicht mehr geben.

Da die Aufstockung auch die sog. Freibeträge berücksichtigt, könnten aus diesen auch Altlasten bedient werden, ohne die Existenz zu gefährden.
.
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#4
Schuldentilgung ist für Kindesunterhalt fast immer irrelevant. Da musst du entweder die Höhe der Rate verkleinern oder aber in Insolvenz gehen. Es hängt auch davon ab, ob der Kredit für eine Wohnung, Existenzgründung aufgenommen wurde oder ob es sich um einen Konsumkredit, also Auto, Möbel, Urlaub etc. handelt.

Weitere Unterlagen:
Mietvertrag, daraus kann das JA herauslesen, ob deine Bude angemessen ist und ob die Warmmiete über 360€ liegt, dadurch KANN dein Selbstbehalt erhöht werden. Kopie Mietvertrag ans JA schicken macht also Sinn, wenn man den Selbstbehalt erhöht haben will, ansonsten ist das nur eine unnötige Informationsquelle.
Arbeitsvertrag? Die verdienstübersichten und Steuerbescheid sollten reichen, welche relevanten Informationen soll das JA aus dem Arbeitsvertrag herauslesen? Wenn du höhere Werbungskosten geltend machen willst, reicht doch die Anschrift deines Arbeitgebers (auf der Gehaltsabrechnung) sowie dass in der Übersicht keine Fahrkosten ausgewiesen sind. Ggf sieht man das auch am Steuerbescheid.
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#5
@skipper: du postest hier infos, von denen wusste ich gar nix....danke dir hierfür

der dank geht selbstverständlich auch an die anderen, die mir geantwortet haben :-)


dann poste ich hier mal die zahlen:

jahresbrutto: 26762,50 €
macht ein jahresnetto von 17521,60 €
warmmiete (ohne strom): 232,50 € (mein anteil an der miete, die gesamt 465 € beträgt)

hab mich mal ganz grob wegen diesen bedarfsgemeinschaften schlau gemacht....
ich wohn ja mit meiner freundin zusammen. normalerweise würde die ja in die bedarfsgemeinschaft mit reinfallen...hab aber irgendwo im netz dann noch so nen vordruck gefunden von wegen, dass man trotz zusammenwohnen und zusammensein nicht als bedarfsgemeinschaft gerechnet und gewertet werden kann, wenn man nicht für einander einsteht. auf dem wisch stehn dann sachen wie kein gemeinsames girokonto bzw gar kein zugriff auf das/die konten des anderen, teilung der warmmiete, keine einsicht in finanzen etc....

wie gesagt: wären die schulden nicht, dann könnte ich den unterhalt bewältigen....aber so würde mich der unterhalt immer weiter ins minus drücken. und beim JA stoß ich nur auf taube ohren...

hab dann noch n paar spezielle fragen an euch:
@ beppo: wie meinst du das mit tituliertem und gezahlten unterhalt? das problem is ja dass ich den titulierten unterhalt nicht zahlen KANN. macht das nen unterschied bei denen mitm antrag ob ich den unterhalt schon mal gezahlt hab? hab vor 2 monaten trotz dickem minus auf meinem konto dem JA 300 € überwiesen weil die mir mit zwangsvollstreckung kamen...

@mitglied: rate kann ich nicht verkleinern. großer kredit läuft schon auf die maximale laufzeit. wobei ich jetz im nachhinein erfahren hab, dass mir die bank eigentlich nie hätte den kredit geben dürfen. von wegen "jung, unterhaltspflichtig, und nicht gerade spitzenverdiener"...
warum das JA meinen mietvertrag haben will weiß ich nicht. ich denke mal eher die wollten an infos kommen ob ich da allein in der bude wohn und mir dann den selbstbehalt runterkürzen wenn die sehn dass meine freundin mit drin steht. also mich wieder künstlich zahlungsfähig rechnen....
und zum arbeitsvertrag: den haben und werden die nie bekommen. die anschrift von meinem arbeitgeber hatten die ja mit den lohnabrechnungen schon, aber trotzdem wurden in einer ersten berechnung (nach dem ich mich bei denen gemeldet hab "hallo, ich weiß nicht wie und von was ich den unterhalt bezahlen soll" "dann schicken sie uns mal diverse unterlagen, dann rechnen wir das neu" und raus kam ja doch nur "haha. tut uns leid aber wir können keine zahlungsunfähigkeit feststellen. mach mal 300 euro auf unser konto ansonsten gibts zwangsvollstreckung") GAR KEINE werbungskosten anerkannt. keine 5 % pauschale und auch keine fast 40 km auf arbeit obwohl die adresse auf den abrechnungen stand und ich dem das nochmal extra geschrieben hatte wo ich arbeite....


achja: der SB vom JA war so freundlich mich darauf hinzuweisen, dass laut § blablabla zwar keine tilgungsraten in abzug gebracht werden können, aber die zinsen schon. er hat immerhin selbstständig von meinem angeblichen bereinigtem netto noch die knapp 100 euro zinstilgung die das monatlich ausmacht abgezogen. da aber die berufsbedingten aufwendungen bei seiner rechnung gefehlt haben stand ich beim JA mit über 1300 € bereinigtem netto da.
schön wärs wenn ich das auch in der tasche und nicht nur auf nem blatt papier hätte....


umgang mit dem kind gibts keinen. hab auch zur KM keinen kontakt. ich seh nur ab und zu mal auf dem wisch dass die beim JA war oder was unterschrieben hat....


A-Bär
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#6
Mit einem Monatsnetto um 1.450,- und einem unterhaltsberechtigten Kind wirst du um die Titulierung und letztlich Bezahlung des Mindest-KU nicht herum kommen.

Nach Abzug von 225,- KU bist du noch ein Stück vom Selbstbehalt und vermutlich auch ALG2 Bedürftigkeit weg.
Und wenn du noch nicht mal Umgangskosten geltend machen kannst, sieht das schlecht aus.

Warum hast denn keinen Umgang und was hast du bisher dagegen unternommen?
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#7
Moin Bär.

Mit dem Einkommen (B 2230, N 1483) und Miete (233), die Freundin nicht zur BG gehörig, Schulden nicht angerechnet, kein Umgang...
bist Du nach meinem Sozialrechner NICHT bedürftig iSd SGB II.

Anders sähe es aus, wenn Du Umgang hättest (8 Tage/Monat), angemessen wohntest (450) und nicht zu viel arbeitetest (N 1200), um Dich ums Kind kümmern zu können, dann könnte Bedürftigkeit gegeben sein.

Aus meiner Sicht könntest Du jetzt folgende Dinge tun:
- Umgangsregelung fixieren
- In gemäßigte Teilzeit wechseln
- Mit Gläubigern verhandeln *
- Angemessene Wohnung für Dich und Kind anmieten
- Aufstocken
... und glücklicher Vater sein.Rolleyes

* Je nach Art von Schulden und Gläubigern: Unter Hinweis auf drohende Insolvenz (aufgrund Trennung/Scheidung und erdrückenden Unterhalt) nix oder geringe Einmalzahlung anbieten - und raus aus den Schulden! Oder weiter strecken.
Einer der Vorteile eines Pflichtigen!Shy
.
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#8
(04-05-2013, 11:06)A-Bär schrieb: Und jetzt steh ich da mit meinem Talent....
Tja, das besteht wohl auch darin, das Problem bisher nicht ernst genug genommen zu haben.

Allerdings sieht es mit deinen Angaben nicht ganz so gut aus. Problem ist das Zusammenleben mit Freundin, was "normalerweise" zu einer Bedarfsgemeinschaft führt. Allenfalls das erste Jahr des Zusammenlebens wird man als nicht Paar (= keine BG) darlegen können. Sie (oder du) hat wohl auch keinen Untermietvertrag und du kannst nicht darlegen, dass per Konto schon länger Untermiete bezahlt wurde....
"Normalerweise" geht Unterhalt vor Schuldentilgung. So wie es aussieht hat die das JA wohl leicht am Hacken.

Unklar für eine Berechnung ist auch die "Art" und evtl. Vermeidbarkeit deiner berufsbedingten Aufwendungen. Bei ALGII werden zur Arbeit liederliche 0,10 Eurocent pro km akzeptiert...

Überschlägig sieht es wohl so aus:

1. Bedarf
232,50 Kosten der unterkunft (wobei BG fraglich)
382 Regelsatz Erwachsener Lebensunterhalt
0,00 anteiliger Regelsatz Kind, da kein Umgang
0,00 Fahrtkosten Umgang, da kein Umgang
------
614,50€

2. Einkommenanrechnung
2230 Brutto
1460 netto
- XXX Fahrtkosten zur Arbeit
- 330 Freibetrag Erwerbstätige (maximal)
- 225 Kindesunterhalt (wenn tituliert und gezahlt)
-----
905,00€ anrechenbar

Ergo bist du weit drüber.

@skipper @beppo
Überschnitten, aber im Ergebnis sind wir uns wohl alle einig.

@beppo
Der KU IST längst tituliert! Er läuft hier eine ganz andere Gefahr. http://www.unterhaltspflichtverletzung.com
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#9
wäre ja auch zu einfach gewesen mit dem alg II.....

wegen unklarheiten gegenüber den fahrtkosten:
ich hab öfter bereitschaft. bin also daher gesehen auf mein auto angewiesen, da ich diese sonst nicht wahrnehmen könnte.

@sorglos: wir stehen beide im mietvertrag drin. von ihrem konto geht die gesamtmiete an den vermieter und ich überweise ihr jeden monat meinen mietanteil. es wäre also schon belegbar, dass BEIDE gleich für die miete aufkommen. aber is jetz eh ein punkt den ich vernachlässigen kann da ich so oder so "drüber" bin

der große kredit läuft für ne bank. hab damals alle offenen forderungen mit der aufnahme von einem großen kredit abbezahlen wollen....und ich glaub ehrlich gesagt nicht dass sich die bank einfach so ruhig stellen lassen wird....sind immerhin gute 16 k euro die da noch offen sind. kann mir beim besten willen nicht vorstellen dass die sich mit gar nix oder ner kleinen summe abspeisen lassen. (wobei: mit ner insolvenz würden die so gut wie gar nix mehr kriegen weil ich mit dem unterhalt dann nur noch jeden monat 16 euro oder so abdrücken könnte (mir bleibt ja n pfändbarer freibetrag...)... von den unterhaltsschulden beim JA will ich gar nicht erst anfangen. dass die auf die zahlung bestehn is mir mehr wie sonnenklar...

doch mal den nächsten brief vom JA abwarten ob die meine fahrtkosten nicht doch mal anerkennen wollen...


danke für die - leider ernüchternden - antwortenUndecided
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#10
Ich geh mal davon aus, dass die Mutter des Kindes höchstens "normal" verdient, eher momentan gar nicht oder nur teilweise erwerbsmässig arbeitet.
Ich schreib dir einfach mal aus Sicht des Jugendamts, bzw der Helferindustrie.
Im Prinzip betreut sie das Kind, du sollst es versorgen (monetär) was du aber nicht machen willst, weil du vor einiger Zeit einen dicken Kredit aufgenommen hast, den du abbezahlen musst. Also im Prinzip vergrößerst du dein Vermögen (durch Verkleinern der Schulden), während der Staat, die Mutter, das JA für dich einspringen sollen, damit das Kind, für das du auch verantwortlich bist versorgt wird.
Und jetzt erzähl mal, wie willst du unter diesen Umständen einen Beistand bei JA oder einen Richter davon überzeugen, dich doch bitte deinen Kredit abzahlen zu lassen usw.

Wenn du keine Angaben zum Mietverhältnis machen willst, dann wirst du so gestellt, als würdest du eine Warmmiete von 360€ im Monat haben.
Wenn du mit einer Freundin zusammenwohnst, dann geht das nur so: 1. du bezahlst die Miete an den Vermieter. Deine Freundin bezahlt bar an dich. Deine Freundin ist in einem anderen (Hartz4-freien) Haushalt gemeldet. Bei allen anderen Konstellation kann man dir eine Haushaltsersparnis etc. anrechnen.
Das klappt nur, wenn die Wohnkosten angemessen sind, also eine Wohnung für dich plus ein Kind, das regelmäßig zu Besuch kommt.

Wie ist denn dein Verhältnis zur Mutter, will sie den Alleingang machen, oder würde sie dich in die betreuung des Kindes mit einbeziehen, evtl. bis zu einem 50:50 Wechselmodell?

Werbungskosten: Wenn du höhrere Werbungskosten als die Pauschale veranschlagst, also statt Bus und Bahn ein Auto o.ä., dann musst du das belegen. Natürlich wird der Beistand vom Jugendamt versuchen, dir den Betrag zu drücken wo es nur geht. Auch vor Gericht, wirst du da nur teilweise Erfolg haben. Wenn du den kredit z.B. aufgenommen hast um ein KFZ zu kaufen, auf das du wegen dem Weg zur Arbeit dringend angewiesen bist, dann wird man dir u.U. den Kredit anerkennen, aber keine km-Pauschale mehr, da du ja die Finanzierungskosten des KFZ bereits mit dem Kredit abdeckst.
Man könnte dir also vor Gericht auch sagen, dass du die Obliegenheit hast, näher an deinen Arbeitsort ran zu ziehen, deine Kreditraten durch eine Insolvenz auf null zu drücken, dafür den vollen Mindest KU zu berappen.

Wenn du also, wie hier empfohlen wird den Mundestunterhalt titulieren lässt und dann vom Amt aufstocken lassen willst, dann kommst du wegen deiner Wohnsituation in die nächste Klemme: das Einkommen deiner Freundin zählt mit, wenn ihr schon länger als ein 1/2 Jahr zusammenwohnt. Und wenn du den Antrag zum Aufstocken stellst, dann wirst du dich an eins gewöhnen müssen: die wollen und dürfen wirklich fast ALLES an Unterlagen sehen. Lieferst du nichts, gibt's eben erst mal kein Geld.
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#11
Also nach dem Mehr an Infos bleibt dir wohl nix anderes übrig, als an die Schulden ranzugehen.

Bezgl. Kindesunterhalt solltest du wohl über den titulierten Betrag umgehend die Zahlung aufnehmen. Vorallem erstmal den laufenden KU, nicht die Schulden. Denn für den Fall, dass das JA ernst macht, und in die Lohnpfändung ginge, bliebe dir vermutlich auch nur 850-900€, weil wegen Kindesunterhalt (als besondere Schulden) unter die Pfändungsfreigrenzen gepfändet werden kann (siehe §850d ZPO) das liegt im Ermessen des Vollstreckungsgerichts. Dann geht der Bankkredit eh hopps.

Wenn du dann laufende KU-Zahlungen nachweisen kannst, wird dir der höhere Pfändungsfeibetrag gewährt ggü. der Bank (weil das "nur" normale Schulden sind). Mit 1 Unterhaltsberechtigten liegt der Mindestfreibetrag bei monatlich 1.439,99 € ab 1.7.2013. Da bliebe nicht viel für die Bank.
http://www.jm.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#12
@ sorglos:

bin ja in der zwischenzeit nicht untätig geblieben und hab mich weiter schlau gemacht (u.a. auch hier im forum)
du schlägst eigentlich genau das vor, was ich gesucht habe.

nämlich: unterhalt zahlen, bankkredit einstellen
schaun dass mein konto auf ein p-konto umgestellt wird (für alle fälle)


wenn die bank dann doch kommt "weil keine rate einging hast du jetz 2 wochen/monate (was genaues außer "in kurzer zeit" steht in meinen kreditunterlagen nicht drin) die gesamte kreditsumme zu begleichen". wenn die dann zwangsvollstrecken wollen bzw gerichtsvollzieher oder sonstwas kommt heißts nur "kein geld da zum pfänden". ab juli wie du schreibst sogar noch weniger

statt privatinsolvenz "langt" dann ne EV.
würde denen dann wohl auch über nen anwalt nen "deal" anbieten: mein minimal erspartes gegen den rest der kreditsumme. wenn die sich nicht drauf einlassen oder notfalls von freunden was leihen damit man überhaupt was anbieten kann...lassen die sich nicht drauf ein bleibt immer noch die insolvenz....


wie und bei wem muss ich mir den höheren pfändungsfreibetrag gewähren lassen? mit unterhaltstitel zur bank oder geht das über diese eine stelle im amtsgericht?

wenn ich nen logikfehler eingebaut habe, korrigiert mich bitte. aber ich schöpfe gerade wieder hoffnung den KU gegen den bankkredit tauschen zu können
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#13
Die nötigen Bescheinigungen bekommst du bei der Schuldnerberatung.
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#14
noch ne zwischenfrage:

wie is das mit steuererstattungen? wenn die kommen und mein konto wird gepfändet, dann sind die weg oder?
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#15
(07-05-2013, 15:37)A-Bär schrieb: wie is das mit steuererstattungen? wenn die kommen und mein konto wird gepfändet, dann sind die weg oder?
Ja, klar.

Aber es kann schon sein, dass vorher das JA die direkt beim Finanzamt "abzweigt" und bei vielen Vätern mit UVG-Schulden der Fall. Der Staat kann hier "aufrechnen - deine Forderung gegen seine Forderung. Das Jugendamt und das Finanzamt gehören doch zur gleichen Firma;-) So dass sie schon gar nicht mehr auf dein Konto kommen können.
(07-05-2013, 15:28)iglu schrieb: Die nötigen Bescheinigungen bekommst du bei der Schuldnerberatung.
Siehe u.a. hier: http://www.infodienst-schuldnerberatung....d-xii.html
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
danke an iglu und sorglos Wink


nochmal ne frage - einfach nur zum besseren verständnis:

also: ab 1.7. knapp 1440 euro pfändungsfrei wenn ich ab sofort unterhalt zahle und bis dahin nachweisen kann, dass ich meiner verpflichtung nachkomme

bei den bescheinigungen auf die ich mit dem link komme wird ja miete etc abgefragt. wenn das alles korrekt ausgefüllt ist, komm ich dann nicht auf auf nen betrag der weit unterhalb dieser freigrenze liegt?HuhUndecided

dachte eigentlich eher der wisch vom schuldenberater sieht sinngemäß so aus "wir bestätigen hiermit, dass herr a-bär unterhaltspflichtig ist und diesen verpflichtungen auch regelmäßig nachkommt (belegt durch kontoauszüge und kopie des unterhaltstitels). deshalb ist eine erhöhung des pfändungsfreien betrags auf 1440 euro nötig"
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#17
Mach einfach einen Termin, frag, was du mitbringen sollst und gut.
Die Freibeträge sind fix, unabhängig davon, ob du tatsächlich so viel Unterhalt leistest oder wieviel Miete du bezahlst.
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#18
Hi,

hab mal wieder Post vom JA bekommen....

Kurzfassung: von den 100% Mindestunterhalt wird nicht abgerückt, Mangelfallberechnung kann ich machen lassen wenn ich endlich alle fehlenden Unterladen nachreiche, ansonsten soll ich mir Gedanken machen wie ich die Schulden zurückzahle und denen ein Angebot unterbreiten...

Ich zietiere mal ein paar (gekürzte) Stellen aus dem Schreiben: "Nachdem Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Zweifel gezogen haben, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung notwendig. ...hierfür notwendige Unterlagen, also Einkommensnachweise ....Arbeitsvertrag, Einkommenssteuerbescheid und den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung...wurden angefordert."

(Hatte ich damals abgelehnt, da Einkommensnachweise vorgelegt soweit 5 Wochen zuvor soweit vorhanden eingereicht. Einkommenssteuerbescheid hab ich denen geschickt. Arbeits- und Mietvertrag seh ich nicht ein. Die konnten mir damals keinen § nennen, der die dazu berechtigt nach dem Zeugs zu verlangen und jetzt heißts einfach "ohne Miet- und Arbeitsvertrag keine Neuberechnung")

"Unterhaltsrechtlich ist der Unterhaltspflichtige nachweispflichtig, sofern er geltend macht, den Mindestunterhalt nicht leisten zu können. Darüber ist er seinem Kind gemäßg §1603 Absatz 2 BGB gesteigert zum Unterhalt verpflichtet....Zur Unterhaltserbringung sind alle verfügbaren Mittel, einschließlich des Vermögens ...einzusetzen.
Ab Kenntnis der Unterhaltspflicht werden z.B. neue Kredite nicht unterhaltsmindernd anerkannt ....und es darf keine Verschlechterung der Einkommensverhältnisse herbeigeführt werden. Durch Ihren Umzug ... zum Jahresbeginn haben Sie eine solche Verschlechterung ...herbeigeführt... ."

(Anmerkung: mit dem aufgenommenen Kredit wurde u.a. der gerichtliche Vaterschaftstest gezahlt weil ich damals schon blank war...Thema Umzug: hab damals als ich davon erfuhr, dass ich der Vater sein soll in einem Ort, nochmal 7 km weiter von hier gewohnt. Musste dort dann ausziehen und habe vorübergehend woanders in Miete gewohnt. Und diese "vorübergehende Begleiterscheinung (übrigens zu ner sauteuren Miete weil nix andres gefunden) des Wohnens in Arbeitsnähe wird mir jetzt als "normal" angedichtet...Ich habe meinen Lebensmittelpunkt aber hier! Und nicht 40 km weiter weg...)

"Es steht Ihnen frei, die genannten Unterlagen zeitnah vorzulegen oder Ihrerseits .... ein Zahlungsangebot zu unterbreiten"


Und jetz? Die sagen ich bin selber Schuld weil ich wieder in die Heimat zurückgezogen bin, erkennen jetzt weder Schulden noch Fahrtkosten in irgendeiner Weise an. Ich verstehs so, dass die - nachdem die Fahrtkosten und Schulden nicht angerechnet werden - eh keine Mangelfallberechnung machen würden, erzählen mir aber dass für selbige äußert fragwürdige Dokumente vorzulegen sind...

Wie schätzt Ihr das ganze ein? Hier kommt ein Schlag nachdem andern Undecided

A-Bär
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#19
Das ist moderne Waffengleichheit:
Auf der einen seite das Jugendamt mit Beistand, der völlig kostenlos für deine Ex Unterhalt fordert. Wenn du nicht das titulieren lässt, was er für "angemessen" hält, dann geht er nach Ablauf der Fristen vor Gericht.
Sein Aufwand: Klage aus Textbausteinen zusammenstellen, Unterlagen beifügen, Gerichtskosten aus Staatsgeldern hinterlegen und bei der Verhandlung dabei sein, während seiner Arbeitszeit, versteht sich, bezahlt von Staatsgeldern.
Dein Aufwand: Anwalt suchen und finden und erst mal bezahlen, bzw. PKH beantragen etc. Du musst frei nehmen um bei Gericht zu erscheinen, Unterlagen stellst du in deiner Freizeit zusammen.

Ergebnis:
Verlierst du, zahlst du alles, deine Schulden erhöhen sich. Wenn du PKH bekommst, wird ein teil der Gerichtskosten und des Anwalts übernommen.
Verliert das JA, zahlt die Staatskasse alles, der Mitarbeiter geht raus, eine rauchen oder so und denkt sich: Pech gehabt, ihn juckt das kein Bonus.

Also entweder du hoffst, dass er deine Mangelfallberechnung mitmacht und reichst weitere Unterlagen ein,
oder du titulierst eben 100%
oder du lässt es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Das sind deine Optionen.


Was du danach machst, ist wiederum eine andere Sache. Noch kannst du alles gegen die Wand setzen, Auswandern, U-Boot spielen uvm.
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#20
(26-05-2013, 09:13)A-Bär schrieb: Wie schätzt Ihr das ganze ein? Hier kommt ein Schlag nachdem andern Undecided
Naja es sind ja eigentlich keine neuen Schläge sondern die Wiederholung der alten.

Wie wir dir oben schon gesagt haben, wirst du vermutlich um den Mindest-KU nicht herum kommen.

Deine Angaben geben da einfach nichts her, was dir eine Tür öffnen würde.

Und ALG2 Aufstockung sieht es auch nicht aus.

Ich würde sagen, zahle den Mindest-KU und überlege dir, wie du die anderen Baustellen bereinigst.
Oder ziehe nach Timbuktu.
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#21
Werds wohl so hinnehmen müssen und werd "das andere drum rum" in Angriff nehmen....

Nur zum besseren Verständnis für mich: ist das normal, dass für Mangelfallberechnungen Arbeits- und Mietvertrag verlangt werden?

Hab jedenfalls für mich selbst beschlossen, dass ich das Geschreibe mit dem JA aufgebe. Hab mich jetzt ca. 4 Monate mit denen rumgeschlagen und alles was zurückkommt ist ein Tritt in den Hintern.
Die Schreiben mir auf 2 DIN-A4-Seiten, dass Sie die höheren Fahrtkosten nicht anerkennen, faseln dann aber nen Absatz weiter was davon, dass ich für eine Mangelfallberechnung eben den Miet- und Arbeitsvertrag vorzulegen habe. Werden die Fahrtkosten nicht anerkannt, komm ich so oder so nicht in die Nähe des Selbstbehalts - Mangelfall hat sich also da schon erledigt. Die beiden genannten Verträge wären also wieder nur Informationen frei Haus für die, aus denen Sie mir nen Strick drehn könnten (u.a. wegen dem Mietvertrag in dem meine Freundin mit drin steht). Wahrscheinlich würden die sogar aus meinem Arbeitsvertrag rauslesen dass ich ja jede Woche nochmal 40 Stunden zusätzlich arbeiten gehn könnte, Schlaf braucht ein Unterhaltspflichtiger nicht, und freies Wochenende und Urlaub erst recht nicht....

Wenn die nochmal was von mir wissen wollen, gibts nur noch Zweizeiler als Antwort + die geforderten Unterlagen (erst in 2 Jahren wieder der Fall).

Würds eigentlich Sinn machen den Leuten da direkt zu schreiben "Ich biete Ihnen eine monatliche Schuldentilgung in Höhe von 5 Euro an, sollten Sie auf höhere Raten bestehen muss ich leider PI anmelden"? Oder fallen die dann vor Lachen von Ihrem Stuhl?

Was ich nicht versteh: die ziehen einen Unterhaltspflichtigen komplett aus. Wissen über alles Bescheid und wollen immer mehr und mehr und mehr. Und ich zahl für ein Kind, wo mir erst jetzt mitgeteilt wurde, dass die KM schon für über einem halben Jahr (!!) umgezogen ist....


A-Bär
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#22
(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Nur zum besseren Verständnis für mich: ist das normal, dass für Mangelfallberechnungen Arbeits- und Mietvertrag verlangt werden?
Werden? Ja.
Werden dürfen? Jein. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage aber wenn sie trotzdem danach fragen werden sie nicht bestraft.
Liefern müssen? Nein.

(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Hab jedenfalls für mich selbst beschlossen, dass ich das Geschreibe mit dem JA aufgebe. Hab mich jetzt ca. 4 Monate mit denen rumgeschlagen und alles was zurückkommt ist ein Tritt in den Hintern.
Die Schreiben mir auf 2 DIN-A4-Seiten, dass Sie die höheren Fahrtkosten nicht anerkennen, faseln dann aber nen Absatz weiter was davon, dass ich für eine Mangelfallberechnung eben den Miet- und Arbeitsvertrag vorzulegen habe. Werden die Fahrtkosten nicht anerkannt, komm ich so oder so nicht in die Nähe des Selbstbehalts - Mangelfall hat sich also da schon erledigt. Die beiden genannten Verträge wären also wieder nur Informationen frei Haus für die, aus denen Sie mir nen Strick drehn könnten (u.a. wegen dem Mietvertrag in dem meine Freundin mit drin steht). Wahrscheinlich würden die sogar aus meinem Arbeitsvertrag rauslesen dass ich ja jede Woche nochmal 40 Stunden zusätzlich arbeiten gehn könnte, Schlaf braucht ein Unterhaltspflichtiger nicht, und freies Wochenende und Urlaub erst recht nicht....
Richtig.


(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Wenn die nochmal was von mir wissen wollen, gibts nur noch Zweizeiler als Antwort + die geforderten vorgeschriebenen Unterlagen (erst in 2 Jahren wieder der Fall).


(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Was ich nicht versteh: die ziehen einen Unterhaltspflichtigen komplett aus. Wissen über alles Bescheid und wollen immer mehr und mehr und mehr. Und ich zahl für ein Kind, wo mir erst jetzt mitgeteilt wurde, dass die KM schon für über einem halben Jahr (!!) umgezogen ist....
Genau.
Thats what they are paid for.
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#23
Das Jugendamt tritt wie so eine Art Anwalt für das Kind auf (realistisch ist es ein kostenloser Anwalt und Inkassobüro von Mutter)

Du bist nur verpflichtet, Auskünfte zu deinem Einkommen und Vermögen zu geben, wie im BGB fest geschrieben.

Wenn du das nicht machst, dann kann der Beistand dich gerichtlich zwingen lassen, diese Auskünfte zu geben.

Anhand deiner Auskünfte kann dann der Beistand die Höhe deiner Unterhaltspflicht berechnen. Es gibt aber auch einkommensverringernde oder selbstbehaltserhöhende Aspekte. Willst du davon profitieren, dann liegt es an dir die entsprechenden Angaben zu machen und Belege dafür zu liefern. (ob nun dem beistand oder später Gericht) Ansonsten braucht der Beistand das nicht zu berücksichtigen.
Der Beistand (Anwalt) berechnet dann aus den Angaben anhand seiner Interessen und Gewichtung einen Unterhaltsbetrag und bietet dir an, diesen titulieren zu lassen (sofern Mutti das so will)
Wenn du bei deiner Berechnung rausfindest, dass dein Betrag niedriger liegt, dann kannst du mit dem Beistand verhandeln und musst dafür natürlich Angaben machen und Belege bringen.
Hast du am Ende einen Titel unterschrieben, der dem Beistand rechtlich ausreichend erscheint, dann ist das Recht des Kindes erfüllt und der Unterhalt braucht nicht gerichtlich festgesetzt werden.
Bedeutet für dich: keine Gerichts- und Anwaltskosten.

Wenn der titulierte Betrag 0 ist (also nicht tituliert) oder dem Beistand zu wenig, u.a. weil du die Belege nicht geliefert hast, dann wird er eine Gerichtsklage (über die Differenz) einreichen. Und dann kannst du nicht mehr mit zusätzlichen Belegen und Belastungen kommen, da der Beistand ja nicht geklagt hätte, wenn er die Info vorher gehabt hätte. Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

Fazit:
Willst du eine Mangelfallberechnung mit dem Beistand machen, dann leg ihm die Belege vor und einige dich mit ihm, sofern möglich.
Wenn du die belege nicht vorlegen willst, dann lass die Kommunikation bleiben, schreib dem Beistand was du titulieren willst und warum, geh zum JA oder Notar und lass einen entsprechenden Titel erstellen und warte auf die Reaktion des Beistands. Ist er damit nicht zufrieden, wird er die Differenz einklagen.
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