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67. Deutschen Juristentag beginnt: Familienrecht
#1
Am 23.9. beginnt der 67. Deutschen Juristentag. Ganz vereinzelt kommt in der Presse was dazu: http://www.n-tv.de/1026630.html

Ein Abschnitt daraus: "Nina Dethloff, Gutachterin beim Juristentag, will noch weiter gehen. "Für bestimmte verfestigte Lebensgemeinschaften sollten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Ausgleich eines partnerschaftsbedingten wirtschaftlichen Ungleichgewichts ermöglichen." Sie schlägt einen Vermögensausgleich, Unterhaltsansprüche und sogar Regeln zur Verteilung des Hausrats vor. Wer trotzdem ungeregelt zusammenleben möchte, müsste dies vertraglich festlegen."

Interessant sind die "Thesen" im Original: http://www.djt.de/index.php , beginnend mit "Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß?", dann Brudermüller mit "Unterhaltsrechtliche Ausgleichsordnungen und ihre ethische Legitimation", danach Hahne aus der Fünferbande des BGH mit "Thesen zum Versorgungsausgleich", und schliesslich mit dem letzten Wort (oh wäre es doch wirklich ihr Letztes) die grässliche Quassel-Dombek aus Lall-Berlin mit "Die bestehenden Ausgleichssysteme des Familienrechts".

Da sind nun alle versammelt, die mit ihrer Klappe das gesprochene Recht massgeblich mitgestalten. Man tut gut daran zu beobachten, was auf dem Juristentag passiert, denn das ist zusammen mit dem Familiengerichtstag immer ein Vorbote kommender Entwicklungen in der Rechtssprechung. So wurde zum Beispiel die abartige Unterhaltsverlängerung für Mütter ohne Trauschein im Detail auf den Gerichtstagen ausgeschwitzt, die dem ersten Gesetzentwurf vorausgingen.

Wer Zeit hat, kann noch die Thesen zur Mediation lesen: http://www.djt.de/files/djt/67/djt_67_th...iation.pdf
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#2
Wer keine Lust hat, sich das Papierchen reinzuziehen, hier die Forderungen von Juristin Prof. Dr. Nina Dethloff:
  • Kein Unterschied mehr zwischen Heirat und Nichtheirat beim Betreuungsunterhalt. Es kommt nur auf das Zusammenleben an.
  • Keine Dreijahresgrenze für Betreuungsunterhalt. Ein Altersphasenmodell soll wieder her. Vermutlich das Alte, also 15 Jahre lang zahlen.
  • Keine Verwirkung von Betreuungsunterhalt. Nie. Immer zahlen. Auch bei neuer Heirat der Unterhaltsempfängerin. Verzicht von Betreuungsunterhalt soll generell ausgeschlossen sein.
  • Ehegattenunterhalt: Ein paar neue Etiketten und neue Berechnungsmethoden, ansonsten wird daran festgehalten und erweitert. Verwirkungsgründe sollen wegfallen. Neuer Partner vorhanden? Trotzdem weiterzahlen, wenn der nicht genug Geld hat.
  • Mehr Vorteile beim Zugewinnausgleich für den, der die Kinder hat.
  • Versorgungsaugleich auch für kurze Ehen.
  • Der Staat soll sich massiv in nichteheliche Partnerschaften einmischen und kontrollieren, ob irgendeiner der Partner irgendwo einen Nachteil erleidet. Wenn ja, ist dieser Nachteil mit allen möglichen Instrumenten, Regelungen, Rechnungen auszugleichen.
  • Vermögensausgleich, Unterhaltsansprüche sollen als Normalfall für nichteheliche Partnerschaften eingeführt werden, wer das nicht will muss einen extra Vertrag darüber abschliessen.
  • Generell mehr neue Rechnungen, Regelungen, mehr Komplexität, mehr staatliche Kontrolle, Eingriffe.

Brudermüller ist auch ganz witzig. Er plädiert sogar dafür, Betreuungsunterhalt als eine Art Kindesunterhalt anzusehen. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten. Auch bei ihm gilt: Länger, höher, weiter. Er will auch die gesamten Kosten für Fremdbetreuung dem unterhaltspflichten Elternteil auferlegen. Schon irre, diese Juristenlogik. Der Pflichtige soll die Nichbetreuung komplett zahlen....
Auch bei ihm gibts Umetikettierungen beim Ehegattenunterhalt, an dem natürlich festgehalten werden soll. Der "Nachteilsausgleich" soll stärker im Vordergrund stehen. Ebenso fordert er staatliche Eingriffe, Unterhalt, Ausgleiche für längere nichteheliche Partnerschaften.

Von BGH-Chefin Meo-Miau Hahne nichts Unerwartetes. Sie hat offenbar Proleme mit der selbstgeschaffenen Komplexität des Versorgungsausgleichs. Bekämpft wird das natürlich nicht durch ein "weniger", sondern immer durch ein "mehr".

Dombek, oh je. Ihre Sorge gilt zunächst mal den Anwaltshonoraren und der Frage "wie lässt sich mehr verdienen"? Die Eltern bringen nicht genug, vor allem wenn sie sich gemeinerweise mal nicht streiten, also soll der Staat was drauflegen, dafür erfindet sie eine "Vertragskostenhilfe" und möchte alle möglichen Verträge zwischen Partnern erzwingen, für die Gebühren fällig werden. Nicht schlecht, die Idee. Nicht erst nach der Ehe/Partnerschaft abkassieren, sondern schon vorher. Nachher natürlich auch noch, schliesslich muss der Staat so wie bisher auch immer die statthaften Vertragsinhalte in fröhlichem Reigen ändern, so dass sich nachher über den Vertrag trefflich prozessieren und kassieren lässt.

Beim Betreuungsunterhalt wendet sie sich gegen jede Vereinfachung. Klar, dabei verdient man ja zu wenig als Anwalt. Sie ist natürlich auch gegen jedwede Verwirkung des Betreuungsunterhalts. Lasst die Korken knallen, gezahlt werden muss immer.

Interessanterweise ahnt sie was, wenn sie zur Gleichschaltung von Ehe und Nichtehe kommentiert: "Dies widerspräche der Freiheit der Wahl der Lebensformen und würde auf keine Akzeptanz stoßen.". Aber hallo! Seit wann interessiert eine deutsche Juristin die "Akzeptanz" der Delinquenten? Aber auch sie möchte Schlupflöcher für Ausgleiche und Unterhalt zwischen Nichtehelichen und zwar über dem Umweg eines "Vertrauensschutzes". Neue Gesetze müssen natürlich her. Auch möchte sie alle noch bestehenden Vorteile einer Ehe streichen.


Das Juristenraumschiff - oder sollte man U-Boot sagen?- dringt wieder mal tief ein in die unendlichen Weiten der Unterhaltsansprüche, vor allem zwischen Leuten die nicht mal verheiratet sind. Ein Raum, der nur in Deutschland erschlossen ist, dem Leuchtstern des Unterhaltsdenkens in einer so unterhaltskalten Welt, die so gar nicht dem deutschen Wesen folgen mag. Unten, auf der profanen Ebene des Normalbürgers "Emil Mustermann" und "Mohammed Ützelgützel" bricht alles weg und wird noch schneller wegbrechen bzw. ersetzt durch Abschottung und Nichtanerkenntnis. Je schwerer und grösser das Maul und der Wasserkopf oben, desto schneller kippt das Ganze. Der stetige Kurs Richtung Maximalbelastung und Verwandlung immer neuer Gruppen in "Unterhaltspflichtige" und "Ausgleichspflichtige" wird den Druck erhöhen.

Übrigens: Kein Wort von §1626a BGB in all den langatmigen Papieren.
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#3
(22-09-2008, 16:25)p schrieb: [*]Der Staat soll sich massiv in nichteheliche Partnerschaften einmischen und kontrollieren, ob irgendeiner der Partner irgendwo einen Nachteil erleidet. Wenn ja, ist dieser Nachteil mit allen möglichen Instrumenten, Regelungen, Rechnungen auszugleichen.

Dafür bin ich sehr. Dann nämlich hätte Mama dem hauptverdienenden Mann für seinen Verzicht auf Nähe zum Kind während seiner beruflichen Arbeitszeit zu entschädigen. Trennung würde dann bedeuten: Papa holt seine verlorene Bezugszeit zum Kind nach, während Mama arbeitet und Unterhalt ranschleppt. Kindesunterhalt natürlich noch on top. Ob das den Juristinnen gefallen würde?
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#4
(22-09-2008, 17:20)lordsofmidnight schrieb: Dafür bin ich sehr. Dann nämlich hätte Mama dem hauptverdienenden Mann für seinen Verzicht auf Nähe zum Kind während seiner beruflichen Arbeitszeit zu entschädigen.

Leider wird der Nachteilsbegriff von der Stäätin definiert. Merke: Alles, was der Mann tun, erzeugt einen Nachteil bei der Frau. Alles, was die Frau tut, erzeugt einen Vorteil beim Mann. Und das muss alles "ausgeglichen" werden.
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#5
Gibt es denn nur solche Meinungen oder auch andere?
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#6
(22-09-2008, 17:50)Ralf G. schrieb: Gibt es denn nur solche Meinungen oder auch andere?

Ich habe alle Autoren des gesamten Thesenpapiers aufgeführt. Es gibt keine andere Meinungen.
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#7
dann Gute Nacht Germaniae
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#8
(22-09-2008, 18:46)Ralf G. schrieb: dann Gute Nacht Germaniae

Ich schliesse mich an. Hab vorsichtshalber schon alles mitgenommen, falls es mir hier gut gefällt.
Ich mach mir keinen Kopf mehr, auch ohne die Beschluesse und Vorschläge des Opernballs sind die Perspektiven einfach zu schlecht.
Rumgurken im goldenen Dreieck auf secondhand Motorrad ist zwar kriminell aber jeder Tag ist ein Tag in Freiheit. Irgendwann werden die Verwandten wieder als Geisel genommen und ins KZ geschickt.

Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#9
Das Matriarchat arbeitet auf einen Volksaufstand hin. Warum treiben die es nicht gleich noch toller ? Schlimm wäre einzig, wenn es auch außerhalb Deutschlands so wäre. Dann gäbe es kein Entrinnen.

Gruß
StudentIdea
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#10
Das ist das Vierte Reich. Eine Steigerung des Dritten Reiches.

Die Deutschen brauchen ihre Suendenböcke...
Wie das wohl von den anderen europäischen Mitgliedsstaaten aufgenommen wird.

Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#11
(22-09-2008, 20:12)Al Bundy schrieb: Die Deutschen brauchen ihre Suendenböcke...

Nicht nur das, Al, vor Allem brauchen sie eine Gruppe denen es wesentlich schlechter geht als ihnen selber um ihrer eigenen Situation etwas Positives abgewinnen zu können.

Der zahlende Trennungsvater ist da das beste Opfer, auf der einen Seite kann man auf ihm herumreiten und ihn als Rabenvater beschimpfen, und auf der anderen Seite kann man froh sein, dass es einem besser geht.

Etwas Besseres kann es für die jeweiligen Regierungen nicht geben, die absolute soziale Unterschicht hat im eigenen Land eine Gruppe Männer denen es noch schlechter geht, warum also unzufrieden sein? Big Grin
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#12
(22-09-2008, 16:25)p schrieb: Brudermüller ist auch ganz witzig. ...
Auch bei ihm gibts Umetikettierungen beim Ehegattenunterhalt, an dem natürlich festgehalten werden soll.
Immerhin soll der Ehegattenunterhalt immer befristet sein. Das lässt doch hoffen. Es erfolgt nur der Ausgleich der ehebedingten Nachteile, auch bei hohem Alter, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Die Ehe quasi als „Schadensfall“ . Kein Aufstockungsunterhalt mehr (der am meist gehasste Unterhalt des Zahlers).

d) Unterhalt wegen Alter und Krankheit wird demnach nur geschuldet, wenn die Bedürftigkeit ehebedingt ist. Gleiches gilt für Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und nicht nachhaltig gesicherter Erwerbstätigkeit, die daher nur in sehr engen Grenzen gefordert werden können.
e) Unterhalt wird in der Höhe geschuldet, in der der ehebedingte Nachteil besteht. Ein Anspruch auf Partizipation an den Einkünften des früheren Ehepartners zur Wahrung des ehelichen Lebensstandards (Aufstockungsunterhalt) wird nicht gewährt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#13
Mir gefällt das schwedische Exen-Unterhaltsmodell besser: Null, Zero, Nothing, Niente.
Ein ganz einfaches Prinzip: Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Dieses Modell beschert den JuristInnen jedoch keine Umsätze.
Und hier die übliche Nebelkerze vorab:

Da Ehe und traditionelle Familie ihre Monopolstellung verloren haben, suchen die Juristen nach einem stimmigen Gesamtsystem bei der Beendigung von dauerhaften Lebensgemeinschaften und fragen, ob die familienrechtlichen Ausgleichssysteme Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen noch zeitgemäß sind.

Nein, sie sind natürlich nicht mehr zeitgemäß würde der unbedarfte Leser da denken. Leider gehen die Forderungen genau in die gegensätzliche Richtung, halten nach wie vor an völlig überkommenen Rollenmodellen fest, um danach entsetzt genau diese zu beklagen.


http://www.pr-inside.com/de/experten-zum...819736.htm
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#14
(22-09-2008, 21:23)borni schrieb: Immerhin soll der Ehegattenunterhalt immer befristet sein.

Soll er jetzt auch schon sein. Und früher auch schon. Befristung, die Karotte vor dem Maul des Unterhaltsesels seit Jahrzehnten, immer wieder aufgelegt in alter Frische :-) Und auch in alter Frische die bekannte Taktik der Unterhaltsrechtler: Im Prinzip kein Unterhalt mehr. Punkt. Neuer Satz: "Nur" wegen erstens, zweitens, drittens, viertens und so weiter. Lies mal den Rest, da ist z.B. auch noch von langen Ehen die Rede. Und natürlich müssen für diese "Wohltaten" die Unterhaltspflichtigen auch etwas hinnehmen, in Brudermüllers Ausführungen wären das z.B. die Streichung der Verwirkungsgründe. Mit andereren Worten, die Unterhaltskassiererin kann erst recht tun und lassen was sie will (auch neu heiraten), Unterhalt ist weiter garantiert. Eine sichere Bank ohne Risiko.

Dadurch wird die Asymmetrie zwischen Pflichtige und Kassiererin noch schiefer. Heiratet der Pflichtige, fetzt man ihm gleich mal saftige Unterhaltserhöhungen rein: Profit von der neuen Steuerklasse, Selbstbehalt runter.

Wie die anderen Schlaumeier will Brudermüller natürlich auch die Vertragsfreiheit verbieten: "Der ehevertragliche Ausschluss des Ausgleichs der auf der Ehe beruhenden Nachteile ohne jede Kompensation ist gesetzlich auszuschließen.". Davon haben sie alle miteinander Angst: Dass das Volksvieh selbst bestimmt und selbst entscheidet, auf welche Weise es ihre Ehe beenden will. Neinein, da muss die grosse Staatsgouvernante reinkontrollieren und blockieren.

Erstaunlich, wie intensiv an der ganzen, von Grund auf fehlerhaften Kiste weitergeschraubt wird. Von einem Paradigmenwechsel ist das gesamte Rechtswesen und alle Rechtslehrer Lichtjahre weit entfernt. Wie haben das bloss andere Länder geschafft, den alten Müll loszuwerden?

Und zu Miau Mio Hahne fällt mir nur immer wieder ein "Mienz und Maunz, die Katzen, erheben ihre Tatzen, sie drohen mit den Pfoten ‚Die Mutter hat's verboten!‘ Miau! Mio! Miau! Mio! zu Hilf! das Kind brennt lichterloh!"
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#15
Da geht Zypries wie immer taktisch geschickt vor, nachdem sie die komplette Verrechtlichung maximaler Ansprüche der nichtehlichen Mutter durchgekriegt hat:

Zitat:Zudem fordert Frau Zypries eine „vollständige Gleichstellung“ homosexueller Lebenspartnerschaften. „Wenn wir eingetragenen Lebenspartnern Pflichten wie in einer Ehe auferlegen, sei es beim Unterhalt oder der Versorgung, dann sollten sie auch die korrespondierenden Rechte wie steuerliche Vorteile haben.“ Sie sei allerdings eine "erklärte Gegnerin der weiteren Verrechtlichung von nichtehelichen heterosexuellen Lebenspartnerschaften“. Diesen Paaren stehe es „frei zu heiraten“, sagte die Ministerin im Gespräch mit der F.A.Z. Wer die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen nicht wolle, könne einen notariellen Vertrag schließen, sagte Frau Zypries. in der FAZ

.... denn weitere Rechte in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft könnten (jetzt) nur noch Väter kriegen.
.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#16
Die Juristinnen und Familienvernichterinnen von heute - werden die Burkaträgerinnen von morgen sein.

Freuen wir uns darauf, und wenn es auch nur noch Schadenfreude sein wird.
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#17
Als beim eben stattfindenden deutschen Juristentag plötzlich in voller Breite zur Durchregelung von Beziehungen ohne Trauschein aufgerufen wurde, klang das verdächtig nach einer abgesprochenen Aktion. Es soll der Boden vorbereitet werden, auf dem in ein bis drei Jahren erste Gesetzentwürfe entstehen, so wie es schon beim §1615l und den Vaterschaftstests gelaufen ist. In welche Richtung uns das verkauft wird, ist bereits erstaunlich schnell und ausgefeilt im Fernsehen zu sehen: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/5...Popup=true
Die Kernsätze: Die armen nichtehelichen Partnerschaften. Überall benachteiligt. Keine Witwenrente, keine Familienversicherung, kein Ehegattensplitting. Wenigstens beim Unterhalt soll nun begonnen werden, die Benachteiligungen zu beseitigen.

Und siehe da: Auch der deutsche Familiengerichtstag wühlt bereits eifrig mit und macht Zielübungen. Vom 9. bis 11. Oktober veranstaltet er das "9. Symposium für Europäisches Familienrecht". Thema: Rechtsregeln für nichteheliches Zusammenleben. Was für ein seltsamer "Zufall". http://www.dfgt.de/
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#18
(23-09-2008, 07:36)Ralf G. schrieb: Die Juristinnen und Familienvernichterinnen von heute - werden die Burkaträgerinnen von morgen sein.

Freuen wir uns darauf, und wenn es auch nur noch Schadenfreude sein wird.

Ich sehe da eher eine Parallele zur ehemaligen DDR und zum Dritten Reich:

Anstatt Mauer aus Stein wird gerade eine Mauer aus Gesetzen gebaut und gleichzeitig lässt man verlauten, dass stimme doch gar nicht (hat Honni damals auch gesagt).
Der Schiessbefehl sind die Urteile und Beschluesse (nicht nur bezogen auf Familienrecht) und die Opfer sind viel zahlreicher...

Diktatur einer Clique im Bundestag mit gewählten Vertretern, die Henker wurden gewählt. Das Machtmonopol ist eine statistische Rechengrösse geworden. Der Ausgang einer Wahl bringt doch gar keine Änderung. Es geht nur darum, wer was bekommt.

Rueckkehr zur Planwirtschaft durch marktregulierende Massnahmen: Kuehlschrankkredite und Kleinwagenkredite werden diskutiert. Angebot und Nachfrage werden durch das Giesskannenprinzip abgelöst und das Geld wird manuell auf Linientreue verteilt.

Teilweise kreiert durch ueberforderte Politiker und auch solche, die genau wissen, was sie tun und ein ohnmächtiges 'Volk'.

Dämagogie wird durch Demoskopie und wissenschaftliche Erkenntnisse abgelöst, um die Masse zu manipulieren und zu fuehren.

Hinter Frau Merkel Harmlos stehen Ungeheuer.

so ähnlich.

Al
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#19
dann trenn ich mich sofort von meiner neuen freundin und werd wieder single.

ich hab darauf keinen bock mehr. selbst wenn man vorher einen vertrag schließt, dann wird der hinterher wieder von diesem juristenpack zerrissen.

nee nee danke, viel spaß dann der neuen staatsreligion des islam mit den deutschen gesetzen. nicht das ich was gegen moslems etc. hätte.

die deutsche regelungswut ist grenzenlos.
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#20
Die Stäätin soll sich mehr in Beziehungen einmischen...
Na von mir aus... Das geile am qualifizierten eigenen Arbeitskapital ist, dass man(n) es überall auf der Welt durch Arbeit in Geld, bzw. eigene Versorgung umwandeln kann.
Mit Unterhaltsansprüchen kann man das höchstens in Deutschland und dort auch nicht mehr solange, wenn die Finanzierungsseite weiter so schrumpft.
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#21
(23-09-2008, 11:16)Al Bundy schrieb: Ich sehe da eher eine Parallele zur ehemaligen DDR und zum Dritten Reich:

Anstatt Mauer aus Stein wird gerade eine Mauer aus Gesetzen gebaut und gleichzeitig lässt man verlauten, dass stimme doch gar nicht (hat Honni damals auch gesagt).

Statt Mauer wird es Paß-Entzug geben.

Den gibt es ja jetzt schon bei potentiellen Unterhalts-Verweigerern.


Für die wird es dann sicher neue Gefängnisse geben. Zur Umerziehung und Abschreckung, notfalls zur Liquidierung. Das Matriarchat braucht doch keine Männer, die das Matriarchat nicht finanzieren wollen.

Gruß
StudentIdea
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#22
Was haben Juristentag bzw. Familiengerichtstag da eigentlich dran zu fummeln, so ganz ohne jegliches Mandat? Läuft das etwa so: Die beiden Verbände machen Vorschläge, die Ausschüsse beraten, das Stimmvieh im Bundestag nickt ohne große Sachkenntnis die Vorschläge ab, und Präsi Köhler setzt seine Unterschrift drunter?
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#23
(23-09-2008, 12:09)lordsofmidnight schrieb: Was haben Juristentag bzw. Familiengerichtstag da eigentlich dran zu fummeln, so ganz ohne jegliches Mandat? Läuft das etwa so: Die beiden Verbände machen Vorschläge, die Ausschüsse beraten, das Stimmvieh im Bundestag nickt ohne große Sachkenntnis die Vorschläge ab, und Präsi Köhler setzt seine Unterschrift drunter?

Ohne Mandat zu fummeln ist der Standardzustand.

Erst wird Stimmung gemacht, oder so wie eine der jetzigen Wortführerinnen Miau Mio Hahne kurzerhand selbst Recht fabriziert, Az: XII ZR 179/05 vom 9. Juli 2008 (siehe http://www.welt.de/vermischtes/article23...htehe.html ). Damit haben wir dann eine "gesicherte Rechtssprechung", verbindlich für alle Oberlandesgerichte. Nun arbeiten die Verbände, bringen das Thema auf die Tagesordnung, immer mehr Juristen sagen etwas dazu, in der Rechtssprechung entsteht ein allgemeiner "Trend". Ist das Justizministerium zögerlich, wird irgendeine Ministerin früher oder später trotzdem in einen Gesetzentwurf giessen, was ohnehin schon in der Rechtssprechung üblich ist. Ist das Justizministerium fördernd, tun sie das eben früher.

Jedenfalls ist es kein Zufall, was jetzt abläuft, sondern offenbar genau geplant. Erst das Grundsatzurteil des BGH, das "Ausgleichsansprüche" zwischen nichtehelichen Partnern einführt, dann nur drei Monate später der Juristentag mit ebendiesen Vorschlägen, nun schon detailliert, dann einen Monat später der Familiengerichtstag, wieder dasselbe Thema. Solche Zufälle gibt es nicht. Hier wird etwas planmässig betrieben, das nun an die Oberfläche kommt.

Wer den Hauptschwung lieferte, weiss ich nicht. Jedenfalls war es keine kleine Clique, die Urheber des Thesenpapiers spiegeln eine sehr grosse Bandbreite von Juristen in vielen Positionen und Orten wieder. Das ist nicht irgendwer, sondern geballte Macht aus vielen Ecken. Kann natürlich auch sein, dass uns genau das damit suggeriert werden soll.
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#24
Mehr Medien berichten jetzt. Superbrav und in offiziell anmutender Wortwahl: http://www.tagesspiegel.de/politik/;art771,2622731

"Auch die Nichtehe braucht Regeln

Erfurt/Berlin - Die Ansprüche unverheirateter Eltern sollen nach dem Willen des 67. Deutschen Juristentags gestärkt werden. Trennen sich die Partner, soll ein Ausgleich des „wirtschaftlichen Ungleichgewichts“ vorgenommen werden, wenn sich ein Partner aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses um die gemeinsamen Kinder gekümmert habe, beschloss die Abteilung Familienrecht des Juristentags am Donnerstag in Erfurt. (...)

Die Rechtsexperten des Juristentags begründen ihr Votum mit der Lebenswirklichkeit. Jedes zehnte Paar lebt heute ohne Trauschein zusammen, Tendenz seit Jahren steigend. Und was die Frage nach neuen Gesetzen dringend macht: Die Unehelichen gebären immer mehr Kinder, während es bei den Ehelichen immer weniger Nachwuchs gibt. (...)"

Denn das „schutzwürdige Vertrauen“ entstehe spätestens dann, wenn die Partner sich Familien- und Erwerbsarbeit aufzuteilen begännen – und zwar so, dass einer wirtschaftlich das Nachsehen hat. Das entspricht zwar nicht dem Bild der Politik von einer modernen nichtehelichen Partnerschaft, ist aber gerade in Haushalten mit mehreren Kindern Realität. Bleibt die nichteheliche Mutter mit den Kindern zu Hause, gerät sie in ein prekäres Rechtsverhältnis- (...)


Ds sitzen sie nun, meistens Frauen, Alt-68er die nun die Chefs der Institutionen sind die sie mal mit Dreck beworfen haben und kreischen geifernd: Flucht in wilde Ehe gibts nicht! Das muss alles geregelt werden! Kontrolliert! Vor allem die Gesinnung! Gesetze her! Das Private ist öffentlich! Gacker, geifer, jammer!
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#25
na ja, die Damen sehen halt ihre Felle davon schwimmen
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