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Beschwerde im Sorgerechtsverfahren
#26
Danke zunächst.

Ja, das persönliche Erscheinen der KM ist angeordnet. Vermutlich werden wir auch im Vorfeld nichts machen oder beantragen, sieht sonst arg danach aus, als wollten wir die KM schon vorab wegen Terminverschiebungen denunzieren, die sie ja nieeeee vorhatte (an die Vergangenheit denkt ja niemand mehr, Schnee von gestern)....

Was mich stutzig macht: Wir haben keinen Beschluss oder dergleichen erhalten, in denen der Beistand bestellt wurde. Lediglich in der Terminsverfügung taucht er nun als Verfahrensbeteiligter auf. Das Beschwerdeverfahren läuft ja nun auch schon seit August, die letzten Fristen zur Stellungnahme sind Mitte Oktober abgelaufen. Und erst jetzt taucht plötzlich ein VB auf, so ohne Beschluss, Begründung oder sonstwas? Soll der nicht so früh wie möglich bestellt werden?
Sollte man bei Gericht nachhaken, ob da wohl eine Mitteilung an uns verloren gegangen ist oder ggf. noch 14 Tage oder so abwarten, ob sich der VB bei uns meldet?
Letztlich wird die VB bei den Kindern ja nicht soooo viel zu erforschen haben, denn die sind fünf und drei Jahre alt. Mehr als "Ja, mit dem bösen Onkel spielen wir gerne." oder aber "Nein, den wollen wir nicht mehr sehen." werden die wohl kaum sagen können, und das bestimmt unter fürsorglicher Anleitung der KM.... kann da wirklich der "Kindeswille" erforscht werden (zumal ja seit Monaten nun kein Umgang mehr stattgefunden hat)? Und um Gespräche mit den Eltern zu führen ist die Zeit ja bereits denkbar knapp - sind noch rund sechs Wochen bis zum Anhörungstermin.

Wie auch immer - ich frage mich letztlich auch, was denn ausschlaggebend für die Bestellung der VB gewesen ist für das Gericht... wenn ich mir die Gründe nach § 158 so durchlese, kommt eigentlich nur der Ausschluss/die Beschränkung von Umgang in Betracht, denn die Entziehung der Personensorge wird`s wohl kaum sein.
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#27
Wenn ich beim 158 an (2)1. in Verbindung mit einer Umgangspflegschaft denke, ergäbe das mMn auch Sinn. Vielleicht steht ja was in der Begründung für die Bestellung des VB? Da würde ich doch ´mal beim Gericht nachfragen, warum ihr den Beschluß nicht bekommen habt. Umgangsausschluß würde doch kaum Sinn machen, nachdem ihr ja bereits resigniert eingestellt habt...

Zeitlich kann das durchaus funktionieren: Bei mir liegt zwischen Bestellung des VB und Termin auch nur ein Monat.

Bzgl. der KM schadet es nicht, wenn das Gericht eigene Erfahrungen macht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#28
Aktuell beschäftigen wir uns ernstlich mit dem Gedanken, den OLG-Termin doch platzen zu lassen. Denn wieder sind wir etwas schlauer, was die deutsche Gerichtsbarkeit angeht, und mein Mann hat immer weniger Lust, in diesem Theater eine Rolle (natürlich die Verlierer-/Rabenvater-Rolle) zu spielen.
Tatsache ist: Es GIBT einen Beschluss über die VB, und auch über die VKH für die Gegenseite wurde bereits (positiv - was sonst) entschieden. Nur haben wir beides nicht zugestellt bekommen. "Muss wohl verloren gegangen sein..." Soso... nachdem wir schon die Stellungnahme des JA zur Sorge nicht zugesandt bekommen haben, sind das die nächsten Unterlagen, die fehlen. Ob diese Schludrigkeit wohl auf ein gewisses Maß an Vorentscheid zurückzuführen ist?
Naja - nach telefonischer Rückfrage sicherte man die Nachsendung bis Ende der Woche zu. Bin gespannt.
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#29
So, den Beschluss über die Beiständin haben wir nun nach Aufforderung tatsächlich nochmal vom Gericht zugestellt bekommen (den bzgl. VKH der KM nicht, aber sei`s drum). Sie ist tatsächlich auch beauftragt, mit den Eltern Gespräche zu führen.

Letzte Woche rief mein Mann dann bei der Verfahrensbeiständin an - die war aber im Urlaub.
Heute allerdings flatterte ein relativ pampiges Schreiben der VB ein, man möge sich doch umgehend (!) bei ihr melden zwecks Vereinbarung Telefontermin. Schonmal ein guter Anfang. Undecided

Wie dem auch sei: Telefontermin ist nun für morgen vormittag angesetzt.

Tipps, Hinweise, Ratschläge, worauf man achten sollte, was man auf jeden Fall unterlassen sollte, etc?!
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#30
Die Beiständin ist ja die Anwältin die Kinder, also sollte man sie entsprechend bedienen. Dein Mann könnte darstellen, dass er ja bereit ist sich dafür anzustrengen, dass das Recht der Kinder auf Umgang mit ihrem Vater realisiert werden kann. Nur sollte eben ein Ablauf gefunden werden, der für die Kinder zumutbar ist. Der jetzige Zirkus sei dem Kindeswohl ja eher abträglich und das könne und wolle er auch sich als Vater aus Gründen der eigenen Psychohygiene nicht mehr antun.
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#31
Mir kommt wiederholt der Eindruck, dass ihr da taktische Fehler macht. Mehrere. Was ist denn mit eurem Anwalt? Ist der nicht fähig, das zu leisten, so dass ihr das alles stemmen müsst? Dann wäre da vielleicht einmal ein Wechsel angezeigt..

Der behelfsweise Antrag auf Alleinsorge ist in meinen Augen ein taktischer Genickbruch. Ja, natürlich in der Argumentation schlusslogisch - wenn gemeinsame Sorge nicht funktioniert, dann eben alleinige beim Vater. Aber ihr versteift euch ohnehin recht auf das, was die Mutter falsch macht, nicht macht etc.

Das mag ja alles so der Realität entsprechen, als Argumentationsgrundlage vor Gericht ist es problematisch. Auch diese multiple Front mit GSR, Umgang und Co. ist unglücklich.

Die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt scheint bestenfalls leidlich zu klappen und mit der VB habt ihr jetzt schon ein blödes Bauchgefühl, obwohl ihr mit der Frau noch kein Wort gewechselt habt...

Klar ist euer Beschluss mehr als brüchig. Da müsste man vor dem OLG was erreichen können - aber eben selbst bei der Gesamtlage auch nur mit vernünftigen Begründungen. Und "Mutter ist schuld" kombiniert mit "das ist mein Recht" ist ein sehr undankbares Lager.

"Den Kindern entstehen vermeidbare Nachteile durch..." das wär ein Ansatz.
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#32
@ Tüftels - Wir haben keinen Anwalt.
Im übrigen wird offiziell überwiegend aus der Sicht der Kinder argumentiert - nur eben nicht ausschließlich, denn das wirkt und ist unglaubwürdig. Schließlich geht es zwar hauptsächlich natürlich um die Kinder, aber eben auch um das, was für den KV machbar ist oder eben nicht. Letztlich ist ja auch das Problem nicht der Umgang(sbeschluss), sondern die vielen Lücken, die von der KM ausgenutzt werden.

Telefonat lief übrigens überraschend gut. Sehr sachlich, sehr kindbezogen. Nur ganz wenig "Vergangenheitskram", dafür vermehrt die Frage nach Perspektiven. Naja, warten wir mal den Bericht ab.
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#33
So, kurz vor unserem finalen OLG-Termin haben wir noch ein kleines "Weihnachtsgeschenk" von den Behörden erhalten: Endlich flatterte ein Schrieb rein, dass die Anzeige der KM, bzw. ihres Ehemannes wegen diverser angeblicher Straftaten (u.a. Mißbrauch von Jugendlichen) keine weiteren Folgen haben wird, d.h. kein Anfangsverdacht ermittelt werden konnte und nach § 170 StPo Abs. 2 eingestellt wird.

Kommt uns sehr zupass, da es mit der VB noch ein zweites Telefonat gab: Nach dem ersten Telefonat mit meinem Mann hatte sie noch die KM kontaktiert um bzgl. einiger Punkte Nachfragen zu stellen. Die KM konnte zu den Fragen wohl keine brauchbaren Antworten geben, stattdessen erging sie sich wieder in zahlreichen Vorwürfen - unter anderem mit dem Inhalt dessen, worüber schon im allerersten Gerichtsvergleich Stillschweigen vereinbart wurde, da wir andernfalls mit einer Anzeige wegen Verleumdung gedroht hatten.

Frage diesbezüglich, wenn aktuell auch nebensächlich: Macht es Sinn, diese Stillschweigensvereinbarung, an die sich die KM partout zu keiner Zeit gehalten hat, noch anderweitig gerichtlich zu zementieren (sprich zivilrechtlich oder per Gegenanzeige)?! Wir haben nämlich das Gefühl, dass sonst weiterhin munter Strafanzeigen, Verleumdungen und dergleichen von ihrer Seite kommen werden. Und irgendwie ist die Lust darauf recht gering. ;-)
Auf der einen Seite sind wir zwar froh, dass die Sache nun vorerst vom Tisch ist, aber andauernd "öffentlich" so massive Vorwürfe zu bekommen ist ja kein Pappenstiel.
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#34
Kann das ggf. so konkretisiert werden, dass eine sanktionsbewehrte Unterlassungserklärung erzwungen werden kann?
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#35
Die sanktionslose "Vereinbarung" von Stillschweigen ist wertlos. Entweder, man macht sie ordnungsgeldbewehrt oder man fordert in einem extra Verfahren Unterlassung, wie es w. sagte. Im Moment könnte ihr wohl nichts gegen Exens Behauptungen machen. Die Schwelle für §187 StGB ist hoch. Seht ihr ja täglich in den Medien an den "Folgen" für Falschbeschuldigungen. Die Einstellung des Verfahrens gegen euch ist kein Beweis, dass ihre Behauptung nicht zutrifft, dieser Beweis muss erst geführt werden.

Es gilt dasselbe wie bei Umgangsregelungen: Wenn man etwas machen will, muss man es konsequent machen. Das bedeutet aber, mit Nachdruck einen Rattenschwanz von Auseinandersetzungen im Zivilrecht führen zu müssen, wenn Ex wieder Mist labert. Ich würde in Eurem Fall davon abraten.
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#36
Ich nehme an, eine Unterlassungserklärung könnte erwirkt werden, aber das würde ja, wie @ p schon sagt, bedeuten, dass erstmal der Beweis geführt werden muss, dass ihre Behauptung NICHT wahr ist (wobei fraglich ist, wer den Beweis, bzw. den Gegenbeweis führen muss - der Beschuldigte oder der Verleumdner). Wobei ich die Einstellung des Verfahrens zumindest als Indiz werten würde - immerhin ist sexueller Mißbrauch von Jugendlichen kein Kavaliersdelikt und die Staatsanwaltschaft hat aber offensichtlich keinen Anhaltspunkt gefunden, dass die Vorträge der KM wahr sein könnten. Sonst wäre es ja zumindest zur Verfahrensaufnahme gekommen.

Niedriger wäre die Schwelle ggf. für § 186 StGb, hier muss nicht die Behauptung erweislich unwahr sein, sondern es genügt, dass die Behauptung nicht erweislich wahr ist (was bei einer Aussage gegen Aussage Situation ohne tatsächliches objektives Beweismaterial wohl prinzipiell gegeben ist).

Nunja - wir werden wohl die Sache mal ruhen lassen, es sei denn es geht kontinuierlich weiter mit der Schlammschlacht - denn irgendwann muss auch mal genug sein.
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#37
Die Gegenseite hat gestern vormittag den eigentlich heutigen Termin vorm OLG wegen Krankheit der Kindsmutter abgesagt. Neuer Termin: Voraussichtlich Ende März. Höchstwahrscheinlich wird sie aber auch diesen Termin wieder platzen lassen (mit "guter" Entschuldigung, weil sie ca. 3 Wochen später mit ihrem Baby niederkommt). Dann gibt`s vielleicht mal einen Termin im Juni oder Juli... bis dahin ist dann seit dem letzten Umgang mit den Kindern ein volles Jahr vergangen und wir können wieder von vorne anfangen mit begleiteten Umgängen, etc....
Ob es wohl was bringt, dem Gericht nahezulegen, die Fristverlängerungen, Terminverschiebungen, etc. der Gegenseite etwas kritischer zu bewerten...?! Kann es mir jedenfalls nicht vorstellen, letztes Mal fiel diese Bitte auch auf taube Ohren.
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#38
Die Frage ist ja, wie geht Dein Mann denn damit um, dass offensichtlich nur er meint, dass er für seine Töchter wichtig ist?

Bei Umgang über größere Entfernung verlieren ja Kinder regelmäßig ihren Vater, auch weil die Gerichte keine verträglichen Abläufe hinbekommen, sondern die Zumutungen für den um Umgang bemühten Vater eher noch erhöhen. Da verkommt dann der 156 FamFG zum Knallfrosch, der ganz am Anfang mal "Peng" machen darf. Wenn man bedenkt, dass damit eine dem Kindeswohl dienende Verfahrensbeschleunigung erreicht werden soll, muß man doch staunen, wie intelligente Leute -das sind Richter ja i. d. R.- das problemlos in den Sand setzen, wenn´s etwas komplizierter wird...
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#39
(08-01-2014, 09:59)Jessy schrieb: Ob es wohl was bringt, dem Gericht nahezulegen, die Fristverlängerungen, Terminverschiebungen, etc. der Gegenseite etwas kritischer zu bewerten...?! Kann es mir jedenfalls nicht vorstellen, letztes Mal fiel diese Bitte auch auf taube Ohren.

Kann ich mir schon allein deshalb nicht vorstellen, weil die KM ja mittlerweile schon "ziemlich schwanger" ist. Da will natürlich niemand riskieren, dass man den Termin durchzieht und dann ggf. doch etwas nicht in Ordnung ist und dem Ungeborenen Schaden zugefügt wird.

Wenn, dann würde ich eher noch mit der Eilbedürftigkeit argumentieren, aber da habt Ihr Euch ja durch die Nichtwahrnehmung der bereits beschlossenen Umgänge selber ins Knie geschossen. Ihr habt da wirklich einiges selbst verbaselt.
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#40
(08-01-2014, 11:37)Theo schrieb: Ihr habt da wirklich einiges selbst verbaselt.

Woher willst Du das eigentlich wissen? Ich finde, dass man das unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch anders sehen kann: Man muß bei Entfernungsumgang zeigen, wo die eigenen Grenzen sind. Sag´ ich ´mal so als jemand der so etwas über 8 Jahre und 400 Entfernungskilometer hinter sich hat - mir hat´s im Ergebnis nicht geschadet.
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#41
(08-01-2014, 11:50)wackelpudding schrieb: Woher willst Du das eigentlich wissen? Ich finde, dass man das unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten auch anders sehen kann: Man muß bei Entfernungsumgang zeigen, wo die eigenen Grenzen sind.

Klar hat man eigene Grenzen. Summarisch (und die Frage, ob hier ein früherer Termin anzuberaumen ist, wird einfach summarisch betrachtet, schon aus Zeitgründen) stellt sich der Fall aber nun einmal so da:

Da ist ein KV, dem konkret Umgang zugesprochen wurde. Im Beschwerdeverfahren möchte er bessere Rahmenbedingungen für den Umgang zugesprochen bekommen. Zwischenzeitlich verzichtet er auf den Umgang. Da drängt sich eben dann zwangsläufig die Frage auf: Ist ihm der Umgang selbst jetzt so wichtig?

Man muss ja bei Terminverschiebungen bedenken, dass für jedes Vorziehen ein anderer Termin nach hinten verschoben werden muss. Bei dem anderen Termin könnte es sich z.B. um einen Vater handeln, der seinen Umgang im Grundsatz erst einmal einklagen muss. Von daher hätte ich es insofern geschickter angestellt, dass ich die paar Male bis zur Beschwerdeverhandlung noch die Zähne zusammengebissen und den ausgehandelten Umgang wahrgenommen hätte.
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#42
(08-01-2014, 12:09)Theo schrieb: Von daher hätte ich es insofern geschickter angestellt, dass ich die paar Male bis zur Beschwerdeverhandlung noch die Zähne zusammengebissen und den ausgehandelten Umgang wahrgenommen hätte.

Sicher, man kann die Zähne zusammenbeißen, bis es im Gebiß knackt. Und das gibt dann ganz entspannten und kindeswohlförderlichen Umgang? Ich finde schon, ein Gericht sollte bei Entfernungsumgang die Gesamtbelastung des umgangswilligen Elternteils sehen,... Die derzeitige Situation, dass Entfernungsumgang in der Regel n i c h t stattfindet, muß ja durch unzulängliche Verfahren nicht noch verschärft werden. Ich für meinen Teil hatte in einem Umgangsverfahren mal deutlich gesagt, dass ich mich nicht dafür entschuldigen würde, dass ich dem Recht meines Kindes auf Umgang mit seinen Vater genügen möchte - aber eben auch zu Bedingungen, zu denen ich das kann. Wenn die aufgrund einer Entscheidung für mich unzumutbar würden, trüge das Gericht halt die Verantwortung für die Folgen, eben im Zweifel für eine vaterlose Zukunft meines Kindes...
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#43
Moin Jessy.

Geht es in diesem Fred um Umgangs- oder Sorgerecht?

Ist Eure Beschwerde bezüglich des Sorge-Beschlusses irgendwo nachzulesen? Wie wurde argumentiert, begründet?

Wie ist der Stand?
.
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#44
(08-01-2014, 12:28)wackelpudding schrieb: Ich finde schon, ein Gericht sollte bei Entfernungsumgang die Gesamtbelastung des umgangswilligen Elternteils sehen,...

Das sehe ich ja auch so und in einer idealen Welt wäre das wohl auch so.

Wir leben aber in der realen Welt und dort ist die Wahrscheinlichkeit eben groß, dass es das Gericht nicht so sieht.

Nochmal: Es geht mir nicht um eine Wertung richtig oder falsch. Ich versuche nur darzustellen, was prozesstaktisch klug gewesen wäre. Meiner Erfahrung nach sollte man sich vor einem Verfahren genau über die folgenden Fragen klar werden: Was will ich? Wie weit würde ich für dieses Ziel gehen? Zu welchen Kompromissen wäre ich bereit bzw. welches Ergebnis wäre für mich gerade noch akzeptabel? Wo ist der Punkt, an dem ich nicht mehr weitermachen würde?
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#45
Ich finde, man sollte auch klar machen, wann man nicht mehr im Spiel ist - und das frühzeitig, damit jeder die Möglichkeit hat, über seine Verantwortung nachzudenken - auch ein Gericht.

So nebenbei - eine ideale Welt kriegt man nicht geschenkt...
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#46
Mir hilft immer wieder die genaue Sortierung:
Was will und kann ich

- konkret für mich und meine Kinder erreichen,
- hinsichtlich politischer Ziele bewirken, von deren Erreichen ich und meine Kinder nicht mehr unmittelbar profitieren
.
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#47
Zusammenfassend:

@ Theo - Du hast schon Recht. Natürlich haben wir Fehler gemacht. Hinterher ist man immer schlauer als vorher. Ein großer Fehler war es ganz sicher, die eigenen Grenzen immer wieder und immer weiter hinauszuschieben, um doch noch eine gütliche Einigung mit der KM zu erreichen. Gebracht hat das nämlich nichts, im Gegenteil.
Betonen möchte ich aber nochmals, dass wir den Umgang nicht ausgesetzt und die Beschwerde nicht eingelegt haben, weil wir "bessere Rahmenbedingungen" für den Umgang schaffen wollten, sondern weil an dem Punkt "Wir wollen nicht bei dir übernachten, weil die Mama sagt, du tust uns dann weh." für den KV eine eindeutige emotionale Grenze erreicht war, auch im Sinne des Kindeswohles.

@ Skipper - Es geht sowohl um Sorge, als auch um Umgang. Nein, den Beschluss und die Beschwerde habe ich nicht eingestellt, das würde den Rahmen sprengen, weil es ohne die "Vorverfahren" unverständlich wäre und das ganze Zeug mittlerweile zwei Ordner füllt. Der Stand ist: Es gibt nicht mehr wirklich was zu "gewinnen".

@ wackelpudding - Du bringst es auf den Punkt. Außer dem KV interessiert niemanden, dass und ob er wichtig für seine Töchter ist. Auch wird einfach grenzenlose "Opferbereitschaft" des KV erwartet, die wir aber nicht mehr leisten können und inzwischen auch nicht mehr leisten wollen. Jede Kompromißbereitschaft hat uns bisher nur noch mehr "gekostet".

By the way: Es trudelte nun die Stellungnahme der Verfahrensbeiständin ein.
Mit dem KV gab`s ein Telefont, mit der KM ein persönliches Gespräch. Ergebnis sind knapp drei Seiten Stellungnahme.

1. Meinung der Kinder (1/2 Seite):
- Der Vater (wird neuerdings beim Vornamen genannt) lügt, klaut und hält seine Versprechen nicht.
- Beide möchten dennoch weiterhin Kontakt, die Größere nicht mit Übernachtung, die Kleine evtl. schon.

2. Meinung der KM (1 1/2 Seiten):
- Sie habe absolut nichts gegen Umgang.
- Sie wolle nur ihre Privatsphäre schützen.
- Der KV wolle ihr und ihrer Familie Böses, während sie nur ihre Ruhe wolle und ja alles dafür tue.
- Alles müsse genau geregelt werden, sie könne sich überhaupt keine Verständigung mit dem KV direkt vorstellen.
- Viel erneutes Geblubber über die Beziehungszeit, die Zeit danach und was der KV angeblich alles gesagt & getan habe (darunter dermaßen dreiste Lügen, die auch nachweislich sind, dass es einem die Haare sträubt).

3. Meinung des KV (1/2 Seite - Wesentliches des Telefonates wurde übrigens ausgelassen, bzw. durch geschickte kleine Veränderungen von "Zitaten" und fragwürdige Zusammenfassung des Gesprochenen in ein ganz anderes Licht gerückt):
- Umgang unter den bisherigen Umstände sei kindeswohlabträglich.
- Die Kinder würden von der KM negativ beeinflusst.
- Er erwarte vom Gericht, der KM ihre Wohlverhaltenspflicht zu verdeutlichen, damit zukünftig reibungsloser Umgang stattfinden könne.
(- mehrfach wird wiederholt, dass der KV die KM zu diesem oder jenem verpflichtet sähe und erwarte dass das Gericht da "klare Ansagen" gegenüber der KM mache, wie sich zukünftig zu verhalten habe... die Wortwahl der VB legt hierbei nahe, der KV stelle überzogene Forderungen und wolle die KM nur gängeln und ihr Stress machen)

4. Fazit (1/2 Seite):
- gemeinsame Sorge unmöglich
- Mediation sinnlos
- Fraglich ob Umgang überhaupt kindeswohldienlich sei (!!!) wegen Spannung der Eltern; aber die Kinder wollen es so, daher sei das zu respektieren
- Telefonkontakte seien möglich, Videotelefonate nicht zu empfehlen
- Umgang, bzw. Übergabe sollte ohne Kontakt der Kindseltern stattfinden
- alle Modalitäten müssen genau geregelt werden (Nachholtermine bei Krankheit Kinder "Ja", bei sonstigen Gründen "Nein")
- Auskünfte über die Kinder seien nur in minimalem Umfang nötig
- Die Eltern müssen lernen das Kindswohl in den Mittelpunkt zu rücken, insbesondere der KV habe zukünftig die Privatsphäre der KM zu respektieren (Hallo?! Weil wir sie da bisher wo und inwiefern eingeschränkt/belästigt haben?!)


Der Tenor des Ganzen: Die Schilderungen der (Opfer-)KM, die sich ja soviel Mühe gebe und überhaupt nichts gegen den Umgang einzuwenden habe, werden recht deutlich als "Fakten" dargestellt, die Aussagen der Kinder überhaupt nicht hinterfragt, der KV wird mehr oder weniger direkt als streitsüchtiger (und lügender) Kontrollfreak dargestellt.

Gibt insofern eigentlich nicht mehr besonders viel zu tun & zu sagen, würde ich mal meinen - das ist jetzt die vierte oder fünfte Person (der Helferindustrie & Gerichtsbarkeit), welche die Aussagen der KM schlicht und unreflektiert als gegeben ansieht und alle Schuld beim bösen KV sieht. Kann mir nicht vorstellen, dass die drei Richter/innen des OLG da eine Ausnahme bilden werden.
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#48
... und was genau hat das jetzt mit dem Antrag auf gem. elterliche Sorge zu tun?
Confused
.
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#49
Tja, so traurig das ist: Wenn´s so weiter geht, werden zwei kleine Mädchen einen Teil von sich durch ein Ersatzteil (-papi) ersetzen müssen, obwohl sich ja "alle" den Sonntagsreden nach einig sind, dass Umgang gut für´s Kindeswohl ist. Jessy´s Mann kann sich dann damit trösten, dass er versucht hat, was er konnte, aber über das übliche Ergebnis bei Entfernungsumgang nicht hinausgekommen ist: Zumutbare, durchsetzbare Bedingungen kann das System nicht generieren.

Und natürlich, wer gezwungener Maßen davon abläßt, das Recht seiner Kinder auf Umgang zu realisieren, braucht auch kein Sorgerecht. Obwohl, den Sonntagsreden nach...

Das ist doch alles nur noch Murks, was das System da produziert!
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#50
(09-01-2014, 23:28)wackelpudding schrieb: Tja, so traurig das ist: Wenn´s so weiter geht, werden zwei kleine Mädchen einen Teil von sich durch ein Ersatzteil (-papi) ersetzen müssen, obwohl sich ja "alle" den Sonntagsreden nach einig sind, dass Umgang gut für´s Kindeswohl ist. Jessy´s Mann kann sich dann damit trösten, dass er versucht hat, was er konnte, aber über das übliche Ergebnis bei Entfernungsumgang nicht hinausgekommen ist: Zumutbare, durchsetzbare Bedingungen kann das System nicht generieren.

Sehe ich nicht so negativ. Das Positive ist: Trotz allem wollen die Kinder den Umgang. Das wäre für mich der zentrale Punkt.

Sorgerecht kann wohl abgehakt werden.

Ich würde mich der Forderung nach einem möglichst in allen Details (einschließlich Nachholung ausgefallener Umgänge) geregelten Umgang anschließen. Mehr ist wohl unter den gegebenen Umständen nicht rauszuholen. Aber ich sehe hier durchaus noch die Möglichkeit, dass die Zeit für den KV arbeitet. Wenn die Kinder schon in so jungem Alter trotz versuchter Manipulation den Wunsch nach Umgang aufrecht erhalten, werden sie mit zunehmendem Alter auch eine Erweiterung des Umgangs durchsetzen wollen.

Jessy schrieb:- Die Eltern müssen lernen das Kindswohl in den Mittelpunkt zu rücken, insbesondere der KV habe zukünftig die Privatsphäre der KM zu respektieren (Hallo?! Weil wir sie da bisher wo und inwiefern eingeschränkt/belästigt haben?!)

Ich denke, da ist Euch Euer "Infofragebogen" auf die Füße gefallen. Der war tatsächlich grenzwertig und m.E. der zweite große Fehler. War einfach viel zu detailliert und es sind Fragen darin, die halt auch Infos über die Lebensweise der KM umfassen.
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