also, der von P oben bsphaft aufgeführte Fall ist wirklich nur sehr bedingt typsch! Eher eine extreme Ausnahme. Und ich sehe auch nicht, was sich für ihn (den dortigen TO) geändert haben könnte.
Ich vermute und befürchte Folgendes:
Wenn wir Väter bislang in nicht enden wollenden Umgangsverfahren (oder auch Sorgerechtsverfahren) zumindest in erster Instanz zunächst keine PKH bewilligt erhalten haben, dann wurde das meistens mit mangelnden ERfolgsaussichten begründet. Die Beschwerdeinstanz hatte das dann mit Bezug auf die bundesverfassungsgerichtlichen Vorgaben wieder korrigiert. Nun scheint es mir so, als würde man nicht mehr auf die Erfolgsaussichten abstellen müssen, sondern dem Anstragsteller wesentlich leichter Willkür unterstellen können.
Über Willkür entscheidet dann familiengerichtliche Willkür.
Dann werden die meisten Väter nicht mehr klagen können und es ist Ruhe im Karton (es sei denn Umgangsverfahren -das habe ich noch nicht rechtlich geprüft- müssten auch ohne Prozeßkostenvorschuss rechtshängig gemacht werden, § 12 FamGKG).
Unser Verschulden ist es, dass den gesetz/verordnungsgeberischen Gewalten überhaupt nicht klar zu sein scheint, dass uns Vätern mglw. ins Glas gepinkelt wird. Man hat uns Väter noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Denn wir haben keine Lobby, die Druck ausübt, sondern nur einen VAfK, der Gemeinnützigkeitsgelder kassiert und sich -für mich ganz klar- auch oder insbesondere deswegen politisch korrekt verhält und mit "Diplomatie und Seriösität" meint, Veränderungen herbeiführen zu können.
Wir Väter müssen aufwachen.
Die Zeit läuft eindeutig gegen uns
Deswegen bin ich so sauer auf den verschlafenen Aufbruch für Kinder.
Er bindet personelle Ressourcen in seine Untätigkeit ein. Väter, die scheinbar blind sind oder diesem Verein blind vertrauen!
Ich antworte nun -jedenfalls vorerst
- nicht mehr auf diese Thematik, weil auch ich mit meiner Zeit nicht mehr klar komme.
Niemand soll sich bitte also mißachtet fühlen.