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Hallo,
ich bin neu hier und habe einige Fragen zur Teilungsversteigerung in der Privatinsolvenz:
Die Faken sind folgende:
Erwerb Eigenheim jeweils zur Hälfte, Trennung Anfang 2012, Ehemann ist ausgezogen, zwei gemeinsame Kinder (10 und 13 J.) wohnen mit mir im Eigenheim, ich bezahle Zinsen und Tilgung alleine, ich bezahle gemeinsame Schulden alleine.
Ehemann hat Ende 2012 Privatinsolvenz angemeldet, war vor Trennung und Insolvenz selbständig, dann Hartz 4, zwischendurch 10 Monate gearbeitet, jetzt wieder arbeitslos und Hartz 4. Bezahlt keinen Unterhalt für die Kinder. Ich beziehe zur Zeit UHV für das jüngere Kind.
Das Haus ist letztes Jahr begutachtet und auf 130.000 € geschätzt worden. Restschulden bestehen in Höhe von 110.000 €. Der Insolvenzverwalter fordert nun 10.000 € als Ausgleichzahlung und weitere 5.000 € pauschal für Hausratsgegenstände. Ansonsten werde die Teilungsversteigerung eingeleitet...
Bisher war es mir gerade so möglich, das Haus zu halten, da der Abtrag in Höhe einer vergleichbaren Miete liegt.
Was tun, um den Schaden möglichst gering zu halten???
Lg Sonne
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Wenn die Restschulden in der angegebenen Höhe bestehen, wird die Bank einem Gebot darunter nicht zustimmen.
Die Frage ist jetzt, wie die regionale Marktsituation bei Euch ist, d.h. welcher Versteigerungserlös wäre wahrscheinlich. Zum Schätzwert (vereidigter Gutachter?) muß man wissen, dass er an sich systematisch bedingt bei fallenden Preisen eher hinter der Marktentwicklung hinterher hinkt.
Bei Objekten in der angegebenen Preisklasse nehmen an Versteigerungen eher Leute teil, die auf´s Geld achten müssen und ein Schäppchen machen wollen. Die werden kaum bei einem Schätzwert von 130 k bis 110 k steigern wollen, zudem das Objekt ja noch bewohnt ist.
Wenn es also bei Euch nicht gerade einen Boom gibt, blufft der Insolvenzverwalter: Sein Ziel muß ja sein, Geld in die Insolvenz zu holen. Bei einer Teilungsversteigerung müßte er zunächst ´mal die Verfahrenskosten vorschießen, mit mMn hoher Wahrscheinlichkeit, dass sich kein Interessent findet.
Anderseits muß der Verwalter Vermögen verwerten, weil sonst eine Restschuldbefreiung schwierig wird: Er sollte also an einer Einigung interessiert sein. Du könntest also schauen, welcher Preis wahrscheinlich am Markt bei freihändigem Verkauf erzielbar wäre. Die Immo-Abteilung Deiner finanzierenden Bank kann Dir dabei helfen. Auf dieser Basis wären dann Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter zu führen.
Hinweis: Bei der Einschaltung eines Anwaltes entstehen aufgrund des Objektwertes im Falle einer Einigung erhebliche Kosten!
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Es stellt sich die Frage, worin der Schaden bestehen könnte? Da stehen 130.000,- EUR Hauswert den 110.000,- EUR Schulden gegenüber bei einer Eigenliquidität von praktisch null.
Zwischen den Zeilen kann man lesen, dass es Dir ums Haus geht. Aber mal im Klartext - Ehe ist vorbei und alles, was daran hängt auch. Vielleicht ist es das Beste, das Haus zu liquidieren und damit die Schulden zu bezahlen.
Umgekehrt kannst Du Dich fragen, ob Du ein Haus mit null Eigenkapital kaufen und finanzieren würdest - Antwort vemutlich 'nein'. Deshalb: Stoße das Haus ab und ziehe in eine Mietwohnung um. Dann sparst Du wenigstens die Zinsen und hast keinen Ärger mehr mit den Gläubigern.
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26-08-2014, 16:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2014, 16:39 von karlma.)
Du zahlst gemeinsame Schulden und das Haus allein. Da würde ich Auskunft verlangen, wie es insgesamt gehandelt werden soll. Gehen die gemeinsamen Schulden in seine Insolvenz mit ein? Sind das gesamtschuldnerische Verpflichtungen? Wie sollen nachher die Belastungen aussehen? Ist die Differenz nur Deinen Zahlungen zu verdanken oder hat er auch etwas zu den Tilgungen beigetragen?
Man kann bei solch komplexen Verhältnissen nicht einfach den einen Punkt herausfischen, bei dem etwas zu holen scheint.
Selbst wenn: die Bank müsste ihn aus der Verpflichtung entlassen, damit das Haus auf Dich überschrieben werden kann. Sind die schon einverstanden?
Ansonsten bin ich auch der Meinung, dass das erst einmal ein Versuchsballon vom Insoverwalter ist. Wie weit ist denn das Insoverfahren fortgeschritten? Ist es Privatinsolvenz oder die des Geschäfts?
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Hallo,
erstmal vielen lieben Dank für Eure Antworten! Die sind für mich mehr wert, als alles, was ich bisher von "Fachleuten" (Insolvenzverwalter, Anwälten) gehört habe...
Je mehr ich im Internet darüber lese, desto verwirrter bin ich
Das Einzige, was ich mir bisher selbst zusammengereimt, bzw. was ich mich selbst gefragt hatte, war: Wenn es um eine Ausgleichsssumme von 10.000 Euro geht und die ganzen Verfahrenskosten einer Versteigerung vom Erlös abgehen, was bleibt dann für den Insoverwalter übrig??? Nicht viel...
Also, die Marktlage ist hier total bescheiden! Unatttraktiver Ort, ... Außerdem ist das Haus noch nicht vollständig fertig: Es fehlt noch ein weiteres Bad und die Außenanlagen (Pflasterarbeiten) sind nicht erstellt! Es gibt keine Abstellmöglichkeiten (Carport, Abstellraum, Keller) und ist in meinen Augen für den Durchschnittsinteressenten nicht von Interesse, da noch zuviel reingesteckt werden müsste... Außerdem ist das Grundstück nicht in dem Kaufpreis enthalten (Erbpacht)!
Wenn ich das richtig verstanden habe, soll ich es also auf eine Teilungsversteigerung ankommen lassen??? Der Gutachter ist meines Erachtens kein vereidigter Gutachter, er wurde im letzten Jahr von der Insoverwaltung beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Das Insoverfahren läuft, die Insolvenz ist veröffentlicht, Gläubigerversammlung hat stattgefunden.
Die gemeinsamen Kredite (10.000 Euro für die Einbauküche, 12.000 Euro für Handwerkerrechnungen) habe ich gemeinsam mit meinem Mann aufgenommen und unterschrieben, bezahle diese ab dem ersten Tag alleine und bin fast durch. Diese wurden von der Insoverwaltung, als ich meine Forderungen angemeldet habe, komplett abgeschmettert, genau so, wie der Unterhalt...
Bevor mein Mann Inso angemeldet hat, habe ich die finanzierende Bank angeschrieben und um Schuldhaftentlassung meines Mannes gebeten. Diese hat sofort zugesagt (habe alle Raten lückenlos bezahlt). Leider hat mein Mann die entsprechende Unterschrift nicht geleistet und danach Inso angemeldet, die Inso wurde sodann ins Grundbuch eingetragen (bis heute die einzige Erkenntnis darüber für mich, dass Inso angemeldet wurde...).
Die gemeinsamen Kredite sind allein mein Problem, obwohl diese ausschließlich für das Haus verwendet wurden.
Da ich gefühlte 1000 andere Baustellen habe (Unterhalt, Umgang, Finanzamt... ), bin ich leider z.Zt. nicht in der Lage, strukturiert an das Problem heranzugehen und suche verzweifelt nach Lösungswegen...
Warum möchte ich das Haus behalten? Das hat viele Gründe:
Einerseits habe ich sehr viel Zeit und Geld und Eigenarbeit investiert, außerdem hängen die Kinder sehr an ihrem Zuhause, aber mit allem Hin- und Hergerechne habe ich doch nicht mehr Ausgaben für das Haus, als wenn ich mir eine Wohnung für mich und die Kinder suche, zumal ein Umzug doch auch immer Geld kostet...! Letztendlich würde ich doch bei der Aufgabe auch immer noch auf Schulden sitzen bleiben, während mein Mann kein Verlust mehr machen kann....
Was sagt ihr zu der, in meinen Augen, wahnwitzigen Forderung für den Hausrat??? (Keine wertvollen Einrichtungsgegenstände, alles mehr als 7 Jahre alt???).
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten...
Lg Sonne
Mit Verlaub: Du bist ganz schön in den Popo gekniffen.
Meine Vorredner haben Recht, aber ich darf so vermessen sein, in großen Teilen zu widersprechen.
Das Ganze ist ein wenig komplizierter:
Aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftungen, haftest Du tatsächlich für alle Kredite vollständig, wenn der zweite Part (also Dein Ex) durch Insolvenz ausfällt.
Die Bank war seinerzeit mit Deinem Angebot deshalb einverstanden, da sie, aufgrund der Tatsache, dass sie ja jeden Monat ihr Geld bekam, an einer Versteigerung gar kein Interesse hatte.
Bei einer Teilungsversteigerung muss die Bank nicht zustimmen! Die Teilungsversteigerung ist eine Abart der Zwangsversteigerung. Eine Zwangsversteigerung wird von Dritten beantragt. Die Teilungsversteigerung beantragt ein Miteigentümer.
Es gilt also, ein unteilbares Gut teilbar zu machen. Das unteilbare Gut ist das Haus, das teilbare Gut ist demzufolge Geld.
Ein Insolvenzverwalter ist Herr des Verfahrens. Er hat mehrere Varianten zur Auswahl. Das würde hier zu weit führen. Sein Bestreben ist es, so viel Geld wie möglich zu generieren. Eine Teilungsversteigerung kostet jedoch viel Geld und ist weiterhin für ihn mit viel Arbeit verbunden.
Demzufolge ist es für ihn wesentlich angenehmer, würdest Du seiner Forderung nachkommen.
Bei einer Teilungsversteigerung ist das niedrigste Gebot anders zu rechnen als bei einer Zwangsversteigerung. Mindestens jedoch so hoch, wie Gläuber im Grundbuch stehen! Egal, ob die Forderung beglichen wurde oder nicht. Das näher zu erklären, führt jetzt zu weit. Nimm es einfach so hin.
Die Wahrscheinlichkeit, das er mit der Teilungsversteigerung scheitert, ist also groß. Darauf solltest Du zocken. Das Verfahren dauert im Übrigen auch sehr lange.
Jetzt solltest Du noch in das Grundbuch schauen. Handelt es sich um ein "Gesamthandseigentum" oder um einen "Miteigentumsanteil"?
Beim letzteren könnte Dein Ex, wenn die Insolvenz vorbei ist und das Haus nicht versteigert wurde, Besitzer des Teiles sein und gleichzeitig schuldenfrei. Das wird er auch im Rahmen der Restschuldbefreiung so bleiben!
Du hast dann das Haus alleine zu bezahlen, und trotzdem gehört Dir nur die Hälfte. Beim Gesamthandseigentum ist es ähnlich. Aber egal.
Du kannst lediglich versuchen, das Ding über die Zeit zu retten. Das wird sehr schwer. Im Zweifel solltest Du darauf verweisen, dass Dein Einkommen durch UHV, vielleicht Job und Kindergeld unter der Pfändungsfreigrenze liegt (1 Erwwachsener plus 2 Kinder) und der Inso-Verw. Dir somit gerne den Buckel herunter rutschen möge.
Das könnte klappen in Bezug auf die Forderung des Hausrats. Denn Inso-Verwalter machen sich dann keine Arbeit mehr, wenn es zu viel Arbeit wird......
Auf den Ausgleichsbetrag laut Gutachten hat er erst einmal Anspruch. Ob er ihn dann titulieren läßt, bliebe ab zu warten. Es handelt sich ja bei der Differenz zwischen Schuld und Wert um das hälftige Vermögen des Ex und Insolventen.
Will heißen: Bei gesamtschuldnerischer Haftung steht der verbliebene Kreditnehmer mit der Schuld alleine da, muss aber das Guthaben zur Hälfte an den Insolventen auskehren.
Es gibt für Dich nur einen Weg:
1. die Web-Site www.teilungsversteigerung.net Denen schickst Du eine Mail. Die werden Dich anrufen. Anwälte haben im Übrigen von diesem Thema keine Ahnung, da sie selten damit konfrontiert werden. T.-Versteigerungen sind vergleichsweise selten.
2. Nach genauer Analyse des Ganzen evtl. selbst in die Inso gehen. Sonst bezahlst Du Dich dumm und dämlich. Das Haus wird dann aber höchstwahrscheinlich auch weg gehen.
Tut mir Leid. Aber so siehts aus.
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26-08-2014, 19:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2014, 19:40 von karlma.)
Das Ganze ist zu komplex für diesen Rahmen. Ob Du Dir so eine gründliche Beratung ersparen kannst, bezweifel ich. Ich z. B. Habe Erfahrungen aus ein paar Jahrzehnten Sozialarbeit, (aber keine Schuldnerberatung) und Erfahrung aus Infos über Teilungsversteigerung des Grundstücks meiner Ex. Wirkliche Kompetenz in den Fragen entsteht aber so nicht.
Vor dem Hintergrund:
- Hausrat: bestreiten, dass der angesetzte Wert zutrifft und hinweisen darauf, dass üblicherweise der Hausrat nach der Trennung dem zugeordnet wird, der die Kinder versorgt. Wenn der Ex seine persönlichen Sachen geholt hat, auch darauf hinweisen.
-Schulden: darauf hinweisen, dass das auch seine Schulden sind und den Baulasten hinzugerechnet werden muss.
- Haus: bemängeln, dass das kein vereidigter Gutachter ist, auf Marktlage hinweisen und darauf, dass Du eine Lösung schon längst angeboten hast. Auf die mögliche Versteigerung würde ich nicht eingehen. Die wird sowieso dann gemacht, wenn einer das will. Der Miteigentümer meiner Ex ist mehr als 5000 € an Kosten losgeworden, bevor das mit der Versteigerung losging.
Wohlgemerkt, das ist und bleibt oberflächlich.
Warum hat dein Ex nicht unterschrieben? Liegt Ihr im Streit? Warum ist Umgang eine Baustelle?
PS: habe gerade Nappos Beitrag gelesen. Ist kompetenter, keine Frage. Vom Vorgehen her kommen wir -glaub ich-zum ähnlichen Ergebnis:erst einmal anpicken, um festzustellen, ob es sich um heiße Luft handelt. Dann weitersehen.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka
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(26-08-2014, 19:29)Nappo schrieb: Auf den Ausgleichsbetrag laut Gutachten hat er erst einmal Anspruch.
Einen Anspruch hätte er auf einen realisierten Wert. Aufgrund eines Gutachtens wird nach meiner Kenntnis nichts tituliert. Realisieren läßt sich das allenfalls über eine Veräußerung.
Zum Hausrat: Bestreiten, dass da überhaupt etwas Werthaltiges vorhanden sei und Beleg der Forderung durch bezifferte Einzelpostenaufstellung verlangen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Mag sein. Aber das ändert alles nichts an dem Vorgang an sich. Er orientiert sich zu Recht am Gutachten und würde versuchen, den Wert im Rahmen der Versteigerung zu realisieren.
Vorher Forderungen zu stellen - anhand des Gutachtens - die, wenn sie durch Zahlung anerkannt werden, ist legitim und ein Versuch des Insolvenzverwalters.
Frei nach dem Motto: Versuchen kann ich's ja mal.
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(26-08-2014, 20:49)Nappo schrieb: Er orientiert sich zu Recht am Gutachten und würde versuchen, den Wert im Rahmen der Versteigerung zu realisieren.
Mit dem Ergebnis, dass er in der gegebenen Konstellation höchstwahrscheinlich die Insolvenzmaße schmälert. Das macht keinen Sinn...
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Ich verstehe die Diskussion nicht, wackelpudding. Du kannst Dir aus meinem Text was raus suchen oder nicht und rum eiern oder nicht. Der Insolvenzverwalter ist Herr des Verfahrens. Und ob es Sinn macht oder nicht, ist alleine seine Entscheidung.
Wir sind hier nicht im "och-wir-gucken-mal-wie-wir-den-Fall-heute-mal-urteilen-und-interpretieren-Familienrecht", sondern in der Insolvenzordnung. Genau wie im Finanz- und Steuerrecht, zählen hier Vorgaben, Gesetze und deren Abfolge und Defintion.
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Das ist schlicht der Hinweis, dass man mit´nem Insolvenzverwalter verhandeln kann...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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Insolvenzverwalter sind üblicherweise begnadete Dealer!
Andererseits habe ich die berufliche Erfahrung gemacht, dass die Verhandlungsergebnisse dann besser sind, wenn der Betroffene selbst verhandelt statt von Berufsträger verhandeln lässt.
Ein Insolvenzverwalter ist auch nur ein Mensch. Er wird bis zum Ende klagen (müssen), wenn die Papierform nicht passt.
Insofern sorge dafür, dass er eine halboffizielle Unterlage mit Teur 120 samt Hausrat erhält (Bank.?). Auf der Grundlage kommst Du mit Teur 5 raus, üblicherweise kannst Du da mindestens 36 Raten vereinbaren.
Sprich mit der Bank, dass Du bis zur Vereinbarung nur noch die Zinsen bezahlst. Sonst tilgst Du für Gegner weiter.
Im Hintergrund musst Du Dich aber coachen lassen, sonst kommst du da nicht gut durch.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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