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Diskussion zu: Geteiltes Sorgerecht
#1
Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid169440

o shit frau schmidt....da bis voi neidappt...sagt da bayer...

bist du der vater oder nicht? verheiratet? wenn ja - lass gerichtl. feststellen, ob du vater bist! wenn
du es nicht bist, trenn dich emotional von dem kind! es wird dich kaputtmachen!

wenn du nicht der vater bist, zahl auch nicht! dann erstatte strafanzeige wegen betrugs und fordere
den unterhalt zurück! du mußt die ex unter druck setzen! nur so kannst du finanziell überleben. aber
das mußt du haarklein überlegen. gib eine handvoll eur f. rechtsberatung aus oder geh zur caritas und
mach einen beratungstermin. nerve auch das jugendamt!

 
also - meine sicht:

1. wenn das kind bei der mutter wohnt, keine offensichtl. gefährdung des kw besteht = 0 % chance
2. bei anhörung des manipulierten kindes durch gericht = 1 % chance
3. bei kontaktaufnahme mit dem jetzigen partner der ex, evtl. mal ein bier trinken und die situation darstellen,
vielleicht gewinnst du einen mitstreiter und partner
4. gegen eine verhaltensauffällige mutter vor gericht: 0 %
5. jugendamt weis nix: 0 % ....das JA wird auch nicht bis garnix tun
6. stelle alle nicht titulierten zahlungen an die ex ein! nur KU minimum! wenns nicht von deiner seite geht, dann nicht!
7. stell dich taub ggü ihren beschimpfungen
8. versuch mit eurem kind ein bisschen für die schule zu arbeiten, nicht nur spaß-und-jux-papa zu sein

mehr geht momentan nicht! werd erst mal wieder gesund!

bb
netlover
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#2
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich dachte mit dem neuen Gesetz von 2013 ist es weniger ein Problem das geteilte Sorgerecht zu erhalten, wenn ich regelmäßig Umgang mit meinem Sohn habe. Sollte sie dem nicht zu stimmen, geht das vors Gericht und die Chancen stehen nicht schlecht das geteilte sorgerecht zu erhalten. Wenn ich nicht von Anfang an meinen Sohn gefördert hätte, würde mein Sohn jetzt noch nicht mal seine Jacke alleine zu bekommen.
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#3
Hi,

also das geteilte Sorgerecht zu erreichen ist nicht das Problem. Einfach beantragen. Du brauchst auch keine Begründung, wie böse Deine Ex doch ist und wie schlecht sie mit dem Kind umgeht. Lass einfach das Dreckschmeißen und stell den Antrag.

Was aber schlicht nicht möglich ist, ist das Verfahren so zu führen, dass Deine Ex es nicht mitbekommt und Euer Deal "ich rede dir nicht drein, dafür verschonst du mich beim Unterhalt" nicht platzt.

Im Übrigen ist für den Kindesunterhalt das Einkommen Deiner Verlobten nicht relevant, solange Du den Mindestunterhalt zahlen kannst.

Die Frage ist, was Du über die Distanz von 300 km für Euren Sohn ändern willst. Da wirst Du mit und ohne Sorgerecht Schwierigkeiten haben.

Was weiter auffällt, sind die Widersprüchlichkeiten in Deinem Beitrag:

(19-10-2015, 08:54)dersozialarbeite schrieb: Hinzu kommt sie hat einen Unterhaltstitel ... Bisher haben wir den Unterhalt mündlich vereinbart.
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#4
Sie kann das sorgerecht haben, ich will es nur auch damit sie nicht entscheiden kann wie sie will und ich immer informiert bin. Unterhalt zahle ich schon immer mehr als ich muss, weil mein Sohn es gut haben soll. Ich kann ihr das sorgerecht nicht abnehmen, das ist klar, da würde ich nur Schaden anrichten. Die Entfernung ist bewusst gewählt, da es beruflich für mich und meine Frau nicht anders geht. Und da ich in der Woche 2500 km beruflich fahre jucken mich die 300 auch nicht. Kann ich die Fahrten denn irgendwie geltend machen? Vielen dank deine Antwort tut mir sehr sehr gut!

(19-10-2015, 09:58)dersozialarbeite schrieb: Sie kann das sorgerecht haben, ich will es nur auch damit sie nicht entscheiden kann wie sie will und ich immer informiert bin. Unterhalt zahle ich schon immer mehr als ich muss, weil mein Sohn es gut haben soll. Ich kann ihr das sorgerecht nicht abnehmen, das ist klar, da würde ich nur Schaden anrichten. Die Entfernung ist bewusst gewählt, da es beruflich für mich und meine Frau nicht anders geht. Und da ich in der Woche 2500 km beruflich fahre jucken mich die 300 auch nicht. Kann ich die Fahrten denn irgendwie geltend machen? Vielen dank deine Antwort tut mir sehr sehr gut!
Ich habe gelesen, dass nach neuesten Bestimmungen, wenn Partner auch unverheiratet zusammen leben. Der Unterhalt aufgestockt wird, wenn sie auch arbeitet. Ist das mal wieder ein Google Fake?

(19-10-2015, 09:58)dersozialarbeite schrieb: Sie kann das sorgerecht haben, ich will es nur auch damit sie nicht entscheiden kann wie sie will und ich immer informiert bin. Unterhalt zahle ich schon immer mehr als ich muss, weil mein Sohn es gut haben soll. Ich kann ihr das sorgerecht nicht abnehmen, das ist klar, da würde ich nur Schaden anrichten. Die Entfernung ist bewusst gewählt, da es beruflich für mich und meine Frau nicht anders geht. Und da ich in der Woche 2500 km beruflich fahre jucken mich die 300 auch nicht. Kann ich die Fahrten denn irgendwie geltend machen? Vielen dank deine Antwort tut mir sehr sehr gut!
Ich habe gelesen, dass nach neuesten Bestimmungen, wenn Partner auch unverheiratet zusammen leben. Der Unterhalt aufgestockt wird, wenn sie auch arbeitet. Ist das mal wieder ein Google Fake?

Sorry für das doppelposting. Tapatalk hat gerade mist gebaut.
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#5
also nochmal die frage:

1. seid ihr verheiratet???
2. ist das kind von dir? nachweislich ja oder nein?

das sind die kernfragen!

bb
netlover
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#6
(19-10-2015, 12:17)netlover schrieb: also nochmal die frage:
1. seid ihr verheiratet???

Meine Güte, netlover, lies doch einmal die Beiträge, bevor Du Deine Tiraden loslässt:

Der TO hat kein gemeinsames Sorgerecht. Wäre er verheiratet, hätte er es.
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#7
mensch theo...nu schimpf nich rum...zefix...der text war so unübersichtlich!

also - mein ultimativer tip an den TO:

1. unterhaltstitel für unwirksam vor FG erklären lassen
2. vorher 100%ig sicherstellen, oder durch FG sicherstellen lassen, daß er nicht der vater ist
3. emontional vom kind lösen, wenn er nicht der vater ist

sonst macht er sich fertig!

bb
netlover
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#8
Hallo noch mal. Zunächst einmal vielen Dank für eure rege Teilnahme! Für mich zickt hier auch keiner rum o. ä., denn ich bin für jede Meinung dankbar, so dass ich mir letztendlich mein eigenes Bild machen kann.

Also die Vaterschaft ist eindeutig geklärt.

Habe meine ex  im 5. Monat verlassen und wir waren nie verheiratet. Mit meiner jetzigen Partnerin bin ich verlobt.

Frage: weshalb den Titel für unwirksam erklären lassen, was bringt das meinem Sohn und letztendlich mir?

Im übrigen ist es so, dass wenn man die Vaterschaft anerkannt hat per Unterzeichnung, kann man dies auch nicht mehr rückgängig machen, oder gibt es da schon etwas neues was ich nicht kenne. Währe bei mir auch wurscht.

Das sorgerecht möchte ich aus wie im opener genannten Gründen und da es jetzt um adhs Diagnostik geht, sie überhaupt nicht auf mich hört. Ich bin vom Fach und eine Diagnose unter 6 Monaten ist unseriös. Da dies aber in Deutschland noch nicht geregelt ist und die Fachleute diagnostizieren können wie sie wollen, wird sie den geringsten weg nehmen, damit sie nicht mit unter die Diagnose - leuchte kommt. Denn da würde man definitiv was finden. 60% aller adhs Diagnosen in De sind fehldiagnosen. Und ich lasse meinen Sohn nicht vergiften.
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#9
Das beste waere eigentlich Du schaffst es irgendwie dass sie den Kleinen zu Dir "abschiebt" und er dann bei Dir lebt. Sobald Du vor Gericht gehst, wird sie zu machen, Dich endgueltig auf "schwarz" schalten und Dich schikanieren wo es nur geht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#10
also: bist du der vater


JA oder NEIN

wenn nein:

anfechtung vaterschaft
klage wegen betrugs gg ex
geld zurückfordern
emotional vom kind trennen

wenn ja:

siehe mein ratschlag oben

bb
netlover
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#11
Zum Titel :

Sie hat damals einen Titel über 225€ zuzüglich der Anpassung an die jeweiligen Erhöhungen nach Stuttgarter Tabelle bekommen. Ich zahle aber mehr, da es aus meiner Sicht bisher nicht genug zuzüglich Kindergeld gewesen ist. Mittlerweile bin ich mir sicher das einiges des Geldes nicht bei meinem Sohn landet.
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#12
 
(19-10-2015, 15:12)dersozialarbeite schrieb: Sie hat damals einen Titel über 225€ zuzüglich der Anpassung an die jeweiligen Erhöhungen nach Stuttgarter Tabelle bekommen. Ich zahle aber mehr, da es aus meiner Sicht bisher nicht genug zuzüglich Kindergeld gewesen ist. Mittlerweile bin ich mir sicher das einiges des Geldes nicht bei meinem Sohn landet.

Du solltest Dir den Titel genauer ansehen. Die 225 € waren seinerzeit der Mindestunterhalt für ein Kind von 0 -5 Jahren. Jetzt ist Euer Sohn schon in der nächsten Stufe der DDT: Aktuell wären gemäß der Altersstufe 376 € minus hälfigem Kindergeld zu zahlen.

Steht der Titel wirklich statisch auf 225 € oder steht dort irgendwas in der Art "Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle"? Im letzteren Fall solltest Du die Unterhaltszahlung anpassen.
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#13
@dersozialhardliner:

bitte folgende frage beantworten:

1. ist es zu 100% dein kind?
2. durch gen-test nachgewiesen?

so - das mit unterhalt  - die ex kann mit dem geld machen, was sie will...war auch meine leidvolle erfahrung...

bb
netlover
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#14
(19-10-2015, 16:54)netlover schrieb: 1. ist es zu 100% dein kind?


(19-10-2015, 14:24)dersozialarbeite schrieb: Also die Vaterschaft ist eindeutig geklärt.
... meinem Sohn...

Willst Du jetzt noch eine eidesstattliche Versicherung?
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#15
theobald....manche männer sehen kukukskinder als die ihren an...das geht aus seinem post für mich hervor...

nu sei doch nicht so zickig....määääh...

bb
netlover
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#16
Ich hatte eindeutig geschrieben, dass es definitiv nachgewiesen mein Kind ist. Das sollte reichen! Wir haben direkt nach der Geburt ein Vaterschatstest gemacht. Mensch das sollte doch reichen, wenn ich schreibe dass er definitiv mein Sohn ist. Das sie mit dem Geld machen kann was sie will stimmt nicht da es ja auch rechtlich nicht ihres ist, aber trotzdem kann sie machen wie sie will das stimmt. Man müsste den Missbrauch nachweisen was wohl eher unmöglich ist. Naja es kotzt mich halt an und mehr kann ich nicht tun ausser kotzen und sie fragen ob sie nicht mal Lust hat nach bald 7 Jahren ihrem Sohn das erste mal ein paar Schuhe zu kaufen. Ich fände es besser wenn hier nicht im Kaffeesatz gelesen wird. Zu dem Unterhalt ich habe von Anfang an mehr gezahlt als ich muss und das tue ich auch jetzt. Für mich ist der Mindestsatz zu wenig, aber das ist meine persönliche Meinung. Wenn ich sehe dass das Geld nicht bei ihm landet muss ich mir überlegen, ob ich das kürze. Im Titel steht 225 € monatlich mit entsprechender Anhebung gemäß Düsseldorfer Tabelle. Das soll bedeuten das wenn er älter wird und/oder die Tabelle der wirtschaftlichen Entwicklung angepasst wird ich mich an die Tabelle zu halten habe, wenn 225 € überschritten werden. Klingt sau dämlich, hat mir mein Anwalt so übersetzt. Er sagt auch dass er einen Titel in solcher Form noch nie gesehen hat.
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#17
soziarbeiter:

so - wenn du freiwillig mehr zahlst - ist es deine entscheidung - da bekommst nix wieder.

du mußt das geld an sie zahlen - sie hängts sich an den [Unterschreitung des Mindestniveaus] - fertig! du kannst nix machen!

war bei mir genauso!

fahr dich runter, schau - daß du papa bist - versuche mit der alten klar zu kommen, versuche
den neuen ins boot zu bekommen - lad ihn mal ein auf ein bier!

wenn deine ex 4 kinder von 5 männern hat...reife leistung...wie sagt der römer: nur die mutter steht fest...

also - nimm deine emos zurück - dann fährst in einer ruhigeren spur! besser für dich!

bb
netlover
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#18
Danke für deine Worte.....
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#19
Jetzt noch einmal zu deinem Post netlover.

Zu deinem 1. Und 2.Absatz, ist mir alles bewusst, habe auch nie vor gehabt mir das Geld zurück zu holen.

Zu deinem 3. Absatz. Das habe ich schon immer getan und mich zurück genommen. Hier geht es nicht um mich sondern um meinen Sohn. Zu oft geht es bei solchen Auseinandersetzungen um die Belange der Eltern und das Kind steht hinten an.

Leider lässt sich der Mann nicht mit ins Boot nehmen, alles schon versucht. Ich bin im Grunde froh dass er da ist, aber da sie ihn manipuliert. Er war Alkoholiker und naja das würde zu weit führen. Jedenfalls hat sie ihn gefügig gemacht.

Meine Emotionen sind so oder so da und ich stelle sie eh zurück , aber nicht für mich in meinem kleinen Kämmerchen. hier geht es aber um etwas anderes. Es geht darum dass ich mich frage, ob es schlau ist das geteilte Sorgerecht zu beantragen. Sie würde eine Gerichtsverhandlung zu 90 % nicht zu Stande kommen lassen, da sie Angst um die Kosten hätte und dass sie sich mit ihrer Angststörung der "Öffentlichkeit" präsentieren muss.

Dies liegt dem zu Grunde, dass sie und der Hausarzt adhs Diagnostik machen wollen. Und den einfachen weg gehen wollen. Also eine kurze knappe Diagnostik. Das ist unseriös, aber in Deutschland möglich. Eine Anamnese /Diagnostik bedarf mindestens 4-6 Monate, wenn man sich sicher sein will. Es gibt zur Zeit ca. 60% fehldiagnosen in Deutschland was adhs, ads, HkS angeht. Mit dem geteilten Sorgerecht habe ich Mitspracherecht, bin immer informiert usw. usw....

Alle anderen genannten Themen sind in diesem Falle obsolet, da es mir grundsätzlich um das geteilte Sorgerecht geht.

Also um klar die Frage zu stellen.

Wie würdet ihr in diesem Fall entscheiden?

Geteiltes Sorgerecht

JA Oder NEIN ?
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#20
Ich würde sagen sagen, lies mal das faq. Frauen werden beschützt, Alter. Was ist hks?
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#21
also - zerr sie raus....soll sich das FG und VP ein bild machen....du hast keine chance - also nutze sie! stell den antrag! sie kann VKH beantragen - du übrigens auch!

sol lucet omnibus!

und

audaces fortuna juvat!

mach hin!

seh zu!

bb
netlover
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#22
Danke für die schnelle Antwort. HKS =Hyperkenetische Störung des Sozialverhaltens.... Ist im Grunde ads oder adhs, alles der selbe Käse.
Was ist mit FAQ bzw das faq von wo?
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#23
Hier. Quasi das Grundwissen. Das Beste, was es an Grundfragen - Beantwortung gibt. Kann aber nicht alle individuellen Fragen beantworten.

http://www.trennungsfaq.com/

Grundprinzip: Frauen bekommen immer recht.
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#24
Vielen Dank.könnte ich über tapatalk nicht finden. Ich konnte leider nix finden was zu meinem Fall passt. Aber bei der Auswahl eines Arztes oder Therapeuten, bzw einer medikamentösen Behandlung, habe ich mit geteilten Sorgerecht auch Mitspracherecht oder?
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#25
Siehe §1628 BGB.

"Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden."

Glaub ich bei den Buchstaben des Gesetzes nicht. Du müsstest es dir erstreiten. In andern Worten, das gemeinsame Sorgerecht ist eine Nebelgranate. Alles nur "kann".
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