18-09-2017, 23:32
Dafür dass die Sache brennt, kommen die Antworten auffallend langsam
Unangekündigter Schulwechsel 500km entfernt nicht zugestimmt.
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18-09-2017, 23:32
Dafür dass die Sache brennt, kommen die Antworten auffallend langsam
19-09-2017, 08:12
@hans2000
... kann ja auch ein Energieproblem sein. Ich wäre platt gewesen.
remember
Don´t let the bastards get you down! and This machine kills [feminists]! (Donovan)
19-09-2017, 08:56
Ja, wenn er platt ist startet das Kontinuitätsprinzip und die KM hat schon gewonnen
Moin.
Mutter hat ABR? Dann kann sie mit Kindern hinziehen, wohin sie will! Wenn Vater nun der Eínschulung am neuen Wohnort der Kids widerspricht, dann ist ER es, der die Einschulung verhindert. Wenn Mutter auf Zack oder 'gut' beraten ist, dann läßt sie die Entscheidung zur Anmeldung gerichtlich ersetzen... oder beantragt gleich Entzug der gesamten Sorge des Vaters. Wie das ausgeht? Mit großer Wahrscheinlichkeit zu Lasten des Vaters. Viel interessanter wäre mE, ob die große Entfernung nicht dem Recht auf Umgang widerspricht, dieser bei dieser Entfernung vereitelt wird. Ich halte es für aussichtsreicher, der Einschulung zuzustimmen und die Mutter für den Umgang in die Verantwortung zu nehmen, persönlich wie kostenmäßig. Auch hier wieder 'Dreisprung': 1. Mutter um Mitwirkung bitten, realistischen Vorschlag machen. Wenn sie sich sträubt, 2. Antrag beim Jugendamt auf Vermittlung zum Umgang (wenn unklar, wo gemeldet, dann bei beiden Ämtern) . Wenn das nicht fruchtet, 3. Antrag beim FamGericht auf Regelung des Umgangsrechts. Jeweils enge Fristen setzen! S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
19-09-2017, 20:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-09-2017, 21:02 von GesetztUndRealität.)
Sorry für meine späte antwort und vielen dank für die Meinungen.
Ja und, es zieht auch an den nerven, bin ja nicht aus Stein. Und ja, Nerven und Kraft muß man wirklich sparen. Seit 2011 geht der Hickhack von meiner Ex los. Da braucht man wirklich einen langen Atem. Und noch immer bin ich nicht tod zu kriegen da mir wirklich an denen zwei sehr viel liegt.Was tut man nicht alles für die Schnuckelhasen :-) Die sollten doch eigentlich zumindest beide Eltern geniesen können aber ja, da ist Süd D noch immer in der Steinzeit. Die Grundfrage sollte nie lauten, Mutter oder Vater. Das ist Kinderfeindlich! Jedes Kind liebt aller meistens beide Eltern, mit Fehlern und vielen Vorteilen. Aber ja, das ist nun mal Theorie..... Aber nun zu den Fakten. Ca. 2013 gab es ja eine Rückführung der Kinder zu mir. Es war so, dass die Mutter die Kinder wegnahm und bei Ihrer Schwester angemeldet hatte. Weil die Wohnungssituation usw. Nicht ordentlich entsprach und die Kinder die gewohnte Umgebung zurück geführt werden sollte waren sie schöner weißen wieder bei mir. Solange zumindest bis die Mutter in meiner Umgebung eine Wohnung besitzt. Dann sind die Kinder wieder zur Mutter zu führen. Nachdem fast ein Jahr verging und die Mutter sich so gut wie nicht um die Kinder kümmerte waren sie aus der Kita damals wieder weg. Die Mutter hat in einer Nachbarstadt 20km entfernt eine Wohnung gefunden. Weil es ja doch nicht die gewohnte Umgebung war und Sie so gut wie kein kontakt zu den kindern hatte klagte ich dagegen. Das JA sah es als erwiesen das die Kontinuität der Kinder bei mir am besten wäre, die Verfahrenspflegerin nicht. Und so habe ich das ABR auch verloren...... Meine Tochter ist in der Ehe geboren und bei meinen Jungen wurde eine Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt gemacht. Somit habe ich auch das SR. Achso habe ich schon erwähnt das ich beim FamG. einen Eilantrag und Rückführung der Kinder gestellt habe. ABR usw..... Ungut fühle ich mich nur das die kinder schon seit 5 Tagen nicht zur schule gehen. Ich habe die Mutter angeschrieben und sie gebeten die Kinder wieder in ihre Schule zu bringen. Falls Sie keine finanziellen Möglichkeiten hat dann würde ich es auch zahlen. Antwort blieb aus... Dennoch sch... das die Kids den Lernstoff verpassen. Weis da auch nicht weiter. Das macht mir unter anderem am meisten sorgen.....
19-09-2017, 21:22
(19-09-2017, 20:54)GesetztUndRealität schrieb: Und so habe ich das ABR auch verloren...... Wenn es wirklich weg ist, kannst du keinen Antrag stellen, der den Aufenthalt der Kinder betrifft. Der wird abgelehnt werden. Aber ob es wirklich weg ist, da muss ich leider nochmal nachfassen. Der genaue Text des diesbezüglichen Beschlusses damals ist wichtig. Da kann drinstehen, dass es weg ist. Erledigt. Oder auch nur, dass die Kinder in Wohnung XY bleiben oder bei der Mutter wohnen sollen. Dann ist das gemeinsame ABR nicht weg, sondern nur der Aufenthalt der Kinder bei Elternstreit zugewiesen.
19-09-2017, 22:38
setz doch mal eiligst eine kopie als pdf hier rein. anonymisiert.
schulbesuch ist aktuell das kleinere problem
20-09-2017, 03:59
Letztlich kann Mann doch immer über einen Sorgerechtsantrag die Rückführung der Kinder beantragen.
So etwas muss ja nicht ganz genau bezeichnet werden, soll die Richterin doch auslegen, ob da noch Antrag auf ABR implizit vorhanden ist.
remember
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21-09-2017, 00:57
Der Auszug lautet so.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Bundes Republik Deutschland für die gemeinsamen minderjährigen Kinder ...... und ...... geboren ......... wird der Antragsgegnerin zugesprochen. Der Antrag des Vaters wird zurückgewiesen.
21-09-2017, 01:13
Das war nachdem die Kinder bei mir gelebt haben und die Mutter in meiner Umgebung eine Wohnung gefunden hatte....
Verfahren verloren. Aber ja, Ich denke der Antrag auf ABR ist dennoch richtig
21-09-2017, 01:48
Da hattest Du aber einen ganz schlechten Anwalt oder Mist gebaut.....
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
21-09-2017, 06:40
Das hat nicht mit Mist gebaut zu tun sondern mit der frauenzentrierten Einstellung der Gerichte.
Es hätte auch ausgereicht, den gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis ... festzulegen. Hat die Mutter am neuen Wohnort Familie oder Lover oder ist es da nur billig? Du kannst es dennoch versuchen und mit den sozialen Kontakten argumentieren - Chancen recht überschaubar.
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21-09-2017, 09:29
Auch wenn die Ex und nicht er das ABR beantragt hat, muss darüber entschieden werden. Dem Richter wäre es aber freigestanden, den Antrag abzulehnen und nach §1628 BGB zu entscheiden. Wäre auch das einzig richtige gewesen nach dieser Vorgeschichte. Leider vorbei.
Im Moment gibts tatsächlich keine Grundlage für Anträge, die Kinder zurückzuholen. Erst muss er das ABR oder das gemeinsame ABR haben. Die Chancen darauf sind... naja... bescheiden.
21-09-2017, 23:00
@Kay
Mhhhh Gibt es wirkluch gute Anwälte? Ich bin mir da nicht mehr so sicher. Die Treffen sich doch ständig vor Gericht wieder und bezahlt werden sie nicht nach Leistung. Ob verloren oder gewonnen, Kohle gibt es für die immer. Auch nach dem verlieren können Anwälte weiter sticheln für weitere Verfahren um den letzten Cent raus zu holen oder Unterhalts Berechnungen durchführen.... Mein Anwalt war der alte Richter vom FamG der sich später wieder als Anwalt durch geschlagen hat. Ich habe da zu niemanden vertrauen mehr. Im Endefekt geht es nur Kohle die man regulieren kann. Bestimmt setzt sich der einer mal durch. Seit ca. 2011mach ich das Spiel mit und zwar mit dem Anwalt, Anwältin, ohne Anwalt usw. Habe vieles erlebt. Meine Geschichte ist nach ü. 6 Jahren vorbei und ich bin Müde. Mein Antrag wurde abgelehnt. Ob ein "Anwalt" gut oder schlecht war, dass sich etwas geändert hätte mag ich bezweifeln. Vielleicht hätte ich von Anfang an eine Kampfsau haben sollen... Aber wer weiß das schon. Angeblich waren die alle nicht schlecht und nach so vielen Jahren kann ich sagen mich hat es nur gekostet und ich würde nach der Tortur vielen abraten. Kindeswohl, Umgangsrecht :-))))) Mit ohne Anwalt, guter Vater?, gute Mutter, Helferindustrie usw..... Ach ja ..... @All und vor allem Netlover Hammer das Ihr Seelischen beistand geleistet habt, dass hilft auch immer ungemein. Weiß gar nicht weshalb ich das Form ganz am ende meiner Zeit gefunden habe, schade, echt! Werde meine Erfahrungen nach so vielen Jahren nochmal zusammen schreiben und reinstellen. Waron erkennt Mann das er über den Tisch gezogen wird, oder so irgendwie.... Man hört sich :-)
22-09-2017, 10:26
(21-09-2017, 23:00)GesetztUndRealität schrieb: Gibt es wirkluch gute Anwälte? Ja, gibt es. Allerdings sind die zugegebenermaßen oft nicht einfach zu finden. Wichtig ist nach meiner Erfahrung, bei betroffenen Vätern zu erfragen, wie ihre Erfahrungen mit verschiedenen Anwälten waren und dann sich anzuschauen, wie ein Anwalt im Erstgespräch ist. Erläutert er mit Dir die Chancen und Risiken oder versucht er Öl ins Feuer zu gießen? Natürlich braucht Mann immer (!) auch ein Quentchen Glück. Simon II
23-09-2017, 14:29
@Simon ||
Nach etlichen Jahren habe ich einen getroffen der seinen Fall mir vorgelegt hat. Er hat sich zum Kindeswohl durchgesetzt. Von allen Väter die ich kenne bzw. gehört habe, ist er der einzigste der sich mit viel Druck durchgestzt hat. Wie Du schon sagtest, Glück gehört eben auch dazu, den richtigen Menschen zum richtigen Zeitpunkt zu treffen.
23-09-2017, 22:29
genau - der war ich! hättest du nicht deinen schwachsinn ans gericht geschrieben,
sondern das . für . gemacht, was ich dir geschrieben habe, dann würde jetzt eine lawine auf die ex niedergehen! aber nicht aus flaumfedern, sondern aus geröll, baumstämmen und felsen! bb netlover
25-09-2017, 09:49
(23-09-2017, 22:29)netlover schrieb: genau - der war ich! hättest du nicht deinen schwachsinn ans gericht geschrieben, Einige gekränkte Väterseelen brauchen sowas offenbar. Auf Dauer zahlt sich sowas idR nicht aus... schon gar nicht für die Kids! S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
25-09-2017, 22:33
Klaro Skipper,
wenn man einfach Denkt, dann ist das so..... Jedoch blieb ich den Kindern ü 6 Jahre erhalten.......... Ein Jahr davon hatten Sie bei mir gelebt. Auch das hat sich für die Kids bezahlt gemacht ;-) Kannst ja mal rechnen wenn seit ü. 6 Jahren Uneinigkeiten sind welche Rechnungen ich bezahlen muste für "super Anwälte/in" , Gerichte und Unterhalt die drauf gingen, pro Monat ......... das ganze mal gute 80 Monate lang. Wer soll denn das bitte alles stämmen? Es ist ja heute schon schwer genug sich selber über Wasser zu halten und ein klein wenig aufzubauen. Wenn Frau und Kinder dazu kommen wird es schon schwieriger. Kommen dann noch Probleme hinzu, Unterhalt, Anwaltskosten, Kinderunterhalt, Prozesskosten und weitere Nebenkosten auf einen zu, dann sieht es nochmal ganz anders aus. Vor allem wenn die Gegenseite Beratungshilfe bekommt und du nicht. Die Gegenseite auch noch Prozesskostenhilfe bekommt und Du nicht. Ja ja, da leidet nicht nur die Vaterseele sondern auch Groseltern und der gesamte Familienkreis mit. Und nach über 6 Jahren kann ich dennoch sagen, ja klar, schwächer geworden, ja klar, man ist auch Finanziell fast ruiniert. Und dann stellt man sich die frage was passiert wäre wenn man alles anders gemacht hätte. Der Frau und den Kinder die Koffer gepackt hätte und zu denen einfach gesagt, hej, ich zahl den Unterhalt, Good Bye ;-) Ich hätte keine Blutsauger am [Unterschreitung des Mindestniveaus] gehabt mit tollen Versprechungen. Kein J.A. und Gericht der einfach alles in frage stellt, keine Verfahrenshelferin die ja eh Gerichtlich bestellt ist und Gerichtliche Meinungen verteilt. Ja ja... Ich denke, ich muss mein Umfeld, mein neues leben, Partnerin, Freunde und all das nicht mehr belasten. Ich denke einfach, hej, Ja, Die haben mich einfach über viele Jahre finanziell ausbluten lassen damit man am Ende nicht mehr viel übrig hat. Und ja, man kann nicht im leben immer gewinnen und nach so vielen Jahren ist es eben so bei mir gelaufen. Dennoch muss ich fairer Weise dazu sagen, hätte ich Netlovers Anwalt am Anfang gehabt als ich finanziell noch laufen konnte, ich denke es wäre mit Sicherheit anders gelaufen, wie weis man auch nicht, aufjedenfall würde ich Ihn weiter empfehlen. Jede Geschichte von uns ist anders und individuell. In der Regel schlägt man erst auf wenn vieles schon schief gelaufen ist und man nach antworten sucht. Dennoch ist es nicht vergebens, auch wenn mal pauschalisiert wird..... |
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