Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehevertrag Grundstückskauf
#26
Manchmal ist pragmatisches "best of" Verhalten der Weg statt mit viel Wumms eine 100% Lösung hindonnern zu wollen. Und der Wumms dann nebenbei die Gründe für die Lösung beseitigt. Zum Beispiel würde eine Scheidung vermutlich nebenbei den Grund für den Grundstückskauf beseitigen.
Zitieren
#27
Ja, Man kann sich nur die Haare raufen. Das Elend ist vorprogrammiert, jetzt wo die Immopreise auf einem Allzeithoch sind. Wenn die Blase platzt, hängt er in den Schulden, alleine! Wozu ein Haus kaufen?
Zitieren
#28
In diesem vermuteten Fall sollte er besser ohne Ehevertrag bleiben, denn dann muss die Ehefrau wegen des negativen Zugewinns die Schulden mitbezahlen :-)
Zitieren
#29
Wenn sich seine Frau schwängern lassen will, was ich zu 99,9% vermute, wird es dann bei Gericht heißen:

"Axel und Co. enteignen!
Dieses Schwei... will eine Alleinerziehende mit Kind auf die Straße werfen und verlangt unverschämt hohe Miete. Die Vergleichsmiete der Nachbarwohnung haben Miethaie und Spekulaten verursacht. Das lassen wir nicht gelten. Der ist so boshaft, dass er seinem eigenes Kinder auf die Straße werfen würde. Dabei hat er das Haus doch für das Kind gebaut. Der will sich nur an der Mutter rächen und kann deshalb zwischen Beziehungs- und Elternebene nicht unterscheiden"

Lieber Axel, es ist Dir zumutbar bei Brot und Wasser unter der Brücke zu schlafen. Deinem zukünftigen Kind nicht! Und die Mutter gehört zum Kind. ;-)

Du kannst ja mal die Deutsche Wohnen fragen, ob sich irgend jemand dafür interessiert, was die bezahlt haben und investieren mussten/müssen, um die völlig übertriebenen Bauforderungen zu bezahlen.

Handwerker 65 €/h - Miete soll bei 5 €/qm liegen. Einmal Klo verstopft und eine Monatsmiete ist weg. Glaubst Du ernsthaft, dass Dir ein Stück Papier erlauben würde den Sozialfall "Alleinerziehende Mutter" raus zu werfen oder eine übliche Miete abzuknöpfen? Vergiss es!

Meine Ex hat selbst die Klamotten armselig ausgewählt, wenn die zu Gericht ist, um die Opfermasche zu Schauspieler und die ist vermögend. Das kam nicht von meiner Ex. Den Tip hat die vom Jugendamt, ihrer Richterin, etc. bekommen. Das sind nämlich auch alles Mamis oder gedrifizierte schwulis. Männer haben keinen Bock auf Familienrecht.

Ich habe sogar Kontoasuzüge meiner Ex vorgelegt. Was glaubst Du hat bei der Richterin mehr Eindruck geschindet. Die Tränen meiner Ex oder die Kontoauszüge.

Kaum waren wir da raus, hat die mich meine Ex dumm angegrinst oder mir ne lange Nase gemacht. Wird Dir aber alles nicht passieren. Deine Holde will ja alles unterschreiben. Lieber Axel, die Dame ist Dir Meilenweit voraus.

Ich habe mir nen [Unterschreitung des Mindestniveaus] aufgerissen, damit meine Ex ne neue Wohnung findet und hatte echt fraksausen, dass ich meine Eigentumswohnung verliere. Die war aber in der Anfangsphase noch nicht aufgestachelt und hatte genug Geld, um die Miete der neuen Wohnung aus der Portokasse zu bezahlen. Das klingt bei Dir alles anders, lieber Axel.

Viel Spaß beim absehbaren Crash!!!

*"Tip von ihrer Richterin" -- ich meinte natürlich "von ihrer Anwältin"
Zitieren
#30
Folgende Situation: Wir haben keine Kinder sie ist auch nicht schwanger, sie ist aus dem außereuropäischen Ausland, hat hier studiert. Ich glaube auch ihre Aufenthaltsgenehmigung erlischt sollten wir uns trennen. Sind erst ein Jahr verheiratet.
Wie ihr vorausgesehen habt ist sie jetzt in einer Selbstfindungsphase heult nur rum und ist deprimiert wegen mir weil ich sie nicht verstehe und man mit mir nicht normal reden kann, sie ist seit paar Tagen jetzt nicht mehr bei mir und schläft bei ihren Freundinnen. Was soll ich sagen aus Fehlern lernt man. Nie wieder heiraten heißt für mich die Devise.
Ehevertrag mache ich trotzdem und mal schauen, was dann noch kommt, Scheidung dauert auch ein Jahr deswegen geht nicht so schnell.
Zitieren
#31
Klingt nach Herkunft Ostasien. Wie hast du dich bloss in so eine offene Dummheit hineinmanövriert...

In dieser Situation würde ich keinesfalls ein Grundstück kaufen und auch keinen Ehevertrag machen. Betreibe lieber die Scheidung flott (Trennungszeit muss sofort beginnen!), bei so kurzer Zeit gibts auch keinen Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Wenn du dir das Grundstück jetzt sichern willst, vereinbare das direkt mit dem Verkäufer und leiste eine signifikante Anzahlung, damit der die Sicherheit hat, dass du es ernst meinst.
Zitieren
#32
Und ganz wichtig: Den Zugang zu der Wohnung verhindern, Eigentum sichern und sämtliche Passwörter ändern.
Mit der Tante auch nicht mehr ohne die Anwesenheit von Zeugen zusammensein. Falsche Anschuldigungen sind bei denen so sicher wie das Amen in der Kirche.
Zitieren
#33
Am besten auch dem Ausländeramt sofort melden oder? Wir sind noch nicht ganz ein Jahr verheiratet geht es irgendwie zu annullieren?

Wenn ich Scheidungsantrag beim Anwalt stelle dann dürfte ich doch theoretisch das Grundstück kaufen, da der Antrag gestellt ist oder gilt doch nicht mehr als Zugewinn?
Zitieren
#34
Nein, nach der Unterschrift im Standesamt gibt keine Möglichkeit, die Ehe über eine Abkürzung zu beenden. Egal ob sie einen Tag oder fünfzig Jahre dauert. Du musst sofort das Trennungsjahr einleiten! Nachweisbare Trennung von Tisch und Bett. Und dann pünktlich nach ca. zehn Monaten den Scheidungsantrag stellen. Verläppere das bloss nicht. Geh zum Anwalt. Es herrscht Anwaltspflicht, da kommst du nicht drum rum, also drück das nicht weg.

(13-05-2019, 14:53)Axel234 schrieb: Wenn ich Scheidungsantrag beim Anwalt stelle dann dürfte ich doch theoretisch das Grundstück kaufen, da der Antrag gestellt ist oder gilt doch nicht mehr als Zugewinn?

Ja, aber den Scheidungsantrag kannst du erst neun oder zehn Monate nach der Trennung stellen. Der Stichtag ist also noch eine ganze Weile weg.
Zitieren
#35
Das heißt jetzt kann ich noch nichts machen, ich muss erst in 10 Monaten zum Anwalt und den Scheidungsantrag stellen?
Zitieren
#36
Zum Anwalt gehst du jetzt und lässt dich beraten, wie das Trennungsjahr rechtssicher beginnt. Gib ihm den Auftrag, in spätestens zehn Monaten den Scheidungsantrag beim Amtsgericht zu stellen.

Vielleicht will deine Ehefau auch früher raus aus der Ehe, wer weiss. Ihr könnt euch auch absprechen und beide gleichlautend behaupten, euch schon vor zehn Monaten getrennt zu haben. Dann kann der Anwalt den Antrag heute stellen. Aber Vorsicht, die Sicherheitslinie einer sofortigen beweisbaren Trennung darf deshalb nicht verschoben werden.
Zitieren
#37
Das mit dem Grundstück ist halt das Problem ich muss es vollständig bezahlen, Ich würde auch fast vollständig einen Kredit nehmen und 20000 € habe ich in Bar gehabt schon vor der Ehe. Im endeffekt brauch ich doch keinen Ehevertrag oder wenn ich eh fast vollständig Kredit nehme für das Grundstück.
Wegen dem Bargeld muss ich halt mal schauen es geht eigentlich eh nicht als Zugewinn rein, ist halt schwer zu beweisen das ich das schon vorher hatte oder?

Und ob die das mit Scheidung so einfach mitmacht weiß ich auch nicht, die hat viele emanzipierte)) Freundinnen wo ihr wahrscheinlich sagen das sie sich weigern soll zu scheiden.
Zitieren
#38
Freundinnen sind der Nr. 1 Brandbeschleuniger im Trenungszwist. Und die können noch mehr, z.B. gemeine Anwälte empfehlen. Ich wäre vorsichtig in jeder Hinsicht.
Zitieren
#39
Gott sei Dank haben wir wenigstens keine Kinder, wenigstens da war ich vorsichtig.

Nochmal zum Zugewinn- und Versorgungsausgleich, diesen Ausgleich gibt es auch bei kurzer Ehe aber der muss dann extra gestellt werden.
Zitieren
#40
Wenn ich im Trennungsjahr ein Grundstück erwerbe geht es noch als Zugewinn rein? Oder geht allgemein ab Zeitpunkt der Trennung sozusagen alles separat?
Zitieren
#41
Also nochmal: Stichtag ist im Normalfall die Zustellung des Scheidungsantrages. Das kann frühestens zehn Monate nach der Trennung sein und zwei Monate vor dem Scheidungstermin.

Schiebe nichts auf. Hat die Trennungszeit nachweisbar begonnen?
Zitieren
#42
Mach Dir nicht so viele Gedanken um das Grundstück. Die Zinsen bleiben niedrig und die Grundstückspreise werden in den nächsten 10 Monaten auch nicht explodieren. Die Grunderwerbssteuer wird auch keiner weiter anheben. Ganz im Gegenteil setzt der Gesetzgeber die Eigentümer von unbebauten Grundstücken unter Druck zu verkaufen. Siehe bspw. Tübingen. Cool bleiben!

Ich könnte mir gut vorstellen, dass sich Deine Ex sehr rasch wieder versöhnen will, um die eigenen Ausgangssituation nach zu bessern. Die hat etwas überstürzt gehandelt.

Laß die Dame nicht wieder in die Wohnung einziehen. Das nächste mal darfst Du dann ausziehen. Gewaltschutz und so. Dafür reicht bereits der Austausch von Türschlössern oder Angstattacken. Die Freundinnen können dann schwören, dass Dir alles zuzutrauen ist.

Wenn Deine Noch-Ehefrau aus einem armen Land kommt und auch nur das geringste Risiko besteht abgeschoben zu werden, dann paß bloß mit Samenraub auf!
Mit Kind in Deutschland wäre es für die dann besser als ohne Kind in einem Armutsland.
Zitieren
#43
Ich war beim Notar im endeffekt hat er gemeint gegen Unterhalt sollte man sich im Ehevertrag nicht absichern da das vor Gericht meist ehhh nicht gilt. Wegen Zugewinn kann man sich absichern. Aber lohnt sich in meinem Fall ein Ehevertrag dann überhaupt? Hab ja 20000 € Bar schon vor der Ehe gehabt aber wie soll man das Beweisen wenn es zu streitigkeiten kommt vor Gericht hab kein bock hälfte abzugeben, will es ja auch in das Grundstück investieren?
Zitieren
#44
In dem Du nachweisen kannst, wo die Kohle herkommt?
Die Alte hast Du hoffentlich schon rausgeschmissen?
Zitieren
#45
Der Stand der Dinge, die Konstellation und deine Erkenntnisfindung sind so, das du jetzt
1. Die Trennung beweisbar durchführen solltest
2. Zu einem Anwalt gehst, die Situation schilderst, den Scheidungsantrag in Auftrag gibst, tust was er sagt.

Wir drehen uns hier gerade echt im Kreis und in dem Zustand haben weitere Tips aus dem Forum keinen Sinn, denn das wären nur Wiederholungen von bereits Gesagtem und die dafür eingesetzte Energie verpufft. Du brauchst jemand, dessen Rat du ernst nimmst weil er bezahlt wird.
Zitieren
#46
JA die alte ist weg, aber wenn ich nehmen wir mal an in einem Jahr 7000 Euro Zinsen abbezahlt habe das gilt doch als Zugewinn.

Ja die Alte nervt mich mit anrufen und so, hab sie schon geblockt wo es geht.

Ja hast recht ich gehe zum Anwalt einfach und zur Ausländerbehörde. Ich weiß ja nicht genau wie es ist aber die kriegt doch den Aufenthaltstitel dann entzogen oder er wird geändert.
Zitieren
#47
Wie bereits gesagt, vergiss den Grundstückskauf bis Zustellung des Scheidungsantrags. Hierfür musst du asap die Trennung offiziell machen. Alles andere ist dein Risiko. Glaub es oder lerne es „the hard way“
Wenn du meinst, jetzt unbedingt irgendein Grundstück kaufen zu müssen (warum ist das eigentlich so wichtig?), dann tu das. Dazu raten oder einen sicheren Weg aufzeigen wird dir hier keiner, weil es den NICHT gibt.
Du priorisierst falsch. Trenne dich! Beantrage die Scheidung nach 10 Monaten! Kaufe Grundstück, wenn das dann noch so dringend ist
Zitieren
#48
(19-05-2019, 21:10)Axel234 schrieb: ....aber wenn ich nehmen wir mal an in einem Jahr 7000 Euro Zinsen abbezahlt habe das gilt doch als Zugewinn. 

Nein, denn die gezahlten Zinsen mehren ja nicht Dein Vermögen, sondern das der Bank. Nur die Tilgung fällt in den Zugewinn.
Zitieren
#49
Kurzes Update (vllt. interessiert es jemanden) sie muss zur Ausländerbehörde, ist jetzt aber einfach in die Schweiz abgehaut? Fragt nicht warum sie sagt wegen arbeit. ))
Zitieren
#50
Sie hat anscheinend einen neuen Macker in der Schweiz. Die hat tatsächlich hier in Deutschland ihren Freundinnen erzählt das ich sie geschlagen hätte deswegen soll sie in die Schweiz abgehaut sein, habe ich natürlich nicht.
Die ist eine unglaubliche Lügnerin.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste