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Das Münchener Modell
#1
Das Münchner Modell geistert wieder als Pressemeldung durch Netz. Schon in der Überschrift enthält es einen Fehler, die Anwälte können sich nicht mal auf "Münchner" oder "Münchener" (Fischkopfversion) einigen.

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/...&nodeid=26

"Beim Münchner Modell geht es um ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren am Familiengericht München in Angelegenheiten zum Umgang mit dem Kind, zur Herausgabe, zum Aufenthalt des Kindes und auch zum Sorgerecht. Das Modell wurde 2007 aus der Münchener Richter- und Anwaltschaft initiiert und ist seit Ende 2007 beim Amtsgericht eingeführt.

Ziel ist, die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder zu stärken.Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit des Familiengerichts, der Rechtsanwälte, Jugendamtsmitarbeiter, Beratungsstellen, Sachverständigen und Verfahrenspfleger, die den Eltern gemeinsam helfen, einvernehmliche kindeswohlgerechte Lösungen zu finden und zu vermeiden, dass der Streit zwischen ihnen eskaliert."


Das Ganze wieder ein Cochem-Verschnitt mit sowohl guten als auch problematischen Elementen. Früher fand ich das überwiegend interessant und zielführend, mittlerweile nicht mehr. Es stellt sich immer mehr heraus, dass es im Grunde vor allem darum geht, damit ganze vollgefressene Helferindustrie ihre schmierigen Finger noch fester im Trennungsbusiness halten kann, dass Anwälte, Richter und all die anderen Figuren erst recht dort eine Rolle spielen können, wo sie überhaupt nichts zu suchen haben. Das System will sich selbst rechtfertigen und seine "ich bin Wichtig-Wichtig-Wichtig"-Stellung festigen.

Das System "Trennung durch Juristen" versagt. Diese "Modelle" in ihren örtlich leicht differenzierten Geschmacksrichtungen geben ihm einem lichteren Anstrich, aber jeder aus dem Rechtswasserkopf darf weiter seine Rechnungen schreiben und ganz wichtig sein. Der Hauptunterschied: Man formuliert seine bösen Briefe freundlicher, man betont das, was sowieso Pflicht ist: Sich erst einmal bei einer Beratungsstelle zu unterhalten. Sie stellen sich ausdrücklich über eine Mediation, über eine selbstbestimmte Elterneinigung als erstes Ziel: "Wird im 1. Gerichtstermin noch keine endgültige einvernehmliche Lösung gefunden, schließt sich entweder eine Beratung oder eine Mediation für beide Eltern an.". Erst Gericht, dann Mediation - genau die falsche Reihenfolge. Und natürlich: Der Gerichtstermin ist immer Pflicht, die Mediation nicht.

Salgo & Co haben auch hier ganze Arbeit geleistet: "Für Fälle, in denen es Gewalt gab oder einer oder beide Eltern z.B. wegen Sucht oder einer Persönlichkeitsstörung in der Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sind, gibt es besondere Regeln, die in einem Sonderleitfaden zusammengefasst sind, der ebenfalls vom interdisziplinären Arbeitskreis Münchner Modell entwickelt wurde." Wie gehabt - die liebe Ex kann mit dieser Einladung zum Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes das ganze tolle Modell problemlos aus den Angeln heben.

Werte Anwältinnen, Richterinnen, Ministerinnen und andere Täterinnen: Verpisst euch. Solange sie die Wege weisen und sich in jeden Vorgang selbst einbauen, wird es keinen Fortschritt geben. Die vergangenen Jahrzehnte habt ihr weidlich genutzt, um mit euren kranken Vorstellungen und Ideologien das Leben von mittlerweile Millionen Trennungskindern zu ruinieren. Das reicht.
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#2
(10-08-2009, 11:59)p schrieb: Das Ganze wieder ein Cochem-Verschnitt mit sowohl guten als auch problematischen Elementen. Früher fand ich das überwiegend interessant und zielführend, mittlerweile nicht mehr.

erinnerst Du Dich an @andreas aus dem pappa.com-Forum? Genau das hat er von Anfang an postuliert!
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#3
Andreas hat den Mechanismus, das Vorgehen dieser Kreise kritisiert. Das halte ich nach wie vor für zu flach und sehe es viel fundamentaler. Es geht auch anders, siehe z.B. hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=420
Schlichtungspflicht, Mediationspflicht, Mediation vor allem anderen, keine Anwälte, klare und eindeutige Gesetze statt Kadijustiz.
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#4
Das ganze Reden und Wattebäuschenwerfen dient bei denen ja auch zu nichts als noch mehr Zeit zu verdaddeln statt endlich mal was durchzusetzen.
Deswegen gibt es diesen ganzen Zirkus ja auch nur beim Umgang und nicht beim Unterhalt.
Und allein die Tatsache, dass es vom OLG-München kommt, wo die liebe Isabell Götz sitzt, zeigt schon, dass nur Schrott raus kommen kann.
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#5
Es ist nicht und niemanden gestattet irgendeine Praxis/ein Modell, die/das sich anders nennt als "Cochemer Praxis", mit ebendieser direkt zu vergleichen.

Was die Cochemer seit den frühen 90ern stetig weiterentwickelt haben kann nicht spontan abgewandelt oder ergänzt oder sonstwie ausgeschmückt werden, weil es den beteiligten Professionen am nötigen Grundverständnis fehlt.

Fairerweise muss gestattet sein anzuerkennen, dass auch die Cochemer Praxis übergeordnetem UnRecht unterliegt.
Ich empfinde es daher als wirklich bewundernswert, was auf dieser Grundlage erreicht wurde.

Im Gegensatz zum Münchner (...) Modell (statisch), steht die Vorgehensweise der Cochemer Praxis (dynamisch), bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung.
Bei Kindschaftsstreitigkeiten wurde (wird?) der erste Termin bereits innerhalb von zwei Wochen angesetzt.
Mediation wurde (wird?) dann zur verordneten Pflichtveranstaltung, wenn ein Elternteil sich sperrt(e?).
Entlassung der Eltern aus dem Verfahren frühestens nach erfolgter Einigung über die Kids, was laut Buch auch mal 1 1/2 Jahre brauchte.

Ohne Richter Rudolf fehlen mir aktuelle öffentliche Rückmeldungen.

Davon, unsere tyske Luddere von den Vorzügen des norwegischen Scheidungsrechts zu überzeugen, dürften wir noch ein paar Midsommer entfernt sein. Wink
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