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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#1
Liebe Forumsmitglieder,
ich brauche in meinem Fall eure Erfahrung und Unterstützung beim Thema „Häufigkeit Auskunftspflicht innerhalb eines Jahres“ sowie „Mehrbedarf private Krankenversicherung“.

Übersicht
Beistandschaft: ja, seit April 2019, kurz nach Geburt
Beziehung zur Kindsmutter: gab es nie
Weitere Kinder: nein
 
Sorgerecht: nur Kindsmutter – gem. Sorgerechtsanfrage durch meine Person im November, JA prophezeit eine Klärung über das Familiengericht, da Seitens der Mutter kein Einverständnis vorliegt.
 
Kindsmutter: Angestellt, Nettogehalt vermutlich 4500-5000€, aktuell in Elternzeit, Elterngeld 1800€, zwei Immobilien, Unterhaltsvorschuss sowie Kindergeld
Meine Person: Angestellt, bereinigtes Nettogehalt 1900-2000€, kein Vermögen
 
Erste Auskunftspflichtanforderung: Mai 2019, Unterlagen seit Juli 2019 dem JA vorliegend
Unterhaltsberechnung: ausstehend, Berechnungsverzögerung durch JA seit Juli 2019
 
Sachlage Auskunftspflicht: Meine Unterlagen liegen seit Juli 2019 dem Jugendamt vor. Die Verantwortliche hatte bisher die Unterhaltsberechnung verzögert und ist nun seit über zwei Monaten erkrankt. Im November 2019 erhielt ich von ihr noch eine zweite Auskunftsanforderung, die ich ablehnte, da keine Veränderung. Da sich aufgrund einer Vertretung der erkrankten Mitarbeiterin die Berechnung weiter in die Zukunft schiebt, wurden nun erneut im Januar 2020 Unterlagen für Dezember 2019 angefragt, da die Berechnung zukunftsgerichtet sein soll. Die Vertretung kennt die hollywoodreife Geschichte noch nicht, dafür werde ich aber Sorgen.

Frage: Wie oft darf das Jugendamt meine finanziellen Daten innerhalb eines Jahres anfordern? Muss ich dieser erneuten Aufforderung nachkommen? Was sagt die Rechtslage dazu? Kann mich dagegen wehren (Auskunftspflicht nur alle zwei Jahre)?

Fazit: Durch Verzögerung Seitens des Jugendamtes wächst die theoretische Berechnungsgrundlage für den Unterhalt, deren Höhe dann rückwirkend greift. Das ist für mich absolut lächerlich.


Sachlage Mehrbedarf private Krankenversicherung des Kindes: Die Kindsmutter ist aufgrund ihres sehr gut bezahlten Jobs privatversichert. Ich kann mich selbst nicht privatversichern, soll nun aber für den Mehrbedarf der privaten Versicherung des Kindes aufkommen. Ein Vorschlag auf kostenfreie Mitversicherung über meine Person (gesetzlichen Krankenkasse) lehnt die Kindsmutter nach einem Gespräch mit dem Kinderarzt ab, da die private Krankenkasse den besseren Versicherungsschutz bieten und somit dem Kindeswohl dienen würde.

Frage: Die Kindsmutter macht Mehrbedarf für die Bezahlung der privaten Krankenversicherung des Kindes geltend und lehnt den Vorschlag auf gesetzliche kostenfreie Mitversicherung über meine Person ab – fordert aber die Finanzierung für ihre Entscheidung - darf sie das? Werde ich anteilsmäßig zahlen müssen?

Fazit: Auch ein Arzt hat monetäre Interessen und würde seinem eigenen Geschäftsmodell nicht schaden wollen. Wenn die Kindsmutter auf eine Privatversicherung des Kindes besteht, soll sie auch selbst dafür aufkommen. Ich kann mir keine Privatversicherung leisten, soll aber die einer anderen Person finanzieren – was ein schlechter Scherz.
 

Zusatz: Ich hatte über das Jugendamt eine Auskunftssperre erwirken lassen, um jetzt zu Erfahren, dass diese gegenstandslos sei, da die Kindsmutter jederzeit auf alle Unterlagen zugreifen kann. Wie ich feststellen durfte, gibt das Jugendamt sämtliche Informationen ungefiltert an die Kindsmutter weiter - auch sensible Informationen, die nichts mit der Unterhaltsberechnung zu tun haben. Datenschutz: Fehlanzeige - erst vor kurzem sind SSD-Festplatten mit Informationen von Beistandschaft und Unterlagen auf Ebay aufgetaucht. Da wird mir ganz anders.

Ankündigung: Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht – jeder von uns geht durch die Hölle, es ist höchste Zeit, dass sich etwas ändert. Kein gesunder Menschenverstand kann unser derzeit geltendes (Un-)Recht gutheißen. Gut zu leben ist die beste Rache. Ich hoffe auf eine Welle der Entrüstung.
 
Vielen Dank für dieses wertvolle Forum und eure Hilfe.
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#2
Private Krankenversicherung ist Mehrbedarf. Dafür sind also beide Elternteile anteilig heranzuziehen.Solltest du im Bereich der südlichen Unterhaltsleitlinien wohnen, bereinigt auch dein Finanzierungsanteil ausnahmsweise dein Nettoeinkommen, nachzulesen in Punkt 11.1: "Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind, wenn dieses nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist. Das Nettoeinkommen des Verpflichteten ist um solche zusätzlich zu zahlenden Versicherungskosten zu bereinigen."

Du hast kein Sorgerecht und kannst nicht über die Versicherung des Kindes mitbestimmen.

Fragen kann das Jugendamt jederzeit nach Auskunft, aber du musst nicht erneut Auskunft geben bzw. kannst die alten Unterlagen erneut schicken. Das würde ich machen, immer mit dem Hinweis dass das dies bereits die zweite Zusendung ist, die erste passierte vollumfänglich am xx.xx.xxxx nach erster Aufforderungen durch das Jugendamt vom yy.yy.yyyy. Du wärst nicht der Erste, bei dem die Jugendamtsversager rotzfrech vor Gericht lügen, du hättest keine Auskunft gegeben, weil sie die Zettel verschlampt haben. Ich nehme an, du hast die Auskunft selbst gegeben und nicht über einen Anwalt. Leg dir auf jeden Fall auch das Geld für Stufe 1 oder 2 Düsseldorfer Tabelle zurück. Die werden das noch kassieren.

Zitat:Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht

Bin gespannt drauf! Könnte sein, dass es für dich gar nicht so schlecht weitergeht. Wenn die Dame sich entschliesst, später mal wieder voll zu arbeiten, dann liegt ihr Einkommen im Grenzbereich, ab dem sie einen Teil oder alles des Barnterhalts selbst zu tragen hat, das beginnt beim 2,5fachen deines Einkommens. Manchmal ist es gar nicht so schlecht, als Vater wenig zu verdienen. Wenn du den Eindruck hast, dass sie wieder voll in den Job zurückgeht, sei eine Zeitlang etwas vorsichtig mit einkommenserhöhender Karriere (Karriere schon, aber nicht höheres Einkommen), das könnte in diesem Fall nach hinten losgehen.
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#3
Mir sagte ein Anwalt (nicht meiner) vor kurzem, die KM müsste mehr als das dreifache verdienen, um sich ganz aus der Bar-Unterhaltspflicht rauswinden zu können. Letztendlich entscheidet aber immer das Gericht, da du ein Mann bist, kann man das Ergebnis nie voraussehen.
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#4
Es gibt keine feste Zahl, ab der die Barunterhaltspflicht wechselt. Bei deutlichen Ungleichgewichten fängt es mit Herabstufung des Pflichtigen an um dann bei sehr deutlichen Ungleichgewichtigen ganz verlagert zu werden. So ab Faktor 2,5 und guten absoluten Beträgen kommt man in die Zone des Zwielichts.
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#5
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Der Aufforderung werde ich entsprechend wieder mit Verweis auf die bereits geschickten Unterlagen nachkommen - schon frech das Ganze immer wieder mit neuen Gründen zu verkaufen. Einmal war es die verstrichene Zeit, das andere mal die zukunftsorientierte Berechnung. 

Das mit dem Mehrbedarf ist natürlich ein Witz. Vermutlich behandelt der gefragte Kinderarzt auch Kassenpatienten, insofern unterscheidet sich in jenem Beispiel die Behandlungsleistung nicht wirklich - hier klingeln nur die Umsatzkassen der Arztpraxis und der Versicherung. Oder die KM ist einfach zu bequem, einen neuen Kinderarzt aufzusuchen. Das Sprichwort "Wer zahlt, schafft an" verliert wohl im Unterhaltsrecht seine Wirkung. Gäbe es von Geburt an automatisch das gemeinsame Sorgerecht, müssten sich viele Männer nicht über solche Dinge ärgern. Ohne das gemeinsame Sorgerecht ist man wirklich der "Zahlesel".
Der Mehrbedarf reduziert zwar mein bereinigtes Nettoeinkommen weiter, allerdings bringt mir das nichts. Mir wäre eine volle Berücksichtigung von Großstadtmieten im Selbstbehalt weitaus lieber. Die Tatsache, dass das Jugendamt bei einem kerngesunden Kind nicht vermittelt und der Kindsmutter beibringt, dass die kostenfreie Mitversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse zum aktuellen Zeitpunkt den Vater etwas entlasten würde, ist für mich völlig unverständlich. Das ist Willkür. 

Könnte ich eigentlich nach dem Erhalt des Sorgerechts die Entscheidung rückgängig machen, oder hält sich die Entscheidungsgewalt bei geschaffenen Tatsachen in Grenzen? (Vermutlich muss ich fakten-basiert darlegen, warum die gesetzliche Krankenkasse der privaten in nichts nachsteht)


Gedanken über die Befreiung des Barunterhalts: Laut JA steht die KM in Kontakt mit ihrem alten Arbeitgeber, um nach der Elternzeit in Teilzeit zurückzukehren. Arbeitet sie halbtags, so könnte die Kindsmutter aufgrund der niedrigeren Steuern mehr verdienen als ich in Vollzeit. Kehrt die KM in spätestens zwei Jahren in Vollzeit zurück, müsste sie doch Angst haben, dass sie mehr als 2,5 mal so viel wie ich verdient und dann alleine aufkommen müsste? 

Hier würde ich gerne wissen, wie das festgestellt wird bzw. werden kann (sind es doch die Barunterhaltspflichtigen, die einer Auskunftsaufforderung nachkommen müssen)? Ich habe Kontakte in ihren Arbeitgeber hinein und könnte relativ schnell ihren Arbeitsumfang ausfindig machen.

Die KM hat neben der selbstbewohnten ersten Immobilie noch eine weitere vermietete Eigentumswohnung - jedoch muss ich beachten, dass auch die Gegenseite Tricksen kann (Immobilienüberschreibung an Verwandten). Tragisch, dass eine Betrachtung des Vermögens der KM nicht stattfindet - für mich ein absolutes Unrecht. Gleichzeitig steigt mit jedem weiteren Euro, den ich zukünftig verdiene, der zu leistende Unterhalt. Lässt man die Ideologie mal Beiseite müsste das Gehalt und das Vermögen beider Elternteile für die Unterhaltsberechnung betrachtet werden. Auch fehlt ein Limit des maximal zu zahlenden Unterhalts, da sonst der eine Elternteil auf die Idee kommt, das Geld für sich zur verwenden, da keine Kontrolle.

Bei diesem Verhalten der KM kann ich mich auf weiteren Mehraufwand vorbereiten. Eventuell kann mir jemand noch seine Erfahrungen teilen, was mich in den nächsten Monaten oder zwei-drei Jahren erwartet (Kita, Kindergarten, Schule)? 


Zitat:Mein sehr verrückter Fall wird bald veröffentlicht

Zitat:Bin gespannt drauf!

Ein paar Tage muss man sich wohl noch gedulden.
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#6
(19-01-2020, 19:04)BlauerWolf schrieb: müsste sie doch Angst haben, dass sie mehr als 2,5 mal so viel wie ich verdient und dann alleine aufkommen müsste?

Vielleicht weiss sie das gar nicht oder sie weiss es und es ist ihr egal. Oder sie schätzt die Chance gering ein, dass du damit erfolgreich bist.

Das Sorgerecht berechtigt dich nicht, eine Entscheidung zur Krankenversicherung rückgängig zu machen. Es berechtigt dich, darüber mit der Mutter zu sprechen um eine Einigung zu erreichen und bei Nichteinigkeit vor Gericht zu gehen. Die Chancen sind aber trotzdem gering, das Kind vor Gericht aus der Privatversicherung herauszuklagen. Ohne Sorgerecht bist du nicht antragsberechtigt, eine Entscheidung nach §1628 BGB zu verlangen.

Beim Nachweis ihres Einkommens musst du begründen, dass sie viel mehr wie du verdient. Einen exakten Betrag musst du nicht vorlegen können. Manchmal ist das einfach, wenn sie zum Beispiel in einem Job arbeitet in dem die Löhne bekannt sind - das sind beispielsweise alle Staatsangestellten und Beamten. Geht es vor Gericht, wird der Richter dann gegebenfalls genauer nachfragen.

Der Mehrbedarf wegen Krankenversicherung hilft dir dabei sogar enorm. Um die Haftungsquote zu bestimmen, muss sie auch Auskunft geben über ihr Einkommen. Dann bekommst du die nötigen Unterlagen frei Haus gerichtsfest geliefert. Wahrscheinlich ahnt sie diese Falle noch gar nicht und hält sich für schlau, die Versicherung als Mehrbedarf zu deklarieren. Nutzen tuts dir aber erst dann etwas, wenn sie wieder voll verdient.

Grob gesagt, Betreuungskosten sind auch Mehrbedarf. Das könnte dich eine Zeitlang ziemlich reinreissen, während sie noch nicht voll arbeitet aber das Kind schon fremdbetreut wird. Du hast auch bei dieser Entscheidung als Trennungsvater genau Null Mitspracherecht. Ihr Wille entscheidet. Das wurde die letzten 10 Jahre immer extremer zu Lasten der pflichtigen Väter ausgeweitet. Früher waren Betreuungskosten überhaupt kein Mehrbedarf, dann manchmal, jetzt alles. Der liebe BGH hat das vollbracht.
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#7
Moin,

die Mehrbedarfsforderung hat zur Folge das KM auch ihr Einkommen offen legen muß.

Bei dir wird vom ber. Netto der KU und der SB abgezogen, da bleibt ja nicht mehr soviel übrig was beim quoteln zur Verfügung steht.
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#8
Eure Informationen helfen enorm, vielen Dank.

Das mit dem Sorgerecht ist für mich leider Neuland - erschütternd, mehr braucht man darüber nicht sagen. Die Berechnung des anfallenden Mehrbedarfs lautet sodann: Bereinigtes Nettoeinkommen - Selbstbedarf - Kindesunterhalt = Betrag zur Berechnung des Mehrbedarfs - Da bleibt wirklich nicht mehr viel übrig.

Mich würde nun interessieren, wie es sich mit dem Elterngeld in der Elternzeit verhält. Ich muss doch davon ausgehen, dass die Kindsmutter damit ein Nettogehalt von €1800,- hat, welches noch nicht nettobereinigt ist. Basierend auf meinem Betrag zur Berechnung des Mehrbedarfs und dem bereinigten Nettogehalt der KM wird dann anteilhaft der Mehrbedarf berechnet. 

Sollten mir ihre finanziellen Unterlagen über das JA zugehen, so erfahre ich durch die hoffentlich gelieferte Steuererklärung auch, was sie in einem Jahr Vollzeit verdienen kann - oder erhalte ich nur Informationen über ihren aktuellen Monatsverdienst?

Da noch nicht geklärt wurde, ob der KM auch Betreuungsunterhalt zusteht bzw. sie auf diesen besteht, würde mich interessieren, wie dessen Berechnung aussieht, wenn die KM Elterngeld i.H.v. €1800,- bezieht - hat hier jemand eine aussagekräftige Quelle oder kann mir seine Berechnungserfahrung teilen?

In den ersten drei Lebensjahren gibt es auch für Väter die Möglichkeit Elternzeit zu beantragen - hat jemand Erfahrung mit Elternzeit gemacht und wie man diese Möglichkeit als "Trennungsvater" strategisch nutzen kann?

Ein wirklicher Trennungsvater bin ich nicht, werde aber vom Gesetz so behandelt. Mir wurde leider von politischer und rechtlicher Seite zugetragen, dass es keine Einzelfallbetrachtung gibt, egal wie unverfroren Frau vorgeht. Traurige Tatsache.
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#9
Elterngeld ist bis auf den Sockelbetrag von 300 EUR Einkommen. Betreuungsunterhalt ist eine Lohnfortzahlung. Wenn sie vorher 5000 EUR verdient hat, ist das ihr Anspruch jetzt. Ganz grob überschlagen glaube ich nicht, dass du das leisten wirst :-) Der Selbstbehalt bei Betreuungsunterhalt beträgt 1280 EUR.

Elternzeit als Vater ohne Sorgerecht? Nur mit Zustimmung der Herrin, dem alleinsorgerechtsberechtigten Elternteil.
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#10
Moin,

dir stehen, mit der bezifferten Forderung, für alle für die Berechnung verwendeten Zahlen Belege zu.
Was zur Berechnung gehört entnimmst du den Unterhaltsleitlinien 

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unter...inien.html

Neben Elterngeld gibt es doch 2 Immobilien, die bringen ja auch was.

Soll die KM lernen dass sie für wenig Geld doch viel preisgeben muss. 

Also mit dem Schreiben an das JA direkt darauf Hinweisen und die Belege mit der Forderung von Mehrbedarf anfordern.
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#11
Super, vielen Dank für eure Hilfe.

Ich habe nun noch ein Schreiben von der Unterhaltsvorschussstelle erhalten, die ebenfalls einen Gehaltsnachweis wollen. Das JA wollte sich ursprünglich darum kümmern, jedoch hat die Verzögerung nun dazu geführt, dass die Vorschussstelle ebenfalls nachfragt. Aufgrund der vielen Fehler in diesem Schreiben bin ich sehr skeptisch geworden. Die Verantwortliche erreiche ich natürlich nicht, da gefühlte 4h/Woche im Büro.

Inwieweit muss ich der Auskunftsanfrage der Vorschussstelle nachkommen - reicht nicht das JA? Sollte ich der Anfrage nachkommen müssen, reichen doch die Unterlagen, die ich dem JA geschickt habe?
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#12
Auch hier wieder: Dieselben bereits eingereichten Papiere nochmal hinschicken. Das ist der sicherste Weg.
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#13
Hallo liebe Mitglieder,

ein aktuelles Update.

Das Angebot einer kostenfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wurde gemacht und durch die Kindsmutter abgelehnt. Im Zuge meiner Nachfrage und meiner Infragestellung dieser Entscheidung wurde mir vom JA mitgeteilt, dass die private Krankenversicherung seit meinem Angebot einer kostenfreien Mitversicherung nicht mehr unter "Mehrbedarf" fällt, damit komme ich auch angeblich in Zukunft nicht dafür auf. [positive Neuigkeiten]

Allerdings werden die gezahlten Beiträge rückwirkend geltend gemacht, zu 100% auf meine Person. Gründe hierfür gibt es nicht, auch auf welche Rechtsgrundlage man sich hier beruft, konnte man mir bisher nicht sagen. Das JA flüchtet sich in Aussagen wie: Wenn Sie verzögert die Vaterschaft anerkennen, dann müssen Sie eben damit leben. - Was das mit dem anderen Thema zu tun hat, ist mir schleierhaft.


Nun meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, rückwirkend "etwas" (bzw. Mehrbedarf, der so nicht mehr heißt) geltend zu machen, obwohl ich nichts davon wusste? Die erste Information erhielt ich im Dezember, worauf ich umgehend mein Angebot zur kostenfreien Mitversicherung unterbreitete. Natürlich hätte ich dieses Angebot auch früher bereitet, sofern man mich eben früher informiert hätte. Warum soll ich rückwirkend für etwas zahlen, wenn es das JA verschläft oder man es einfach versäumt zu erwähnen? Damit bin ich alles andere als einverstanden.



PS.: JA-Mitarbeiter verteidigen gerne die abzubezahlende Immobilie der Kindsmutter und das geringe Gehalt von 1800,- Elterngeld. Mir ist aufgefallen, wie dreist hier Vermögen und Einkommen vertauscht werden und wie unterschiedlich beides gewertet wird, sobald es bei Mann oder Frau zu finden ist.
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#14
Unterhalt für die Vergangenheit: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html
Abs. 2 Nr. 2 bezieht sich auf Väter, die erst später rechtlicher Vater geworden sind.

Zitat:JA-Mitarbeiter verteidigen gerne die abzubezahlende Immobilie der Kindsmutter

Vermögensbildung der Mutter ist keine Begründung für Betreuungsunterhalt.
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#15
Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

nach reichlich Verspätung ist nun die Unterhaltsberechnung ins Haus geflattert, die ich nicht wirklich nachvollziehen kann und äußerst subjektiv empfinde. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, welche Informationen ich nachfordern oder -reichen kann und ob ein bewusster Rechenfehler des JAs vorliegt. Aber alles der Reihe nach.

1) Berufsbedingte Aufwendungen

- von mir angegeben (inklusive Belege): 290€
- vom JA anerkannt: 5% Pauschale: 130€

2) Altersvorsorge

- von mir angegeben (inklusive Belege): 360€
- vom JA anerkannt: 200€

3) Berücksichtigung höhere Miete

- von mir angefragt: Erhöhung des Selbstbehalts aufgrund hoher Mietkosten
- vom JA abgelehnt, Grund: Einstufung in eine höhere Stufe würde den Selbstbehalt erhöhen. In dem Selbstbehalt der Stufe 3 wäre die Miete mit 790€ eingerechnet, dieser Betrag würde für eine 1-Zi.-Wohnung reichen, daher bräuchte ich keine 2,5-Zi.-Wohnung. "Die Miete sei für eine 2,5-Zi.-Wohnung unangemessen hoch, auch im Vergleich zu meinem Einkommen."

4) "Mehrbedarf" Private Krankenversicherung Kind

- von mir angeboten: Mitversicherung von Kind in meiner gesetzlichen Krankenversicherung
- vom JA festgelegt: Alleinige Bezahlung sämtlicher Beiträge von Geburt bis Dez-19 durch meine Person (ca. 160€/Monat, Summe 1600€ inkl. Selbstbehalt), ohne rechtliche Grundlage dafür nennen zu können. Das JA spricht auch nicht mehr von Mehrbedarf, sondern einfach von angefallenen Kosten, die der barunterhaltspflichtige Elternteil alleine zu tragen hätte. Mit der Ablehnung der Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Kindsmutter, muss sie auch zukünftig die Kosten selbst zahlen.

5) Sonderbedarf Säuglingserstausstattung

- ausgegebene Summe: 3200€, Käufe beginnen 2018 bis Ende 2019.
Angeblich kommt die Kindsmutter mir entgegen und würde mir nur 500€ (ca. 15%) in Rechnung stellen, 15% ergibt sich, wenn man mein Nettogehalt dem Mutterschutz-Zuschuss gegenüberstellt.
-> Rechnungsbasis: mein bereinigtes Nettoeinkommen sowie das Monatsnettoeinkommen der KM im März.

6) Ermittlung des Nettoeinkommens

- von mir eingereicht: Bezügemitteilung, Steuererklärung, Steuerbescheid (Schwärzung von Informationen wie GKV, StNr, Arbeitgeber, etc.)
- von der KM eingereicht: Bezügemitteilung im Geburtsmonat (Schwärzung der Jahreswerte)

In meinem Fall mittelt das JA mein Einkommen nicht, sondern nimmt den aktuellsten Monat und addiert das letzte Weihnachtsgeld. Im Falle der Kindsmutter reicht anscheinend ein einziger Monat, in welchem sie 5200€ Mutterschutz-Zuschuss erhielt. Das JA schreibt, dass die KM in den anderen Monaten Elterngeld i.H.v. 1800€ beziehen würde und nach Abzug der privaten Versicherungen etc. unter den Selbstbehalt von 1300€ rutscht - damit ist sie leistungsunfähig.


7) Einstufung in Düsseldorfer Tabelle

- von mir erwartet: Stufe 1, vielleicht Stufe 2
- vom JA errechnet: Stufe 3, Grund: Betreuungsunterhalt wurde noch nicht geltend gemacht und fiele nicht in den Zuständigkeitsbereich des JAs. Darum wäre ich aktuell nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet: Hochstufung.


Allgemeine Fragen:

A1) Kann ich Einspruch einlegen und eine Neuberechnung mit der Berücksichtigung von bestimmten Positionen fordern?

A2) Wäre es sinnvoll, einen Rechtsanwalt diese Rechnung überprüfen zu lassen, um gegebenfalls dem JA Grenzen aufzuzeigen? Berechnungskosten durch einen Rechtsanwalt liegen meines Wissens bei 250€, ist das richtig? Die Berechnung des Nettoeinkommens von der KM ist für mich absolut lächerlich - man biegt sich die Realität so hin, wie es das JA/KM will.


Spezifische Fragen:

S1) Berufsbedingte Aufwendungen: Zwischen meinen Belegen und der Pauschale liegt eine Differenz von 260€. Die "Minder"-Rechnung des JA ist nicht nachvollziehbar, da ich auf ein Auto angewiesen bin (wöchentlicher Transport von Arbeitsmaterialien): ÖPNV 62min, Auto 18min. Genauso ist das Kind vermutlich sehr daran interessiert, dass ich in Zukunft über einen höheren Bildungsabschluss verfüge. Hierfür brauche ich allerdings den Computer für Simulationen. In einem Nebensatz bringt das JA ein Totschlagargument: "Die unterhaltsrechtliche Berücksichtigungsfähigkeit ist im Übrigen unabhängig von der steuerrechtlichen Bewertung"

Frage S1: Was kann ich tun, damit das JA meine Belege akzeptiert? (Idee: a) Arbeitsgeberbestätigung, b) Erklärungsschreiben, warum ich Auto und Computer benötige)



S2) Altersvorsorge: Kann ich zusätzlichen zu der Pauschale von 4% Altersvorsorge auf das Bruttoeinkommen meine Risiko-Lebensversicherung geltend machen? Ich dachte, das würde ohne weiteres funktionieren? Gesetzlich werden "nur" 18,7% eingezahlt, addiert man die zugelassen 4% dazu, komme ich auf ganze 22,7%, also 1,3% weniger als in den Leitlinien. Meiner Meinung fehlt mir in der Berechnung des JAs die Pauschale von 4% neben der Risiko-Lebensversicherung.

Frage S2: Kann zusätzlich zur Pauschale von 4% Altersvorsorge eine Risiko-Lebensversicherung geltend gemacht werden bzw. in meinem Fall andersherum: Kann ich neben der anerkannten Risiko-Lebensversicherung auf die 4% Pauschale bestehen?



S3) Berücksichtigung von hoher Miete: Für wen halten sich diese Behörden. Die möchten mir nun vorschreiben mit ÖNPV zu fahren und in eine 1-Zi.-Wohnung zu ziehen. Auf das Kinderzimmer-Argument wurde gar nicht erst eingegangen. In der Großstadt, in der ich lebe, sind die Mietpreise horrent - gerne kann mir das JA eine Wohnung suchen, Dauer: 2 Jahre.

Frage S3: Unabhängig wie hoch die Miete ist, gibt es eine Möglichkeit, den Selbstbehalt wenigstens um einen kleinen Anteil erhöhen zu lassen? Für mich ist die Äußerung des JAs einfach traurig.


4+5+6+7) Nettoeinkommen KM, Mehrbedarf private Krankenversicherung, Sonderbedarf Säuglingserstausstattung: Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, wonach ich alleine die private Krankenversicherung rückwirkend zahlen soll. Die KM hat im Geburtsmonat 5200€ Mutterschutz-Zuschuss von ihrem AG erhalten - eine objektive Berechnung sähe wie folgt aus: (5200€ + 9*1800€ Elterngeld)/9 Monate = 2377€ aktuelles Einkommen der KM. Das JA rechnet das Einkommen der KM schön, indem sie im Geburtsmonate ein Nettogehalt von 5200€ hat, in den Folgemonaten aber nur 1800€ und damit nicht leistungsfähig wäre. Ferner schwärzt das Jugendamt den Jahreswert auf dem Einkommensbescheid der KM, insofern ist mir nicht bekannt, was die KM in den ersten Jahresmonaten "noch" verdient hat.

Fragen:
S4 - Komme ich irgendwie an den Steuerbescheid oder das tatsächliche Gehalt der Kindsmutter vor der Geburt (es wurde ja mal etwas von Mehrbedarf geschrieben, das jetzt aber keinen Namen mehr hat)? Ich hatte das JA mehrmals aufgefordert Belege für die Krankenversicherung und den Sonderbedarf zu schicken: Nichts. Auch der angeforderte Steuerbescheid sowie Steuererklärung der KM wurden nicht geliefert. Meine Vermutung: 5000€ Netto wird die KM vermutlich locker haben, das ist dann mehr als doppelt so hoch wie mein Gehalt. Wink

S5 - Ist meine Mittel-Berechnung (5200€ Mutterschutz-Zuschuss-März + 9*1800€ Elterngeld)/10 Monate = 2140€ aktuelles Einkommen der KM korrekt? Das Jugendamt rechnet folgendermaßen: 1 Monat 5200€, weitere 9 Monate 1800€ - nach Darstellung vom JA ist die KM in den 9 Monaten aufgrund des niedrigen Elterngeldes nicht leistungsfähig.

S6 - In meiner aktuellen Situation erscheinen mir 3200€ Säuglingserstausstattung viel zu hoch. Die 500€ Anteil (15%) sind wirklich nett, geht man aber von den üblichen 1000€ aus, dann sind es auf einmal 50%. Ist bei 1000€ nicht Schluss? 15% auf 1000€ wären nämlich 150€. Bereits im Dezember 2018 und Februar 2019 wurden Gegenstände erworben, die man als Sonderbedarf führt. Hier soll ich einen Anteil zahlen, der sich im Verhältnis meines Einkommens zu dem Mutterschutz-Zuschuss verhält, welchen die KM aber erst im März 2019 erhielt. Hier müsste ich doch wissen, was die KM Dez-2018 und Feb-2019 verdient hat, oder nicht??? Man kann doch nicht einfach den Mutterschutz-Zuschuss aus dem März als Berechnungsbasis für Dezember 2018 und Feburar 2019 nehmen? Andere Gegenstände werden erst Mitte des Jahres erworben, als die KM nach Darstellung des JA leistungsunfähig ist, bedeutet für mich: volle Haftung.

==> Diese Berechnung stinkt bis zum Himmel. Könnte ich Belege für den Erwerb der Gegenstände und einen Gehaltsnachweis für Dez18 und Feb19 einfordern, die mir das JA bzw. die KM vorzeigen müssen?

S7 - Wie kann das JA mich einfach hochstufen, obwohl sie wissen, dass die KM noch Betreuungsunterhalt fordern kann?




Ich habe die Frage extra mit einem Kürzel (A1, A2, S1, etc) versehen, damit man sich leichter darauf beziehen kann.

Vielen Dank für eure Hilfe.
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#16
Mal erst was zu deinen allgemeinen Fragen: Du siehst das Jugendamt vielleicht falsch. Was die dir jetzt in Form dieser "Unterhaltsberechnung" vorlegen ist ein reiner Vorschlag. Du kannst viel verlangen, das Jugendamt kann auch seine Meinung ändern und die Berechnung korrigieren, aber Ansprüche und Einsprüche deinerseits sind ebenfalls reine Vorschläge. Zu entscheiden hat das Jugendamt nichts.

Festzulegen auch nichts. Der Unterhalt wird mit dem Jugendamtsvorschlag nicht festgelegt. Es gibt exakt zwei Wege, ihn tatsächlich festzulegen: 1. Du verpflichtest dich zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag und beurkundest das öffentlich. Anders gesagt, du unterschreibst einen Titel. 2. Ein Gericht verurteilt dich dazu, einen bestimmten Unterhaltsbetrag zu bezahlen. Wenn du in diesem Verfahren einen Vergleich eingehst, ist das so wie Punkt 1 zu sehen.

Das Jugendamt steht bei diesen Vorgängen immer auf der Gegenseite und vertritt den Unterhaltsberechtigten gegen dich, versucht also unter allen Umständen das Maximum herauszuholen. Du wirst von einem Jugendamt niemals irgendeine "faire" Berechnung bekommen. Sie vertreten ganz offiziell nicht die Fairness, sondern das herausholen des Unterhaltsmaximums. Und sie dürfen überhaupt gar nichts selber entscheiden. Sie dürfen dich aber dazu bringen, damit du dich selber verpflichtest und sie dürfen ein Gericht anrufen, damit ein Richter dich verknackt.

Solltst du nach Ansicht des Jugendamts zu wenig Unterhalt bieten, werden die dich einfach ganz fix verklagen. Du bist dann der einzige in dem Vorgang, der fett zu zahlen hat, nämlich Anwaltskosten. Dann brauchst du nämlich zwingend einen Anwalt. Jetzt brauchst du keinen. Ob deine Argumente von dir oder von einem Anwalt dem Jugendamt vorgelegt werden, spielt keine Rolle. Erst vor Gericht. Dort darf nur ein Anwalt Anträge stellen. Du nicht.
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#17
S8 - Wohnwerter Vorteil: zusätzlich ist mir gerade aufgefallen, dass die KM eine Eigentumswohnung besitzt, in der sie wohnt. Das JA hat diesen Punkt nicht aufgenommen, obwohl ich bereits darauf hingewiesen habe. 4-Zi.-Wohnung in sehr guter Lage, gebaut vor c.a. 10 Jahren, damaliger Preis für 70qm um die 475.000€, Wohnung ist angeblich noch nicht ganz abbezahlt. Miete heute vermutlich c.a. 1800€ warm. Wie kann das JA das einfach nicht berücksichtigen?
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#18
1) Die Fahrtkosten fürs Auto haben Chancen, der Computer nicht. Das verstehen Juristen nicht. Berufsbildung haben die nicht in ihrem Erfahrungraum. Aber dass man zur Arbeit fahren muss, haben sie schon gemerkt. Die Fahrtzeiten begründen das.

2) Da du kein Mangefall bist, würde ich auf Berücksichtigung der privaten Alternsvorsorge bestehen. Das hat vor Gericht auch realistische Chancen, anerkannt zu werden. Natürlich musst du die private Vorsorge (Obergrenze privat + öffentlich 24%, wie du schon sagst) auch wirklich in dieser Höhe betreiben und das nachweisen können.

3) Da bringst du wohl etwas durcheinander. Der Selbstbehalt spielt nur im Mangelfall eine Rolle. Das bist du nicht. Möglicherweise hast du Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag verwechselt. Sofern dein übriges Netto nach Unterhalt noch deutlich über dem Selbstbehalt liegt, wird es schwierig werden, wegen einer hohen Miete noch weiter vom Unterhalt runterzukommen.

4) Das OLG Koblenz vom 19.01.2010 in 11 UF 620/09 sagt, dass eine private Krankenversicherung kein Bestandteil des Regelbedarfs ist, somit Mehrbedarf. In den Tabellensätzen ist keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge enthalten, wenn das Kind nicht in einer gesetzlichen Familienversicherung mitversichert ist. Dies hat zur Folge, dass der berechtigte Kranken- und Pflegevorsorgeaufwand als Mehrbedarf neben den laufenden gezahlten Unterhalt tritt. Zu der Aufteilung steht oben schon was. Wenn die Mutter keine Einkommensauskunft vorlegt, kann nicht aufgeteilt werden, dann steht alles.

5) Mit Erstausstattungsstrittigkeiten kenne ich mich nicht aus, das wird so selten verlangt, dass es vielleicht auch nicht viele klärende Beschlüsse dazu gibt. Grundsätzlich würde ich den Schwerpunkt nicht auf die Abwehr von Einmalzahlungen setzen. Der laufende Unterhalt ist ungleich wichtiger. Da summieren sich scheinbar kleine Unterschiede mit der Zeit zu hohen Summen auf, höher wie die optisch zunächst ärgerliche Einmalzahlung. Ich bin auch nicht im Bilde, wie das zur Zeit gesehen wird, wenn der Vater selber Gebrauchtwaren besorgt. Früher ging das.

7) Stimme zu, wenn die Mutter öffentlich beglaubigt zusagt, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen - eine Erfüllungsübernahme. Ansonsten ist sie selbstverständlich Unterhaltsberechtigt nach §1615l BGB.

8) Da gibts Spielraum. Auch hier wieder kann der Richter es so oder so sehen. Relevant ist so ein Vorteil aber höchstens bei einer Mehrbarfsrechnung. Und später vielleicht mal, wenn es darum geht einen Teil oder alles des Barunterhalts auf sie zu verschieben, wenn sie wieder voll verdient. Da kann man diese Tatsache noch obendrauf legen und den ungewöhnlich grossen Unterschied in den wirtschaftlichen Verhältnissen zusätzlich begründen.
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#19
Vielen Dank für die ausführliche Hilfe.



In einem ersten Schritt werde ich zu dem Vorschlag des JAs Stellung nehmen und eine Neuberechnung fordern, aber meine Bereitschaft zur Titulierung erklären. Dazu gehören die folgenden Punkte:

- Berücksichtigung Fahrtkosten
- Berücksichtigung gesetzlicher Altersvorsorge sowie Risiko-Lebensversicherung
- Einforderung einer öffentlichen Erklärung der KM, für ihren Unterhalt selbst zu sorgen
- Berücksichtigung des wohnwerten Vorteils bei Sonder- & Mehrbedarfsforderung





Einige Fragen sind weiterhin offen, vielleicht hat hier jemand Erfahrung und kann helfen:

1) Wie schaffe ich es, Informationen über das Gehalt der Mutter vor Geburt zu erhalten?

Idee1: Bisher liegt mir von der KM nur der Zuschuss des Arbeitsgebers für den Monat März vor. In den anderen Monaten bezieht die KM nur noch Elterngeld. Ausgaben, die als Sonderbedarf gelten wurden allerdings bereits im Dezember 2018 und Februar 2019 getätigt.

=> Das JA nimmt nun aber das Gehalt vom März als Berechnungsbasis für die besagten Ausgaben aus Dezember und Februar, um das eigentlich Gehalt der KM vor der Geburt zu verstecken. Kann ich hier auf eine Auskunft des Gehalts der KM im Monat Dezember und Februar bestehen, da die Ausgaben auch in den entsprechenden Monaten getätigt wurden (Beispielsweise über 1605 BGB und 242 BGB)?
=> In den anderen Monaten April bis Dezember werden weitere Sonderbedarfe angemeldet. Die Berechnungsbasis hierfür ist immer das monatliche Gehalt, also das Elterngeld. Warum wird dann in den Monaten Dezember 2018 und Februar 2019 nicht das eigentliche Gehalt als Basis genommen?

Idee2: Sind Ausgaben, die in den Geltungsbereich des Sonder- bzw. Mehrbedarfs fallen von der Steuer absetzbar? Wenn ja, dann kann ich mich hierauf doch berufen und den Steuerbescheid 2018 von der KM anfordern, da sie diese Ausgaben vermutlich steuerlich abgesetzt hat?


2) Die Berechnung des JAs für den Mehrbedarf priv. Krankenversicherung ist meiner Meinung falsch. Liegt hier wirklich ein gewollte Berechnungsfehler des JAs zugrunde?
Berechnung des JAs:
- März: Gehalt KM 5200€, mein Gehalt 2400€ -> Anteilig
- April bis Dezember: nettobereinigtes Gehalt KM <1300€, mein Gehalt 2400€ -> volle Haftung


Meiner Meinung müsste das Gehalt über den Zeitraum von 10 Monaten gemittelt werden:
- KM: (5200€ + 1800€ * 9 Monate) / 10 Monate = 2131€ statt der 1800€
- KM: (März) + (April bis Dezember) / 10 Monate = gemitteltes Gehalt über die 10 Monate


=> Mit dem gemittelten Einkommen wäre die KM wieder leistungsfähig. Die 5200€ Mutterschutz-Zuschuss hat sie ja nicht umsonst von ihrem AG bekommen. Entsprechend soll dieser auch verwendet werden. Das geht aber nur, wenn die Berechnung auf dem Monatsmittel basiert.


3) Der Sonderbedarf i.H.v. 3100€ ist in meinem Gehalt bzw. in meiner aktuell wirtschaftlichen Situation nicht möglich, insofern sollte dieser auf 1000€ bzw. max. 1500€ gedeckelt werden. Wenn die KM einen Luxuswagen braucht, dann sollte sie die 5200€ Zuschuss dafür hernehmen.

=> Die Säuglingserstausstattung i.H.v. 3100€ übersteigt das Budget für meine aktuelle finanzielle Situation. Würde man die Summe auf 1000€ oder 1500€ deckeln, müsste ich anteilig lediglich 150€ bzw. 225€ zahlen. Der Rechenfehler des JAs wurde mit Absicht erzeugt, damit man möglichst viel abwälzen kann.
=> Mir fehlen ebenfalls Nachweise und Belege für die Käufe und für die private Krankenversicherung, die ich bezahlen soll - die sollte ich doch bekommen, wenn ich auch bezahlen soll? Die falsche Rechenweise des JA sorgt dafür, dass das Gehalt der KM vor Geburt im Verborgenen bleibt. Da zwischen April und Dezember 2019 plötzlich eine monatliche Betrachtung stattfindet, ist die Kindsmutter in diesen Monaten leistungsunfähig - das JA rechnet somit unterschiedlich, wie es ihnen eben gerade passt. Das ist völlig inakzeptabel.

=> Sollte die KM von Dezember 2018 bis Februar 2019 je 6000€ netto verdient haben, würden die Anteile ganz anders aussehen und weniger bezahlen. Das Gehalt verschweigen in diesen Monaten geht gar nicht!


=> Ich habe ein Recht darauf, diese Berechnung überprüfen zu können, dafür brauche ich eine vollständige Auskunft vom Gehalt und den Belegen. Fehlen dafür die Informationen, dann muss ich mich weigern, dafür aufzukommen. Als Vater kämpft man um jeden Euro und bei der Mutter wird mal eben das Gehalt zum Vermögensaufbau verschwiegen. Kann sein, dass die KM ein Vielfaches von mir verdient, allerdings wird weder sie noch das JA bereit sein, das Gehalt offenzulegen. Nach dem aktuellsten Stand will die KM bald wieder halbtags arbeiten - nach meiner Einschätzung würde sie dann zwischen 2800€ und 3500€ verdienen. Dazu kommt der wohnwerte Vorteil von ca. 1800€. Sollte die KM in den nächsten 2 bis 3 Jahren dann wieder voll arbeiten, hat sie vermutlich das drei- bis vierfache Gehalt von meinem, wenn man den wohnwerten Vorteil hinzuaddiert.
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#20
Ich verstehe nicht warum Du dem JA so hoerig bist. Rechne doch fuer Dich selbst, geh zum Notar und lass titulieren und dann warte ab ob JA klagen will oder nicht. Und GANZ Wichtig: Titulierung befristet bis das Kind 18 ist!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#21
kay schrieb:Ich verstehe nicht warum Du dem JA so hoerig bist. Rechne doch fuer Dich selbst, geh zum Notar und lass titulieren und dann warte ab ob JA klagen will oder nicht. Und GANZ Wichtig: Titulierung befristet bis das Kind 18 ist!

Hallo, kann man sicher machen.
Bei mir war es so: Ich habe 11 Monate mit der Sachbearbeiterin vom JA Hin- und Hergeschrieben. Das Problem war glaube ich, dass sie einfach nicht die hellste war. Die Fahrtkosten so zu berechnen wie es in den für sie gültigen Unterhaltsrichtlinien des OLG steht, war vielleicht nicht zu schwierig für sie (Die km bei mir entsprachen fast dem Beispiel, welches dort gebracht wird) sie konnte aber einfach nicht glauben, dass ich wegen den Fahrtkosten zum Mangelfall wurde. Dass ich dort nur gemeldet war und in Wirklichkeit noch weiter weg gewohnt habe, hat sie wohl irgendwie mit bekommen. Sie hat dann bei einem Finanzamt dazwischen einfach mal nach einem Steuerbescheid von mir gefragt, die kannten mich dort aber nicht. Ich habe damals Teilzeit gearbeitet und ich glaube bei der Berechnung des fiktiven Einkommens, bin ich mangels Steuerbescheid einigermaßen gut weg gekommen.

Was ich rüber bringen möchte: Wenn es Aussicht auf Erfolg hat, weil die/der Sachbearbeiterin vielleicht nicht völlig doof ist (oder gerade deswegen), dann kann es sinnvoll sein sich mit denen zu einigen. Ich habe immer signalisiert, dass ich zahlungswillig bin und habe bei der Titelunterzeichnung einfach mal höflich gefragt, ob sie den auch auf Volljährigkeit befristen würde. Sie hat gefragt warum, ich habe es ihr erklärt und sie hat befristet.

Grüße marcus
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#22
(13-03-2020, 12:04)Marcus schrieb: Sie hat gefragt warum, ich habe es ihr erklärt und sie hat befristet.

Womit hast du sie überzeugt?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#23
Sixteen Tons schrieb:
Marcus schrieb:Sie hat gefragt warum, ich habe es ihr erklärt und sie hat befristet.

Womit hast du sie überzeugt?
Ich habe ihr erklärt, dass das Internet voller Berichte ist, wo volljährige Kinder mit dem alten Titel ihre Väter pfänden.
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#24
(13-03-2020, 11:02)BlauerWolf schrieb: 1) Wie schaffe ich es, Informationen über das Gehalt der Mutter vor Geburt zu erhalten?

Bei der Geltendmachung von Sonder- und Mehrbedarf läuft die Einkommensermittlung genauso wie wie für anderen Unterhalt. Relevant ist also das Jahreseinkommen der letzten 12 Monate. Wenn die Mutter Mehrbedarfsgeld will (egal ob sie das selber, über einen Anwalt oder den Jugendamtsbeistand probiert), ist es nicht deine Pflicht, ihre Pflichten zu erledigen. Das kannst du auch gar nicht. Nicht du musst sie um Auskunft bitten, sondern sie muss im Päckchen mit ihrer Forderung auch die Auskunft über ihre Verhältnisse drin haben. Genau das ist ihre Pflicht. Hat sie das nicht oder nur unzureichend, dann ist die Forderung nicht substantiiert und folglich gegenstandslos. Du solltest sie dann auch nicht bezahlen.

Natürlich kann vom Regelfall abgewichen werden, der Auskunft über die letzten 12 Monate verlangt. Zum Beispiel, weil sich drastische Einkommensänderungen ergeben haben, die sich nicht mehr so schnell ändern können. So ist das wohl in eurem Fall. Davon unbenommen solltest du bei dem Versuch bleiben, ihrer Berufung auf unterschrittenen Selbstbehalt zu widersprechen, wenn sie in einer fast abbezahlten Wohnung lebt. Dieses billige Wohnen ist eigentlich ein zusätzliches Einkommen, das aus Kapitalertrag herrührt. Das Kapital, das in der Wohnung steckt. Hätte sie vermietet, würde es auch tatsächlich real fliessen und das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen.

Zitat:Sind Ausgaben, die in den Geltungsbereich des Sonder- bzw. Mehrbedarfs fallen von der Steuer absetzbar?

Nein. Nur einige direkte Kosten, teilweise Kindergartengebühren. Die steuerliche Situation hat nichts mit der unterhaltsrechtlichen Situation zu tun (leider).

Zitat:Die Berechnung des JAs für den Mehrbedarf priv. Krankenversicherung ist meiner Meinung falsch.

Da gibt es Spielraum. Vor Gericht werden aber Richter dazu tendieren, das  frühere hohe Gehalt der Mutter zu ignorieren, weil es nicht mehr zur Verfügung steht. Vielleicht kannst du da etwas herausholen, aber da wird das Jugendamt blockieren, es wird erst vor Gericht geklärt werden wenn jeder auf seiner Ansicht besteht.

Zitat:3) Der Sonderbedarf i.H.v. 3100€ ist in meinem Gehalt bzw. in meiner aktuell wirtschaftlichen Situation nicht möglich, insofern sollte dieser auf 1000€ bzw. max. 1500€ gedeckelt werden. Wenn die KM einen Luxuswagen braucht, dann sollte sie die 5200€ Zuschuss dafür hernehmen.

Wie gesagt, was die Erstaussattung anbelangt fehlt mir die tiefere Recherche. Ich würde aber bei so deutlichen finanziellen Unterschieden in diesem Punkt auf die Unbilligkeit der Forderung verweisen und anbieten, selbst Ware zu beschaffen, sofern das nicht schon zu spät ist. Ich habs jetzt nicht ausgerechnet, aber vielleicht fällst du mit der Sonderbedarfsforderung ja auch unter den Selbstbehalt? Du weisst, dass das der angemessene Selbstbehalt ist, nicht der notwendige? Der liegt bei mindestens monatlich 1400 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 550 EUR enthalten.

Zitat:=> Mir fehlen ebenfalls Nachweise und Belege für die Käufe und für die private Krankenversicherung, die ich bezahlen soll - die sollte ich doch bekommen, wenn ich auch bezahlen soll?

Ohne Nachweise kein Geld.

Zitat:Das Gehalt verschweigen in diesen Monaten geht gar nicht!

Sie versuchts eben. Du musst dich so oder so auf eine harte Durststrecke einstellen. Einigt man sich nicht, gehts vor Gericht, da brauchst einen Anwalt mit erheblichen Kosten, das wirst du abstottern müssen. Aus jeder Ecke springen dich Kosten an. Die einzige schwache Hoffnung ist, dass die Mutter irgendwann wieder Vollzeit arbeitet. Dazu kann sie aber keiner zwingen. Vielleicht richtet sie sich auch in der Teilzeit ein. Oder sie lernt jemand kennnen und spielt dann Dazuverdienerin mit Schwerpunkt Kind zu Hause...

Vergiss nicht, mal die dahinterliegende Story zu schildern. Der Fall klingt, als wäre er nicht nach Schema F abgelaufen.
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#25
(12-03-2020, 16:39)BlauerWolf schrieb: S3) Berücksichtigung von hoher Miete: Für wen halten sich diese Behörden. Die möchten mir nun vorschreiben mit ÖNPV zu fahren und in eine 1-Zi.-Wohnung zu ziehen. Auf das Kinderzimmer-Argument wurde gar nicht erst eingegangen. In der Großstadt, in der ich lebe, sind die Mietpreise horrent - gerne kann mir das JA eine Wohnung suchen, Dauer: 2 Jahre.

Ich hatte seinerzeit ein ähnliches Problem. Ich solle mir doch eine kleinere Wohnung suchen, damit ich den Unterhalt zahlen kann. Und wenn das n 9qm-Zimmer wäre, weil ich mir nicht mehr leisten könne, dann wäre das eben so! Auf meinen Einwand (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht) wie mein Kind mich denn da Besuchen, Spielen oder gar Übernachten solle und das mir dafür ja sogar rechtlich ein extra Zimmer zustünde, sagte man mir, das das für mich nicht gelte, wenn ich nicht in der Lage bin den geforderten Unterhalt zu zahlen. Im Übrigen wäre das MEIN Problem, wie ich das mit dem Kind regeln würde..............................


++++++++++[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Die Berechnung des Nettoeinkommens von der KM ist für mich absolut lächerlich - man biegt sich die Realität so hin, wie es das JA/KM will.+++++++++++++++[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Willkommen in der Wirklichkeit  Angry [/font]
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