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Natürlich.
Wenn deine Exe im Lande bleibt, dann werden die auch noch in 25 Jahren auf dich zukommen. Sobald Exe Sozialleistungen bezieht, bist du wieder mit im Boot.
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Wenn sie ALG 2 will, muss sie dafür ihre Ansprüche an Dritte abtreten. Also auch eventuelle Ansprüche an dich. Und das wird die Arbeitsagentur nun peinlich genau und immer wieder prüfen, ob aus dir etwas rauszuholen ist.
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(06-05-2020, 17:48)p__ schrieb: Wenn sie ALG 2 will, muss sie dafür ihre Ansprüche an Dritte abtreten. Also auch eventuelle Ansprüche an dich. Und das wird die Arbeitsagentur nun peinlich genau und immer wieder prüfen, ob aus dir etwas rauszuholen ist.
Das betrifft aber nicht nur ALG 2 (Hartz 4), auch beim Bezug von Grundsicherung klappern die Sozialämter reihum alle Verwandten und sonstigen Bezugspersonen ab, ob etwas zu holen ist.
Ich berichte aus eigener Erfahrung. Und die Damen vom Sozialamt hat es überhaupt nicht interessiert, ob ich in Sachen Unterhalt schon zwei Verfahren bis zum Oberlandesgericht geführt habe. Die Damen rechnen das mal eben am Schreibtisch mit dem Taschenrechner aus, was der Exmann zu löhnen hat. Wenn er nicht will, wird er halt verklagt. Kostet das Sozialamt ja nichts.....
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07-05-2020, 10:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2020, 10:38 von Axel234.)
Auch wenn man nur ein paar Monate verheiratet war? Die Scheidung ist ja schon durch incl. Gerichtsverfahren alles 18 Monate insgesamt also unter 2 Jahre.
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Die Rückgriffsversuche sind nicht zeitbegrenzt. Es wird immer versucht. Das ist nicht spannend, spannend wird es ob es klappt etwas dir herauszuholen. Darin sind die Ämter jedenfalls auch Experten.
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OK Danke,
1. meine Ex hat ja ihren Job Ende März selber gekündigt (nicht wegen dem Virus, selber von sich aus)
2. Welcher Rechtsschutz ist dafür zuständig wenn ich da Post vom Amt kriege. (Privatrechtsschutz?)
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Unterhaltssachen zahlst du selbst, wenn du keine Verfahrenskostenhilfe bekommst.
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Welcher Anwalt ist für diese Sache der richtige Familienrecht? Sozialrecht?
Da es ja vom Jobcenter kommt, die Ehegatten-Unterhaltsforderung?
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Familienrecht.
Das Jobcenter ist als gegnerischer gewiefter Anwalt zu betrachten, der eigenständig handelt weil ihn die Ex dazu ermächtigt hat. Die Ermächtigung musste sie unterschreiben, um Sozialleistungen zu bekommen. Und das Jobcenter unternimmt natürlich alles, damit du was zahlst und nicht das Jobcenter. Du bist ja auch der Grund, dass sie Sozialleistungen will. Ohne deine Heirat wäre ihr Aufenthalt hier abgelaufen. Deshalb sieht sich das Jobcenter nicht ganz zu Unrecht auch als Anwalt des finanzierenden Steuerzahler, der diese Importe sonst zu finanzieren hat.
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Ja hast recht. Sag auch nichts dagegen war mein Fehler.
Mal zu einer guten Nachricht: Ihre Anwältin hat meine Ex gerade benachrichtigt das die Ausländerbehörde Ihren Antrag beabsichtigt abzulehnen es sei den sie findet innerhalt von 2 Wochen einen Job als Fachkraft. Sprachkurs langt also auch nicht da sie Ihren eigenen Lebensunterhalt nicht sichern kann.
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Das wäre für alle das Beste. Sie geht dorthin, wo sie herkam.
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JA die hätte schon längst gehen sollen eigentlich, aber dauernd gibt ihr die Ausländerbehörde Fristen. Ich hoffe da kommt keine mehr.
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Sobald sie "Asyl" schreit, geht alles von vorne los und sie wird letztendlich blieben koennen.
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07-05-2020, 14:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2020, 14:53 von Axel234.)
Naja Asyl ist unlogisch in ihrem Land wird keiner verfolgt).
Wenn es hart auf hart kommt schalte ich Anwalt ein.
Ich werde auf jeden Fall berichten wie es weitergeht.
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(07-05-2020, 14:52)Axel234 schrieb: Naja Asyl ist unlogisch in ihrem Land wird keiner verfolgt).
Lach wech, wer wird denn z. B. in Moldawien oder Georgien verfolgt? Stellen trotzdem Asylantraege. Spielt keine Rolle alles, wer z. Zt. in Deutschland beliben will, bleibt und wird auch durchgefuettert. Gegen seinen Willen wird aus Deutschland so gut wie niemand abgeschoben. Was nuetzt Dir ein Anwalt? FALLS Ihr Geld von Dir zusteht, holt es sich das Amt wenn sie Sozialleistungen beantragt.
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07-05-2020, 18:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2020, 18:20 von Axel234.)
Unsere Ehe war unter 2 Jahre, gesetzlich muss ich Nachehelichen Unterhalt zahlen, wenn sie das fordert, aber da es sich um eine Kurzehe handelt, gab es viele Urteile wo der Nachehelich Unterhalt weggefallen ist. Hab ich heute auch so erfahren.
Außerdem hat sie ihren Job von sich aus gekündigt diesen März 2020.
Ich muss das jetzt alles klären weil ich ab Anfang nächstes Jahr einen ziemlich gut bezahlten Job kriege höchstwahrscheinlich im Europäischen Ausland.
Wenn es hart auf hart kommt tu ich Anwalt einschalten.
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Warte bis sie was fordern, dann antwortest Du erstmal selber und zitierst entsprechende gerichtliche Entscheidungen. Erst wenn es vor Gericht geht, wuerde ich einen Anwalt einschalten.
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@ Axel234
Es kommt überhaupt nicht darauf an, ob du kurz oder lang verheiratet warst, ob die Exe irgendwelche Ansprüche gegen dich hat oder nicht, ob sie Sozialleistungen zu Recht oder zu Unrecht bezieht. Mit so was brauchst du gegenüber dem Jobcenter nicht zu argumentieren, die interessiert das einen Scheiß.
Deine Exe kassiert Sozialleistungen, und die holt man sich von dir wieder. Punkt.
Das Einzige, was dich die nächsten Jahrzehnte vor dem finanziellen Zugriff der Behörden schützt - schaff deine Exe endlich ausser Landes. Wenn sie nicht mehr da ist, kann sie auch nix mehr kassieren.
Selbst wenn sie jetzt, unter dem Druck der Ausländerbehörde kurzfristig einen Job findet und sich einen Aufenthaltstitel irgendwie erschleicht - in zwanzig Jahren kann sie wieder um die Ecke kommen, Sozialleistungen beantragen und die Behörden kommen wieder zu dir.
Und die besondere Perversität des deutschen Unterhaltsrechts - deine Exe heiratet nächstes Jahr wieder, zwanzig Jahre geht die Ehe gut, dann Scheidung und kein Unterhalt von Ehemann Nr. 2 (egal aus welchen Gründen) - die Exe geht wieder zum Soziallamt und das Sozialamt kommt wieder zu dir! Ehemann Nummer 1 haftet lebenslänglich!
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@Austriake
Kannst Du mal die gesetzliche Grundlage oder irgendwelche gerichtlichen Leitentscheidungen für Deine Behauptungen posten?
Wäre super lieb! Danke
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Richtig ist, dass der Versuch immer gestartet wird und sehr fachkundig alles genutzt wird, um Geld rauszuholen.
Aber die Mittel sind "nur" die des Unterhaltsrechts. Mehr als das steht auch den Behörden nicht zur Verfügung. Was ja auch schon einiges ist. Wenn Unterhaltspflichten wirklich erloschen sind, kann auch die Arbeitsagentur nichts mehr herausholen. Sie sind nur Experten darin, das "erloschen" weit hinauszuschieben. Zum Beispiel um Eheverträge oder Trennungsfolgenvereinbarungen für ungültig zu erklären, noch offene Fristen für Widersprüche nutzen (z.B. doch noch Ausgleiche beantragen), Gründe finden warum doch noch Unterhalt zu zahlen ist... frühere Einigungen sind immer das Erste, das sie angreifen.
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(08-05-2020, 08:53)Alles-durch schrieb: @Austriake
Kannst Du mal die gesetzliche Grundlage oder irgendwelche gerichtlichen Leitentscheidungen für Deine Behauptungen posten?
Wäre super lieb! Danke
Mein eigener Fall. Aktenzeichen 4120.206016, Landratsamt XXXXX landkreis (wenn es dir hilft, gebe ich dir gerne die Details per PN).
Dazu gibt es noch eine Ermittlungsakte des Hauptzollamtes Heilbronn wegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug, deren Aktenzeichen ist mir aber nicht bekannt.
Sachverhalt: Frau erzählt dem Sozialamt, erwerbsunfähig zu sein und keinerlei Einkommen zu erzielen. Sozialamt/Landratsamt zahlt daraufhin Grundsicherung und fordert den unterhaltspflichtigen Ex-Ehemann auf, seine Einkünfte & Vermögen offen zu legen - das Übliche halt.
Der Unterhaltspflichtige weist nach (mit Dokumenten und Zeugenaussagen!)
- dass der Dame zu Unrecht Sozialleistungen/Grundsicherungen gewährt werden (Höhe derzeit 960.- € mtl.), denn
- sie bezieht monatlich 492.- € nachehelichen Unterhalt, unbefristet. Eine Kopie des zugrundeliegenden Urteils des OLG Stuttgart wird dem Sozialamt übermittelt.
- sie wohnt mietfrei bei ihrer Mutter. Dokumentiert im Mietvertrag zwischen der Wohngemeinde (Vermieter) und der Mutter der Dame. Wohngemeinde gibt Kopie des Mietvertrag im Rahmen der Amtshilfe an das Sozialamt.
- die Dame kassiert das Pflegegeld der Stufe 3 für ihre Mutter
- die Dame ist von Beruf Friseurin und geht diesem Beruf "nebenbei" und vor allem in den Abendstunden nach
- die Dame ist an mindestens drei Arbeitstagen pro Woche tätig für eine Immobilienfirma und kümmert sich um deren Wohneigentum resp. Flüchtlingsunterkünfte. Natürlich auch nur "nebenbei" und bar cash auf die Kralle.
Somit sind die Sozialleistungen, die diese Dame bezieht, zu Unrecht geleistet und die Beute einer kriminellen Straftat, nämlich Sozialversicherungsbetrug nach §263 StGB.
Dessen ungeachtet fordert das Sozialamt immer noch Geld vom Unterhaltspflichtigen; es könne ja durchaus sein dass er über den aktuell gezahlten Unterhaltsbetrag (ausgeurteilt letztinstanzlich vom OLG Stuttgart) hinaus noch was abdrücken könnte.
Noch nicht einmal die Ankündigung, die beiden Sachbearbeiterinnen im Sozialamt nach §257 StGB (Begünstigung im Amt; schliesslich wäre der Taterfolg des Betruges nicht eingetreten ohne die tatkräftige Mithilfe der beiden Damen) über die Staatsanwaltschaft zu belangen, vermag deren Eifer beim Geldeintreiben zu bremsen.
Aktueller Sachstand: Verfahren schwebend; der Unterhaltspflichtige ist mittlerweile nicht mehr leistungsfähig. Weder zu nachehelichem Unterhalt noch darüber hinau zu irgendwelchen Rückzahlungen an das Sozialamt.
Derzeit versucht der Pflichtige, die Verurteilung der Dame zu erreichen. Denn damit ergibt sich die Situation, dass die gezahlten Sozialleistungen die Beute aus einer strafbaren Handlung darstellen. Und zum Schadensersatz gegenüber dem Staat aus kriminellen Handlungen ist der Ex-Ehemann nicht verpflichtet. Hoffe ich zumindest.
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Danke Austriake
Mir geht es aber eher um die Begründung, warum die Dame von Dir finanziert werden muss und ob sich das Amt mit der selben Vehemenz das Geld auch bei den Frauen holt? Ich habe zumindest noch nie von einer Frau gehört, die sich beklagt an das Amt zahlen zu müssen oder von denen gejagt wird.
Aber gut; ich habe es ja selbst erlebt, wie krass mit zweierlei Maß gemessen wird. Dennoch versetzt es mich immer wieder in Staunen.
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Ok. Ja warte einfach ab bis was kommen sollte. Ich werde es auf jeden Fall hier posten was ich so kriege und wie ich weiter verfahren soll, da man hier ja auf eure Hilfe zählen kann (Vielen Dank).
Mit Jobcenter hat sich erstmal erledigt, da sie so einen Lastminute Arbeitsvertrag gekriegt hat in der Fachrichtung (Buchhaltung oder so) von einem Bekannten dem ein Asia Restaurant gehört. Die wird dort aber nur als Kellnerin arbeiten denke ich, also ist alles nur so Show für die Ausländerbehörde, das sie einen Arbeitsvertrag vorweisen kann (Beweisen kann ich es natürlich nicht, ist mir auch egal). Aber man sieht wieder wie die Asiaten zusammenhalten.
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Niemals ein Haus bauen wenn man verheiratet ist, wenn man finanziell nicht gut aufgestellt ist ist das ein Armutsrisiko. Desweiteren ist so ein Haus bei Scheidung ein großer Klotz am Bein, auch und vor allem wenn es einem alleine gehört.
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