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Hallo...
Blick mal wieder nicht durch...
Meine Tochter macht jetzt Fachabi
Und will studieren...
Wie ist das mit dem Bafög..
Ich verdiene normal und meine Ex
Sehr gut...
Muss Meine Tochter Bafög beantragen...
Kindergeld wird angerechnet..ist mir bekannt...
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Gruss Bumpi
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Wenn Euer Kind wegen der Höhe Eures Einkommen (bzw. auch wegen des Einkommens eines von Euch) eh keinen Anspruch auf BAFÖG hat, muss sie auch keines beantragen. War bei mir auch so, das Einkommen meiner Ex alleine reichte aus, das mein Kind keinen BAFÖG Anspruch hatte, also musste es keines beantragen.
Folge aber: bei meinem damaligen zugrundegelegten Einkommen hätte sie BAFÖG Anspruch gehabt und ich hätte 0, Nada, Zero, Nichts zahlen müssen. Da aber, s.o., meine Ex so ein hohes Einkommen hatte verlagerte sich das ganze dann statt auf BAFÖG auf einen Unterhaltsanspruch, und siehe da: da musste dann auch ich zahlen
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(03-03-2022, 20:26)Bumpi schrieb: Hallo...
Blick mal wieder nicht durch...
Meine Tochter macht jetzt Fachabi
Und will studieren...
Wie ist das mit dem Bafög..
Ich verdiene normal und meine Ex
Sehr gut...
Muss Meine Tochter Bafög beantragen...
Kindergeld wird angerechnet..ist mir bekannt...
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Gruss Bumpi
Öhm....rechnet das Bafög amt nicht aus, was jeder Elternteil an Unterhalt zu zahlen hat?
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Bafög ist vorrangig. Zunächst ist der Bafög-Anspruch zu prüfen. Die antworten dann: Wir zahlen nichts, weil die Eltern so viel verdienen. In der zweiten Stufe ist dann der Haftungsanteil der Eltern zu berechnen. Da die Mutter so viel verdient, wird dein Haftungsanteil gering bis nichtexistent sein.
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05-03-2022, 15:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05-03-2022, 15:22 von Gast1969.)
(03-03-2022, 23:38)p__ schrieb: Bafög ist vorrangig. Zunächst ist der Bafög-Anspruch zu prüfen. Die antworten dann: Wir zahlen nichts, weil die Eltern so viel verdienen. In der zweiten Stufe ist dann der Haftungsanteil der Eltern zu berechnen. Da die Mutter so viel verdient, wird dein Haftungsanteil gering bis nichtexistent sein.
Tatsächlich ist es in der Praxis so, wie ich oben dargelegt habe: wenn aufgrund des Einkommens der Eltern (oder auch nur eines Elternteiles) eh schon klar ist, das kein BAFÖG-Anspruch bestehen kann, muss auch keiner vorrangig beantragt werden! Da kann das Kind SOFORT seine Unterhaltsansprüche ggü den Eltern darlegen und durchsetzen.
Hab den ganzen Palaver ja selbst erst vor 2 Jahren GENAUSO durch (hatte auch den fehlenden BAFÖG-Antrag bemängelt)
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Was dann aber bei Eindeutigkeit hoher Elterneinkommen ohnehin irrelevant ist. Genau wegen dieser Irrelevanz ist dann auch ein Antrag überflüssig.
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(05-03-2022, 15:29)p__ schrieb: Was dann aber bei Eindeutigkeit hoher Elterneinkommen ohnehin irrelevant ist. Genau wegen dieser Irrelevanz ist dann auch ein Antrag überflüssig.
Yep, bei mir war ja "nur" die (H)Exen-Seite einkommensmäßig eindeutig. Nach meinem eigenen zu berücksichtigenden Einkommen hätte mein Kind BAFÖG Anspruch gehabt. Und zum Dank für das hohe Exen-Einkommen durfte ich dann Unterhalt zahlen.........................
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Dein Haftunganteil war trotzdem geringer. Es zählen immer beide Elterneinkommen fürs Bafög, auch bei Eltern die verheiratet sind.
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(08-03-2022, 19:07)p__ schrieb: Dein Haftunganteil war trotzdem geringer. Es zählen immer beide Elterneinkommen fürs Bafög, auch bei Eltern die verheiratet sind.
Natürlich war mein Haftungsanteil geringer
Aber nach unserer -zugegeben seltenen- Konstellation hätte ich (wäre meine Exe nicht so "reich" gewesen) bei einem BAFÖG -Anspruch meines Kindes gar nichts zahlen müssen - zum Ausgleich durfte ich aber dann Unterhalt zahlen (bei geringerem Haftungsanteil), für mich auf jeden Fall ein "schlechtes Geschäft"