17-03-2022, 23:31
Mal zwischendurch ne frage, auch wenns noch nicht konkret ist.
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?
Für Unterhalt gilt ja gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Würde das auch für Mehr/Sonderbedarf gelten, oder könnte man die Arbeitszeit einfach etwas runter setzen um knapp unter dem Selbstbehalt zu landen?