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Mutter von Unfallkind will Beziehung was tun
#76
Gilt nicht für Mehrbedarf.
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#77
(19-01-2021, 12:45)Martin877 schrieb: Die Mutter dringt derzeit auf eine Beziehung, will in meine Stadt ziehen und versucht körperliche Nähe zu erreichen.

Um Gottes Willen!!! Alles nur das nicht!
Halte Dir die Person von der Pelle.



(19-01-2021, 12:45)Martin877 schrieb: Meine Ziele:
-finanziellen Aufwand möglichst gering halten
-wenn ich schon dafür zahlen muss will ich das Kind zumindest ab und an sehen, es ist ja doch irgendwie herzerwärmend
-die Frau dazu interessiert mich wenig, an der von ihr erwarteten Rolle als nützlicher Versorger und Familienoberhaupt habe ich kein Interesse

Dir ist nicht die Rolle als "liebendes Familienoberhaupt zugedacht! Sie will DICH als VERSORGER!!! Nicht nur für sich ... gewiss auch für Ihre Familie im Herkunftsland!

Da kommen dann Märchen wie: "Tante von mein Großonkels Cousin großmütterlicherseits hat Bruder und seine Frau ihr Oma ist krank und brauch dringend Medizin ... Schatzi bitte mach Transfer über Western Union fumfhundret Oiro so wie letzte Mal, ja?"

Im Ernst? In Deiner Situation:

1) beim geringsten Zweifel irgendwie die Vaterschaft klären
2) das Haus deiner Eltern geht sie einen feuchten Furz an!
3) stoße sie nicht mit der Nase auf irgendwas
4) mach ihr klar, dass Du mit ihr keine Beziehung, schon garkeine eheähnliche Lebensgemeinschaft eingehen wirst!
5) rühr diese Frau nie wieder an ... denke garnicht daran noch mal mit der zu pimpern! Triff sie, wenn wegen des Kindes nötig, nur in der Öffentlichkeit ... NIE unter 4 Augen, noch dazu in euren Wohnungen ... da ist dem Erpressungsversuch wegen zusammen phantasierter Vergewaltigungs-/Gewaltvorwürfen Tür und Tor geöffnet. Diese Frau ist eine Gefahr für Dich!

Der Unterhalt für ein Kind wird Dich nicht umbringen - dieser Treffer wird Dir bleiben. Mache nun aber nicht noch mehr Fehler in dem Du denkst Du lebst mit der zusammen und sparst so Geld. Einerseits wirfst Du Deine Lebenszeit auf den Müll für die Versorgung einer "Familie" die Du nur durch Zufall "gewonnen" hast und redest Dir das auch noch als Geldsparmodell schön und andererseits wirst Du irgendwann aufwachen und feststellen das Du Dich freiwillig ewig hast verarschen lassen! Kollege: höre die Signale!! Die Sirenen sind gerade extrem laut und alle Warnlampen leuchten!!!

Sie sucht körperliche Nähe?? Klar, bestimmt immer etwa um dem monatlichen Eisprung herum ... und zack ... 2. Kindchen kommt .... und nun noch heiraten Schatzi, ja? Und schon lernst Du die gesamte Großfamilie aus Eritrea kennen .... herzlichen Glückwunsch.
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#78
Moin,

das hatten wir ja schon mit diversesten Antworten bei Threaderöffnung.

Alle haben ausnahmslos Martin 877 geraten sich von dieser Golddiggerin fernzuhalten, für das Kind zu zahlen und auf gar keinen Fall nochmals mit dieser Frau in den Nahkampf zu gehen.

Wenn er es danach noch nicht kapiert hat, dann ist ihm nicht mehr zu helfen...
Ich habe den Glauben an die Restvernunft im Manne noch nicht ganz aufgegeben...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#79
Kleines Update von mir, unser Schätzchen (2) kommt jetzt in Kürze in den Kindergarten. Meine geliebte Frau hat jetzt beim Jugendamt Antrag auf Kostenübernahme gestellt.
Ich arbeite weiterhin Teilzeit und verdiene 1700 netto. Nebenbei ist Zeit für genug andere Aktivitäten. Die Mutter gewährt netterweise die Möglichkeit das Kind zu besuchen was einen gewissen Entertainment Faktor für mich hat.
Ich zahle mindestunterhalt fürs Kind sonst nix. Hoffe das Sozialamt bzw. Jugendamt ist beschäftigt mit den ukrainischen Neubürgergeldempfängern und will mich nicht zur Übernahme der Kindergarten kosten animieren.
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#80
Moin,

ich hoffe, die Aussage " meine geliebte Frau " fiel in die Kategorie Ironie . Hat das Schätzchen denn mittlerweile kapiert, dass das nix mehr wird mit Ehe und zweitem Kind und der totalen Rundumversorgung für sich und den heimischen Clan ? Oder solltest Du entgegen aller Ratschläge hier etwa rückfällig geworden sein ?

Was mich wundert, dass hier einfach so der Mindestunterhalt aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung akzeptiert wird. Wundere mich ebenfalls, dass die Migrantin nicht bereits eine Beistandschaft über das Jugendamt eingerichtet hat und man Dich nicht bereits auf höhere Unterhaltszahlungen - ggf. auch fiktiv - verklagt hat .. Vielleicht kannst DU auf diese beiden Sachverhalte noch mal kurz eingehen...

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#81
Betreuungskosten sind Mehrbedarf. Wenn die Mutter das verlangt, gibts eine Berechnung.
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#82
(21-09-2022, 09:16)ArJa schrieb: Moin,

ich hoffe, die Aussage " meine geliebte Frau " fiel in die Kategorie Ironie . Hat das Schätzchen denn mittlerweile kapiert, dass das nix mehr wird mit Ehe und zweitem Kind und der totalen Rundumversorgung für sich und den heimischen Clan ? Oder solltest Du entgegen aller Ratschläge hier etwa rückfällig geworden sein ?

Was mich wundert, dass hier einfach so der Mindestunterhalt aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung akzeptiert wird. Wundere mich ebenfalls, dass die Migrantin nicht bereits eine Beistandschaft über das Jugendamt eingerichtet hat und man Dich nicht bereits auf höhere Unterhaltszahlungen - ggf. auch fiktiv - verklagt hat .. Vielleicht kannst DU auf diese beiden Sachverhalte noch mal kurz eingehen...

Gruß
ArJa

1. ja, das mit "geliebte Frau" war Ironie....
2. Betreuungskosten sind Mehrbedarf, ja, aber bei 1700 netto Einkommen und Mindestunterhalt für ein Kind würde ich hoffen, dass ich unter Berücksichtigung des Selbstbehalts dafür nicht leistungsfähig bin. Außer das Amt fordert, dass ich Vollzeit arbeite, können die locker mal versuchen. 
Die Mutter erhält vom Amt Sozialhilfe, 700 Miete, 450 Cash, dazu Kindergeld. Auch wenn ich Vollzeit arbeiten würde, würde sich ihre finanzielle Position meines Erachtens nicht verbessern, nur dass das Geld dann halt von mir kommen würde statt vom Amt. Insofern sehe ich aktuell bei ihr auch keine Motivation mir beim Amt Stress zu machen.

Achja, Beistandschaft hatte sie nach der Geburt, das Jugendamt hatte dann berechnet, dass ich Mindestunterhalt zahlen muss. Danach wurde die Beistandschaft beendet.
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#83
Für mehrbedarf gibt's keine gesteigerte erwerbsobligenheit und dein Eigenbedarf ist dabei irgendwas um 1400 statt die ca 1200 beim kindesunterhalt
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#84
So, mal wieder ein Update von mir.... das Kind ist mittlerweile über 3 und geht in den Kindergarten.

Ich habe die letzten Jahre Teilzeit gearbeitet und Mindestunterhalt gezahlt. Die Mutter des Kindes ist seit Geburt Jobcenterkundin (davor auf Kosten eines anderen Mannes gelebt). Das Jobcenter (oder Jugendamt, weiß nicht mehr wer genau) hatte nach der Anerkennung der Vaterschaft Auskunft über meine Vermögens- und Einkommensverhältnisse erfragt.
Ich hatte damals die Teilzeitangabe auf der Lohnabrechnung ausradiert. Im Ergebnis wurde mir damals Mindestunterhalt fürs Kind und kein Betreuungsunterhalt auferlegt, zweiteres wegen Selbstmindestbehalt. In die Grippe ging das Kind damals noch nicht.

Nun hat sich das Jobcenter mal wieder gemeldet und verlangt erneut Auskunft über meine Vermögens- und Einkommenverhältnisse.

Ich arbeite weiterhin in Teilzeit, "leider" ist mein Gehalt zwischenzeitlich gestiegen und das Kind geht schon länger in die Grippe bzw. jetzt Kindergarten.
Bei 1850 netto und 1370 Selbstbehalt sehe ich ein Zahlpotenzial von 480 Euro. Dieses wird sich wohl auf den Mindestunterhalt an die Mutter verteilen, der Rest bis zu den 480 Euro wird das Jobcenter wohl als Beitrag für die Kindergartenbetreuungskosten verlangen. Das ist korrekt so, oder?
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#85
Sogar noch mehr, wenn sie erfahren dass du Teilzeiterwerbstätig bist. Bei Teilzeit sinkt auch der Selbstbehalt entsprechend Richtung Nichterwerbstätiger (1120 EUR).

Ansonsten hat sich leider alles sehr verschärft. Kindergarten ist Dank den Ar***löchern vom BGH "in Abkehr von der früheren Rechtssprechung" nun Mehrbedarf, wie du schon sagst. Aber nicht die Kosten fürs Essen in der Einrichtung. Ist ohnehin ein Witz, einer Mutter die nicht arbeitet und auf ihrem faulen Hintern sitzt musst du die Kinderfremdbetreuung bezahlen.

Mit dem Mindestunterhalt fährst du auch noch gut. Bei einem Unterhaltspflichtigen wird man normalerweise um eine Stufe hochgestuft.
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#86
Selbstbehalt gegenüber der Ex ist 1385€ wenn man
nicht arbeitet. Wenn man arbeitet dann hat man Kilometer Geld als Bonus zur Arbeit
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#87
Geht aber um Kindesunterhalt.
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#88
(12-08-2023, 23:37)p__ schrieb: Sogar noch mehr, wenn sie erfahren dass du Teilzeiterwerbstätig bist. Bei Teilzeit sinkt auch der Selbstbehalt entsprechend Richtung Nichterwerbstätiger (1120 EUR).

Gibt es irgendeinen Erfahrungsschatz, wie die eingereichten Unterlagen geprüft werden?
Wenn ich meine Lohnabrechnung als Kopie einreiche, die Teilzeitangabe bei der Kopie wieder weiß überklebe.... was macht der Sachbearbeiter dann? Tippt der einfach das Gehalt in sein System und errechnet die Höhe der Unterhaltspflicht?
Oder gleicht der den Gehaltsnachweis vorher standardmäßig mit dem Finanzamt ab.
Theoretisch kann man ja sogar die Gehaltszahlen fälschen, wenn man die Lohnabrechnung mit PDF Editor editiert. Wäre mir jetzt zu riskant, aber kann auch sein, dass man damit durchkommt.
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#89
Das Jugendamt ist normalerweise sehr dahinter her und akzeptiert solche Belege nicht. Wenn man nicht gerade Lagerarbeiter oder Parkhauswächter ist, erscheint denen das Einkommen zu niedrig, dann fragen sie nach.

Wenn das Tschobtsenter handelt, ist die Chance deutlich höher, damit tricksen zu können. Da trifft man öfter auf überlastete, "mir doch egal" - Sachbearbeiter.

Von löschen zu ändern ist der Unterschied zwischen fehlender Auskunft und Urkundenfälschung. Davon rate ich dringend ab. WENN die nachfragen und sich die Originale holen, hast du keinen Spass.
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#90
Das allmächtige Jobcenter fordert zur Berechnung der aktualisierten Unterhaltszahlungsvorgabe folgende weitere Unterlagen von mir:
die Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate -nicht geschwärzt-
Ich hatte den Namen und die Anschrift des Arbeitgebers geschwärzt.
Die Angabe, dass ich in Teilzeit arbeite, habe mit weiß rausgenommen, d.h. man merkt nicht, dass diese Angabe gelöscht wurde. Außer man geht davon aus, dass auf jeder Lohnabrechnung eine Vollzeit/Teilzeitangabe steht, auf der von mir eingereichten ist eine solche Angabe nicht ersichtlich.

Wenn ich jetzt neu die Lohnabrechnungen einreiche und dabei der Arbeitgeber nicht schwärze, können Sie vom Namen des Arbeitgebers darauf schließen, dass man dort in meinem Alter mehr verdient, wenn man Vollzeit arbeitet. Wobei es bei meinem Arbeitgeber auch eine Kantine und Poststelle gibt, da wäre mein Verdienst auch in Vollzeit denkbar.

Eine große andere Möglichkeit als die Gehaltsabrechnungen mit offenem Arbeitgeber und ausgeweisster Teilzeitangabe nochmal einzureichen sehe ich nicht, oder was meint ihr?
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#91
Fordern können sie viel. Den Arbeitgeber musst du nicht bekannt geben.
Bei Teilzeit sehe ich das so: Solange nicht explizit nach der Arbeitszeit gefragt wird, würde ich das verschweigen.
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#92
Ich wuerde da einen Dreizeiler (wenn ueberhaupt) hinschicken. "S.g.D.u.H., lt Rechtsprechung bin ich nicht verplfichtet Auskunf ueber meinen Arbeitgeber zu geben. Sie haben daher von mir alle Angaben erhalten. M.G. Martin877"
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#93
Braucht man die Arbeitgeber-Info nicht für die Lohnpfändung?
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#94
Ja, aber pfänden kann man natürlich trotzdem - das Konto dann halt, auf das der Lohn geht. Arbeitgeber reagieren oft sehr ungehalten, wenn sie einen PfÜb erhalten und Lohnzahlungen abtreten soll, deshalb ist es für Gepfändete besser, die Gegenseite kann nicht "nur" am Konto vergreifen und nicht direkt zum Arbeitgeber vordringen.

Unterm Strich ist das Geld natürlich ebenso weg.
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