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Frage zum Unterhalt
#1
"""""ALLES GELÖSCHT"""Smile

Offenbar bekommt man keine Antwort zur Zeit. Deshalb nehme ich mich heraus!

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#2
??? Nix gesehen. Irgendwann ist man halt auch mal offline..
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#3
Du bist ja drollig.
Erwartest du 24x7 Service und ne Responsetime von 2 Stunden?
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#4
In meiner Zeitzone Beitrag erstellt um 01:16, Inhalt gelöscht um 04:15. Zu diesen Zeiten schlafe ich üblicherweise. Das nächste Mal einfach ein wenig mehr Geduld aufbringen, die Antworten kommen dann schon.
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#5
Da haben wir doch was :-)

Sehr geehrter Herr X,

es tut mir wirklich leid, das Sie mit dem Service und dem Support in diesem Forum nicht zufrieden waren. Könnten Sie mir bitte die Namen der Supportmitarbeiter nennen, die Ihnen die Hilfe verweigert haben? Ich werde sofort dafür sorgen, das diese Mitarbeiter den Status eines Forenusers verlieren und den Mitgliedsbeitrag als Wiedergutmachung auf Ihr Konto transferieren lassen.
Es kann ja wirklich nicht angehen, das Sie mit dem Service in dieses Forums nicht zufrieden gestellt werden konnten. Sollten Sie noch weitere Anregungen zur Verbesserung der Serviceleistungen haben (alles ist möglich, aber bitte nicht Peitsche oder ähnliches, da einige Mitarbeiter das eher als Belohnung ansehen könnten), dann machen Sie diese bitte im Serviceforum. Ich sende dieses Posting in dieses Forum und erwarte Ihre sinnvollen Vorschläge dort.

Mit freundlichen Grüssen,
Immerparat
Forenservice und mehr
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#6
(27-01-2012, 19:16)bio schrieb: Offenbar bekommt man keine Antwort zur Zeit.

Das haben meine Exfrauen zu mir ziemlich oft gesagt Big Grin

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#7
Hallo bio,

Du hattest eine Dir offenbar wichtige Frage gestellt
Nach einer Wartezeit auf Antwort hast Deine Frage nicht einfach gelöscht.
So wie ich es verstehe, verlagert Dein Kommentar zur Löschung Dein Anliegen in Richtung Beziehungsaspekt.

Wenn Dir die Beantwortung auf der Sachebene nicht mehr wichtig ist, vielleicht kann der Beziehungsaspekt nun ernst genommen und geklärt werden:
Was ist es, was auf dieser Beziehungsebene hier für Dich schief läuft?
Gibt es Parallelen dazu im wirklichen Leben, in der Vergangenheit?

Wenn ich offen zu Dir sein darf...
In Deinem Post wirkst Du auf mich wie ein Kind, das nicht sofort exakt den Lutscher erhielt, den es haben will und stets bemühte Mom und Dad dafür nun vor's Bein tritt/treten muß.

Was ist da bei Dir los?

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#8
@Nathan: dann sind wir in derselben Zeitzone Smile)
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#9
hmm...ja war ziemlich blöd von mir. Aber gestern war ein Scheißtag. Sorry!

Ich brauche einfach einen Rat in Sachen Kindesunterhalt.
Seit Anfang letzten Jahre verlangt meine Frau 133Euro KU. Ich war arbeitslos und so konnte ich das nicht bezahlen. Sie hat dann Unterhaltsvorschuss beantragt und bekommen. Das JA forderte mich zwischenzeitlich zur Erklärung in Sachen Einkommen,Miete etc auf. Ich habe alles ignoriert. Dann folgte sehr bald auch schon die Verfahrensaufnahme bei Amtsgericht - Festsetzung im vereinfachten Verfahren. Ich habe dazu ein Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt.
Jetzt habe ich erstmal 133Euro überwiesen, so dass der UHV beendet ist.

Jetzt bleibt aber immer noch das Verfahren zu KU-Festsetzung. Ich nehme an, dass für den Fall, dass beschlossen wird, nach DT und dynamisch festgesetzt wird, also momentan 225 Euro in der Alters- und Verdienstklasse. Es wäre mir recht, wenn ich lediglich die 133 Euro bezahle.

Zu meiner Leistungsfähigkeit: Ich hatte in den 10 Monaten ca. 14 Bewerbungen je Monat. Genügt das zur Feststellung von Leistungsunfähigkeit? Würde das Verfahren eingestellt, wenn ich eine gewisse Summe vom UHV zurückzahle - quasi ein Deal? Und schließlich, um die 133Euro dann zu zementieren, könnte ich doch einseitig beurkunden lassen?
Ich weiß nicht so genau, wie ich mich verhalten soll und bitte Euch um Rat.
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#10
@Bio

Das kommt auf viele verschiedene Faktoren an.

Was hat den das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit an Bewerbungen verlangt?

Welche Erwerbsbiographie hast Du bisher?

Bist Du inzwischen wieder in einem Job?

Kannst Du jetzt die 133 € auch bezahlen, ohne dass Du unter den notwendigen Selbstbehalt rutscht?

Hast Du schon Einwendungen gegen die Unterhaltsforderung gemacht?

Das ist nur der Anfang. Es kommen noch viele weitere Fragen.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#11
(28-01-2012, 16:47)bio schrieb: Jetzt bleibt aber immer noch das Verfahren zu KU-Festsetzung.
Existiert denn bereits ein Unterhaltstitel?
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#12
Vielen Dank für die Antworten.

Also das Jobcenter verhält sich eher ruhig. Ich musste bisher nur so 3 bis 4 Eigenbewerbungen angeben.

Ich habe bisher nur wenige gearbeitet, da ich die meiste Zeit Student war. In den letzten 2 Jahren vor der Unterhaltsforderung war ich arbeitslos, als Promotionsstudent.

Jetzt habe ich einen Teilzeitjob, der aufgestockt wird, somit kann ich 133 Euro bezahlen und habe ich bereits bezahlt. Für mich allein bleiben noch ca. 950 Euro

Ich habe vor einem halben Jahr dieses Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt und eingereicht (bzw. über RAin einreichen lassen). Im Dezember habe ich dann noch meine Berwerbungsbemühigen dokumentiert und ebenfalls eingereicht.

Es existiert noch kein Titel. Der sollte wohl im Verfahren erwirkt werden, so war mein Eindruck der Schriftsätze.

Ich habe diesen Job auch nur befristet, so dass bald wieder Arbeitslosigkeit naht, wenn ich nichts anderes finde.
Meine RAin hat immerzu was von 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat gefaselt. Die bekommt man doch im Guten nicht hin. Deshalb aber meine Sorge wegen meiner "nur" 14 Bewerbungen je Monat, dass man auf Leistungsfähigkeit entscheidet und dann fiktiv festsetzt.
Also das will ich eben vermeiden.
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#13
Naja, dafür dass du als Jungakademiker keinen Job findest wirst vermutlich schon eine recht gute Begründung brauchen.

Der BGH hat zwar gerade erst entschieden, dass es auf die reine Zahl an Bewerbungen nicht ankommt aber ob dir das was nützt halte ich für fraglich.
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#14
(28-01-2012, 21:48)bio schrieb: Ich habe diesen Job auch nur befristet, so dass bald wieder Arbeitslosigkeit naht, wenn ich nichts anderes finde.

Ich zitiere häufiger das Buch "Die Logik des Mißlingens" von Dietrich Dörner.

Zeitverträge sind heutzutage "voll in"! Das deutsche Unterhaltsrecht geht jedoch davon aus, dass Du mindestens 23 Jahre für Dein Kind zahlen mußt.

Eine Lösung aus diesem Dilemma kann ich Dir leider nicht geben. Sad
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#15
(28-01-2012, 21:48)bio schrieb: Also das Jobcenter verhält sich eher ruhig. Ich musste bisher nur so 3 bis 4 Eigenbewerbungen angeben.




Ich habe vor einem halben Jahr dieses Formular "Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts" ausgefüllt und eingereicht (bzw. über RAin einreichen lassen). Im Dezember habe ich dann noch meine Berwerbungsbemühigen dokumentiert und ebenfalls eingereicht.

Es existiert noch kein Titel. Der sollte wohl im Verfahren erwirkt werden, so war mein Eindruck der Schriftsätze.

Nun kann ein Gericht nicht mehr verlangen, als das Jobcenter. So zumindest sehe ich es.

Bewirbst Du Dich denn jetzt wenigstens laufend, um im Anschluss nicht erneut in Arbeitslosigkeit zu verfallen?

Falls Du einen Führerschein hast und den schon länger als 3 Jahre, dann mach zumindest den Taxischein.

Taxifahrer werden immer gesucht. Auch da wird das Jobcenter dann aufstocken müssen, aber Du bist aus dem Schneider. Zudem kannst Du Dich aus einer Anstellung heraus weiter bewerben.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#16
Es laufen immer noch Bewerbungen und ich habe die Möglichkeit, vergleichbare befristete Stellen vor Ort zu bekommen. Mit letzteren könnte ich mich eine Weile über Wasser halten, sprich den KU zahlen und nicht unter die Pfändungsgrenze rutschen.


Wenn ein Gericht nicht mehr verlangen kann, woher kommt dann die allgemein formulierte Aussage, dass 20 bis 30 Bewerbungen sein müssen zur Anerkennung von Leistunsunfähigkeit?
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#17
(29-01-2012, 08:17)Camper1955 schrieb: Nun kann ein Gericht nicht mehr verlangen, als das Jobcenter. So zumindest sehe ich es.
Camper, das ist Unsinn.
Natürlich kann und wird ein Gericht mehr verlangen.

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#18
(29-01-2012, 09:09)bio schrieb: Wenn ein Gericht nicht mehr verlangen kann, woher kommt dann die allgemein formulierte Aussage, dass 20 bis 30 Bewerbungen sein müssen zur Anerkennung von Leistunsunfähigkeit?

Nur 11,5 Bewerbungen im Monat hielt das OLG Köln nicht für ausreichend (OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2010, Aktenzeichen 4 WF 6/10).

Die Urteile der OLG's haben sich auf 20-30 Bewerbungen eingependelt.

EDIT: Letztendlich geht es der Rechtsprechung darum, den 1603 so auszuurteilen, dass der Unterhaltsschuldner niemals entrinnen kann.

Falls der Unterhaltsschuldner vorträgt, er habe sich achtmal pro Woche beworben, dann gibt es OLG's, die 20 Bewerbungen pro Woche verlangen.

Bei 20 Bewerbungen pro Woche wird unterstellt, dass die Bewerbungen nicht qualitativ hochwertig genug sind, um Aussicht auf Erfolg zu haben. Oder aber es wird unterstellt, dass man sich in der falschen Stadt beworben hat oder sich in einem anderen Bereich hätte bewerben sollen.
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#19
Das heißt ich könnte versuchen, dem JA ein Angebot zu machen und einen Teil des UHV abzubezahlen; quasi als jemand der eingeschränkt leistungsfähig war. Dann müsste das Verfahren eingestellt werden, so dass ich dann nur die verlangten 133Euro bezahle, wenn ich denn kann. Ob das funktioniert weiß ich nicht, aber das ist ja das, was hier herausfinden will.

Sollte ich erneut arbeitslos werden, müsste ich aber sicherstellen, dass ich auch tatsächlich leistungsunfähig bin. Also entweder ich knalle denen 30 Bewerbungen pro Monat auf den Tisch oder ich suche mir einen willigen Arzt. Wenn 30 Bewer./Monat schreibt wird man ja auch krank!
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#20
Angebote würde ich niemals machen, die späteren Nebenwirkungen sind unvorhersehbar. Einen rechtssicheren Zustand vom JA bekommst Du sowieso nicht, höchstens eine Art Stillhaltezustand, der vom JA nach Belieben aufgehoben werden kann.

Ich würde nur die 133 EUR monatlich bezahlen, dazu vielleicht noch monatlich 10 EUR ans JA als Zeichen des guten Willens zum Abtragen der UHV-Schulden und ansonsten abwarten, was weiter passiert.

Parallel dazu würde ich mir den Weg in eine Erkrankung/Behinderung vorbereiten.
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#21
Zitat:Das deutsche Unterhaltsrecht geht jedoch davon aus, dass Du mindestens 23 Jahre für Dein Kind zahlen mußt.

Das Gesetz muss man mir mal bitte zeigen. Wo steht das?


gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#22
(29-01-2012, 11:04)bio schrieb: Arzt.

das ist sowieso das Zauberwort bei Leistungsproblemen aller Art... Wink

verinnerliche die unschlagbare Taktik des Gegners

erscheine wie ein hilfebedürftiges Opfer und alles wird früher oder später wie am Schnürchen laufen.


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#23
Es können auch schonma 28 Jahre werden. Tongue
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4907
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#24
Dank an die Kommentatoren bislang. Ich habe noch weitere Fragen.
So wie es aussieht will mein Arbeitgeber mich übernehmen und dann auch in Vollzeit. Wenn Vollzeit, dann werde ich so ca. 1800 Netto haben. Vor diesem Hintergrund, wäre eine Festsetzung des KU auf die derzeit 133€ sicher nicht übel. Wie war denn das noch mit der Auskunft über die Einkommensverhältnisse? Ich höre immer was von 2-Jahresfristen. Heißt das also, wenn ich noch meinen alten Verdienst beauskunfte, hab ich erstmal Ruhe?
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#25
Ohne existierenden Titel würde ich mal behaupten, ja. Aber Du weißt, dass ein fürsorglicher Vater sowas nicht macht?! Wink
Falls allerdings später mal ein Gerichtverfahren anstehen sollte, würde ich nicht unbedingt auf ein mildes Urteil wetten wollen.
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