Hi,
ich habe meinen Fall hier ja schon mal geschildert.
Kurz zusammengefasst:
Bin selbständig, geringes Einkommen unter Selbstbehalt in den Jahren 2009 und 2010.
Seit Mitte 2011 läuft es wieder etwas besser (habe das denen auch so mitgeteilt) und ich bezahle seitdem 150,00 monatlich an das Jugendamt (sehe mich ja durchaus in der Verantwortung). Jetzt werden die aber gierig und wollen für das erste Halbjahr 2011 auch den Unterhaltsvorschuss zurück und machen mir eine Rückstandsrechnung auf, wobei die Differenz aus den laufenden Zahlung über 150,00 und dem Unterhaltsvorschuss quasi als Rückstandstilgung angesehen wird.
Begründet wird das, indem Sie schreiben, dass ihnen Unterlagen vorlägen, die zeigen, dass ich ab 1.1.2011 verpflichtet bin, ihren Aufwand zu ersetzen.
Ich wüsste aber gar nicht, was das für Unterlagen sein sollen.
Ist es nicht so, dass für eine Berechnung die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden müssen?
Ich will natürlich lieber, dass die Differenz, die als Tilgung angesehen wird, meinem Kind zukommt.
Soll ich das jetzt so hinnehmen, Klappe halten oder dagegen Widerspruch einlegen? Schulden bei denen haben, will ich natürlich nicht.
Merkwürdigerweise ist von einer früheren Forderung über die Zahlung von Mindestunterhalt (225,00) seit geraumer Zeit nicht mehr die Rede.
Ich kapier das nicht.
ich habe meinen Fall hier ja schon mal geschildert.
Kurz zusammengefasst:
Bin selbständig, geringes Einkommen unter Selbstbehalt in den Jahren 2009 und 2010.
Seit Mitte 2011 läuft es wieder etwas besser (habe das denen auch so mitgeteilt) und ich bezahle seitdem 150,00 monatlich an das Jugendamt (sehe mich ja durchaus in der Verantwortung). Jetzt werden die aber gierig und wollen für das erste Halbjahr 2011 auch den Unterhaltsvorschuss zurück und machen mir eine Rückstandsrechnung auf, wobei die Differenz aus den laufenden Zahlung über 150,00 und dem Unterhaltsvorschuss quasi als Rückstandstilgung angesehen wird.
Begründet wird das, indem Sie schreiben, dass ihnen Unterlagen vorlägen, die zeigen, dass ich ab 1.1.2011 verpflichtet bin, ihren Aufwand zu ersetzen.
Ich wüsste aber gar nicht, was das für Unterlagen sein sollen.
Ist es nicht so, dass für eine Berechnung die letzten 3 Jahre berücksichtigt werden müssen?
Ich will natürlich lieber, dass die Differenz, die als Tilgung angesehen wird, meinem Kind zukommt.
Soll ich das jetzt so hinnehmen, Klappe halten oder dagegen Widerspruch einlegen? Schulden bei denen haben, will ich natürlich nicht.
Merkwürdigerweise ist von einer früheren Forderung über die Zahlung von Mindestunterhalt (225,00) seit geraumer Zeit nicht mehr die Rede.
Ich kapier das nicht.