Hallo an ALLE
Habe mal ne interessante Frage an euch......
Seit Januar 2012 sind Einkommensgrenzen für Kindergeld entfallen. Eltern bekommen für ihr Kind unabhängig vom Einkommen des Kindes volle 184.- Euro bis max. zum 25. Lebensjahr. Erst ab der 2. Ausbildung kann das Kindergeld entfallen.
Dieses Kindergeld ist an das unterhaltsberechtigte, volljährige Kind auszukehren, wenn dadurch der Bedarf des Kindes gedeckt wird.
Laut Kindergeldgesetz steht dieses beiden Elternteilen hälftig zu, wird aber nur an ein Elternteil ausbezahlt.
Fall 1:
EK Mutter 0.- Euro
EK Vater 1300.- Euro
UH-Bedarf des Kindes 488.- Euro
EK des Kindes netto 550.- Euro (minus 90.- Euro ) = 460.- Euro
Der Bedarf des Kindes ist durch Eigeneinkommen und Auskehr von 28.-Euro gedeckt.
Verbleibt ein Kindergeldrest von 156.-Euro, welchen die Mutter in ihren Händen hält.
Kann Vater hälftig 78.- Euro von Mutter verlangen?
Fall 2:
EK Mutter 1300.- Euro
EK Vater 1300.- Euro
Kind lebt in eigener Wohnung. UH-Bedarf 670.- Euro.
Kind bekommt BAB bzw. Bafög und hat Einkommen. Es deckt seinen Bedarf in voller Höhe selbst.
Es erfolgt keine Auskehr von Kindergeld.
So mit 184.- Euro Kindergeld, welches wieder auf Konto der Mutter geht.
Gleiche Frage: Kann Vater hälftig Kindergeld von Mutter verlangen?
Auskunft der Kindergeldkasse ( Arbeitsamt ): Ja, steht beiden Elternteilen hälftig zu.
Fall 1 ist real. Bekannter von mir klagt gegen Mutter.
Habe mal ne interessante Frage an euch......
Seit Januar 2012 sind Einkommensgrenzen für Kindergeld entfallen. Eltern bekommen für ihr Kind unabhängig vom Einkommen des Kindes volle 184.- Euro bis max. zum 25. Lebensjahr. Erst ab der 2. Ausbildung kann das Kindergeld entfallen.
Dieses Kindergeld ist an das unterhaltsberechtigte, volljährige Kind auszukehren, wenn dadurch der Bedarf des Kindes gedeckt wird.
Laut Kindergeldgesetz steht dieses beiden Elternteilen hälftig zu, wird aber nur an ein Elternteil ausbezahlt.
Fall 1:
EK Mutter 0.- Euro
EK Vater 1300.- Euro
UH-Bedarf des Kindes 488.- Euro
EK des Kindes netto 550.- Euro (minus 90.- Euro ) = 460.- Euro
Der Bedarf des Kindes ist durch Eigeneinkommen und Auskehr von 28.-Euro gedeckt.
Verbleibt ein Kindergeldrest von 156.-Euro, welchen die Mutter in ihren Händen hält.
Kann Vater hälftig 78.- Euro von Mutter verlangen?
Fall 2:
EK Mutter 1300.- Euro
EK Vater 1300.- Euro
Kind lebt in eigener Wohnung. UH-Bedarf 670.- Euro.
Kind bekommt BAB bzw. Bafög und hat Einkommen. Es deckt seinen Bedarf in voller Höhe selbst.
Es erfolgt keine Auskehr von Kindergeld.
So mit 184.- Euro Kindergeld, welches wieder auf Konto der Mutter geht.
Gleiche Frage: Kann Vater hälftig Kindergeld von Mutter verlangen?
Auskunft der Kindergeldkasse ( Arbeitsamt ): Ja, steht beiden Elternteilen hälftig zu.
Fall 1 ist real. Bekannter von mir klagt gegen Mutter.