Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
der Fluch des JobCenters
#1
Hallo alle zusammen,

ich weiß, bevor man hier Beiträge schreibt, sollte man sich im Forum bisschen informieren, doch leider habe ich nicht mehr viel Zeit um auf mein derzeitiges Problem zu reagieren und hoffe daher auf Eure Mithilfe…

Ein kurzer Rückblick:
Vor knapp 4 Jahren hat meine Lebensgefährtin Knall auf Fall unsere Beziehung beendet.
In den 10 Jahren davor sind aus unserer Liebe 2 süsse Kinder entstanden (jetzt 11 und 6 Jahre)
Ich lasse hier mal den ganzen seelischen Aspekt außen vor, jedoch ist es wichtig zu erwähnen das ich kurz vor der Trennung mit einer Weiterbildung zu Wirtschaftsfachwirt mit der weiteren Option zum Betriebswirt begonnen habe.
Ich habe mir eine Wohnung in der Nähe gesucht, diese mit Geschenken von Freunden und günstigen Möbeln wohnbar gemacht und bin ausgezogen.
Schon damals kam das Jugendamt an und wollte Kindesunterhalt von mir.
Dies war aber nicht möglich (durch einen geringeren Verdienst und die Weiterbildung), also ging das Ganze vor Gericht und meine Anwältin hat erwirkt das ich zumindest 1 Jahr keinen Unterhalt zahlen muss (Der Grund war die Aussicht auf einen besseren Posten auf Arbeit).
Nach diesem Jahr habe ich angefangen für beide Kinder 313 € Unterhalt zu zahlen (das war zu diesem Zeitpunkt der Mindestunterhalt)
Letztes Jahr stieg dieser auf 360 € an da das jüngste Kind 6 Jahre alt geworden ist.
Nach vielen Diskussionen konnte ich, aufgrund meiner Weiterbildung zum Betriebswirt, erwirken das ich die 313€ weiterhin bezahle und das Jugendamt die noch fehlenden 47 € übernimmt.

Und nun das eigentliche Problem:

Dann, ein paar Wochen später, kam ein Brief vom JobCenter, im dem stand, das ich aufgrund der Berechnungen plötzlich 566€ Unterhalt zahlen müsse und über 2000 € an das JC zurückzuzahlen habe…
Ich habe im JC die gleichen Unterlagen abgegeben wie beim Jugendamt.
Ich habe einen Verdienst von ca. 1650 € p.M.
Dazu gibt es einmal im Jahr das 13 Monatsgehalt sowie 150€ Urlaubsgeld
Laut JC habe ich somit ein berechnetes Monatsgehalt von ca. 1850€

Meine Fixen Ausgaben belaufen sich auf ca 1300 € p.M.
Darin enthalten sind :
- Miete
- Kredit Auto
- Versicherungen (HR/Hpfl./Unfall/KFZ/RS/usw.)
- Energie
- Telefon
- Unterhalt für Kids 313 €
- Rückzahlung des KFW-Meisterbafögs 131€
- Usw.
Die restlichen 350€ benötige ich fürs Tanken und für den Lebensunterhalt.
Ich habe meine Kinder alle 2 Wochen übers Wochenende und in der Woche, wo sie nicht bei mir sind, zusätzlich Freitags.

Um dieses Sachverhalt zu klären habe ich mir beim JobCenter einen Termin zuschicken lassen.
In diesem Brief stand, das ich außerdem die Steuererklärungen der letzten 3 Jahre mitbringen soll.

Da zu dieser Zeit die Unterlagen alle noch wild durcheinander im Schrank lagen, habe ich die nur die Aufrechnungsbescheinigungen des JA mitgenommen, denn die haben das Geld der Steuererklärungen gleich wieder eingezogen, so dass ich von 2009 nichts und von 2010 nach Bitten und Betteln die Hälfte wiederbekommen habe.

Die erste Bemerkung beim JC, das interessiert uns nicht da sie die Schulden ja selber verursacht haben.

Desweiteren wurden mir für die Strecke zur Arbeit 330€ berechnet, aber das ich für das Auto einen Kredit über 254€ p.M laufen habe, dafür 128€ Steuern im Jahr und KFZ-Versicherung in Höhe von 72€ p.m. bezahlen muss, interessiert nicht.
Also soll ich am besten in den Tank pin…. oder das Auto mit Liebe antreiben…
Weiterhin wurde die Weiterbildung nicht berücksichtigt usw.

Auf jeden Fall brachte dieses Gespräch nach meiner Meinung überhaupt nix, im Gegenteil, ich hatte das Gefühl das durch die Steuerklärung noch mehr Geld zum anrechnen da war, das dies jedoch gleich vom Jugendamt einkassiert wurde, ist wie oben erwähnt jedoch mein Problem, wird also nicht angerechnet.

Alles in allem weiß ich leider eines genau, wenn ich keine Möglichkeit finde wie ich das JC dazu bringen kann, das die Berechnungen nochmals fair und real durchgeführt werden, werde ich meine Arbeit verlieren, denn von Luft und (fehlender) Liebe kann man bekanntlich nicht leben und schon gar nicht Auto fahren....

Meine einfache Frage lautet also:

Was kann bzw. sollte ich tun um zu verhindern das ich alles verliere?
Oder hab ich einfach nur die A-Karte gezogen...

Ich hoffe mal dass ihr mir helfen könnt.

Danke
Zitieren
#2
hallo un wilkommen!

bei deinem termin hättest du dir gleich einen hartz iv antrag mitgeben lassen sollen.

stock auf alg ii basis auf und deine probleme sind gelöst und du hast das vergnügen in ein paar dumme gesichte schauen zu können.

deine autoschulden und die meisten versicherungen sind unterhalts- und sozialrechtlich tatsächlich dein privatvergnügen.
Zitieren
#3
Das ist aber nicht das was ich will. Ich versuche seit Jahren beruflich weiterzukommen, daher will ich nicht einfach so aufgeben. Ich hab schon darüber nachgedacht die Forderungen in Raten zu Zahlen, jedoch besteht da immer noch das Problem der neuen Unterhaltsforderungen...
Zitieren
#4
Moin und willkommen hier.

Ich könnte mir vorstellen, daß Dir das alles gesundheitlich stark zusetzt, auch wollen Deine Kinder mehr Zeit mit Ihrem Vater verbringen... Rolleyes
Du bist daher gezwungen in moderate Teilzeit zu gehen.

Hast Du selbst schon Antrag auf aufstockendes H IV gestellt?

(iglu ist mir zuvor gekommen Wink)
Zitieren
#5
schon wieder so einer. tja, dann hast du pech gehabt und kannst live, in farbe und in der ersten reihe mitverfolgen, wie man dir das finanzielle fell über die ohren ziehen wird und dich stückchenweise in den ruin treiben wird.

sobald die ersten pfändungen kommen, wirst du dir dein berufliches weiterkommen auch von der backe putzen müssen.
Zitieren
#6
Nein, ich habe keinen Antrag auf Harz IV gestellt.
Ich war bisher der Meinung das ich alles auch allein auf die Reihe bekomme. Hat mit dem JA ja auch geklappt.
Ich kann zwar keine großen Sprünge machen, war aber in der Lage meine Kosten zu decken.
Und Über meine Gesundheit brauchen wir nicht wirklich zu reden, körperlich ist noch alles OK, nervlich dagegen...

Bisher galt immer das Motto, nur nicht aufgeben...
Zitieren
#7
Danke Iglu, sehr hilfreich....

Dieses Forum wurde mir von einem Freund empfohlen weil ihm hier gut geholfen wurde.
Das ich, wenn nichts geschieht, am [Unterschreitung des Mindestniveaus] bin weiß ich selber.
Jedoch bin ich noch nicht bereit den Kopf in den Sand zu stecken...

Es muss doch eine Möglichkeit geben irgendwie weiterzuleben ohne alles zu verlieren...
Zitieren
#8
beschwer dich nicht bei mir, ich habe die spielregeln nicht erfunden.

für deine situation ist das der rat. wenn du es besser wissen willst, dann geh eben unter.

du kannst natürlich auch noch einen nebenjob als nachtportier annehmen, bis du deinen kindern nicht mehr unrerhaltspflichtig bist. sind ja nur noch knappe 20 jahre.

die dinge sind so, wie sie sind. lern das spiel oder lass es bleiben. mein leben ist es nicht.
Zitieren
#9
Lacky, ist dir auch klar, daß du von einem beruflichen "Weiterkommen" kaum was am Ende hast ?
Je mehr du dann verdienst, desto mehr mußt du an Exe u.o. Kids abdrücken.
Das ist leider heutzutage so.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren
#10
ALG2 Aufstockung ist der Weg, den das System einem aufzwingt. Dann soll es eben so sein. Man bleibt doch eigentlich auch weitgehend unbehelligt und verschont von Repressalien, wenn man schon einen Job hat. Probieren schadet nicht.
Zitieren
#11
Irgendwo hat diese Geschichte einen Haken. Entweder du brauchst dir keine Sorgen zu machen, oder aber du hast irgendwo im Laufe der Jahre einen entscheidenden Fehler gemacht. Insofern, in Ruhe:

Du schreibst, deine Anwältin hat erwirkt, dass du ein Jahr keinen Unterhalt zahlen musst. Demnach hast/hattest du einen Gerichtsbeschluss. Was GENAU steht da drin?

Mit wem hast du ausdiskutiert, dass du nach dem gestiegenen UH wg. Kindesalter weiter nur den vorherigen UH zahlst statt des erhöhten Betrages? Mit der Beistandschaft des JA? Mit dem Gericht? WER genau übernimmt die fehlenden 47 €? Die UVK, oder wer?

Wann kam dieser Brief vom JC und was genau stand drin? "Ein paar Wochen später" und irgendwelche Überschlagsberechnungen sind keine Angabe, mit denen man arbeiten kann. Zu klären ist vor allem, wie das JC dazu kommt, rückwirkend etwas zu fordern. Da müsste ja zuvor schon ein Schrieb gekommen sein mit einer Anspruchsüberleitung.

Auch das mit den Aufrechnungsbescheinigungen vom JA und den Steuererklärungen ist nicht schlüssig.

Was die ALG-Aufstockung angeht, so bezweifle ich bei einem Einkommen in der von dir genannten Höhe, dass da was geht, aber zur Berechnung sind hier andere die Experten, falls du diesen Weg tatsächlich gehen willst.

Wir z.B. streiten uns mit dem JA wg. UH - das JC hat nur die Anspruchs-Überleitungsanzeige geschickt, dass die Forderungen vom JA verfolgt werden und das JA das eingehende Geld an alle Berechtigten weiterleitet (in unserem Fall UVK & JC). Aus dem Streit mit dem JC um Betreuungsgeld z.B. ging eine Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug gegen den JC-Mitarbeiter hervor - das liegt gerade noch bei der Staatsanwaltschaft, aber wir freuen uns heute schon auf die Verhandlung... Smile

Ich würde dich bitten aufzulisten, in welchem Zeitraum du bei welchem Verdienst wieviel konkret UH bezahlt hast und mit dem das (schriftlich) abgeklärt war (Gericht, JA, UVK). Dann wird vielleicht schlüssig, wie das JC auf seine Zahlen kommt und wir können dir sagen, ob sie versuchen dich über den Tisch zu ziehen.
Eines aber kann ich dir schon vorweg sagen: Mit 1650 Euro sollte es eigentlich möglich sein, den Mindestunterhalt zu decken.
Ansetzen kann man aber vermutlich - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen - doch beim Thema Auto (sofern es kein Luxusschlitten ist). Da wäre dem JC mitzuteilen, dass die Raten Berücksichtigung finden müssen, sonst verlierst du den Job und kannst überhaupt keinen UH mehr leisten.
Aber bevor du was machst, gib konkrete Infos, dann schustern wir schon ein nettes Schreiben an die Schwei**nebande beim JC zusammen, falls der Fehler nicht doch auf deiner Seite liegt.
Zitieren
#12
während seiner fortbildung wird er wohl als nicht leistungsfähig eingestuft worden sein.
die euros, die für den unterhalt fehlen laufen als schulden auf, daher auch die inanspruchnahme der steuerrückzahlungen. die beistandschaft sieht lediglich davon ab zu pfänden.

Ex ist offensichtlich hartz-empfängerin, weshalb jetzt das jc mit dem eintreiben dran ist.

Ich denke so erklärt sich die geschichte.
Zitieren
#13
(08-01-2013, 21:46)bio schrieb: ALG2 Aufstockung ist der Weg, den das System einem aufzwingt. Dann soll es eben so sein. Man bleibt doch eigentlich auch weitgehend unbehelligt und verschont von Repressalien, wenn man schon einen Job hat. Probieren schadet nicht.

Das kann ich so nicht unterschreiben. Ich bereite als Aufstocker gerade die 3. Klage vor dem Sozialgericht gegen meinen zuständigen Landkreis vor. Der Verein will mich trocken legen und hat völlig willkürlich gestrichen und gekürzt bis es quietscht. Ich komme wegen dem Schriftverkehr mit den Sozialbehörden und Gerichten eigentlich gar nicht mehr zum Arbeiten. Leider bekomme ich keinen notwendigen Job mit 9-10 K Brutto angeboten Sad
Ich bin echt froh, daß Ex nicht am Hartz-Tropf hängt, sonst müßte ich mit denen auch noch für ein Tänzchen aufs Parkett.

Auf jeden Fall muß der TO das so sehen, das man versucht, das Maximum aus ihm herauszuholen. Denn dann gibt es im dem Haushalt mit den bedürftigen Verwandten seiner Unterhaltsberechtigten mehr von ihm, aber weniger vom Jobcenter zu verteilen. Seine privaten finanziellen Defizite interessieren niemanden.
Wenn man das verinnerlicht hat, kann man die aufgezeigten Strategien von z. B. Jessy hier im Thread optieren.
Zitieren
#14
Zitat: Der Verein will mich trocken
legen und hat völlig willkürlich
gestrichen und gekürzt bis es
quietsch

das kommt immer darauf an, wie pleite die kommune ist und kann nicht verallgemeinert werden.
Zitieren
#15
(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Eines aber kann ich dir schon vorweg sagen: Mit 1650 Euro sollte es eigentlich möglich sein, den Mindestunterhalt zu decken.
NEIN - mit dem Betrag kann man den Mindestunterhalt für 2 Kinder unmöglich decken - und die Umgangskosten schon gleich garnicht. Außer man wohnt umsonst.

(08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: Die erste Bemerkung beim JC, das interessiert uns nicht da sie die Schulden ja selber verursacht haben.
Das Jobcenter interessiert sich nicht für eine Lösung, sondern maximale Unterhaltsauspressung zugunsten der Staatskasse. Wenn du selbst nicht besser informiert bist, dort wirst du null,komma,nix Entgegenkommen finden.

(08-01-2013, 20:28)Lacky schrieb: ....wenn ich keine Möglichkeit finde wie ich das JC dazu bringen kann, das die Berechnungen nochmals fair und real durchgeführt werden, ....
Vergiß das gründlich. Reden hilft da garnicht, sondern nur Sozialrecht: Eigene Berechnungen und Ansprüche gegenüberstellen.

(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Demnach hast/hattest du einen Gerichtsbeschluss. Was GENAU steht da drin?
Die Frage ist enorm wichtig.

Ansosnten: Wenn die aktuellen Schreiben noch nicht älter als 1 Monat sind: Umgehend mit Zweizeiler Widerspruch einlegen:

Ihr Schreiben vom XX
Hiermit wird fristwahrend Widerspruch eingelegt. Ihre Berechnung ist unrichtig. Ausführliche Begründung folgt.
Ort, Datum
Dr. Ückebergs-Hastenichtgesehen


(Widerspruch einlegen ist keinerlei Risiko. Kann kann ihn jederzeit folgenlos zurückziehen)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#16
Hi Leute,

Danke für die vielen Antworten.
Da ich auf Arbeit bin kann ich sie leider nicht alle beantworten da mir die Unterlagen nicht zur Verfügung stehen.

Ein paar Antworten sind jedoch machbar.

Zitat:Lacky, ist dir auch klar, daß du von einem beruflichen "Weiterkommen" kaum was am Ende hast ?
Je mehr du dann verdienst, desto mehr mußt du an Exe u.o. Kids abdrücken.
Ja, das ist mir klar, ich weiß aber auch das ab einen bestimmten Verdienst mehr Geld für meine Kinder und mich übrig bleibt.

Zitat:Ich würde dich bitten aufzulisten, in welchem Zeitraum du bei welchem Verdienst wieviel konkret UH bezahlt hast und mit dem das (schriftlich) abgeklärt war (Gericht, JA, UVK).

Die Zeiträume kann ich jetzt nicht genau nennen, jedoch kann ich sagen das ich nach Ablauf des Urteils angefangen habe 313 € Unterhalt zu zahlen.
Dies war derzeit der Mindestunterhalt den das JA festgelegt hat.
Erwähnenswert ist hier mit Sicherheit auch, dass bisher von mir kein Titel unterschrieben wurde.

Im März 2012 traten dann 2 Ereignisse auf einmal ein.
Erstens wurde die Steuerrückerstattung für 2010 wie schon 2009 vom Finanzamt direkt an das JA überwiesen
zweitens wurde mein jüngstes Kind 6 Jahre und kam damit in eine neue Unterhaltsklasse.

Also habe ich mich mit den MA des JA hingesetzt und meine Situation erklärt.
Das Resultat war, das mir das JA (UVK) die Hälfte der eingezogenen Steuerrückerstattung ausgezahlt hat und ich weiterhin nur die 313€ KU zahlen musste.
Im Gegenzug dazu habe ich angefangen den UV in Raten zurückzuzahlen. (5 € pro Monat)

Zitat:Ansetzen kann man aber vermutlich - sofern keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen - doch beim Thema Auto (sofern es kein Luxusschlitten ist)

Es gibt keine Verkehrsanbindung zu meinem Arbeitsplatz, hier bin ich auf ein Auto angewiesen, denn auch eine Fahrgemeinschaft ist nicht möglich da ich zeitversetzt zu meinen Kollegen arbeite.
Ich fahre einen OPEL Zafira, das ist kein Luxusschlitten aber eine Familienkutsche die ich im Urlaub und an Wochenenden oftmals mit meinen Kindern nutze.

Ich muss jetzt erst mal weiterarbeiten.
Melde mich dann heute im Laufe des Tages von zuhause wieder
Zitieren
#17
Hi,

um alle Fragen beantworten zu können erstmal der Ablauf bisher in Chronologischer Reihenfolge:

Trennung Ende März 2009

Auszug Mitte April 2009

Erster Termin bei JA zwecks KU: Ende April 2009

- hier habe ich es abgelehnt den Titel zu unterschreiben und meine Anwältin eingeschaltet

Gerichtstermin: Januar 2010

Im Urteil steht:
Vergleich:
1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Antragsgegner derzeit keinen Unterhalt für die minderjährigen Antragsteller schuldet, da er sich in einer Weiterbildung befindet.

2. Der Antragsgegener verpflichtet sich, mindestens zum 30.03.2011 den Antragsstellern mitzuteilen, ob die Ausbildung als Fachwirt erfolgreich abgeschlossen wurde und ob eine neue Arbeitsaufgabe mit neuem Arbeitsvertrag geschlossen werden konnte.
Dafür ist zu überreichen Abschluss als Fachwirt und ggf. der neue Arbeitsvertrag.

3. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass nach dem Zeitpunkt Aprill 2011 die Frage der Unterhaltszahlungen wieder auflebt.

Ab April 2011 habe ich dann angefangen den KU von 313 € zu zahlen.
- Jahresnetto ca. 23T €, incl. 13 Monatsgehalt, Krankenprämie, Urlaubsgeld

Ende März 2012 kam der Brief von JA das ich ab sofort 360 € für beide Kinder zahlen müsse.
- hab mir einen Termin geholt und mit dem MA des JA gesprochen, Unterlagen neu eingericht usw.
Dann kam der 06.2012 Beschluss:
Leistungen nach dem UVG: die zusätzlichen 47 € gehen auf das JA über, müssen aber ggf. zurückgezahlt werden.

Nachricht vom JC 09.2012
Forderung: nach deren Berechnung, je 272€ pro Kind und 2075 € Rückzahlung.

Hatte dann im Oktober einen Termin beim JC bei dem ich Steuererklärungen von 2009-2011 sowie Lehrgangsnachweise für die Weiterbildung zum Betriebswirt mitbringen sollte.
Die Lehrgangskosten und Teilnahme konnte ich nachweisen, die Steuererklärungen hatte ich nicht gefunden, daher habe ich die Schreiben vom Finanzamt mitgenommen in den steht das die Steuerrückzahlungen an das JA übergegangen sind.

Das Dazu, ich werde mich jetzt an die Antworten auf eure Fragen machen.
Zitieren
#18
(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Wann kam dieser Brief vom JC und was genau stand drin? "Ein paar Wochen später" und irgendwelche Überschlagsberechnungen sind keine Angabe, mit denen man arbeiten kann. Zu klären ist vor allem, wie das JC dazu kommt, rückwirkend etwas zu fordern. Da müsste ja zuvor schon ein Schrieb gekommen sein mit einer Anspruchsüberleitung.

Der erste Brief kam 08.2012, hierbei ging es um die Unterhaltsverpflichtung gegenüber meinen Kindern da die KM Harz IV bezieht.

Was verstehst du unter einer Anspruchsüberleitung?

(08-01-2013, 21:49)Jessy schrieb: Irgendwo hat diese Geschichte einen Haken. Entweder du brauchst dir keine Sorgen zu machen, oder aber du hast irgendwo im Laufe der Jahre einen entscheidenden Fehler gemacht.

Zumindest hast du in einer Richtung recht.
Ich habe wirklich einige Fehler gemacht.

Durch Stress, Probleme, Geldmangel usw. habe ich in den letzten 2 Jahren regelrecht abgeschalten.
ICh habe all meine Energie in die Arbeit gelegt, privat jedoch bin ich total abgesackt.
Da verkrich ich mich in meiner Wohnung, "gammel" vor mich hin und warte darauf das endlich wieder Papa-Wochenende wird...

Wenn ich Post erhalte, schiebe ich deren Erledigung leider zu oft vor mir her.
Erst wenn die "Kacke" richtig am dampfen ist, schaffe ich es irgendwie mich aufzurappeln und zu versuchen das wieder gerade zu biegen.

Diese Untätigkeit ist mit Sicherheit auch ausschlaggebend für meine momentanen Probleme...
Zitieren
#19
Soooo... wieder mal der Reihe nach:

1. Für alle Zeiten VOR April 2011 machst du dir keinen Kopf. Egal wer da was wie fordert - schei*egal. Denn ein Gericht hat bestimmt (bzw. du hast mit der KM einen Vergleich geschlossen), dass du bis zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig und damit nicht KU-pflichtig bist. Ich nehme an, die KM wird zu dieser Zeit auch UV und Geld vom JC bekommen haben, aber das bedeutet keine Schulden für dich.

2. Würfel bitte nicht JA und UVK durcheinander. Die sitzen zwar im gleichen Amt, sehen ihre Forderungen jedoch getrennt. Sehen wir uns also den Zeitraum ab April 2011 genauer an: Kam da ein Brief von der UVK? Oder von der Beistandschaft im JA? Wurdest du aufgefordert, deine Einkommensituation darzulegen? Wie kam es zu diesem Betrag von 313 €? Der erschließt sich mir überhaupt nicht, denn der Mindestunterhalt laut DDT 2011 ist das nicht (weder für ein, und schon gar nicht für zwei Kinder).
Wurde schriftlich ein UH festgelegt und hast du dich irgendwie bereiterklärt, den nicht aufzubringen Rest des KUs in Raten abzuzahlen?

3. Warum behält das JA deine Steuerrückerstattungen ein? Du schreibst, du hättest keinen Titel unterschrieben, aber ohne einen Titel (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss) kann das JA nicht so einfach auf dein Geld zugreifen.

Weitere Fragen & weiteres Vorgehen, wenn das erstmal beantwortet ist.

Anspruchsüberleitung heißt folgendes: Du bist deinen Kinder ja zu UH verpflichtet. Wenn du diesen nun nicht zahlst (kannst oder willst), dann springt für gewöhnlich ein Amt ein. Entweder das JC oder die UVK, oder sogar beide. D.h. der Anspruch, den dein Kind dir gegenüber hat, wird auf das Amt übertragen, da der Geldfluß ja vom Amt zum Kind läuft, und nicht von dir zum Kind. Damit schuldest du dann dem Amt Geld. Diesen Übergang des Geldanspruchs deines Kindes vom Kind auf das Amt muss das Amt dir aber (im gelben Brief, nicht per einfacher Post) zustellen.

Ich vermute - aber sicher wird das erst nach den abschließenden Infos, dass du um einen Streit mit dem JC und ein neuerliches Urteil, wieviel KU du tatsächlich zu zahlen hast, nicht rumkommst.
Zitieren
#20
Stelle doch einfach mal einen Antrag auf ergänzende Leistungen nach SGBII und schaue was dabei herauskommt.

1650 Euro Nettoeinkommen
dabei müsste dein Freibetrag 320 Euro sein.
plus 30 Euro Versicherungspauschale.
evtl. Fahrtkosten zur Arbeit
Miete inklusive Nebenkosten und Heizung, werden erst mal voll übernommen für ein halbes Jahr. Mit dem Meister-Bafög könnte sogar auch etwas möglich sein, da müsstest Du mal nachforschen. Auf jeden Fall wird der zuzahlenden Unterhalt voll berücksichtigt. Der muss auch mit in die Rechnung, dann zahlen die nämlich, den Betrag den sie haben wollen.

Nicht vergessen, die Kosten des Umgangs zu beantragen, wenn sie über Nacht bleiben. Diese bekommen ich, ebenso für die Ferientage, wo die Kids bei dir sind.

Aber seit wann rechnet das JC den Unterhalt für den Zahler aus???
Zitieren
#21
ein Versuch einer Rechnung nach SGBII

1650,00 Euro Einkommen
abzgl. 320 Euro Pauschale
abzgl. 30 Euro VS-Pauschale
abzgl. 360 Euro Unterhalt

macht 940,00 Euro

Dein Regelsatz 382,00 Euro
Regelsatz für die Kinder beim Umgang anteilmäßig dürfte bei 14 tägig mit Übernachtung so 120 Euro ausmachen.

macht 502,00 Euro
plus Deine Warmmiete inklusive Heizkosten
plus Warmwasserpauschale evtl. 12,00 Euro (wenn Durchlauferhitzer)

Dann sind wir bestimmt im ergänzenden SGBII

Also beantragen - auch wenn da nur 1 Euro bei rauskommt!
Dumme Gesichter im JC gibt es allemal

Besteht die Möglichkeit die Kinder ab Freitags bereits zu nehmen?
Dann wäre beim JC noch mehr drin.
Zitieren
#22
Hallo Jessy,

danke für deine bisherige Hilfe.

Das sind eine ganze Menge Informationen die du mir hier zukommen lässt.
Bevor ich deine Fragen beantworte habe ich noch ein paar Fragen die aufgrund deiner Informationen in meinem Kopf spuken.

(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 1. Für alle Zeiten VOR April 2011 machst du dir keinen Kopf. Egal wer da was wie fordert - schei*egal. Denn ein Gericht hat bestimmt (bzw. du hast mit der KM einen Vergleich geschlossen), dass du bis zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig und damit nicht KU-pflichtig bist. Ich nehme an, die KM wird zu dieser Zeit auch UV und Geld vom JC bekommen haben, aber das bedeutet keine Schulden für dich.

Warum ist dann aber in dieser Zeit UV beim Jugendamt aufgelaufen?
Die Schulden beim JA bzw. UVK sind von der Trennung an bis zum Zeitpunkt ab dem ich selber gezahlt habe aufgelaufen.

Deshalb wird vom JA die Steuerrückzahlung einbehalten.

ICh hab gerade den Bescheid, vom Finanzamt, für die Aufrechnung der Steuererstattung 2009 vor mir liegen, darin steht:

Betr.: Schreiben vom 00.05.2010 (Steuerbescheid des FA)
hier: Aufrechnungerklärung vom 00.04.2010

Sehr geehrter Herr Haumichblau,

bezugnehmend auf unser Schreiben vom 00.05.2010 teile ich ihnen mit, dass aufgrund eines mir vorliegenden Aufrechnungsersuches der Stadtverwaltung "Arme Stadt"- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe die Steuererstattung des JAhres 2009 an die Aufrechnungsersuchende Behörde überwiesen wurde.
Grundlage des Aufrechnungsersuchens sind die gewährten Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Mit Eingang vom 00.11.2009 hat das Jugendamt (unter dem Aktenzeichen 00.000.000) seine Forderungen angemeldet. Für die Steuererstattung 2009 entstand der Erstattungsanspruch zum 01.01.2010.
Die Erstattung erfolgte mit schuldbefreiender Wirkung, da die Aufrechnungslage nach §226 Abgabenordnung i.V. m. § 387 BGB bestand.

Eine Erstattung erfolgt somit nicht.

Soviel dazu.
Das gleiche geschah auch für die Steuererklärung 2010.
So wie ich das bei dir verstehe, hätten aber nach dem Gerichtsurteil keine Kosten für mich auflaufen dürfen.
Die Unterhaltsvorschussstelle hat aber für die Zeit ab der Trennung den Unterhalt als Vorschuss ausgegeben und fordert diesen zurück....
Wir reden hier von einer Gesamtsumme von 7.834,00€ Euro, für den Zeitraum von 01.05.2009 - 30.06.2011.


(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 2. Würfel bitte nicht JA und UVK durcheinander. Die sitzen zwar im gleichen Amt, sehen ihre Forderungen jedoch getrennt. Sehen wir uns also den Zeitraum ab April 2011 genauer an: Kam da ein Brief von der UVK? Oder von der Beistandschaft im JA? Wurdest du aufgefordert, deine Einkommensituation darzulegen? Wie kam es zu diesem Betrag von 313 €? Der erschließt sich mir überhaupt nicht, denn der Mindestunterhalt laut DDT 2011 ist das nicht (weder für ein, und schon gar nicht für zwei Kinder).
Wurde schriftlich ein UH festgelegt und hast du dich irgendwie bereiterklärt, den nicht aufzubringen Rest des KUs in Raten abzuzahlen?

Der Brief mit den Forderungen kam von der UVK.
Darin wurde ich aufgefordert:
- mitzuteilen ob die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde
- ob eine neue Arbeitsaufgabe bzw. ein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde. (Vorlage des neuen AV bzw. des Lohnscheins)

Die Beistandschaft des JA forderte von mir das ich den Titel unterschreibe, dies habe ich vehement abgelehnt und auch bis heute nicht unterschrieben.
Es liegt mir auch kein Schreiben vor das dies vor Gericht eingeklagt wurde.

Die Berechnung des KU erfolgte wiefolgt:

Kind € laut DDL abzügl. KG = Mindest KU
1 (3 Jahre) 317€ 184 € 133 €
2 (8 Jahre) 364€ 184 € 180 €

= zusammen 313€

Leider habe ich einer Ratenzahlung zugestimmt, was ich aus jetziger Sicht bereue da ich damit ja die Richtigkeit der Forderung zugegeben habe...

(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 3. Warum behält das JA deine Steuerrückerstattungen ein? Du schreibst, du hättest keinen Titel unterschrieben, aber ohne einen Titel (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss) kann das JA nicht so einfach auf dein Geld zugreifen.
Ich habe keinen Titel unterschrieben.
Das Geld wird von der UVK eingefordert, siehe Brief vom FA.

Wieso das geht weiß ich nicht.
Ich habe darüber nicht mal eine Information erhalten, bin aus allen Wolken gefallen, denn ich hätte das Geld der Steuererstattung zu diesem Zeitpunkt dringendst gebraucht...
Habe bei der UVK angerufen, und mir wurde gesagt das das Geld eingezogen wurde um meine Schulden auszugleichen...
Zitieren
#23
(09-01-2013, 20:36)RobertK schrieb: Besteht die Möglichkeit die Kinder ab Freitags bereits zu nehmen?
Dann wäre beim JC noch mehr drin.

Ich habe die Kinder alle 2 Wochenenden von Fr. - So.
Desweiteren sind sie in der Woche, in der ich sie am WE nicht habe, Freitags nach der Schule bis ca 20 Uhr bei mir.
Weiterhin habe ich sie 1 Woche in den Winter- sowie den Herbstferien und 3 Wochen in den Sommerferien.

nach deiner Rechnung würde das mit dem ergänzenden SGBII sogar aufgehen, jedoch fehlt hier das Urlaubsgeld, 13 Monatsgehalt und die Krankenprämie.
Das ist nur das Geld, was ich in etwa in normalen Monaten auf die Hand bekomme.
Ich werde mir das noch mal durchrechnen.

Danke für den Tip.

Kann ich die Unterhaltskosten für den Urlaub auch fiktiv auf alle Monate verteilen?
Zitieren
#24
[Vollquote des darüberliegenden Postings gelöscht]

Das Weihnachts- und Urlaubsgeld fällt bei Antragstellung nicht an. Das wird dann auf die Folgemonate verteilt.

Unterhaltskosten für den Urlaub??? Meinst Du den Mehrbedarf für den Umgang, der wird in dem Monat bezahlt wenn die Kinder bei dir sind. Anteilmäßiger Regelsatz für die Kids. Deiner EX wird dabei nichts abgezogen übrigens.
Zitieren
#25
Am besten schickste morgen per Einschreiben-Rückschein oder Übergabe durch Empfangsbestätigung direkt einen formlosen Antrag an das JC.

im Text kurzer Hinweis auf dem Schriftverkehr und dem Besuch im JC.

Nach gründlicher Überlegung und hin- und hergerechne beantrage ich hiermit ergänzende Leistungen nach dem SGBII zum Lebensunterhalt. Die notwendigen Unterlagen reiche ich ihnen baldmöglichst nach.

MfG

Antragsteller

Somit hast du für diesen Monat einen evtl. Anspruch gesichert!
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Question Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt mischka 9 9.715 02-05-2016, 19:29
Letzter Beitrag: p__
  Kind mit Adoption an Lebensgefährte der Ex abgeben. Segen oder fluch? axxa 46 42.045 08-03-2015, 23:23
Letzter Beitrag: Dzombo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste