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Kind mit Adoption an Lebensgefährte der Ex abgeben. Segen oder fluch?
#16
(03-03-2015, 22:29)p__ schrieb: Jetzt klingt es sogar so, wie wenn du wegen Umgang noch gar nicht vor Gericht gewesen wärst. Du würdest dafür gar keinen Anwalt brauchen. Eine Klage auf eine vollstreckbare Umgangsregelung ist kein schwieriges Unterfangen. Schöpfe doch mal das aus, was du ohne grossen Aufwand probieren kannst. Hinwerfen kannst du immer noch.

Ich war deswegen schon vor Gericht, damals wurden mir Umgang alle 2 Wochen zu gesprochen, ich müsste den mal raussuchen ist auch schon ein paar Jahre her, ich glaube nicht das der noch gültig ist. Kann ich das denn jederzeit neu beantragen?

(03-03-2015, 22:29)p__ schrieb: Im Moment wirkst du sehr durcheinander. Hast du noch weitere Probleme, die an dir nagen? Wie geht es dir finanziell?

Momentan hab ich noch feste Arbeit, aber das ändert sich wahrscheinlich in ein paar Jahren und das ich nur noch für unterhalt arbeiten gehe bzw. ein Berg schulden anhäufe durch Vielleich zeitweise Arbeitslosigkeit, soweit will ich es nicht kommen lassen. Hinzu kommt noch mögliche anwalts und Gerichts kosten die durch Neubeantragung des Umgangs auf mich zu kommen, letztes mal hats 3 Jahre gedauert bis Ergebnisse da waren, ich bin gespannt was mich der verlorene Prozess wegen gemeinsames Sorgerecht kosten wir
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RE: Kind mit Adoption an Lebensgefährte der Ex abgeben. Segen oder fluch? - von axxa - 03-03-2015, 22:57

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