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Gehaltsstruktur Grundschullehrer
#1
Da es mit meinem Fall zu tun hat, stelle ich die Frage mal in dem Bereich "Konkrete Fälle":

Gibt es jemanden, der mir die Gehaltsstruktur von beamteten (!!!! andere interessieren nicht!) Grundschullehrern erklären kann?

Aus welchen Posten setzt sich das Gehalt zusammen?

Vor allem interessant wäre für mich, ob es für eigene, bei dem Lehrer lebende Kinder Gehaltszuschläge gibt. Wenn ja, wie hoch sind die, wie setzen sie sich zusammen bzw. was wird dabei berücksichtigt (z.b. Alter der Kinder?), und sind sie steuerlich relevant oder nicht.

Oder gibt es eine Seite, wo ich so etwas nachlesen kann? Bisher habe ich nur Seiten mit den Grundgehältern gefunden, was mir aber nur begrenzt hilft.

Simon II
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#2
Einfach einmal die 10 Sekunden Mühe investieren, nach der entsprechenden Besoldungstabelle (A12, wenn mich nicht alles täuscht) zu googeln!
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#3
Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kinder bewirken oft einen Familienzuschlag. Das darf man aber nicht als als vollen Mehrverdienst sehen. Jedes Kind muss einzeln krankenversichert werden, Familienversicherung gibt es nicht. Ein Teil des Geldes ist also gleich wieder für die (Zwangs-)Versicherung weg.

Viele Grundschullehrerinnen arbeiten Teilzeit. Vorsicht, das 100%-Gehalt muss nicht das Gehalt der betreffenden Person sein.
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#4
(04-03-2015, 17:26)p__ schrieb: Ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Kinder bewirken oft einen Familienzuschlag. Das darf man aber nicht als als vollen Mehrverdienst sehen. Jedes Kind muss einzeln krankenversichert werden, Familienversicherung gibt es nicht. Ein Teil des Geldes ist also gleich wieder für die (Zwangs-)Versicherung weg.

Viele Grundschullehrerinnen arbeiten Teilzeit. Vorsicht, das 100%-Gehalt muss nicht das Gehalt der betreffenden Person sein.

Vielen Dank, das sind schon mal erste Tips, worauf ich bei der Beurteilung der Gehaltsauskunft der KM (die mir noch nicht vorliegt) achten muß.

Simon II
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#5
Guck mal hier:

http://www.studiengang-verzeichnis.de/st...ehalt.html

Ich weiß es nicht mehr genau und interessiere mich auch nicht mehr dafür, aber damals bei meiner Ex war es so, dass sie zum Einstieg netto ca. 2.000 raus hatte.
Sie hatte aber schon zum Einstieg nur die 75% Variante gewählt. Das sind - so glaube ich mich zu erinnern - 19 Wochenstunden und es ist 10 Jahre her.

Nach meinem Dafürhalten, sind das keine armen Leute, wenn man tatsächliche Arbeitszeit mit dem Gehalt ins Verhältnis setzt. Ausgenommen sind aber die angestellten Lehrer, denn die werden genauso verarxxxxt, wie es auf dem Arbeitsmarkt anderswo auch üblich ist und z.B. Lehrer auf Gymnasien, die ihren Grips durchaus anstrengen müssen, wenn sie halbwegs was taugen und auch länger und mehr arbeiten.

Geh mal davon aus, dass die Dame rund 3.000 Mille nach Hause bringt und warte ab, was sie auftischt.

Es gibt tatsächlich Lehrer, die auf die Beihilfe verzichten und sich gesetzlich krankenversichert haben. Die nimmt dann den entsprechenden Beitrag analog der Einkünfte und des Beitragssatzes zur KV.

Die meisten nehmen die Beihilfe in Anspruch (kostet nix) und da die Beihilfe natürlich nicht alles zahlt, füllt man die fehlenden Prozente (das variiert i.d.R zwischen 50% und 30%) mit privaten Tarifen auf.

Die Beiträge sind zu stemmen, vor allem vor dem Hintergrund, das der Beamte in Summe nicht die Lohnnebenkosten zu zahlen hat, wie es beim Arbeitnehmer der Fall ist.
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#6
Hallo Nappo,

vielen Dank erstmal!

Das Problem jedoch ist, daß auch diese Seite nicht auf die Zuschläge für Kinder etc. eingeht.

Es wird nur das Grundgehalt dargestellt. Von solchen Seiten gibt es einige, die ich gefunden habe.

Die lösen aber mein Problem nicht (und leider kenne ich auch keinen Grundschullehrer).

Simon II
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#7
Diese Zuschläge sind bundeslandunterschiedlich. Auch die Situation mit der Beiheilfe ist unterschiedlich. Du musst ganz speziell für das Bundesland recherchieren, in dem die betreffende Person unterrichtet. In Bayern sind das z.B 209,72 EUR, wenn verheiratet und Kind. Brutto. Das ist natürlich zu versteuern, nicht wie das Kindergeld. Aber auch das hat Ausnahmen. Ist der Ehemann auch Beamter, dann gibts den Familienzuschlag nicht zweimal, sondern jeder kriegt die Hälfte.

Das Ganze ist relativ komplex. Es gibt noch andere Zahlpflichten nur für Beamte. In Baden-Württemberg z.B. 180 EUR "Kostendämpfungspauschale". Jedes Jahr erhöht, erst 120, dann 150, jetzt 180 EUR. Wenn du die Plausibilität einer Abrechnung prüfen willst, musst du einiges wissen.
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#8
(04-03-2015, 19:07)p__ schrieb: Wenn du die Plausibilität einer Abrechnung prüfen willst, musst du einiges wissen.

Genau DAS habe ich befürchtet! Dodgy

Nur: Wo kriege ich die passenden Informationen her? Im I-Net habe ich bisher noch nicht viel gefunden (ok., ich habe noch nicht Stunden damit verbracht, danach zu suchen. Vielleicht habe ich es übersehen.).

Konkret geht es um NRW.

Simon II
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#9
Ich kenne da noch eine Lehrerin. Ich frag die mal. Kann aber paar Tage dauern.
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#10
(05-03-2015, 14:52)Nappo schrieb: Ich kenne da noch eine Lehrerin. Ich frag die mal. Kann aber paar Tage dauern.

Danke!

Es kommt auf ein paar Tage nicht an.

Simon II
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