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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden
#7
Ja es geht um KU. Das heißt, das Gericht in B stellt in D beim Finanzamt oder Polizei oder irgendwo einen Antrag nach dem Haager KSÜ auf Überprüfung nach weiterem Einkommen? Oder per Amtshilfe beim Jugendamt und die machen das dann? Und die liebe Ex liefert noch einen Hinweis, wo man suchen könnte. Daraufhin geben die deutschen Behörden bereitwillig Auskunft wegen dem KSÜ. Und das alle drei Jahre?

So oder so ähnlich?

Ok, ich glaube ich weiß bescheid. Das heißt, meine freiwilligen Angaben müssten einigermaßen plausibel und befriedigend für den Rachen der Ex sein.
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RE: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Behörden - von Gualterius - 09-03-2015, 20:55

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