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Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
#1
Liebe Forianer,

in unserem Sorgerechtsverfahren hat das Gericht ein familienpsychologisches Gutachten angeordnet. Als Gutachterin wurde die Dipl.-Psychologin Silvia Danowski aus Dresden berufen.

Anfangs war ich froh, dass ein unabhängiger Zweiter die Gegebenheiten objektiv beurteilen sollte, von Zweifeln an der Richtigkeit eines solchen Vorgehens keine Spur. Aus meiner Sicht konnte es eine riesige Chance sein, zu zeigen, dass da etwas nicht zeitgemäß läuft, wenn die Ex der Meinung ist, dass die Kinder gererell zur Mutter gehören.

Nun hatte ich aber ein spezielles Erlebnis mit der Sachverständigen. Zusätzlich fand ich eigenartige Informationen über sie im Netz. Darum suche ich dringend Betroffene Väter und Mütter zum Erfahrungsaustausch, die das Vergnügen mit besagter Psychologin schon hatten.

Bitte meldet Euch! Schickt eine kurze PN oder eine Nachricht zur Kontaktaufnahme per E-Mail an:
one.family@gmx.de

Vielen Dank.
Linum


Stichwörter:
familienpsychologisches Gutachten, psychologisches Sachverständigengutachten, familiengerichtliches Verfahren, psychologisches Gutachten, Psychologin, Silvia Danowski
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#2
Egal wie es läuft, berichte auf jeden Fall über den weiteren Verlauf des Verfahrens. Mit der "eigenartigen Information" meinst du sicher "Frau Silvia Danowski wird vom Väternotruf nicht empfohlen." auf http://www.vaeternotruf.de/amtsgericht-torgau.htm

Sie ist im VAK e.V. und hat mal für den vafk einen Vortrag gehalten.
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#3
Dies auch noch? Was bedeutet: "wird nicht empfohlen"? Was passiert, wenn ich das Gutachten mittendrin abbreche?

Ich meinte ihre Neigung zum Sternendeuten. Kein Witz. Wenn ich mir vorstelle, dass meine Zukunft in den Händen einer Sternendeuterin liegen, ist mir unwohl. Klar, auch eine "Hellseherin" kann eine objektive Beurteilung erstellen...
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#4
Vielleicht stehen die Sterne ja günstig für dich :-) Aber im Ernst: Dieses Hobby ist ein kaum belastbares Argument für Versagen beim Gutachten.

Das Gutachten abbrechen kannst du nicht, wenn du nicht der Auftraggeber bist. Du kannst nur die Mitwirkung verweigern. Pluspunkte wirst du dir damit aber nicht verdienen können.
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#5
http://www.stillgruppen.de/users/silvia-danowski

Skurril, aber PAS-Erfahren! Muss kein Nachteil sein!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#6
(10-03-2015, 21:27)CheGuevara schrieb: http://www.stillgruppen.de/users/silvia-danowski

Naja allerdings auf der Seite werden sich nicht viele Väter rumtreiben. Sieht doch sehr Mütter Orientiert aus.
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen!
Für Gerichte gilt! Kein Kind kein Geld !!!
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#7
(09-03-2015, 17:44)p__ schrieb: Du kannst nur die Mitwirkung verweigern. Pluspunkte wirst du dir damit aber nicht verdienen können.

Oder Du nimmst eine Begleitperson mit.

Einem medizinisch oder psychologisch zu begutachtenden Beteiligten ist bei einem Untersuchungstermin bzw. Explorationsgespräch des Sachverständigen die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht zu gestatten.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...50203.html
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#8
Na ja:

Zitat: Habe selbst 5 Jahre lang gestillt,
berate Menschen astrologisch udn psychologisch
Trageberaterin der Trageschule Dresden

Viel Spass !
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#9
Das Gleiche wie Pistachio habe ich mir auch grad gedacht.

Um dann mal auch die Brücke zu Iglus neuen Artikel zu schlagen.

Warnzeichen erkennen und anfangen zu laufen.

Tja wenn es in diesem konkreten Fall so leicht wäre...

Nimm definitiv einen zeugen mit und ich würde die Unterredung auch aufnehmen.
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#10
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&e...GQ&cad=rja

Frau Danowski habe ich auf der VafK-Veranstaltung 2012 erlebt. Ihr Vortrag war eher unstrukturiert. Sie hätte drei Kinder und ihr Abitur mit dem Prädikat "sehr gut" absolviert. Mir kam es vor, als wenn sie persönlich viele Probleme zu bewältigen hat, nicht nur auf den Ebenen der Sinnkrisen und des Selbstwertgefühles sondern auch in Bezug auf das Sorgerecht für ihre Kinder.

Damals habe ich mich gefragt: Bis zu welchem Punkt der Sachverständige als Betroffener noch tragbar ist, wenn er persönlich einen Sack voll Probleme mit sich herumschleppt, die er auf der anderen Seite beurteilen soll? Nehmen wir an, der Sachverständige hat das Sorgerecht für sein Kind entzogen bekommen. Nun wird genau dieser Sachverständige beauftragt familienpsychologische Gutachten zu erstellen. Sollte erkennbar sein, dass seine Gutachten parteiisch sind, ist normalerweise das Maß voll. Die Situation erinnert mich an depressive Piloten oder den Briefträger Gert Postel. Gibt es so etwas wie ein Tätigkeitsverbot? Wie könnte man solchen Personen das Handwerk legen? Gibt es Qualitätskriterien für Sachverständige, die familienpsychologische Gutachten erstellen?
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#11
Vor Frau Danowski kann ich nur warnen - ihr sollte Berufsverbot erteilt werden !!!!


Sie läßt Elterngespräche eskalieren und traumatisiert die beteiligten Kinder, wenn sie Gespräche mit ihnen alleine führt.
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#12
Tja, so bescheuert sowas raus geht, das ist deutsches Familienrecht. Abwarten, welchen Bericht sie abliefert.

RichterInnen wählen ihre Gutachter halt mit bedacht aus, schließlich soll ein bestimmtes Ergebnis heraus kommen!

Ehrlich gesagt, mich überrascht bei der Junta nix mehr.

Muss halt vielleicht mal wieder Richtung Gewalterfahrung laufen, hier gab es neulich einen schicken Fred mit dem Juristen, der sich an seiner mexikanischen Ex abgearbeitet hat.

Gibt halt nur zwei Möglichkeiten: Exit nach Leutnant Dino oder nach dem Fred mit der Mexikanerin. Zahlsklave ist keine Lösung!
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(Donovan)
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#13
Ich habe ein Gutachten bei meiner Scheidung verweigert/boykottiert. Es sollte ein Kinderpsyhologisches Gutachten werden. Im Vorfeld habe ich die Gutachter und das Institut nach ihrer Quali ausgefragt. Rauf und Runter. Eigene Erfahrungen,Studien, Veröffentlichungen, berufliche Situation/Unabhängigkeit, erfolgte anonymisierte Gutachten usw. ... . Natürlich habe die sich nicht darauf eingelassen. Damit habe ich meine Verweigerung begründet. Es geht ja schliesslich um das Wohl unserer Kinder. Von minderbemittelten, unerfahrenen Psychopathen, sry, Psychologen lassen ich mir die Zukunft meiner Kinder nicht versauen.
Ergebnis.
Ein Riesengeschrei auf Seiten des Gerichts, der Gegenanwältin, vor allem des Gutachter. Aber letztlich ohne Konsequenz. Da ich leider ohne Nachweis der Quali/Erfahrung gehindert wurde daran teilzunehmen konnte auch kein Gutachten erstellt werden. Damit auch kein negatives. Der Nachweis, dass die Verweigerung des Gutachtens in irgendeiner Weise dem Kindeswohl entgegensteht konnte nicht erbracht werden. Das war von mir so gewollt. Denn auf psychologische Gutachten, deren Ergebnis ich nicht weiss, und deren Ergebnis ich nicht beeinflussen kann lasse ich mich nicht ein.
Jeder der zum Psychologen geht hat schon verloren.
Im Ergebis bekam ich als erster nach der Scheideungsrechtsreform (ca. 1996) gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen. Und ein exorbitant umfangreiches Umgangsrecht. Die Mutter hat nur noch gekotzt. Big Grin
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#14
(27-07-2015, 17:42)Teritalix schrieb: Im Vorfeld habe ich die Gutachter und das Institut nach ihrer Quali ausgefragt. Rauf und Runter. Eigene Erfahrungen,Studien, Veröffentlichungen, berufliche Situation/Unabhängigkeit, erfolgte anonymisierte Gutachten usw.

Schriftlich? Und haben die schriftlich verweigert?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#15
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich "Beobachter" nochmal per PN oder E-Mail meldet. Vielen Dank.
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#16
(25-07-2015, 19:20)EinElternteil schrieb: Vor Frau Danowski  kann ich nur warnen   -   ihr sollte Berufsverbot erteilt werden !!!!


Sie läßt Elterngespräche eskalieren und traumatisiert  die beteiligten Kinder, wenn sie Gespräche mit ihnen alleine führt.

BlackList
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#17
(27-07-2015, 19:52)wackelpudding schrieb:
(27-07-2015, 17:42)Teritalix schrieb: Im Vorfeld habe ich die Gutachter und das Institut nach ihrer Quali ausgefragt. Rauf und Runter. Eigene Erfahrungen,Studien, Veröffentlichungen, berufliche Situation/Unabhängigkeit, erfolgte anonymisierte Gutachten usw.

Schriftlich? Und haben die schriftlich verweigert?

Jo, der "Gutachter" hat sich schreibend, eigendlich im Stile von "schreihend" und auf einem Bein tanzend, beim Gericht beschwert wie "impertinent" ich doch sei. Er hat dann versucht mich zu pathologisieren (Graphomanie)und versucht mich anhand meiner Schreiben an das Gericht - ich habe mich in allen Instanzen selber vertreten - gerichtlich im Scheidungsverfahren entmündigen zu lassen. Im Ernst. Nur anhand meiner Anträge und Einreden. Den Antrag auf Entmündigung konnte ich aber ohne Probleme abwenden, weil ich damals für das Land Niedersachen als Ingenieur tätig war. Und die beschäftigen keine "Irren". Big Grin
Verfahren eingestellt. Kindeswohlgutachten nicht durchgeführt. -> gemeinsames Sorgerecht und umfangreiches Umgangsrecht gegen den Willen der kreischenden Mutter.
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#18
Ich kann nur warnen, sich auf ein Gutachten einzulassen. Informiert Euch. Es soll ja Sachverständige geben, denen aufgrund schwerer psychischer Störungen und Kindeswohlgefährdung nach §1666 selbst das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Normalerweise sollte dies ein Grund sein, den Gutachter gleich zu Beginn abzulehnen, denn dies ist bestimmt einfacher, als seine fachliche Unfähigkeit nachzuweisen. Aber, wie wird ein solcher Antrag begründet?
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#19
Es besteht doch keine Pflicht, sich Zwangspsychlogisieren zu lassen.

Mann springt nicht über jedes Stöckchen, was irgend ein Depp hin hält!
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(Donovan)
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#20
(19-08-2015, 22:25)Schnapsnase schrieb: Ich kann nur warnen, sich auf ein Gutachten einzulassen. Informiert Euch. Es soll ja Sachverständige geben, denen aufgrund schwerer psychischer Störungen und Kindeswohlgefährdung nach §1666 selbst das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen wurde. Normalerweise sollte dies ein Grund sein, den Gutachter gleich zu Beginn abzulehnen, denn dies ist bestimmt einfacher, als seine fachliche Unfähigkeit nachzuweisen. Aber, wie wird ein solcher Antrag begründet?

Können Sie mir bitte Näheres über besagter SV berichten?
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#21
Mit Beschluss vom 28.05.2010 hatte das Familiengericht Dresden einer Mutter im Rahmen einer einstweiligen Anordnung nach §1666 – Beeinträchtigung des Kindeswohles – vorläufig die Personensorge für zwei ihrer drei Kinder (M. 2001, E. 2005 und J. 2008) entzogen und Pflegschaft angeordnet (AG Dresden 304 F 1040/10). Die drei Kinder stammten von verschiedenen Vätern ab, von denen die Mutter (S. D.) getrennt lebte. Das dritte Kind wurde infolge des Vorfalles vom dritten Vater versorgt, nachdem mit ihm noch kurzfristig eine Sorgerechtsvereinbarung abgeschlossen wurde. Aufgrund der Symptome einer schweren psychischen Störung wurde die Erziehungsfähigkeit der Mutter angezweifelt, da eine zukünftige Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Beschwerde der Mutter wies das OLG als unbegründet zurück.

Die „Sachverständigen“ Danowski ist laut Homepage Mutter von drei Kindern. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wenn aber die Initialen S.D. für Silvia Danowski stehen würden, dann hätte es doch ein Geschmäckle. Zu ahnen, dass da eine Verursacherin von Kindeswohlgefährdung Gutachten erstellt, ist schon absonderlich.

Woher will ich wissen, ob der Sachverständige nicht in der akuten Phase seiner Schizophrenie zu dem Schluss gekommen ist, die Mutter sei nicht erziehungsfähig. Oder der Sachverstänige glaubt, er wird von narzisstischen Müttern verfolgt.
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#22
Liebe Forianer,
meine persönlichen Erfahrungen mit Frau Silvia Danowski aus Dresden sind erschreckend. Ich kann ebenfalls nur vor dieser Person als Gutachterin warnen. Die selbsternannte Sachverständige hat in unserem Fall (nachweisbar) mehrfach falsche Tatsachenbehauptungen in das familienpsychologische Gutachten eingebaut. Zumal scheint es ihr an Fachkompetenz zu fehlen und es wird behauptet, dass jeder Laie die Parteilichkeit des Gutachtens erkennen könne. Zusätzlich entbehren die Hypothesen der Gutachterin Danowski jeder (wissenschaftlichen) fundierten Begründung. Gern stelle ich entsprechende Unterlagen zur Verfügung.

Bitte meldet Euch, wenn Ihr ebenfalls Erfahrungen mit Silvia Danowski aus Dresden gemacht habt oder Informationen für den Befangenheitsantrag o.ä. benötigt! Schickt eine kurze PN oder eine Nachricht zur Kontaktaufnahme per E-Mail an:

one.family@gmx.de

Vielen Dank.
Linum
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#23
Hallo, ist ein Gutachten (vom Gericht) verwertbar, wenn es nachweisbar falsche Tatsachenbehauptungen des Sachverständigen beinhaltet? Wie könnte man gegen ein solches Gutachten bzw. den Gutachter vorgehen? Habe ich einen Unterlassungsanspruch?

Es ist aus meiner Sicht schon schlimm genug, wenn der Gutachter Aussagen Dritter falsch (bzw. subjektiv oder noch dazu parteiisch) wiedergibt. Darum geht es aber nicht. Hier behauptet der Gutachter Dinge über einen Elternteil, die definitiv nicht und auch nicht in der Kommunikation zwischen Gutachter und Elternteil stattfanden (z.B.  Mutter sagte, schrieb, macht…, darum ist sie nicht so bindungstolerant, darum Sorgerecht beim Vater  =).  Haben Gutachter Narrenfreiheit oder hat er vergessen, den Textbaustein zu löschen? Ist dies strafbar?

Dieser Elternteil wird praktisch bewusst in ein schlechtes Licht gestellt, es werden ihm Dinge unterstellt und zusätzlich werden diese falschen Tatsachenbehauptungen direkt oder indirekt zur Begründung von Hypothesen und Empfehlungen in Bezug auf das Sorgerecht herangezogen. Vielen Dank für jeden Hinweis.
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#24
Gegen falsche Gutachten vorzugehen ist schwer bis unmöglich. Du kannst auch nicht irgendeinen Inhalt erzwingen oder Inhaltskorrekturen. Die Mehrheit der Gutachten taugt nichts, so die Studie der IB-Hochschule Berlin. Es ist also Standard, dass da Mist drin steht.

Am meisten machen kann man im Vorfeld, aber dazu ist es für dich jetzt zu spät. Tips, was du jetzt noch machen kannst sind hier: http://www.vaterlos.eu/wie-gehe-ich-gege...chten-vor/
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#25
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Was kann man denn im Vorfeld bei Gutachten machen?
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