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Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski
#57
Das Gutachten ist ein Schriftwerk wie jedes andere. Es gibt einen Urheber und einen Auftraggeber, die beide in einem Vertragsverhältnis stehen. Der Urheber hat alle Rechte minus das, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn du nicht der Auftraggeber bist, bist du ein Dritter ohne vertragliche Rechte. Die Nutzungsrechte nach §31 wurden dir nicht eingeräumt. Du wärst somit jemand, der das Gutachten ohne Genehmigung Dritten zugänglich macht.

Ich wäre also vorsichtig. Gerade in so einem Fall. Es könnte sein, dass diese Behörde das Gutachten sich ansieht und dann noch Fragen hat, den Gutachter deshalb kontaktiert. Dann bekommst du Ärger. Weitergabe am Privat dürfte hingegen nicht so leicht auffliegen, wenn dir Privat wohlgesonnen ist.
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RE: Familienpsychologisches Gutachten – Sachverständige Danowski - von p__ - 22-02-2021, 12:57

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