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Abstammungsgutachten-Wohnsitz Nicht EU
#1
Hallo Gemeinde,
gegen mich läuft ein Verfahren zum Abstammungsgutachten.Zur ehemaligen heimischen Adresse wurde schon ein Beschluss geschickt, sowie auch ein DNA Test-Termin.
Mittlerweile habe ich einen ausserhalb der EU- Wohnsitz (mit Bürgerkarte auch dem Gericht mitgeteilt). Leider war der Beschluss den ich vom Gericht bekommen habe
fehlerhaft und daher unwirksam, sodass ich auch von meinem neuen Wohnsitz brav dagegen Einspruch eingelegt habe. Der Beschluss muss nun korrigiert und neu zugestellt werden.
Ob und wenn ja, wann und wo kann das Familiengericht jemanden öffentlich ausschreiben, wenn eine ladefähige Adresse in vorliegt, und wenn aber ein Zustellungsbeleg vom Wohnsitz nie zurückkommt?
Danke für eine Info.

Viele Grüße
Richy
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Nachrichten in diesem Thema
Abstammungsgutachten-Wohnsitz Nicht EU - von Richy8888 - 11-03-2015, 11:54

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