11-03-2015, 12:26
Hallo,
danke für die Antwort. Wenn das Gericht nach einiger Zeit merkt, dass keinerlei Zustellungsbelege zurück kommen, kann es dann nicht die öffentliche Zustellung einleiten?
Die Frage wäre dann, wo ich dann gesucht werde, im ansässigen Ausland oder in Deutschland?
viele Grüße
Richy
danke für die Antwort. Wenn das Gericht nach einiger Zeit merkt, dass keinerlei Zustellungsbelege zurück kommen, kann es dann nicht die öffentliche Zustellung einleiten?
Die Frage wäre dann, wo ich dann gesucht werde, im ansässigen Ausland oder in Deutschland?
viele Grüße
Richy
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