02-04-2015, 19:21
Der Vorwurf mangelnder Mitwirkung ist ungerechtfertigt. Es ist nicht Voraussetzung für Unterhaltsvorschusszahlungen, den Pflichtigen zum zahlen zu zwingen. Das ist Sache der Unterhaltsvorschusskasse, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird. In Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses.
Das wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, die Freundin muss die Unterhaltsvorschusskasse verklagen.
Das wird wohl auf einen Rechtsstreit hinauslaufen, die Freundin muss die Unterhaltsvorschusskasse verklagen.