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Scheidungsurteil vom Bregenzer Bezirksgericht
#38
Hier eine wichtige Feststellung der Richterin:

"Die Klägerin konnte sich in ihrer Einvernahme offensichtlich nicht mehr an das eigene Vorbringen erinnern, das doch massive Vorwürfe an den Beklagten enthält. Zwar führte sie aus, dass der Beklagte zu ihr gesagt habe, sie sei eine Sklavin, näher befragt konnte sie jedoch nur angeben, dass sie dem Beklagten das Frühstück und das Abendessen zubereiten musste und sich um die Wäsche zu kümmern hatte. Dass sie - wie im Vorbringen behauptet - während den Mahlzeiten nicht sprechen durfte, hat die Klägerin sogar ausdrücklich verneint.

Die vom Beklagten betriebene Webseite ist frauenverachtend, wobei dahingestellt sei, ob es sich dabei um Satire handelt oder nicht. Die Richterin gewann jedoch den Eindruck, dass der Beklagte zu seinen Ansichten und Taten steht. So machte er keinen Hehl daraus, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu bezahlen und Wege gefunden hat, trotz seines faktischen Einkommens unter dem Existenzminimum ein Leben mit allen Annehmlichkeiten zu führen.

Der Beklagte vermittelte den Eindruck, dass er zu den sonst erhobenen Vorwürfen, sofern diese sich tatsächlich so zugetragen hätten, ebenfalls gestanden wäre."
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Ex Helfen, warum nicht - von Mahatu - 27-03-2015, 11:46
RE: Scheidungsurteil vom Bregenzer Bezirksgericht - von the notorious iglu - 22-03-2015, 22:26
RE: Scheidungsurteil vom Bregenzer Bezirksgericht - von Leutnant Dino - 26-03-2015, 16:38

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