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Kürzungen Temporäre BG
#1
Hallo,

vielleicht kann mir von Euch jemand nützliche Tipps geben was Kürzungen bei der Temporären BG angeht.
Bis vor kurzem habe ich noch sämtliche Leistungen in vollem Umfang bekommen obwohl beim JC bekannt war bzw. auch vorlag das es ein Gerichtsurteil gibt wonach dem Vater Umgang mit den beiden Kindern von Donnerstag 16 Uhr bis Sonntag 17 Uhr an drei Wochenenden im Monat zusteht. Seit einiger Zeit ist der KV Aufstocker beim Amt und hat Leistungen für die Kinder beantragt und auch schon seit über einem halben Jahr bewilligt bekommen. Allerdings ist es nun so das der KV die Kinder garnicht bei sich hat sondern immer zu seiner Mutter abschiebt und sie an einem Tag dort besuchen geht. Die Leistungen aber kassiert er schön weiter. War mir bis vor kurzem gewissermaßen auch egal weil ich ja die vollen Leistungen bekam. Nun kam im Januar ein Brief das meine Leistungen ab Februar vorläufig komplett eingestellt werden weil eine erheblich Rückforderung von Leistungen im Raum steht und ich doch bitte rückwirkend seit August 2014 nachweisen soll wann die Kinder sich tatsächlich im Haushalt des Vaters aufgehalten haben. Kann ich natürlich nicht da die Kinder ja immer von der Oma abgeholt wurden und ich nie weis ob und wann er sie dann tatsächlich zu sich geholt hat und habe dies auch so dem Amt mitgeteilt. Meine Leistungen wurden inzwischen auch wieder bewilligt und zurückzahlen brauche ich auch nichts. Allerdings bekomme ich nun erheblich weniger Geld wie davor. Die beiden Kinder werden an den Tagen wo sie laut Gerichtsurteil beim KV sein sollten bei mir rausgerechnet, allerdings nicht nur beim Regelbedarf sondern auch der Alleinerziehendenmehrbedarf und sogar die Kosten für Unterkunft und Heizung sind anteilig gekürzt wurden. Was den Alleinerziehendenmehrbedarf angeht muss ich dazu sagen das noch ein weiteres Kind aus einer früheren Beziehung in meinem Haushalt lebt wo der KV keinen Umgang wahr nimmt und auch keinen will.
Weis evtl. jemand mehr darüber ob dies zulässig ist? Vorallem was die Kürzung der Miete angeht. Die kosten werden ja nicht geringer weil die Kinder an drei Tagen die Woche nicht da sind. Weis im moment echt nicht wie ich über die runden kommen soll.
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#2
Hast du der Mietkürzung bereits widersprochen?
Ob der Vater die Hilfe der Oma bei der Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, ist egal. Er hat in dieser Zeit das Kind in Obhut. Wäre auch bei dir so, wenn du das Kind z.B. in ein Ganztagesbetreuung bringst.
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#3
http://www.hartziv.org/mehrbedarf/alleinerziehende.html

"Die Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende wird anhand zweier Faktoren ermittelt, zu diesen zählen die Anzahl der Kinder sowie deren Alter. Unter dieser Berücksichtigung ergeben sich folgende Beträge für den Mehrbedarf:
Alter der Kinder Mehrbedarf in Prozent
1 Kind bis 7 Jahre 36
1 Kind über 7 Jahre 12
2 Kinder unter 16 Jahren 36
2 Kinder über 16 Jahren 24
1 Kind über 16 und 1 Kind über 16 Jahren 24
3 Kinder 36
4 Kinder 48
5 Kinder und mehr 60

Diese Mehrbedarfsbeträge erhalten Alleinerziehende zusätzlich zur Regelleistung. Dabei orientiert sich die Prozentangabe am maßgeblichen Regelsatz des Antragstellers. Bei einem Kind unter 7 Jahren und einem Regelsatz von 399 Euro ab 2015 (391 bis 2014) beläuft sich der Mehrbedarf für Alleinstehende also auf 143,64 Euro. Unabhängig der Anzahl der Kinder darf der Mehrbedarf für Alleinerziehende allerdings nicht 60 Prozent des Regelbedarfs überschreiten, ab dem Jahr 2015 liegt also der Höchstbetrag bei bei 239,40 Euro."
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
Soweit ich weiss können die auch nicht die Zeit vom Vater bei dir abziehen. Eine Gesetzesänderung diesbezüglich ist zwar schon in diesem Jahr geplant, aber noch dürfte das nicht sein.
Hat bestimmt jemand das entsprechende Urteil dazu.

Dreist wäre es z.B. wenn es dir abgezogen werden würde und der Vater keine Leistungen bekommt aber voll unterhaltspflichtig ist
Das ist glaube ich bei mir der Fall. Eigentlich müsste ich den Sachbearbeiter fragen wo der abgezogene Bedarf geblieben ist, oder ob er Betreuungskosten belegen kann? Confused
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#5
Hallo Mel,

1. Ist es egal, ob die Kinder sich tatsächlich beim Vater aufhalten oder bei dessen Mutter. Der Punkt ist, dass sie nicht bei dir sind.
2. Werden die Kosten der Unterkunft nicht gekürzt sondern innerhalb der BG nur anders verteilt, wenn die Kinder außerhäusig sind. Da solltest du den Bescheid noch einmal genau prüfen, ob es unterm Strich in der Summe eine tatsächliche Kürzung gibt.
3. Die Kürzung des Mehrbedarfs ist unzulässig und auch eine Kürzung bei den Kosten der Unterkunft wäre unzulässig.
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#6
(29-03-2015, 22:31)Mel83 schrieb: Weis im moment echt nicht wie ich über die runden kommen soll.

Eigenes Einkommen erarbeiten?

So mache ich das.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Zum Mehrbedarf für Alleinerziehende...

In den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zum
§ 21 SGB II Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
heißt es:

"(...)Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen, die sich in zeitlichen Intervallen von mindestens einer Woche bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes abwechseln, ist der Mehr-bedarf jeweils in halber Höhe anzuerkennen. Die Elternteile teilen sich zwar die elterliche Sorge zu etwa gleichen Teilen, betreuen das Kind jedoch nicht gemeinsam. Hält sich das Kind überwiegend bei einem Elternteil auf, steht diesem grundsätzlich der volle Mehrbedarf zu(...)"

Eine Quotelung ist bei ungleichen Betreuungzeiten somit unzulässig.

S.


Angehängte Dateien
.pdf   l6019022dstbai377951.pdf (Größe: 179,95 KB / Downloads: 3)
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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#8
Hallo,


Die JC handhaben das bislang noch nicht einheitlich, aber es gibt ein Urteil des SG Dresden vom 26.03.2012 – S 20 AS 5508/10:

http://www.kanzlei-am-dom.net/kurzung-de...einschaft/

Eine höchstrichterliche Entscheidung bezüglich vom JC geforderter Rückzahlungen existiert bislang jedoch nicht.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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#9
(30-03-2015, 15:41)Pistachio 00 schrieb: Die JC handhaben das bislang noch nicht einheitlich, aber es gibt ein Urteil des SG Dresden vom 26.03.2012 – S 20 AS 5508/10:

Anders dagegen SG Detmold

S 18 AS 1733/14 ER , v. 27.10.2014 (rechtskräftig)

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg...&id=173366

Zitat: Für die Tage, an denen sich die Antragsteller weniger als 12 Stunden bei der Mutter aufhalten, besteht dort kein Regelbedarfsanspruch (vgl. BSG a.a.O.). Die von Seiten der Antragsteller angeführte Entscheidung des SG Dresden vom 26.03.2012 (S 20 AS 5508/10) berücksichtigt dieses nicht.

und

Zitat:Im Hinblick auf den Umstand, dass die Antragsteller in der temporären Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Vater im Umfang von 3/7 ihres Regelbedarfes berücksichtigt werden sind sie bzw. ihre Mutter gehalten, auf eine teilweise Deckung ihrer Bedarfe durch den Vater mit den für sie gezahlten Leistungen hinzuwirken. Insofern besteht das elterliche Sorgerecht, welches der Vater während des Umganges ausübt entsprechend § 1626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht nur aus dem Recht für die Antragsteller zu sorgen, sondern auch aus einer entsprechenden Pflicht zur Sorge um die Kinder
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#10
(29-03-2015, 23:35)p__ schrieb: Hast du der Mietkürzung bereits widersprochen?
Ob der Vater die Hilfe der Oma bei der Kinderbetreuung in Anspruch nimmt, ist egal. Er hat in dieser Zeit das Kind in Obhut. Wäre auch bei dir so, wenn du das Kind z.B. in ein Ganztagesbetreuung bringst.

Wenn er die zwei Früh hin bringt und Abends wieder abholen würde könnte ich es ja verstehen. Aber die Kinder sind die ganze Zeit bei der Oma auch über Nacht. Sie holt die Kinder von der Kita und dort sind sie dann meist bis Sonntag wenn ich sie wieder abhole. Wenn der Papa mal Zeit hat fährt er einen Tag zu seiner Mutter und besucht seine Kinder dort für ein paar Stunden. Ich weis nicht was das noch mit Umgangsrecht zu tun hat und für was er das Geld vom Jobcenter bekommt da sich die Kinder ja praktisch so gut wie nie in seinem Haushalt aufhalten. 
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#11
(30-03-2015, 09:22)Austriake schrieb:
(29-03-2015, 22:31)Mel83 schrieb: Weis im moment echt nicht wie ich über die runden kommen soll.

Eigenes Einkommen erarbeiten?

So mache ich das.

Austriake

Ja würde ich liebend gerne aber bei uns im Umkreis wird leider fast nur noch Schichtarbeit angeboten und diese Arbeitszeiten kann ich leider nicht erbringen. Ebenso die Bereitschaft an Wochenenden zu arbeiten ist nicht möglich. Ich habe zwar eine Betreuung für die zwei kleinen aber für meinen Ältesten habe ich niemanden der Aufpassen könnte weil ich hier keinerlei Familienanschluss habe und die Freunde selbst Arbeiten sind. Einen Umzug kann ich vergessen da ich dazu die Zustimmung des Vaters der zwei kleinen benötige und er mir diese nicht geben würde selbst wenn ich woanders vielleicht einen Job bekommen würde wo ich Familie und Beruf gut miteinander Vereinbaren kann.
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#12
Ich nehme an, Dich regt nicht auf, dass der Vater Geld bekommt, sondern dass Du Geld nicht mehr bekommst, das Du in der Vergangenheit erhalten hattest. Insoweit warst Du aufgrund einer Gesetzesinterpretation begünstigt worden, die Dein Jobcenter jetzt wohl geändert hat: Tage, an denen die Kinder weniger als 12 Stunden bei Dir sind, führen zu minderem Bedarf.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Miete und Mehrbedarf bleiben dir ja. Allerdings musst du gegen den falschen Bescheid angehen.
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#14
(30-03-2015, 19:43)wackelpudding schrieb: Ich nehme an, Dich regt nicht auf, dass der Vater Geld bekommt, sondern dass Du Geld nicht mehr bekommst, das Du in der Vergangenheit erhalten hattest. Insoweit warst Du aufgrund einer Gesetzesinterpretation begünstigt worden, die Dein Jobcenter jetzt wohl geändert hat: Tage, an denen die Kinder weniger als 12 Stunden bei Dir sind, führen zu minderem Bedarf.

Im Grunde hast du Recht. Klar ist es sehr schwierig wenn man davor um einiges mehr an Geld hatte und von heute auf morgen sind es knapp 300 Euro weniger im Monat. Wenn es sich dabei wenigstens "nur" um den Regelsatz handeln würde und die Kinder auch tatsächlich beim Vater wären würde es für mich in Ordnung gehen. Aber ich habe ja auch Kürzungen bei der Miete und beim Alleinerziehendenmehrbedarf obwohl ich nicht nur die zwei kleinen mit 2 und 3 jahren habe sondern noch einen 8 jährigen der immer bei mir ist. Der Vater der zwei kleinen hat nach der Trennung seine Selbständigkeit offiziell aufgegeben und betreibt nur noch die Landwirtschaft von der er weis das er nicht allein davon leben kann nur um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Die  Kinder interessieren ihn leider im Grunde überhaupt nicht. Ihm geht es nur darum mir das leben schwer zu machen und mir Steine in den Weg zu legen wo es nur geht. So musste ich vor Gericht darum Kämpfen das unsere Jüngste endlich dringend erforderliche Therapien bekommt weil sie extrem entwicklungsverzögert ist und er seine Zustimmung hierfür verweigerte. Das selbe mit der Anmeldung in der KIta.  

(30-03-2015, 19:52)p__ schrieb: Miete und Mehrbedarf bleiben dir ja. Allerdings musst du gegen den falschen Bescheid angehen.

Ja das werde ich auf jeden fall auch tun. Selbst wenn das mit dem Mehrbedarf rechtens sein sollte, okay aber die Miete kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen. Lasse das ganze jetzt durch einen Anwalt prüfen weil in dem ganzen Bescheid so viele Berechnungen sind die ich nicht mal mehr ansatzweise nachvollziehen kann. Der ganze Bescheid umfasst immerhin 60! Seiten.
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#15
Ja gut, zu Miete und Alleinerziehendenmehrbedarf ist ja hier schon geschrieben worden, dass Du dagegen vorgehen solltest.

Und dass bei so einer Sache, dann vieles hochkocht, was nach Deinem Empfinden Dir das Leben schwerer macht, ist auch verständlich - nur hilft es Dir oder zieht es Dich ´runter? Objektiv ist es doch so, dass es Dich entlastet, wenn die Kinder bei einem vom Vater (via Oma) gestalteten Umgang sind.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
(30-03-2015, 20:45)wackelpudding schrieb: Ja gut, zu Miete und Alleinerziehendenmehrbedarf ist ja hier schon geschrieben worden, dass Du dagegen vorgehen solltest.

Und dass bei so einer Sache, dann vieles hochkocht, was nach Deinem Empfinden Dir das Leben schwerer macht, ist auch verständlich - nur hilft es Dir oder zieht es Dich ´runter? Objektiv ist es doch so, dass es Dich entlastet, wenn die Kinder bei einem vom Vater (via Oma) gestalteten Umgang sind.

Naja ganz so begeistert bin ich von der Umgangsregelung nicht. Die Oma nimmt die Kinder gerne und ich habe selber auch einen guten Kontakt zu Ihr und weis zumindest das die Kinder dort sehr gut aufgehoben sind im gegensatz zum Vater. Allerdings ist die Oma nicht die jüngste und leider auch krank und Ihr wird das mit den Kindern in diesem Umfang oftmals zuviel (was dem Vater allerdings egal ist).  Ich habe Ihr schon vor einiger Zeit angeboten wenn es Ihr zuviel wird das die zwei dann auch bei mir bleiben können. Bin ja eh immer zu hause weil ich niemanden für meinen Großen habe...von daher ist nichts mit abends mal weggehen oder so. Davon sieht sie allerdings ab wegen Ihrem Sohn weil der uns sonst das Leben zur Hölle macht. Grad gestern war wieder sone Situation wo der KV seiner Mutter die Hölle heiß gemacht hat weil sie mich gebeten hatte ob ich die Kids eine Stunde eher als normal abholen könnte da sie am Abend eine zusätzliche Tanzstunde besuchen wollte. Dummerweise kam er gestern bei seiner Mutter vorbei weil er ins Internet wollte und hat es dadurch mitbekommen. Seit dem ist wieder Terror hoch zehn, wegen einer Stunde!  Leider befürwortet das Jugendamt diese Umgangsregelung nach wie vor obwohl auch sie wissen das die Kinder meist komplett bei der Oma sind. Ich selber möchte die Kinder wenigstens ein Wochenende mehr haben. Finde es schade weil ich die Kids eben nur an einem Wochenende im Monat bei mir habe. Mir gehts dabei im Grunde auch nicht um Finanzielle Intressen sondern einfach nur um die gemeinsame Zeit als Familie. 
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#17
Deine ursprüngliche Fragestellung ist auch aus Deiner Sicht geklärt?

Wenn schon das Verhältnis des Vaters Deiner Kinder zu seiner Mutter ein besonderes zu sein scheint, ist es vielleicht besser, wenn nicht der Eindruck entsteht, dass Du und sie gegen ihn agieren. Solange Deine Sicht des Vaters so sehr negativ ist, liegt ein derartiger Eindruck bei ihm möglicherweise nahe. Du solltest aber vielleicht berücksichtigen, dass es die Mutter des Vaters Deiner Kinder ist, die die derzeitige Umgangsregelung wohl überhaupt nur möglich macht.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#18
(30-03-2015, 21:59)wackelpudding schrieb: Deine ursprüngliche Fragestellung ist auch aus Deiner Sicht geklärt?

Wenn schon das Verhältnis des Vaters Deiner Kinder zu seiner Mutter ein besonderes zu sein scheint, ist es vielleicht besser, wenn nicht der Eindruck entsteht, dass Du und sie gegen ihn agieren. Solange Deine Sicht des Vaters so sehr negativ ist, liegt ein derartiger Eindruck bei ihm möglicherweise nahe. Du solltest aber vielleicht berücksichtigen, dass es die Mutter des Vaters Deiner Kinder ist, die die derzeitige Umgangsregelung wohl überhaupt nur möglich macht.

Ja das Thema an sich ist geklärt und im Grunde hat der Rest hier nix zu suchen. Nur eins noch..weder ich noch seine Mutter aggieren gegen Ihn. Im gegenteil wir reichen ihm immer wieder die Hand und kommen Ihm entgegen vorallem im Interesse der Kinder obwohl so viel vorgefallen ist was dagegen spricht dies zu tun. In dem Punkt denk ich aber nicht an mich und mein Wohlbefinden sondern wirklich nur an die zwei Kleinen wie es für sie das beste ist. Auch die zwei sind gerne bei Oma wobei meinem Sohn dieses ständige hin und her sehr zu schaffen macht weil er nicht so recht weis wo er hingehört. 
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#19
Anspruchsdenken ohne Ende!!

Warum wird der Vater der Kinder sie nicht bei sich in der Wohnung empfangen wollen?

Weil mit den Größen des Selbstbehaltes kein angemessenes Leben möglich ist. Und darüber regst du dich auf, dass er sich vor seinen Kindern nicht zum Deppen macht.

Der Mann ist sehr zu bedauern, mit einer Egoistin wie Dir Kinder zu haben.

Gib dem Vater den Link zu diesem Forum und ihm könnte ggf. geholfen werden ...
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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