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Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
#1
Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine Geschichte ganz kurz zusammengefasst:
- bin Papa und mein Kind ist 9 Jahre alt
- seit einigen Jahren besteht kein Kontakt
- KM hat mich erfolgreich entsorgt
- es besteht kein Titel aber UV wollte Auskunft über meine Verhältnisse
- habe den Fragebogen nicht ausgefüllt sondern frech inhaltslos geantwortet
- Unterhalt nur für Kind, nicht für KM
- zahle keinen Unterhalt, da kein Einkommen

Da sowieso alles in Trümmern liegt bin ich abgehauen nach weit-weit-weg. Ist schön hier und mich erreichen keine unverschämten Schreiben mehr. Habe mich an das wundervolle Buch vom Exilierten gehalten und den Abgang gemacht. Langsam erhole ich mich und die Kraft und der Wille kehren zurück ein Leben aufzubauen. Habe jetzt sehr wahrscheinlich einen gut bezahlten Job.

Der Arbeitgeber ist sehr interessiert an mir und ich bin Favorit unter den Kandidaten. ABER wie gehe ich mit der Unterhaltssituation um?

Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben. Allerdings habe ich keine Rücklagen mehr und habe hier auf Jahre hinaus keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sprich wenn ich arbeitslos werde kann ich meine Rechnungen nicht zahlen und verliere die Wohnung. Kurz ich verliere alles und müsste zurück und Hartz4 beantragen.

Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Verschweige ich besser meine Unterhaltspflicht gegenüber dem Arbeitgeber und spare mir 1 Jahr lang einen Notgroschen als soziale Absicherung zusammen und zahle dann laufenden wie rückständigen Unterhalt? Damit zahle ich weit mehr Steuern und kann den Unterhalt nicht absetzen. Auch möchte ich nicht unbedingt wegen dem §170 StGB verknackt werden.

Oder mache ich jetzt besser den ehrlichen Trottel und riskiere gar nicht erst den Job zu bekommen? Sollte ich trotzdem eingestellt werden würde ein Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten als Hartzer nach Deutschland zurückkehren zu müssen.

Bitte teilt mir eure Gedanken und Einschätzungen mit. Das finale Gespräch ist morgen ...

Danke euch für euer Engagement in diesem Forum!

Lieben Gruss

Piano
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#2
Deine Unterhaltspflicht geht niemand was an.
Das Finanzamt auch nicht. KU kann man nicht absetzen. Ob das in deinem Land anders ist, weiß ich natürlich nicht.
Ob du deinen Notgroschen später für KU (Nachzahlungen) aufbrauchst oder nicht, würde ich dann entscheiden.
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#3
Heißt weit-weit-weg also nicht in Deutschland?
Und der Job? Ist der in "weit-weit-weg" oder in Deutschland? O.k. das läßt sich sicher noch klären.

Ich habe die Erfahrung gemacht, das Ehrlichkeit bei der Jobsuche bestraft wird. Was danach kommt, siehst Du dann. Du bist nicht verpflichtet, Deine Unterhaltspflicht anzugeben, der Du gerade sowieso nicht nachkommst.

Außerdem legst Du genau wie viele andere Väter gerade die moralische Messlatte an. So wurde es uns beigebracht. Und vergisst, dass Du es mit einer sogenannten Mutter zu tun hast, die Dir Dein Kind weg nahm. Wenn Du Ihr bei ihrer Selbstverwirklichung im Wege warst, brauchst Du ihren Tripp auch nicht finanzieren.

Du schreibst "Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben..." Die wirst Du niemals bekommen, wenn diese Truppen Geld riechen. Deine Frage hier wird wahrscheinlich dutzendfach kommentiert mit einem halben Dutzend verschiedener Meinungen. Aber Ruhe bekommst Du wegen der Zahlungen mit Sicherheit nicht. Nicht bei so einer Mutter! Denn wo was zu holen ist. Wer weiß? Vielleicht gibts noch mehr? Irgendwann? Und so....

"Ehrlicher Trottel" ist ein netter Ausdruck von Dir. Denk mal drüber nach! Ehrlichkeit ist sehr ehrbar! Bei den Truppen, denen Du gegenüber stehst, ist es tödlich.

Nach § 170 StGB wird man erst verknackt wenn man angezeigt wird und sich dann falsch verhält. Da solltest Du Dich im Glossar einlesen. Und zwar sehr genau! Ansonsten mach Dir keine Gedanken über ungelegte Eier.

Wenn es Dir woanders gut geht, dann bleibe dort! Begib Dich nicht freiwillig in die Mühlen deutscher Justiz. Bleib dort und spiel toter Mann. Alles andere wäre Schwachsinn.
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#4
(13-04-2015, 10:29)Piano schrieb: Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Den Arbeitgeber geht das nichts an. Aber in dem Moment, in dem du dich in deinem Zielland offiziell als Arbeitnehmer verdingst, können auch andere Dinge offiziell werden. Was genau, hängt von den Regeln in deinem Zielland ab. Es können mit der Arbeitsaufnahme Meldungen an Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden andere Behörden in Gang gesetzt werden, Dinge werden amtlich und offiziell. Das Risiko steigt, dass dein Aufenthalt auch in Deutschland bekannt wird und im Zuge dessen eine Vollstreckung bei dir versucht wird. Natürlich ist es ein Riesenunterschied, zum dritten Mal gesagt, ob du in Uganda oder in Luxemburg arbeiten willst.

Deshalb ist weniger der Arbeitgeber bei der Einstellung das Problem, sondern die mögliche Vollstreckung eines möglichen aufgelaufenen Schuldenbergs. Eine Lohnpfändung findet der Arbeitgeber in kaum einem Land hilfreich.
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#5
(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb: ... Natürlich ist es ein Riesenunterschied, zum dritten Mal gesagt, ob du in Uganda oder in Luxemburg arbeiten willst.

Deshalb ist weniger der Arbeitgeber bei der Einstellung das Problem, sondern die mögliche Vollstreckung eines möglichen aufgelaufenen Schuldenbergs. Eine Lohnpfändung findet der Arbeitgeber in kaum einem Land hilfreich.

Wer, wie es die Staatsanwaltschaft gerne ausdrückt, „Kriminelle Energie“ besitzt oder bei den Pfadfindern war, hat es gelernt, die „richtigen“ Fährten zu legen.
 
Um mich von den Unterhaltsstress zu erholen, würde ich einen schlecht bezahlten Freiwilligen-Job in Uganda annehmen. Es gibt NGOs, die vieles machen. Du bist dann auf deren Payroll, ob Du dort oder in der Luxemburg Kolonie Kenia arbeitest, interessiert keinen. Mit Uganda Schilling Kontoauszug und lokaler Anschrift bei der NGO wirst DU eine geringe freiwillige Zahlung aushandeln können, ein paar hundert tausend Uganda Schilling im Monat.
 
Solange die Kohle aus Uganda fließt, wird keiner auf die Idee kommen, in den 31 EU/EFTA Staaten nach Dir herumzuschnüffeln.
 
Du mußt natürlich low profile leben, nicht über Social Media auffallen und auch nicht bei Grenzübertritten auffallen, und hast natürlich auf XING oder Linkedin Deinen Lebensmittelpunkt und Job in Uganda.
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#6
Vielen Dank für eure schnellen Antworten Smile

(13-04-2015, 10:50)beppo schrieb: Deine Unterhaltspflicht geht niemand was an.
...
Ob du deinen Notgroschen später für KU (Nachzahlungen) aufbrauchst oder nicht, würde ich dann entscheiden.
Als ich in weit-weit-weg ankam brauchte ich eine Krankenversicherung. Nett wie ich war habe ich den Antragsbogen ehrlich ausgefüllt und wegen einer Kleinigkeit eine Absage bekommen. Im nächsten Anlauf bei einer anderen Kasse habe ich geschrieben das alles super ist und bekam als Konsequenz ohne Prüfung sämtliche Zusatzversicherungen bewilligt.

Denke die Haltung das meine Unterhaltsnummer niemanden etwas angeht verhält sich ähnlich. Gerade bei solchen Reizthemen beissen die Leute reflexartig zu und beten gleichzeitig es möge ihnen nicht widerfahren. Ausserdem muss ein Vater, der sein Kind nicht sieht doch mindestens Abschaum sein. Und die armen Alleinerziehenden haben es ja so schwer ... Da biste schon mal Vater aber wirst stigmatisiert und ausgegrenzt, wenn du keinen Kontakt hast. Aber schön das das Zahlvergnügen von staatlicher Seite nicht zum Vergessen wird. Wer in diesen Zeilen Bitterkeit erkennt liegt richtig.

Seit dem ich weg bin habe ich in meinem Umfeld niemandem gesagt ich habe ein Kind. Die Erfahrung ist komisch für mich, weil ich zum ersten mal seit Jahren nicht schief angeschaut werde. Im Gegenteil, ich werde als Person wahrgenommen und habe Freude am entspannten Umgang mit meinem Umfeld.

Das eigene Martyrium interessiert keine Sau und es grenzt dich sozial aus. Das ist meine Vaterschaft.

Dein Gedanke es komme erst derjenige, der die Kohle ranschafft leuchtet mir ein. Im Umkehrschluss, wenn ich auf die Nase falle darf ich wohl kaum mit der Mildtätigkeit staatlicher Institutionen und der meiner lieben Ex rechnen.


(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Heißt weit-weit-weg also nicht in Deutschland?
Sorry, war wohl ein wenig undeutlich formuliert. Ich habe mir in Deutschland angesehen wie mein Kind mir mit dem Segen sämtlicher Beteiligten vorenthalten wurde. Du weisst wie es ist und was ich meine. Meine Konsequenz ist mein Weggang nach weit-weit weg. Und genau da bin ich nun und hoffe mein Jobinterview morgen möge gut verlaufen.



(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Ich habe die Erfahrung gemacht, das Ehrlichkeit bei der Jobsuche bestraft wird.
 
Ich bin inzwischen zu einem ähnlichen Schluss gelangt. Habe das ein Stückchen weiter oben in der Antwort an Beppo angedeutet.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Außerdem legst Du genau wie viele andere Väter gerade die moralische Messlatte an.

Deinen Gedanken verstehe ich. Mein persönliche Schwierigkeit liegt darin mich zu lösen. Auch wenn ich mich an die Abwesenheit meines Zwergs gewöhnt habe, so gibt es doch Momente in denen es mich sticht.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: Du schreibst "Ich bin pflichtig und möchte bezahlen um im weitesten Sinne meine Ruhe zu haben..." Die wirst Du niemals bekommen, wenn diese Truppen Geld riechen.

Damit meinte ich das es nur noch um Geld geht. Es ist ein nimmersatter Moloch und Mehr- wie Sonderbedarf ist eine üble Nummer. Aber ich könnte das Geld abschreiben, es akzeptieren und die Reste meines Lebens davor abschirmen. Ich habe die Hoffnung es reicht für mein persönliches Glück.

(13-04-2015, 10:55)Nappo schrieb: "Ehrlicher Trottel" ist ein netter Ausdruck von Dir. Denk mal drüber nach!

Lieber Nappo, du hast recht. Es gibt Menschen, die Grösse, so bald du auf die Knie gesunken bist, als Schwäche verkennen. Selbstverständlich sind Exfrauen unfehlbar, die Gabe der Logic und Voraussicht wohnt ihnen allen inne.


(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb:
(13-04-2015, 10:29)Piano schrieb: Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Den Arbeitgeber geht das nichts an. Aber in dem Moment, in dem du dich in deinem Zielland offiziell als Arbeitnehmer verdingst, können auch andere Dinge offiziell werden.
Genau vor diesem Punkt hatte ich zu Beginn meine Befürchtungen, zum Glück ist nichts dergleichen bisher passiert. Vielleicht bin ich langsam ein wenig durchgeknallt in dieser Hinsicht aber ich vermeide Postverkehr von und nach Deutschland. Ich gehe davon aus das Umschläge oder besser gesagt die Adressen gespeichert werden. Gefeit bin ich natürlich nicht davor ganz bös' auf mein Näschen zu fallen.

Doch welche gangbaren Alternativen verbleiben? Ich bin zu weit gegangen um jetzt freiwillig den Reumütigen zu spielen und meine Rückkehr einzuleiten. Sollte allerdings die Sache mit dem Job morgen nicht funktionieren, ist es eh gelaufen und dann wird es zumindest nicht langweilig Smile

(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb: Deshalb ist weniger der Arbeitgeber bei der Einstellung das Problem, sondern die mögliche Vollstreckung eines möglichen aufgelaufenen Schuldenbergs. Eine Lohnpfändung findet der Arbeitgeber in kaum einem Land hilfreich.
Zugegeben, dieses Feld überblicke ich noch nicht bis in die letzte Verästelung. Es fehlen mir schlichtweg Erfahrungswerte wie es ist und welche Massstäbe angelegt werden. Der Fall würde doch mit grosser Wahrscheinlichkeit so ablaufen, das zwar das Begehren aus Deutschland unstrittig wäre; wie auch die Durchsetzung aber die Beurteilung des Selbstbehalts wird wohl lustig. Deinen Einwand mit der Lohnpfändung teile ich, davor habe ich grosse Bedenken eben weil ich keinerlei soziale Absicherung hier habe.

Wie verhält man sich, wenn der Tag X eintritt? Weiterziehen oder ein Kompromiss mit dem Sytem?
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#7
Ich dachte eher an Probleme, die der Arbeitgeber selbst unwissentlich verursacht und nicht irgendwelche Uganda-Tricks.

Beispiel, weil ich Luxemburg genannt habe: Dort wurde vor drei Monaten das Bankgeheimnis offiziell komplett abgeschafft. Dein Arbeitgeber verlangt wie es üblich ist ein luxemburger Konto, um dir deinen Lohn zu zahlen. In diesem Moment geht eine automatische Meldung ans Finanzamt raus und weil du deutscher Staatsbürger bist, auch in den automatischen Informationsaustausch mit den Finanzämtern des Herkunfts-EU-Staats. Klingeling, hallo Deutschland, da gibts einen deutschen Staatsbürger, der ein Konto bei uns hat und ein paar Euro Zinsen bekam!

Jetzt könntest du gepackt werden. Im deutschen Finanzamt läuft einiges zusammen, z.B. werden dort grundsätzlich auch Steuerrückerstattungen abgezweigt. Das ist dort hinterlegt. Bisher wars egal, weil du auch fürs Finanzamt unsichtbar warst. Aber nun nicht mehr. Eine Glocke könnte bimmeln, "Pflichtiger ist in Luxemburg", weil von dort Meldung werden (geringer) Zinserträge. Aha, soso. Das Formular für den europäischen Vollstreckungstitel liegt schon bereit.
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#8
(13-04-2015, 15:46)raid schrieb: Etwaige sonstige Zahlungsverpflichtungen e.g. Kredite teilst Du ja auch nicht mit und musst Du auch nicht. 
... Ob Du zu guter Unterhalt bezahlst oder nicht, bleibt dir überlassen. 
Oh, danke für die Klarstellung. Bin da wohl überehrlich und muss in dieser Hinsicht meine Gute Kinderstube wohl mal hinter mir lassen.


(13-04-2015, 15:47)Mahatu schrieb:
(13-04-2015, 12:40)p__ schrieb: ... Natürlich ist es ein Riesenunterschied, zum dritten Mal gesagt, ob du in Uganda oder in Luxemburg arbeiten willst.


Wer, wie es die Staatsanwaltschaft gerne ausdrückt, „Kriminelle Energie“ besitzt oder bei den Pfadfindern war, hat es gelernt, die „richtigen“ Fährten zu legen.
Jeder wird gefunden, da gebe ich mich keiner Illusion hin. Ich habe es trotzdem innerhalb meiner Möglichkeiten so schwierig wie möglich für die Bluthunde gemacht. Bin neugierig ob und wann es zum Knall kommt oder ob es der Abschreckung dient. Habe des Öfteren erlebt wie Vorgänge innerhalb einer Behörde gründlich schiefgegangen sind. In RTL2-Dokumentationen  wird auch suggeriert jeder Grenzübertritt nach Holland würde kontrolliert um den Kiffzeug-Import einzudämmen.

(13-04-2015, 15:47)Mahatu schrieb:  
Du mußt natürlich low profile leben, nicht über Social Media auffallen und auch nicht bei Grenzübertritten auffallen, und hast natürlich auf XING oder Linkedin Deinen Lebensmittelpunkt und Job in Uganda.
Hab schon vor einigen Jahren sämtliche Profile im Netz gelöscht aber, klar, es bleiben immer Reste übrig. Hat auch Vorteile das Zeug zu löschen, man hat einfach Zeit und ist produktiver.

(13-04-2015, 16:58)p__ schrieb: Ich dachte eher an Probleme, die der Arbeitgeber selbst unwissentlich verursacht und nicht irgendwelche Uganda-Tricks.
Der Punkt mit dem Vollstreckungsbescheid bereitet mir gerade etwas Bauchschmerzen. Gibt es hier im Forum dazu Erfahrungswerte von jemandem der im Ausland tatsächlich vollstreckt wurde?

p, weisst du vielleicht ob bei der Vollstreckung der EU-Vollstreckung eine Prüfung durch das Zielland in der Praxis stattfindet oder wird es einfach nur durchgewunken?

Vor diesem Hintergrund verstehe ich allerdings nicht warum es mich noch nicht erwischt hat.

Edit: Findet dieser Austausch mit dem deutschen Fiskus auch statt, wenn man offiziell abgemeldet und in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist? Sorry für die blöde Frage, das ist neu für mich. Bei einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen würde mir das ja noch einleuchten.
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#9
Ich würde nichts sagen habe ich genauso gemacht und nichts zahlen. Seit 3 Jahren habe ich nichts bezahlt. (Ersparnis über 60.000€).
Wenn die mich krigen bin ich ganz schnell wieder in D die Harz 4 Kohle abholen (ich hatte mich schon 3 mal wieder in D an und abgemeldet die wahren immer wieder begeistert wenn ich wieder weg war und Karten von mir bekommen haben mit der Abmeldung aus Russland Türkei usw.) Big Grin
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#10
Ich bin jetzt noch nicht so lange weg aus D, dass ich grossartige Erfahrungsberichte hier veröffentlichen könnte.

Fakt ist aber, das die in D existierende Pfändung nicht in meinem Aufenthaltsland angekommen ist, obgleich innerhalb der EU und angeblich völlig problemlos vollstreckbar im Aufenthaltsland. Wenn man mich im Aufenthaltsland aufspüren wird, komme ich sofort nach D zurück und lebe erst mal meinen ALG-1-Anspruch aus. Und gleichzeitig wird Abänderungsklage zum Unterhalt erhoben, da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat (aktuell zahle ich den ausgeurteilten Unterhalt über Verwandte).

Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
(13-04-2015, 19:50)Piano schrieb: weisst du vielleicht ob bei der Vollstreckung der EU-Vollstreckung eine Prüfung durch das Zielland in der Praxis stattfindet oder wird es einfach nur durchgewunken?

http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...83#pid3683
Das Exequaturverfahren ist abgeschafft.
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#12
Vielen Dank für eure schnellen Antworten Exclamation

Bin hier gerade auf dem Sprung zu meinem Jobinterview und melde mich gegen Abend.

Lieben Gruss

Piano
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#13
Hallo zusammen,

ist leider ein wenig später geworden, der Tag heute war der reinste Krimi. Mein Jobinterview war einfach nur witzig, ich habe keine Ahnung was ich verdiene und wann ich anfange aber ich habe die schriftliche Bestätigung, dass ich den Job habe. Irgendwie mag ich diese korrupte Bananenrepublik hier Big Grin

Habe heute einen Termin für Donnerstag mit dem Bankberater gemacht um mal dezent und selbstverständlich rein hypothetisch nachzuhaken wie die derzeitige Praxis vor Ort ausschaut. Habe den Kontakt von privat bekommen und werde wohl am Donnerstag eine ungeschönte Antwort bekommen. Ich halte euch auf dem Laufenden.


(13-04-2015, 21:57)wunder schrieb: Ich würde nichts sagen habe ich genauso gemacht und nichts zahlen. Seit 3 Jahren habe ich nichts bezahlt. (Ersparnis über 60.000€).
Kann dich gut verstehen. Das Risiko, wie p richtig schrieb, liegt darin, dass wenn du gepackt wirst und falls es schlecht läuft sämtliche Rücklagen im Namen des heiligen Feminats einkassiert werden, joa, denn ist der Handlungsspielraum so ziemlich null. Klar, Hartzer machen geht immer noch aber da dann rauszukommen wird schwierig.

Vielleicht bin ich da pessimistisch aber wenn ich die Entwicklung der letzten Jahre revue passieren lasse dann fällt mir auf, dass innerhalb einer extrem kurzen Zeitspanne wahnsinnig viele Diskriminierungen für Väter beschlossen worden sind. Wenn dieses Tempo anhält werden die weissen Flecken zum verstecken immer weniger. In diesen bekloppten Zeiten kann ich ja nicht mal sicher für ein Zeitfenster von 10 Jahren planen. Also wie soll ich sicher sein mit dieser Taktik die nächsten paar Dekaden zu überstehen bevor ich mich in die Kiste kuschel?

Was ist dein Plan B wenn nix mehr geht? Gibts ausser der Hartzer-Perspektive noch was anderes das realistisch wäre?


(14-04-2015, 08:23)Austriake schrieb: Ich bin jetzt noch nicht so lange weg aus D, dass ich grossartige Erfahrungsberichte hier veröffentlichen könnte.

Fakt ist aber, das die in D existierende Pfändung nicht in meinem Aufenthaltsland angekommen ist, obgleich innerhalb der EU und angeblich völlig problemlos vollstreckbar im Aufenthaltsland.
Genau diesen Punkt meine ich. Auf dem Papier sieht das alles easy aus und davon ausgehend muss man eigentlich damit rechnen direkt an der Staatsgrenze mit einem Pfändungspapier erschlagen zu werden. Habe oft im Alltag erlebt wie der Faktor Mensch etwas versemmelt hat, weil die Akteure zu blöde oder schlichtweg überfordert waren. Wenn mich mein morsches Gedächtnis nicht trügt hat glaube ich mal der geschätzte Exilierte die Situation verglichen mit einem Schild "Vorsicht Minen". Steht das Schild nur da zur Abschreckung und ist eine kostengünstige Lösung für den Staat oder knallt es wirklich wenn ich diesen Weg gehe? Also, gibt es fix und fertige Lösungen um einen Unterhaltspreller damit fertig zu machen oder ist die praktische Durchführung für die Beteiligten eine Premiere bei der Pioniersarbeit geleistet wird?

(14-04-2015, 08:23)Austriake schrieb: Ich werde berichten, wie es weitergeht.
Bitte mach das. Ich werde auch berichten wie es bei mir weiter läuft. Vielleicht bringt es ja dem einen oder anderen etwas.

(14-04-2015, 09:09)p__ schrieb: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...83#pid3683
Das Exequaturverfahren ist abgeschafft.

Klasse, vielen Dank p! Hatte zwischenzeitlich mal die Suche benutzt aber wohl die falschen Fragen gestellt ...
Vollumfänglich in Kraft getreten ist die Verordnung zur Abschaffung des Verfahrens im Januar 2015. Sind dir vielleicht schon (abseits des Forums oder vom Hörensagen) Fälle bekannt und wie die Reaktion der Vollstreckungsbehörden des jeweiligen Ziellandes war?

Ich weiss der Zeitraum ist noch recht kurz aber vielleicht hat ja jemand schon damit Erfahrung gemacht.
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#14
Wir hatten im Forum schon verschiedentlich Fälle von Vollstreckungen wegen Unterhalt im EU-Raum. Entgegen einiger alter Klischees kann das in einigen Ländern Osteuropas sehr konsequent und knallhart ablaufen, während z.B. in Spanien (noch) gewisse Möglichkeiten für den Schuldner existieren.

Deine Frage ist somit nicht zu beantworten. Du kannst nicht erwarten, dass dir nun für einige hundert Länder der Welt tafelfertige Detailinformationen serviert werden und du suchst dir dann das Eine aus, in dem du jetzt lebst. Da musst du dich schon selbst in deinem Aufenthaltsland bemühen, Informationenflüsse und Vollstreckungsrecht zu ergründen.
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#15
(13-04-2015, 10:29)Piano schrieb: Habe mich an das wundervolle Buch vom Exilierten gehalten und den Abgang gemacht.

Wo kann ich das finden?
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#16
http://de.wikimannia.org/images/Unterhaltsflucht.pdf
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#17
(14-04-2015, 23:47)p__ schrieb: Wir hatten im Forum schon verschiedentlich Fälle von Vollstreckungen wegen Unterhalt im EU-Raum. (...)

Deine Frage ist somit nicht zu beantworten. Du kannst nicht erwarten, dass dir nun für einige hundert Länder der Welt tafelfertige Detailinformationen serviert werden und du suchst dir dann das Eine aus, in dem du jetzt lebst.
Meine Frage habe ich leider nicht eineindeutig formuliert und mein Beweggrund war ein anderer. Es ging mir weniger um einen Selbstbedienungsladen mit komfortabel weichgekauten Rundumsorglospaketen, sondern um einen Einblick wie weit "die da" sind. Selbst wenn man hier ein paar Variablen ausklammert, wie etwa kaum vergleichbares Vollstreckungsrecht des jeweiligen Landes, hätte vielleicht ein Praxisbericht über die Souveränität der Arbeit der involvierten Stellen vorhanden sein können.

Ist so eine Vollstreckung für die beteiligten Stellen wirklich alltägliche Routine? Oder hat die mit Sicherheit wunderschöne und mit einem schmalen Gesäss gesegnete Mitarbeiterin des Jugendamts eher Angst davor wegen eventueller Formfehler von der helfenden Behörde zusammengestaucht zu werden?

Ob die Frage zweckdienlich ist sei jetzt mal dahingestellt, mich interessiert wie so etwas tatsächlich abläuft.
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#18
Dafür gibts eine spezialisierte Behörde, das Bundesamt für Justiz, das Jugendamt reicht das weiter und gibt sich selbst damit nicht ab. Und dort sind solche Unterhaltsgeltendmachungen im Ausland tägliche Routine
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#19
(15-04-2015, 21:48)Piano schrieb: ... mich interessiert wie so etwas tatsächlich abläuft.

Na, da hätten wir doch ´was:

https://www.dijuf.de/tl_files/downloads/..._DIJuF.pdf
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#20
Klasse, danke euch Beiden sehr für eure Mühe. Das sind genau die Infos, die ich benötigt habe.

Ein kleines Update:

War gestern beim Termin mit dem Bankberater und habe ihm einige Fragen hier aus dem Thread gestellt. Zur Erinnerung, ich habe diesen Kontakt von privat bekommen und darum gebeten den Bankberater entsprechend zu instruieren. Das Gespräch war erstaunlich offen und nicht vage und verlogen wie für diese Branche üblich.

Im Wesentlichen hat der Berater bestätigt was p bereits schrieb. Von Land zu Land unterscheiden sich die Gepflogenheiten die Kohle der Kundschaft vor dem Fiskus zu verklappen. Hier ist es recht liberal so bald die Bank allerdings feststellt, dass es um kleine Beträge geht ist die Hilfsbereitschaft vorbei. Die Meldungen über Zinserträge gehen an den Fiskus in Deutschland und das läuft alles so standardisiert ab ohne das es Möglichkeiten gibt einen kleinen Fisch zu vergessen. Bei großen sieht dies mit Sicherheit anders aus. Der Bankmann zog den Vergleich zur Beantragung einer Kreditkarte ohne erbrachte Einkommensnachweise, also praktisch unmöglich.

Ich habe hier nun wirklich nicht gut gelebt aber auch für mein Konto ging eine Meldung nach Deutschland raus. Wie ich weiter oben schon schrieb wundere ich mich bis heute keine Reaktion erhalten zu haben. Anschrift und Kontodaten sind in Deutschland bekannt. Warum mich keiner behelligt hat konnte mir der Bankmann auch nicht erklären. Er fügte allerdings hinzu das eingehende Unterhaltsforderungen nicht gerne gesehen sind. Für Erträge aus dem Grauen Bereich und dem Erotik-Millieu sehe man allerdings keine Bedenken. Überraschend oder gar neu finde ich es nicht allerdings tat es gut dies mal von einem Insider zu hören, der es endlich mal zugibt.

Der Tag gestern war mies und ich möchte euch um euren Rat fragen. Kurz vor der Unterzeichnung meines Arbeitsvertrags hat sich der Arbeitgeber umentschieden und ich sitze nun ohne Geld und Job da. Habe heute die Konsequenzen gezogen, Wohnung gekündigt, abgemeldet und den Behördenkram erledigt. Ich kehre nach Deutschland zurück und bin obdachlos und pleite. Telefoniere gerade mit Hilfsorganisationen und hoffe es bringt etwas wegen Unterkunft usw.

Wie macht man den Rückzug als Obdachloser nach Deutschland am besten? Notunterkunft und Postadresse bei der Caritas einrichten und dann ab zum Sozialamt?

So bald etwas Ruhe eingekehrt ist werde ich meine Geschichte aufschreiben. Denke sie könnte für einige interessant sein, da viele der Fragen öfters im Forum auftauchen, auch einige spezielle.

Könnt ihr mir bitte Rat geben wie ich zeitnah eine eigene Wohnung und Hartz 4 bekomme bevor es auf Jobsuche geht? Hat jemand Erfahrung wie rauh es in einer Notunterkunft zugeht?

Lieben Gruss

Piano



(15-04-2015, 22:25)p__ schrieb: Dafür gibts eine spezialisierte Behörde, das Bundesamt für Justiz, das Jugendamt reicht das weiter und gibt sich selbst damit nicht ab. Und dort sind solche Unterhaltsgeltendmachungen im Ausland tägliche Routine
Danke, p  Smile  Mir war nicht klar, dass das JA raus ist bei Weitergabe an das Reichshauptsicherheitsa..., 'tschuldigung, meine natürlich die Bluthunde zur Durchsetzung staatsnaher Ideologien.  

(15-04-2015, 22:46)wackelpudding schrieb:
(15-04-2015, 21:48)Piano schrieb: ... mich interessiert wie so etwas tatsächlich abläuft.

Na, da hätten wir doch ´was:
Perfekt! Vielen Dank!  Smile
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#21
Die Zinsmeldung führt nicht automatisch zu einer Entdeckung, habe ich oben schon erklärt. Wenn du nicht im Bundeszentralregister einen Vermerk hast und kein Abzweigantrag beim Finanzamt vorliegt, hat die nackte Zinsmeldung erst einmal keine Folgen. Kommt man was, bist du aber sofort dran.

Und es gilt nur für die Gegenwart. Ich bin mir absolut sicher, dass das irgendwann geändert wird und solche Meldungen einen push-Mechanismus in andere Bereiche hinein auslösen werden. Es ist immer und ausnahmslos so, dass Daten für sämtlichen nur denkbaren Zwecke genutzt werden, sobald sie einmal vorliegen. Ist erst einmal etwas erfasst, wird es auch verwertet. Wir steuern ganz zielstrebig auf ein europäisches Meldeamt zu, das sich auch aus solchen Quellen speisen wird.

Wir hatten ja bei den Banken beispielsweise in Österreich auch eine pauschale Steuer für Ausländer, anonym abgeführt, die sogar deutlich mehr einbringt wie die Meldung der Zinserträge und dann Standardbesteuerung. Wollte der Staat nicht mehr. Er will nicht mehr Geld, sondern er will die Daten!

Man darf also nicht darauf bauen, dass es so weitergeht, wenn man bereits ein Konto im EU-Ausland hatte und nichts passierte.

Deine ALG 2 Sachen musst du im Jobcenter regeln, wie es mit Unterkunft und so weitergeht ist lokal unterschiedlich. Städte mit wenig engem Wohnungsmarkt sind günstiger. Da du eh schon hingeworfen hast (was durchaus richtig war), kannst du auch ganz entspannt einen Job mit Freiheiten aber wenig Lohn suchen und dich als Aufstocker positionieren. Damt hast du die grösstmögliche Ruhe von allen Seiten und kannst dir lebenswerte private Zonen selbst aufbauen.
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#22
Kann sowas gar nicht mehr lesen.
 
 
Sehr geehrter Herr XXXXX,
 
 
wir möchten uns noch einmal ganz herzlich für Ihre Bewerbung auf die Position ' Haustechniker (m/w) Heizungs-, Klima-, Lüftungstechnik ' und das damit verbundene Interesse an unserem Unternehmen bedanken.
Wir haben sehr viele gute Bewerbungen für die ausgeschriebene Position erhalten und mussten folglich einige schwierige Entscheidungen treffen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie bei der Besetzung dieser Position nicht weiter berücksichtigen können. Sie verfügen über eine Reihe von Kenntnissen und Fähigkeiten, auf die wir großen Wert legen. Bei einer Mehrzahl interessanter Kandidaten sind es jedoch oft nur Details, die für die Auswahlentscheidung ausschlaggebend sind.
Sollten zeitnah noch Stellen auftauchen, bei denen wir Sie berücksichtigen können, kommen wir gerne auf Sie zu. Um Ihrerseits jederzeit über aktuelle Stellenangebote informiert zu sein, nutzen Sie gerne den Job Alert auf unserer Karriereseite.
Wir wünschen Ihnen bisweilen für Ihre berufliche Zukunft viel Erfolg und verbleiben
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#23
(17-04-2015, 21:18)raid schrieb:
(17-04-2015, 20:33)JonDon schrieb: Kann sowas gar nicht mehr lesen.

Das ist heutzutage völlig normal. Ich war letztens bei einem Handwerker wegen seiner EDV-Anlage und plötzlich kamen seine 7 Monteure (Lüftungs, Sanitär, etc.) rein, weil sie ihre Stunden abgeben mussten. Nicht einer von denen sprach deutsch! Da ich Zugriff auf alle Daten habe, schaute ich mir deren Löhne an. Nicht einer von denen verdient über 2.000 Euro brutto! Arme Kerle und ein Unding ist das. Gleiches Geld für alle!

Es geht in der absage weniger ums Verdienen. Sondern das ich in den Letzten Monaten bestimmt an die Hundert bewerbungen geschrieben habe, wovon es zu ne Handvoll vorstellungsgespräche kamm. Entweder sofort absage wie da, oder gar keine Antwort. Andere wiederrum melden sich nach 6 Monate und teilen dann absage.
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#24
(17-04-2015, 21:49)raid schrieb:
(17-04-2015, 21:29)JonDon schrieb: Es geht in der absage weniger ums Verdienen.

Oh doch. Wenn Du Heizung-, Lüftungs-, etc.-Monteur bist, besorgte ich dir sofort 5 Jobs, aber Du musst billig sein, sprich, darfst nicht viel kosten. Viele Arbeitgeber wollen einfach nicht mehr gut bezahlen, weil sie stattdessen einen armen z.B. Polen ausnutzen können, der für 1.800 Euro brutto arbeitet. Das ist ein Fakt, den man mittlerweile nicht mehr leugnen kann.

Die Polnische Frauen halten auch zu Ihren Polnischen Männern. Die meisten zumindest. Da kann mann von 2 Gehälter a 1.800 Leben und Kinder haben. Ein Unterhaltspflichtiger mit dementsprechende Ex ist etwas schwierig mit den 1.800 Brutto. Vor allem noch andere Faktoren hinzukommend anrechnen muss.

Ist jedoch hier und jetzt fehl am Platz. Der Thread hat ein anderen Sinn, dabei sollte es belassen werden.
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#25
Ich hatte das so in D gemacht. Mitvertrag sebst geschrieben natürlich mehr als mein Freund bezahlt der noch seine Studentenwohnung in d hat aber er lebt hier bei mir im Ausland um die Ecke mit Mitvertrag und Perso dort hin und Kohle abgegriffen und wieder weg (Harz 4 Amt).
Es tut mir leid für dich. Ich wünsche dir viel Glück.
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