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Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht
#4
(13-04-2015, 10:29)Piano schrieb: Ich habe die Befürchtung, dass mein zukünftiger Arbeitgeber mich nicht einstellt, weil ich unterhaltspflichtig bin. Er könnte ja annehmen ich sei demotiviert und hänge mich nicht genug in den Job rein wegen den Zahlungen.

Den Arbeitgeber geht das nichts an. Aber in dem Moment, in dem du dich in deinem Zielland offiziell als Arbeitnehmer verdingst, können auch andere Dinge offiziell werden. Was genau, hängt von den Regeln in deinem Zielland ab. Es können mit der Arbeitsaufnahme Meldungen an Sozialversicherungsbehörden, Steuerbehörden andere Behörden in Gang gesetzt werden, Dinge werden amtlich und offiziell. Das Risiko steigt, dass dein Aufenthalt auch in Deutschland bekannt wird und im Zuge dessen eine Vollstreckung bei dir versucht wird. Natürlich ist es ein Riesenunterschied, zum dritten Mal gesagt, ob du in Uganda oder in Luxemburg arbeiten willst.

Deshalb ist weniger der Arbeitgeber bei der Einstellung das Problem, sondern die mögliche Vollstreckung eines möglichen aufgelaufenen Schuldenbergs. Eine Lohnpfändung findet der Arbeitgeber in kaum einem Land hilfreich.
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RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Nappo - 13-04-2015, 10:55
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von p__ - 13-04-2015, 12:40
Uganda statt oder mit Luxemburg - von Mahatu - 13-04-2015, 15:47
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Bereschit - 19-04-2015, 19:00
RE: Bewerbungschancen mit Unterhaltspflicht - von Bereschit - 25-04-2015, 08:00

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