15-04-2015, 03:20
Die Kindsmutter hat sich um ihre Unterhaltsangelegenheiten zu kümmern. Ergo auch um die Regelung ihrer Pflicht zur Zahlung von Kindsunterhalt an den Kindsvater für die beiden gemeinsamen Kinder, die sogar mit auf ihren Wunsch hin beim Vater leben und zu denen sie freiwillig ihren Sorgeanteil abgegeben hat. Basta!
Gleiche Rechte und Pflichten für beide Elternteile.
Der Kindsvater soll mal in die Puschen kommen. Den starken Mann kann er später bei der richtigen Frau machen. Die ihm hoffentlich nicht nur in einer Nacht im Bett begegnet.
Gleiche Rechte und Pflichten für beide Elternteile.
Der Kindsvater soll mal in die Puschen kommen. Den starken Mann kann er später bei der richtigen Frau machen. Die ihm hoffentlich nicht nur in einer Nacht im Bett begegnet.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.