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zum mäuse melken...
#1
dachte ich durch das bgh urteil hätte ich wieder hoffnung, so ist das licht am ende des tunnels offensichtlich ein d zug der sich mir rasend schnell nähert...

mein anwalt schrieb heute....

die jüngeste enstcheidung des bgh zum betreuungsunterhalt ist hier durchaus bekannt. dort wird allerdings lediglich bestätigt, dass eine mutter, die ein gemeinsames minderjähriges kind nach der ehescheidung betreut, nicht mehr nach starren gesetzen, so wie früher, unterhalt wegen kinderbetreuung verlangen kann, vielmehr ist dies im einzelfall zu prüfen, inwieweit hier eine unterhaltsberechtigung besteht.

da ihr sohn allerdings erst 6 jahre alt ist, ist auch nach der neuen gesetzeslage und rechtssprechung die betreuende mutter noch nicht verpflichtet einer ganztagstätigkeit nachzugehen. nachdem frau xxx nachweislich des vorliegenden anstellungsvertrages, sofern dieser noch gültigkeit hat, bereits 28 stunden die woche arbeitet, dürfte sie ihrer erwerbsobliegenheit auch nach der neuen rechtssprechung nachkommen...entscheidend ist welche einkünfte frau xxx tatsächlich erziehlt und inwieweit sich hier aufgrund des insolvenzverfahrens eine änderung ergibt..."


ich bekomme die krise. habe ich das bgh urteil falsch verstanden? ist hier nicht entscheidend welche betreuungsmöglichkeiten die mutter hat. und das das gericht den einzelfall genauestens zu prüfen hat? mir suggeriert der antwortbrief inetwa das gefühl...hr. xxx, sie sind ein pkh mandant, da reisse ich mir nicht den hintern auf. was für skurile reformen und urteile sind das, wenn sich tatsächlich nichts ändert????
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#2
(26-03-2009, 16:24)monti schrieb: mir suggeriert der antwortbrief inetwa das gefühl...hr. xxx, sie sind ein pkh mandant, da reisse ich mir nicht den hintern auf.

Mir auch. Klage trotzdem.
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#3
(26-03-2009, 17:36)p schrieb:
(26-03-2009, 16:24)monti schrieb: mir suggeriert der antwortbrief inetwa das gefühl...hr. xxx, sie sind ein pkh mandant, da reisse ich mir nicht den hintern auf.

Mir auch. Klage trotzdem.

mit dem anwalt im rücken??? bin echt verzweifelt...ausichtslos!


zwei von meinen drei grossen problemen hab ich abgearbeitet...

insolvenz
begleiteter umgang (beginnt ende april wieder) Smile

aber diese scheiss abänderungsklage hängt mir so im magen.

ich suche

anwalt mit eiern in der hose
anwalt der auch ein männer versteher ist
anwalt mit genügend biss
anwalt der auf pkh basis meine interessen zu 100% vertritt
anwalt der dieser sozialen ungerechtigkeit ein ende setzen möchte

sie finden sich in diesem profil wieder? dann melden sie sich bei mir unter meiner email addy Angel
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#4
@monti
wieso klagst du überhaupt noch? lass die ex und co. ihr leben führen, ziehe dich zurück, gegen die wand gesetzt hast du schon alles. wo ist das problem? dich reibt die sache doch auf!
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#5
Mit Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe klagt sichs besonders unbeschwert. Den Anwalt zu wechseln ist allerdings ein Problem bei PKH, wenn die Klage bereits läuft. Dann geht nichts mehr, der Anwalt hat seinen Gebührenanspruch bereits verdient. Oder wurde erst Beratungshilfe genehmigt, aber noch nicht Prozesskostenhilfe?
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#6
(26-03-2009, 18:34)Cocktail-Detlef schrieb: @monti
wieso klagst du überhaupt noch? lass die ex und co. ihr leben führen, ziehe dich zurück, gegen die wand gesetzt hast du schon alles. wo ist das problem? dich reibt die sache doch auf!

ihr die nächsten jahre 527,- in den hintern blasen und selber keine aussicht zu haben auf einen neuanfang. nein!![b]

sie selber verdient 1300,- netto, 147,- kindergeld, 257,- ku,...lebt in einer neuen beziehung, räumlich getrennt. ein hartz4 empfänger muss mit 345,- im monat auskommen. was für ein scheiss land...ich bin insolvent wegen dem mist, lag zweimal auf der intensivstation, durfte meinen sohn über ein jahr nicht sehen diese baustelle werd ich auch noch abarbeiten....ich hoffe es...

(26-03-2009, 18:43)p schrieb: Oder wurde erst Beratungshilfe genehmigt, aber noch nicht Prozesskostenhilfe?

hm,...noch nichts von beiden...
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#7
(26-03-2009, 19:07)monti schrieb: hm,...noch nichts von beiden...

Dann auf zum nächsten Anwalt!
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