Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
elterngeld und elternzeit, ist das fair?
#1
da heisst es elterngeld und elternzeit damit die männer auch mal mit dem kind zuhause bleiben können.
von wegen...!
mein freund und ich haben ein gemeinsames kind und er hat noch zwei weitere.
ich wollte eigentlich nach der geburt unseres sohnes wieder arbeiten gehen, etwas für meine rente tun. da mein freund älter ist dachte ich auch er könnte so eine kleine "babypause" ganz gut gebrauchen, da er bis dahin sein leben lang fleißig gearbeitet hatte.
tja, alles denken schön und gut, aber fehlanzeige!
da mein freund ja jeden monat brav den unterhalt für beide kinder absteckt darf er nicht in elternzeit gehen, denn er ist ja in erster linie unterhaltspflichtig, d.h. er darf nichts tun was den unterhalt an seine ersten beiden kinder verringern würde.
und da frage ich mich wirklich was daran fair sein soll? hat unser gemeinsamer sohn weniger rechte als andere kinder, nur weil er halbgeschwister hat?? hat er deshalb kein recht auf seinen vater?

hinzu kommt noch, dass es meinem freund ja auch noch verboten wäre eine neue arbeitsstelle anzunehmen, falls diese weniger geld bringen würde als die jetzige.
also ist es für ihn sehr unwahrscheinlich jemals seinen job wechseln zu können. dank der exen jeden tag 12-14 stunden buckeln.... ja das sind tolle aussichten für die nächsten jahre!
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#2
Dein Freund darf machen, was er will, Hauptsache die Kohle wächst rüber, ggf. musst du ihm halt "Taschengeld" geben, das er dann als Unterhalt zahlen kann.
Dieses Spiel funktioniert solange er was zu verlieren hat. Falls ihr sowieso die nächsten Jahre am Existenzminimum lebt, keine Immobilie o.ä. besitzt, dann ist "gegen die Wand fahren" angesagt. (Machen manche Frauen auch mit Partnerschaften und das mit voller Rückendeckung der Helferindustrie)
Dein Freund kriegt für 2 jahre psychische Probleme, kann nur noch ein paar Std. am Tag arbeiten, man kann sich pro forma nach außen hin trennen. Es gibt viele Möglichkeiten ungerechte Gesetze zu umgehen, wenn man nichts zu verlieren hat.
Zitieren
#3
tja, dafür ist es jetzt etwas spät. bei der elternzeit muss man ja so ein formular ausfüllen wer wann in elternzeit geht und das darf dann nachträglich nur in besonderen ausnahmefällen geändert werden.
bei ihm räumt hauptsächlich die zweite gut ab. die erste hat er inzwischen ziemlich gut erzogen und einigermaßen im griff.
ansonsten gute idee, den vater als mutter einsetzen.

achso ja, heiraten können wir ja dank den exen auch nicht.
erstens ist bei meinem freund das vertrauen weg und zweitens würde ja dann der unterhalt wieder steigen und die exen lachen sich ins fäustchen.
und falls er aus irgendeinem grund doch arbeitslos werden sollte, muss ich dann für seine kinder unterhalt bezahlen... - nie und nimmer!!!
@mitglied
genau da liegt das problem, es sind immobilien vorhanden. ansonsten wäre es egal, aber wir leben eigentlich mit dem ziel soviel wie möglich zu erreichen trotz dem ganzen stress. wir wollen im alter nicht am hungertuch nagen nur wegen den weibern.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#4
Heiraten hat einen gravierenden Nachteil: Man muß sich im Falle einer Trennung auch noch die kostspielige Erlaubnis von einem Gericht holen, verbunden mit dem Füttern von bis zu 2 Anwälten.
Dann ist bei einer Ehe noch ein 3ter Partner im Spiel, der ständig die Spielregeln ändert, so daß man null Planungssicherheit hat.
Und falls ein Partner während der Ehe ein Ereignis zustößt, welches seine Arbeitskraft erheblich beeinträchtigt (Kind, Bandscheibenschaden, Psychoschaden) dann bedeutet das für den anderen auch im Falle einer Trennung den wirtschaftlich-finanziellen Todesstoß...

Und zum Thema Steuervorteil: Unterhalt gegenüber dem unverheirateten Partner kann steuerlich bis zum Existenzminimum geltend gemacht werden, angeblich sogar, wenn man zusammenlebt, vorausgesetzt der Partner hat keine eigenen Einkünfte. Somit ist auch die angeblich Vorteil des so tollen geringeren Steuersatzes fast weg.
Zitieren
#5
@mitglied (hach der name ist toll...)
ich sehe vor allem das problem auch darin, dass eheverträge nichts bringen. selbst wenn man(n) einen hat, dann ist der jederzeit anfechtbar.
ja und die risiken sind schon sehr hoch, so sehen wir das letztendlich auch.

den letzten absatz hab ich ehrlich gesagt nicht so ganz kapiert??
ich habe ja keine einkünfte ausser kindergeld und elterngeld (knapp über mindestsatz).
was soll er da steuerlich geltend machen können??

heiraten wollen wir zwar schon, aber im falle einer scheidung (was ich natürlich nicht hoffe) muss alles geklärt sein und zwar so, dass es für beide seiten akzeptabel ist. weder der mann als zahlesel, noch die frau, die am arbeiten gehindert wird. ausserdem sollte unser gemeinsamer sohn die möglichkeit haben weiterhin seine geschwister sehen zu können. naja... alles nicht so einfach.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#6
(26-03-2009, 21:48)stafford schrieb: ich habe ja keine einkünfte ausser kindergeld und elterngeld (knapp über mindestsatz).
was soll er da steuerlich geltend machen können??

Dich. Siehe faq, die Frage zu Steuertips. Aber wenn er sowieso auf dem Selbstbehalt rumkrebst, bringen irgendwelche Ersparnisse nichts. Nur, wenn sie nicht offen auftauchen. Was er mehr hat, wird sonst ruckzuck abgeschöpft.
Zitieren
#7
du meinst bestimmt das hier:
Betreuungsunterhalt für nichteheliche Mütter kann beim Unterhaltspflichtigen als "Unterhalt für bedürftige Personen" im Rahmen der "aussergewöhnlichen Belastungen" bis zu einem Jahresbetrag von 7869 EUR (EStG § 33a, Stand 2004) steuerlich berücksichtigt werden. Ein Jahreseinkommen der Mutter von über 624 EUR wird davon abgezogen.

also wir haben ja auch einen steuerberater, mit dem wir sehr zufrieden sind.
das problem bei den aussergew. belastungen ist folgendes:
mein freund müsste beweisen, dass es ihm schlechter geht als einem anderen mann in der gleichen situation und dem gleichen einkommen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#8
@stafford
vom Kindergeld gehört dir nur die Hälfte, die andere Hälfte dem anderen Elternteil (der muss es auch steuerlich berücksichtigen), aber auch das wird micht als steuerliches Einkommen verrechnet.
Vom Elterngeld sind die ersten 300€ anrechnungsfrei. Was du zusätzlich an Elterngeld bekommst ist dein Einkommen.
Und alles was zwischen den 624€ und deinem Einkommen liegt, sollte dein Partner einfach mal in der Steuererklärung aussergewöhnl. Belastung angeben. Kostet ja nichts. Wenn's anerkannt wird, ist das zumindest ein kleiner netter Bonus.
Argumentation: es ist doch eine aussergewöhnliche Belastung für ihn, für 2 Kinder Unterhalt in fremde Haushalte zu zahlen und dann auch noch dich teilweise und das gemeinsame Kind zu unterhalten, oder?

Bei Eheverträgen ist das Hauptproblem der 3te Partner, der Staat: Man kann keine Verträge zulasten Dritter abschließen und darauf hoffen, dass der Dritte im Ernstfall die Füsse still hält.
Bei (Kindes)unterhalt geht gar nichts, beim Versorgungsausgleich wenn überhaupt nur wenig, beim Vermögen wird mehr Ausgestaltung akzeptiert. Und da die meisten von uns nicht über ein nennenswertes Vermögen verfügen, ist so n Ehevertrag spätestens wenn Kinder ins Spiel kommen, sinnlos.

Meiner Ansicht ist es in einer Partnerschaft von Vorteil, wenn die gegenseitige Solidarität in beide Richtungen (also beide in der Lage sind und bleiben ein eigens Einkommen zu erzielen) geht und nicht zur Einbahnstrasse wird. Das nennt man dann wirtschaftliche Abhängigkeit und die kann dann u.U. auch Existenzangst verursachen und dafür sorgen, dass bei einer Trennung bis aufs Blut um jeden Cent gekämpft wird.
Und gerade beim Thema Arbeiten, Aufteilung von Lasten, Betreuung etc. machen frühzeitige Absprachen wirklich viel Sinn.
Zitieren
#9
@mitglied
ja is mir schon klar, dass eigentlich meinem freund die hälfte vom kindergeld zustehen würde, aber solange ich diejenige bin, die für den kleinen etwas kauft, solange bekomme ich auch das geld. ich gebe das ja erstens nicht für meine bedürfnisse aus und zweitens muss ja dann mein freund auch keinen cent für den kleinen ausgeben.
deine argumentation für die außergew. belastungen verstehe ich schon, so hätten wir ja auch argumentiert, nur dann kommt das gesetz welches besagt, dass man immer von jemandem ausgehen muss, der in der gleichen situation ist. wenn z.b. eines der kinder schwer krank wäre und deshalb auch noch besondere nahrungsmittel (die teurer sind) bräuchte, dann hätte man eine chance.

ich finde es ist schon eine frechheit, dass frau nicht mal das recht hat von vornherein auf unterhalt zu verzichten wenn sie das möchte.
denn wenn sie aus welchen gründen auch immer aufs amt angewiesen sein sollte, dann wird sie vom amt ja dazu genötigt diese gelder beim mann einzufordern.
ich wäre sowieso dafür, dass frau sich im klaren sein sollte ob sie sich selbst versorgen könnte (ohne ämter und mann) im falle einer trennung. und danach sollte sie auch entscheiden ob sie ein kind bekommt oder nicht.
ich dachte im vorsorgungsausgleich tut sich was. dachte die frauen bekommen gar nicht mehr so lange betreuungsunterhalt?? aber ich glaube das ist auch immer eine auslegungssache. wenn frau sich dumm stellt dann bekommt sie trotzdem jahrelang unterhalt.

bei dem letzten absatz kann ich dir absolut zustimmen, so sehe ich das auch. allerdings sehe ich große probleme in der umsetzung. was das arbeitsleben angeht ist die frau immer benachteiligt. sie war vorher mit kind zuhause (in meinem fall sogar ungewollt) und soll dann aber einen job finden, der möglichst nach 8 uhr anfängt und vor 16 uhr wieder endet weil das kind in den kindergarten gebracht und abgeholt werden muss. also das mit den 8 stunden kann man mal vergessen wenn es keinen kindergarten gibt mit verlängerten öffnungszeiten. also arbeitet frau wenn überhaupt teilzeit und kann ihre rente getrost in den gulli kicken. wie gesagt, mein freund darf ja seinen job nicht freiwillig wechseln...
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren
#10
(27-03-2009, 15:03)stafford schrieb: was das arbeitsleben angeht ist die frau immer benachteiligt.

Das ist aber keine Frauenbenachteiligung. Erziehende Männer triffts genauso. Sogar härter, denn Arbeitgeber sehen das bei Männern noch weniger ein wie bei Frauen.
Zitieren
#11
Das mit dem Frauen benachteiligt im Arbeitsleben, mag bei oberflächlicher Betrachtung vielleicht stimmen, aber...

man sollte mal schauen, was da verglichen wird:

Arbeitsentgelte werden mehr oder weniger danach bezahlt, wieviel Wertschöpfung durch eine Arbeit erziehlt werden kann. Wenn z.B. ein Elektroingenieur eine sehr hohe Wertschöpfung erzielt, weil seine Fähigkeiten begehrt sind und der Kunde entsprechend bezahlt, dann ist sein Gehalt deutlich höher als das eines Soziologen, für dessen Arbeit sich kein so zahlungswilliger Kunde findet. Aber beide hatte eine etwa gleich lange Ausbildung.
Du kannst ja mal damit anfangen Zeichen zu setzen: Bezahle z.B. beim Friseur einen Betrag, damit die Mitarbeit(in) z.B. statt 1500€ brutto 2200€ Brutto pro Monat bekommen.
Nur in der Mehrzahl werden scheinbar genau die Arbeiten, die nicht so toll bezahlt werden vornehmlich von Frauen erlernt und besetzt, was leider immer noch sehr stark durch die Kindererziehung beeinflusst wird, die aber immer noch zum überwiegenden Anteil von Müttern gemacht wird.
Aber es gibt auch andere Beispiele: Ich hab noch nie eine Frau bei der Müllabfuhr gesehen, außer im Büro. Und ich glaub die Männer die das machen sind nicht so gut bezahlt.

Was ich wirklich nicht in Ordnung finde, ist, dass es immer noch vorkommt, dass es völlig willkürliche, nur aufgrund des Geschlechts, unterschiedliche Bezahlung bei Frauen und Männern bei exakt der gleichen Arbeit gibt.

Zu einem anderen Nachteil: Viele Arbeitgeber ziehen gleich qualifizierte Männer Frauen im gebährfähigen Alter vor. Warum: weil Frauen in jeglicher Hinsicht unter Naturschutz stehen. Ob zurecht oder nicht ist nicht die Frage, sondern die Frage ist: ist ein Arbeitgeber das Sozialamt? Jedem Arbeitgeber wäre es egal ob Mann oder Frau, wenn die Kosten und Aufwendungen für den Mutterschutz komplett aus dem allgemeinen Topf der Steuern bezahlt werden würden.
@stafford
Wegen Kindergeld: es ist schon in Ordnung, dass es an dich ausgezahlt wird, es ging dabei um die steuerliche Betrachtung: es ist eigentlich eine Vorauszahlung auf den steuerlichen Freibetrag, der bei nichtverheirateten Eltern aufgeteilt wird und somit wenn überhaupt nur zur Hälfte zu deinen Einnahmen zählt.

Will eine Frau auf Unterhalt vom Vater eines gemeinsamen Kindes verzichten und gleichzeitig staatl. Sozialleistungen in Anspruch nehmen , braucht sie nach der derzeitigen Rechtslage in D nur den Namen des Vaters zu verschweigen oder besser nicht zu kennen.
Ansonsten bleibt nur der Verzicht auf staatliche Leistungen.
Zitieren
#12
(27-03-2009, 15:26)p schrieb: Das ist aber keine Frauenbenachteiligung. Erziehende Männer triffts genauso. Sogar härter, denn Arbeitgeber sehen das bei Männern noch weniger ein wie bei Frauen.
ok, zugegeben, dass es auch erziehende männer gibt habe ich bei meiner aussage ausser betracht gelassen. tja, erziehende männer sind nunmal doch eher eine ausnahmeerscheinung.
aber du hast recht, was die erziehenden männer angeht, so stehen die vor einem arbeitgeber noch schlechter da.
@mitglied
mir ging es nicht darum, dass frauen grundsätzlich schlechter bezahlt werden (was ja leider so ist) als männer.
es ging mir darum, dass es (egal ob beziehung oder getrennt) die frau meist diejenige ist, die das kind betreut. also muss die frau zwangsläufig ihre arbeitsplatzsuche so gestalten, dass diese mit den kindergartenzeiten übereinstimmt während es beim mann egal ist ob er von bspw. 6 - 15 uhr arbeitet oder von 10 - 19 uhr.
wer das kind letztendlich betreut kann sicher auch vom verdienst abhängen, aber meine vermutung ist doch folgende: wenn die parteien getrennt sind, dann bekommt meist die frau das kind zugesprochen und in einer bestehenden beziehung ist es oft so, dass der mann auch die ernährerrolle/versorgerrolle übernehmen möchte, da sich viele männer auch nicht mit der typischen "mutterrolle" (heimchen am herd) identifizieren können.
oder es gibt noch die konstellation wie bei uns, d.h. mein freund darf gar nicht erst in elternzeit gehen wegen dem unterhalt für die anderen beiden kinder.

was den nachteil des gebährfähigen alters angeht, das musste ich auch schon desöfteren feststellen. da sind arbeitgeber sehr vorsichtig wen sie einstellen. das problem ist ja auch, dass das gebährfähige alter zur zeit ja doch recht lange anhält. vor einigen jahren war mit 35 schluss mit kinder kriegen, heutzutage ist es normalität wenn frauen mit über 40 noch ein kind bekommen (mir persönlich wäre das zu alt...).
die männer haben diesen nachteil nur für eine begrenzte zeit, nämlich bis sie beim bund waren und dann ist das kapitel abgeschlossen.

>>Wegen Kindergeld: es ist schon in Ordnung, dass es an dich ausgezahlt wird, es ging dabei um die steuerliche Betrachtung: es ist eigentlich eine Vorauszahlung auf den steuerlichen Freibetrag, der bei nichtverheirateten Eltern aufgeteilt wird und somit wenn überhaupt nur zur Hälfte zu deinen Einnahmen zählt.<<
achsooo so meinst du das. ok habs verstanden.

>>Will eine Frau auf Unterhalt vom Vater eines gemeinsamen Kindes verzichten und gleichzeitig staatl. Sozialleistungen in Anspruch nehmen , braucht sie nach der derzeitigen Rechtslage in D nur den Namen des Vaters zu verschweigen oder besser nicht zu kennen.
Ansonsten bleibt nur der Verzicht auf staatliche Leistungen.<<
also kaum machbar, da man normalerweise bei der geburt immer den vater angibt, so als stolze eltern.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Elterngeld und Betreuungsunterhalt Raban 7 11.319 31-01-2011, 16:24
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste