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Elternunterhalt ?
#1
Hallo,

ich weiß das Thema ist etwas unangenehm und auch wenn Ihr das vielleicht nicht versteht,
bitte ich trotzdem um euren sachlichen, fairen Rat.. Das Problem selbst kommt erst in 1 – 2 Jahren auf mich zu.

Ich habe auch eine Borderliner-beziehung hinter mir, nur dass „mein“ Boardie sich selber kaputt gemacht hat (Magersucht, Abführmittelmissbrauch, Nierenversagen ). Diese knapp 9 Jahren Beziehung haben viel Kraft gekostet.
Leider habe ich um diese Beziehung gekämpft, vermutlich weil ich selbst in „kaputten“ Verhältnissen aufgewachsen bin; schlussendlich bin ich in der Boardiebeziehung fast draufgegangen.

Obwohl das Ende jetzt ca. 1,5 Jahre vorbei ist, habe ich immer noch Depressionen, langsam wird es
besser. Ich bin jetzt 43 und möchte noch was vom Leben haben; 10 Jahre habe ich im Prinzip verloren. Angry

Nun meine Mutter steht kurz vor der „Erwerbsunfähigkeit“. Da Sie nur gelegentlich gearbeitet hat, wird Sie nur den Hartz IV satz erhalten und man mich um Unterstützung bitten. Und noch schlimmer:
Zu meinem „Erzeuger´“ habe ich keinen Kontakt (habe den nur einmal bewusst getroffen),
befürchte aber auch hier Ungemach.

Wie sieht das generell aus ? Ich, Witwer ohne Kinder liege über dem Selbstbehalt von m. W. 1800 Euro,
(aktuell: ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen)
habt Ihr noch Ratschläge was ich geltend machen könnte, um nicht zahlen zu müssen.
Natürlich denke ich darüber nach meine Mutter zu unterstützen, aber das wäre dann freiwillig und wenn dann von Herzen.

berufsbedingte Aufwendungen (z. B. Fahrtkosten) habe ich kaum :-(
Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen
habe ich nicht wirklich
Private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens
mein Riestervertrag (immerhin noch mit knapp 3,25 % Zinsen)
Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen
liegen bei ca. 350 – 450 Euro (also innerhalb des Selbstbehaltes)
Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils
wird auch nicht viel sein

Danke für eure Tipps
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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#2
Nimm Kredite auf.
Wenn das Geld da ist, werden sie es sich holen.

Als es sich beim Kollegen abzeichnete mit Elternunterhalt hat er sofort n neues Auto finanziert. Dafür muss er jetz nicht zahlen.

Das Geld wäre so oder so weg nur so hat er jetzt nochn Auto. Der Staat bezahlt quasi sein Auto Wink
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#3
Elternunterhalt versteht durchaus jeder hier. Er ist auch sonst im Unterhaltsrecht das Megathema, das jedes Jahr stärker wird.

Bei Unterhalt an die Eltern lässt sich wesentlich mehr von deinem Einkommen abziehen wie bei Kindesunterhalt. Mit 2300 EUR Nettoeinkommen liegst du dafür ganz gut. Und es gibt auch selbstverschuldete Unterhaltsbedürftigkeit, die zu Verwirkung führen kann. Vorsicht trotzdem bei Kreditaufnahme, man kann nicht alles kaufen: Luxusschulden werden nicht berücksichtigt. Es muss im Verhältnis zu deinem Lebenssstil bleiben. Auch diverse Versicherungen sind abzugsfähig.
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#4
Du darfst ungefähr 1.900,00 Euro monatlich behalten.
Der Rest geht hälftig verloren an den "Staat".
Danke dir, dass du den Staat finanziell zu unterstützen gedenkst.
Warum ist denn dein Netto höher als meins ?
Der Staat wird übrigens den Elternunterhalt rückwirkend berechnen.
Etwa 6 Monate rückwirkend darfst du ihm deine Kontoauszüge vorlegen.
Der Elternunterhalt wird - damit du den Staat auch ganz besonders gut unterstützen kannst - vom bereits versteuerten Netto Einkommen abgezogen.
Sämtliche Luxus Ausgaben werden üblicherweise nicht anerkannt.
Zu hohe Fahrtkosten ? Umzug !
Du hast kein Girokonto zum ausforschen ? Bundesweite Kontoabfrage !
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#5
Das ist zu komplex; Du scheinst eine Immobilie besitzen; bei Selbstnutzung klatscht der
Staat noch die Mietersparniss auf Dein Gehalt; da Du schon riesterst, dürften nur
die Zinsen abzugsfähig sein.

Die Mieteinnahmen schlagen abzüglich der Zinsen voll als Einkommen zu Buche.
Rechne mal grob mit 2000 Selbstbehalt + 500 kalk. Miete.
Bei Dir schätze ich mal grob 3000 - 200 Zinsen (auch geschätzt) ist 2700; somit
700:2 heisst 350 fürs Amt
Die Gesetze sind so gemacht dass der Normalverdiener eigentlich die Hütte
verkaufen muss. Und Deine Riesterrente und Immibilie reißt es halt voll rein
Durch die Tilgung und RR ist Dein 5 % Rahmen dicke ausgeschöpft.
Und wenn Du noch eine dicke Steuererstattung hast bzw. Wertpapiererträge
ist es auch volles Einkommen

VORSICHT; wer im Wissen einer Pflegebedürftigkeit ein Darlehen abschliesst,
verliert die abzugsfähigkeit der ZINSEN; und die gehen momentan doch eh
gegen 0
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#6
Hat isch1000 eine Immobilie oder nicht?

Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert? Wenn du das nicht empfindest, warum nicht? Manchmal kann man den Elternunterhalt damit platschen.

Wenn du meinst, dass deine Mutter in 1-2 Jahren gesundheitlich die Grätsche macht, ist m.E. nicht nicht von der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen über die Pflegebedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten zu sprechen - nimm (wenn du denn möchtest) Kredite auf, welche nach gängiger Rechtssprechung nicht als Luxus angesehen werden dürften. Wenn du als Golffahrer einen Porsche finanzierst, ist das kritisch. Ein Flachbildfernsehr auf Pump dürfte generell unkritisch sein.
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#7
Ohhhhh: meine Mutter hat sich vorsätzlich und sämtliche Entziehungskuren UND Behandlungen verweigernd in eines der teuersten Pflegeheime gesoffen. Auf meine Beweise (Akten, Arztaussage, Zeugen) lehnte die Richterin alle Beweismittel ab, reicht eh nicht "Drehtüreffekt".
Beim Verwirkungspara muss wirklich MASSIVE körperliche Gewalt oder sexueller Mißbrauch BEWIESEN sein dass er greift
Meine vermietete Immobilie die ich mir selbst gebaut habe und dafür alte Wurst gefressen habe, konnte ich nicht mehr halten.
Und im Gegensatz zum Kindesunterhalt kann das Jahrzehnte gehen.
Hatte jetzt wieder Vermögensfeststellung; Prozess dürfte wieder folgen (diesmal ohne mich).
Bei mir ist jetzt ein Punkt erreicht an dem eine Grenze erreicht ist

Der EU ist so aufgebaut dass er schleichend ruiniert und eine Immobilie nicht zu halten ist ( wenn man als
ü50 auch mal etwas vom Leben haben möchte)

Danke an die BRD für die Vernichtung einer jahrelangen Aufbauarbeit
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#8
Drogenmissbrauch ist hinsichtlich der Unterhaltsverwirkung gem. 1611 BGB kein Tatbestandsmerkmal. Das ist gem. gängiger Rechtssprechung eine Charakterschwäche aber keine Verfehlung im juristischen Sinne.

Natürlich ist das nicht optimal.

@Hasserfüllter: Ich kenne den Volltext deines Urteils; das Thema hatten wir auch schon. Du hast immer an das Gute geglaubt, wurdest betrogen und hattest das Thema Elternunterhalt nicht auf dem Schirm - zum Zeitpunkt wo es voll reingeschlagen hat, und das unvorbereitet.

Ich kann mich hier nur p anschließen: Das wird das Megathema; die Daumenschrauben immer weiter angedreht. Exitstrategien gibt es nicht viele - noch.

Vielleicht das falsche Forum hier für solche Themen. Der Vater wurde entsorgt, hat sich finanziell ruiniert und die von der Exe instrumentalisierten Blagen wollen nun nicht für den ergreisten Vater im Pflegeheim aufkommen weil er nicht mehr alleine Scheißen gehen kann...

So schließt sich der Kreis.
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#9
(22-04-2015, 20:05)Hasserfuellter schrieb: Auf meine Beweise (Akten, Arztaussage, Zeugen) lehnte die Richterin alle Beweismittel ab

Da scheint das übliche Missverständnis vorzuliegen. Man muss in solchen Fällen jede zur Verfügung stehende Patrone in die Trommel stecken und dann aufs Ziel feuern. Dass einige oder sogar alle Patronen dabei nicht zwangsläufig treffen, dürfte eine allseits bekannte Trivialität sein.

Dies kein kein Grund, auf Patronen zu verzichten. Im Gegenteil. Auch die Patrone "Verwirkung wegen selbstverschuldet" gehört ohne Beschränkung in den Antragslauf. Und wenn sie nur die Chancen um 1% erhöht, so lohnt sich dieser Abschnitt im Gerichtsantrag bereits. Wir müssen jede auch noch so kleine Chance nutzen! Ob es was bringt, weiss man erst hinterher. Also nicht darauf verzichten, nicht verzagt sein, nicht rumheulen, sondern kühl planen, alle Patronen rein und einen Plan B in der Hinterhand.
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#10
Danke für eure Hilfe. Hatte eigentlich erwartet beschimpft zu werden, weil ich keine Lust hab EU zu zahlen. Nur haben meine Eltern
auch fast nichts für mich getan...

Ja ich habe eine Immobilie (kleine altes DHH) die ich selber bewohne, und eine sehr kleine Wohnung in der Nachbarstadt, die ich vermiete.

Würde die Wohnung gerne verkaufen, wäre aber nur mit Verlust möglich..für mich war das 200/2003 die optimale Lösung; für mich und Boardie zu klein...

Habe aktuell ca. 2300 Euro + ca. 200 Euro Mieteinnahmen (da geht aber noch ein kleiner Teil bei der Steuer runter..)...Die DHH kostet mich ca. 350 € an Zins + Tilgung, 2022 ist das Ding abbezahlt.
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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#11
Wenn du Schimpfe willst, kriegst du sie für den Ausdruck "Erzeuger", der immerhin zu 50% auch in dir steckt.
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#12
(22-04-2015, 23:29)p__ schrieb: für den Ausdruck "Erzeuger", der immerhin zu 50% auch in dir steckt.
Genau!
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#13
(22-04-2015, 19:52)Baum schrieb: Erste Verteidigungsstrategie beim Elternunterhalt sollte immer die Verwirkung gem. 1611 BGB sein. Hat sich deine Mutter denn während deiner Minderjährigkeit ausreichend um dich gekümmert?

Klar, steht so im Gesetz schwarz auf weiss geschrieben.
Aus eigener Erfahrung kann ich bestätigen, dass du damit keinen Erfolg haben wirst.
Es gibt bundesweit wohl keinen einzigen erfolgreichen Fall in dieser Weise.
Es gilt immer biologische Verwandtschaft.
Einzige Ausnahme wäre, wenn die Mutter dich erfolgreich gekillt hätte, Nachweis mittels beglaubigter eigener Sterbeurkunde.
Frag mal deinen Anwalt - aber investiere nicht zu viel Geld ....
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#14
Wir kommst du denn auf solche Behauptungen? Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99.

Der Knackpunkt ist die Feststellung der Schuldhaftigkeit, das überdehnen die Gerichte extrem. Ausserdem muss das pflichtige Kind diese Schuldhaftigkeit nachweisen, an diesen Nachweisen scheitert es dann meistens.

Und natürlich gibt es auch Urteile, die einer Mutter den Unterhalt -immerhin- kürzen, z.B. OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09. Oder solls der BGH sein? Bitte: Vom 19.05.2004, Az. XII ZR 304/02.
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#15
(23-04-2015, 09:49)p__ schrieb: Natürlich gibt es Urteile, die mit Verwirkung des Elternunterhalts wegen schuldhaften Verhaltens enden, z.B. das Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 14.03.2000, Aktenzeichen: 15 UF 605/99.

In diesem Fall ging es gegen den bösen Vater, nicht gegen die liebe Mutter ....
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#16
Lies auch mal die weiteren Zeilen des Posting.
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#17
Es geht darum dass ein Süchtiger der jede Behandlung verweigert oder abbricht seinen Unterhaltsanspruch verwirkt.
Und wenn es nicht so wäre; im Urteil hies es ich hätte immer nur gerufen; "sie hat getrunken"; das ist gelogen;
von der Beweismittelverweigerung kein Wort; der Sachverhalt wurde regelrecht verleumdet.

Oh ja; das OLG Celle; hat auch 100 € Instandhaltungspauschale gestattet.
Kommt vor Gericht nicht mit OLG Urteilen; es zählen die Leitlinien im jeweiligen OLG Bezirk.
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#18
Ich verstehe nicht, wie man so blöde sein kann, sein sauer Erspartes in einer Immobilie anzulegen, nur um den Hausherrn zu spielen??? Und der Staat kann jederzeit mit Auflagen oder sonst einer Abgabe auf dein Vermögen zugreifen - was bringt das. Besser eine kleine Mietwohnung nehmen und die Kohle so anlegen ,dass sie nicht zu sehen ist!!!
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#19
nette Idee, die Wohnung habe ich 2003
gekauft da war ich single,..43M2 gross...und es war für mich das passende Objekt.
wußte nicht dass ich 2005 heiraten würde..und die Wohnung zu klein wäre...Habe für die Wohnung knapp 48 T € bezahlt...würde ich heute 35 T € bekommen würde ich das Dingen verticken...jetzt wohnt mein Großonkel darin (also zumindest kein theater mit Mietprellerei o. ä.);
bekomme ca. 2200 Miete per anno (bleiben nach Steuern ca. 1800 Euro)..also ca. 4 % Dividende, die bekomme ich aktuell bei der Bank nicht...

Wo willst Du heute noch Kohle anlegen die nicht zu sehen ist ? Übrigens mein Haus mag ich schon, wenn ich jetzt noch eine Gärtnerin finde...
vielleicht vermacht mir einer von euch seinen abgelegten F..fetzen, aber bitte ohne Plagen...
Schlimmer als mein Boardie kann die nicht sein...

Inzwischen merke ich übrigens, dass ich ziemlich traumatisiert bin..vielleicht muss ich bald auf 30 Stunden runtergehen...
ob es wohl einen erhöhten Bedarf für meine viele Krankheiten gibt ?
Das Los der Frauen - Bügeln und gebügelt werden  :P
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#20
Operativ steht deine Exe am Unterhaltstrog mindestens eine Reihe vor deiner Mutter.

Gleichzeitig äußerst du, dass das "Problem" mit deiner Mutter (erst) in 1-2 Jahren auf dich zukommt.

Versuche zunächst, das Problem mit deiner Ex in den Griff zu kriegen - danach kommen deine Eltern (hier deine Mutter).

Halte dir selbst den Rücken frei, in dem du von deinem Einkommen keine Rücklagen mehr bildest - zumindest nicht offiziell. Vermögenslosigkeit kann ein Schlüssel sein; Einkommensänderung hinsichtlich Elternunterhalt ist meistens möglich. Gegenüber dem Kindesunterhalt ist keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gefordert. Da du eh eine Exe am Trog hast, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, offiziell arm zu werden.

Auch musst du deine Krankheiten in den Griff kriegen; du scheinst sehr traumatisiert. Diese ständigen Kopfschmerzen, diese Antriebslosigkeit, diese Unruhe in der Nacht bringen dich auch nicht weiter.

Achte auf dich selbst und fokussiere zunächst deine Ex und danach deine Mutter.

Sippenhaft kann krank machen. Wieviel sollst du den arbeiten um die ganzen Schweinchen am Trog durchzufüttern?

Manchmal sollte man auch mal Naturgesetze heranziehen: Der Mensch als Individuum kommt nicht auf die Welt, um andere Menschen zu entlasten...

Früher wurde alles in der Steppe zurückgelassen was nicht mitkam und verhungerte, heute musst du alles "mitnehmen"...
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#21
....
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#22
Lieber Zeitgenosse; ja; ich war so blöde. Ich war auch so blöde der Staatspropaganda in punkto
Leistungsgesellschaft und Anlageform/Alterssicherung zu glauben.
Ja; ich war so blöde und habe an eine unabhängige Justiz und an alles geglaubt was das Regime BRD
einmal verbreitet hat. Ja; ich bereue es bitter; und habe auch bitter dafür bezahlt.
Und das Allerschlimmste war die Erniedrigung durch dieses Regime; ich bin Leistungsträger und kein
Transferempfänger. Ohne irgendwelche Auskünfte zu erhalten wird man juristisch bedroht sich als
50 jähriger zu offenbaren; alles offen zu legen. Und es ist bei mir nach dem erneuten Brief ein
Punkt erreicht an dem ich als Mann und Mitteleuropäer morgens nicht mehr in den Spiegel schauen
kann. Von dem Ekel den ich für dieses System und seine privatversicherten Funktionäre empfinde
erst gar nicht zu reden.
Und deshalb befindet sich mein Pass und meine Restkröten im Ausland; meine Eigentumswohnung im
bereicherten Migrantenviertel habe ich mehrfach versucht zu verkaufen; nicht einmal für 50000 ging
die Bude weg; somit bin ich nun frei und kann jederzeit der BRD die völlig verdreckte und verschimmelte
Wohnung überlassen.

Weiter im Thema: Schonvermögen; so bezeichnet das Regime fremdes Eigentum.
Bruttomonatslohn x Arbeitsjahre; wir gehen mal von 30 Jahren x 3500 € aus; überschlagen
100000 €; für unsere Altersgruppe im EU nicht viel bzw. unüblich bei ü 50 Jahren.
AAAber; darin ist die Immobilie enthalten; da die eigengenutzte Wohnung lt. BGH tabu ist;
rupft man halt am darüberliegenden Ersparten; und durch den geldwerten Mietaufklatsch
hebt sich auch noch die Altersvorsorge auf. Auf deutsch; das Regime rupft an der Bude
so lange bis man die Flügel strecken muss; und so ist es in allen Aussagen, Reformen und
Gesetzen der BRD. Es wird etwas festgelegt und durch die Hintertür bekommt man die Klatsche;
aber seit dem Euro, Maastrichtvertrag, kalter Progression, Finanztransaktionssteuer, Zuwanderung
undundund sollten wir alle gelernt haben was die BRD ist; ja.....genau das.
Es kann sich jeder einmal ausrechnen was er für ein kleines Haus in Innenstadtlage für einen
Mietvorteil berechnet bekommt und was dann vom Schonvermögen übrig bleibt; und ober die
Hütte halten kann

Demnächst behandle ich die Pauschalen.......
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#23
Die Pauschalen; 5 % vom Brutto für Arbeitsaufwendungen; per Beleg kann auch mehr geltend
gemacht werden. Wer glaubt mit Riesenfahrtkosten aufwarten zu können sollte wissen dass
der Steuerjahresbescheid auch angefordert wird......und da steht ja drinn was erstattet wurde.
Es muss auch glaubwürdig sein; es kann niemand jeden Tag mit dem Taxi zum Arbeitsplatz fahren;
(obwohl; bei den Funktionären dieses Staates weiß man ja nie)

5% Altersvorsorge. Wer es bis jetzt noch nicht gelernt hat, lernt es nie. Was ich im Alter
versteuert bekomme oder was zur staatlichen Rente gegengerechnet wird wissen die
Götter. Kauft euch einen Goldbarren ab 1 oz; und ihr werdet in 10 Jahren oder mehr bestimmt
mehr Freude haben als an den Versprechungen der BRD. Natürlich kann sich jeder auch
für andere Sachwerte entscheiden; es sollte halt "mobil" und nicht "immobil" sein; es gibt nichts
Genussvolleres an dem die BRD ihre Freude auslässt.
Wer dennoch glaubt irgendwas riestern zu müssen; die Erträge müssen thessaurierend (wieder-
angelegt und nicht ausbezahlt) angelegt werden; sonst ist das EINKOMMEN; sprich hergeben

Bei Immobilienbesitz wird die Tilgung als Alterssicherung gegengerechnet und durch die
kalkulatorische Miete völlig ins Absurde geführt. Man stelle sich das einmal vor; ein
Grundrecht ist das Wohnen; es ist mein Eigenheim an dem sich das Regime erdreistet
zigfach zu rupfen; es scheint einfach der Wunsch des Gesetzgebers zu sein dass der
Normalverdiener die Hütte aufgeben/verkaufen muss, können sie jetzt haben.

Versicherungspauschale; wurde mir nicht gewährt

Das OLG Celle hat bis zu 100 € Instandhaltungspauschale bewilligt; bei mir wurde das
abgelehnt. Ich höre oft dass das OLG Celle recht großzügige Urteile fällt; vielleicht hat
ein Richter dort mit seinen schönen Bezügen und schönem Haus eine versoffene Mutter im
Pflegeheim und muss richtig bluten; ich weiss es nicht. Unterstellen wir einfach den Richtern
in Celle dass es nette Menschen sind.
Reparaturen könnt ihr geltend machen; aber wir haben ja gelernt was die BRD ist. Was eine
Reparatur bzw. Notwendigkeit ist bestimmt wohl die BRD; es muss bestimmt eine Bestätigung
der Hausverwaltung vorliegen; und ich werde einen Teufel tun bei einer Eigentümerversammlung
abzustimmen oder auch nur zu erscheinen. Ich hab´s begriffen; Finger weg.

Demnächst folgt: Die Rechtswahrungsanzeige in der Praxis und ihre Folgen
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#24
Das letzte mal fragte ich mein Steuerberater ob ich was absetzen kann wegen den Eltern.
Er sagte, Sie haben selbst kein Einkommen, von was wollen Sie es absetzen?

Kann mich jedoch errinern das ein Bekannter Elternunterhalt abgesetzt hat in volle höhe.

Für mich bedeutet es in Zukunft, Elternunterhalt anfangen auf das Konto zu überweisen. Anschließend sich das FA wieder holen. Basta!
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#25
Wer kein Einkommen hat bekommt auch keinen geldwerten Vorteil bei der Immobilie
berechnet; wie jemand ohne Einkommen überhaupt über den Selbstbehalt kommen soll
ist mir unerklärlich. Der ganze EU scheint mir willkürlich zu sein; immerhin kann man
selbst vorschlagen was man freiwillig bereit ist zu zahlen; anscheinend hat das System
Angst vorm Europäischen Gerichtshof. Ich werde gepfändet; wer aber freiwillig etwas gibt
kann es wohl endgültig abschreiben.
Sollte es bei mir zu keiner neuen Verhandlung kommen, spekuliere ich auf den EUGH; was man mir
mit Gewalt unrechtmäßig genommen hat, muss das Regime dann ersetzen.

NEIN; den EU kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen; aber nur alles was über 5/10 % (?)
über dem Brutto liegt.

Warum machst Du Dir Sorgen; bei mir liegt der Schaden bei ca. 80000 €; und das als gelernter
Elektriker; also kein Millionär.
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