29-04-2015, 06:12
(28-04-2015, 21:40)Fin schrieb: Wie schaut es denn mit den Hintergründen aus. Kennt jemand andere Beschlüsse, die auf Kontakte ausserhalb der Umgangszeiten eingehen? Oder gibt es andere grundsätzliche Regeln dazu?Mittelbare (Telefonate, Briefe) Umgangskontakte sind als Ergänzung zum eigentlichen Umgang grundsätzlich zulässig und müssen vom sorgeberechtigten Elternteil gefördert, mindestens aber geduldet werden (OLG Schleswig, 13 UF 77/02).
Immer wenn die Mutter meines Kindes Telefonkontakte verhindert hatte, weil sie sich gerade wieder einmal über mich geärgert hatte, bin ich morgens zur Schule und habe meine Tochter dort abgefangen.
War die Mutter im Krankenhaus, habe ich mein Kind gg den Willen der Mutter zu mir genommen. Anwälte und JA-Helfer haben mir dann sofort unter Hinweis auf 235 StGB aufgegeben, mein Kind dorthin zurück zu bringen, wo die Mutter es untergebracht hatte.
Mir war das Wohl meines Kindes immer wichtiger, als die zu erwartenden Sanktionen.
Väter sollten ein bischen mehr Selbstvertrauen haben.
Solange man sein Umgangsrecht nicht mißbraucht, sind eigenmächtige Erweiterungen bei Gelegenheit nicht schädlich.
Zwar verursachen sie regelmäßig Streit zw den Eltern. Aber die Mutter muss begründen, was an den gelegentlichen Telefonaten oder Briefen so schlimm ist.
Mir bspw. konnte keiner dieser von ihr auf mich gehetzten Schreihälse vernünftige Argumente nennen.
Beim dritten Krankenhausaufenthalt hatte man sich daran gewöhnt und die Stimmen wurden leiser.
Heute sind sie gänzlich verstummt und die More beschwert sich nur noch darüber, dass ich IHRE Tochter nicht zu Besuchen ins Krhaus fahre ....
Auch wer nicht sorgeberechtigt ist, darf sich von irgendwelchen mütterorientierten Professionen nicht in die zweite Reihe schieben lassen. Die Elternrechte werden uns Vätern leider nicht nachgeworfen.
Wir müssen schon darum kämpfen.