(17-05-2015, 21:55)Bruno schrieb: ...
Das Recht auch aus der EU raus reisen zu dürfen lässt sich vermutlich aus den allgemeinen Menschenrechten oder so etwas in der Art ab leiten. Da habe ich allerdings nichts auf die Schnelle zu gefunden.
Ok. Nun schauen wir mal was wir so für Rechtsquellen finden die dem Bundesbürger das Recht zu sprechen die EU verlassen zu können:
Da gibt es die allegmeine Erklärung der Menschenrechte:
Art. 13:
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Quelle:
http://www.menschenrechtserklaerung.de/f...rung-3620/
Und dann haben wir noch den durch D unterzeichneten und ratifizierten UN Zivilpakt:
(Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag am 17. Dezember 1973 ratifiziert.)
Artikel 12
(1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.
(3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten vereinbar sind.
(4) Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.
Quelle:
http://www.zivilpakt.de/internationaler-...echte-355/
Eventuell helfen dir die obigen Quellen bei eigener Argumentation (oder per Anwalt) bei der Botschaft um dort einen vollwerigen Pass zu erhalten (man kann auch zwei beantragen wenn man an gibt sowohl in die arabische Welt als auch in die USA der Israel reisen zu wollen).
Viel Erfolg
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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