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KInd von anderem Mann -Unterhalt ?
#2
Der Ehemann hat denkbar schlechte Karten.

Kraft Gesetzes ist er erst mal Vater. Er muss, wenn er begründete Zweifel hat, nach der Geburt ganz formal die Vaterschaft anfechten - wenn sich die Ehefrau weigert, den biologischen Vater preiszugeben, dann bleibt alles wie es ist. Dann ist der Ehemann unterhaltspflichtig.

Frag mal den Foristen Richy8888, der ist in einen solchen Fall verwickelt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: KInd von anderem Mann -Unterhalt ? - von Austriake - 18-05-2015, 20:34

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