22-05-2015, 13:44
Ich erkenne, das hier die Mutter nicht hinreichend in die Pflicht genommen wurde. Das hat der EGMR gerügt.
Dann erkenne ich, dass das BVerfG das Kind nicht weiter beschädigen wollte. Es wäre hier nämlich nicht die Mutter getroffen worden, sondern das Kind.
Beides sind inhaltlich völlig unterschiedliche Vorgänge, die sich nirgends widersprechen.
Und ich bin gegen Kinderopfer: Sowohl bei Müttern, als auch bei Vätern.
Nur, die Zeit beginnt zu laufen, wenn die Eltern sich trennen - und da liegt die Baustelle, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
Dann erkenne ich, dass das BVerfG das Kind nicht weiter beschädigen wollte. Es wäre hier nämlich nicht die Mutter getroffen worden, sondern das Kind.
Beides sind inhaltlich völlig unterschiedliche Vorgänge, die sich nirgends widersprechen.
Und ich bin gegen Kinderopfer: Sowohl bei Müttern, als auch bei Vätern.
Nur, die Zeit beginnt zu laufen, wenn die Eltern sich trennen - und da liegt die Baustelle, sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...