22-05-2015, 13:48
Dann nochmal etwas genauer. Das BVerfG weist die Beschwerde zurück, weil sie unzulässig sei. Das ist der Eisbrecher für das BVerfG. Danach kommt noch ein somit irrelevantes Nachspiel, sie sei auch unbegründet. Diese Aussage steht aber nicht im Rang einer Entscheidungsbegründung, weil es keine Entscheidung ist und das BVerfG selbst nichts abwägt, sondern nur das OLG FFM wiederholt. Das ist ganz trickreich gestrickt, lest euch einmal den Text der Entscheidung Satz für Satz durch.
Und wichtiger: Auch die Unbegründetheit strotzt nur so vor Tricks. Ein Beispiel: "Hierbei bleibt es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, wie sie den Willen des Kindes ermitteln. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>).". Ich kann keinesfalls glauben, dass ein alter und überaus erfahrener Hase wie Rixe & Baltes seine Begründung auf der Infragestellung des kindlichen Willens aufgebaut hat. Das ist einfach nur lächerlich, hier wird ganz offensichtlich etwas verdreht, um freie Bahn für die Ablehnung zu haben.
Ebenso kann ich nicht glauben, dass Rixe mit verfristeten Anträgen zum BVerfG geht und keine substantiierte Begründung liefert. Da hätte ich wirklich gerne mal in die Originalanträge an das BVerfG gesehen!
Auch die letzten Abschnitte der Begründung sind sehr aufschlussreich. Sie sind freilich schwer zu lesen.
Wo keine Entscheidung, da kein Widerspruch mit anderen Entscheidungen. So kann man das EGMR ganz elegant ausmanövrieren. Und trotzdem noch seinen Schwachsinn in der Nicht-Entscheidungsbegründung plazieren. Das ist Winkeladvokaterie vom Feinsten.
Und wichtiger: Auch die Unbegründetheit strotzt nur so vor Tricks. Ein Beispiel: "Hierbei bleibt es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, wie sie den Willen des Kindes ermitteln. Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <92 f.>).". Ich kann keinesfalls glauben, dass ein alter und überaus erfahrener Hase wie Rixe & Baltes seine Begründung auf der Infragestellung des kindlichen Willens aufgebaut hat. Das ist einfach nur lächerlich, hier wird ganz offensichtlich etwas verdreht, um freie Bahn für die Ablehnung zu haben.
Ebenso kann ich nicht glauben, dass Rixe mit verfristeten Anträgen zum BVerfG geht und keine substantiierte Begründung liefert. Da hätte ich wirklich gerne mal in die Originalanträge an das BVerfG gesehen!
Auch die letzten Abschnitte der Begründung sind sehr aufschlussreich. Sie sind freilich schwer zu lesen.
Wo keine Entscheidung, da kein Widerspruch mit anderen Entscheidungen. So kann man das EGMR ganz elegant ausmanövrieren. Und trotzdem noch seinen Schwachsinn in der Nicht-Entscheidungsbegründung plazieren. Das ist Winkeladvokaterie vom Feinsten.