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BVerfG Absolution zur Manipulation Schutzbefohlener?
#22
(22-05-2015, 15:23)zeitgenosse schrieb: Vielleicht einfach mal ein bisschen weiter denken:
Man muss ja nicht hingehen und den Willen des Kindes brechen oder das Kind zwingen, seinen Vater zu besuchen ... Man hätte ja hingehen können und der Mutter eine Therapie verordnen können ... und solange sie die Therapie absolviert, wird das Kind fremdplaziert .....

Das geht nicht, weil das was die Mutter tut, rechtlich nicht als Gefährdung für das Kind klassifiziert ist:

"Geht vom Patienten eine Fremd- oder eine Selbstgefährdung aus, regeln die Psychisch-Kranken-Gesetze bzw. Landesunterbringungsgesetze der Bundesländer, wie eine Unterbringung und eine eventuelle Zwangsbehandlung einzuleiten sind. Allerdings ist eine Zwangsbehandlung auf Grundlage der Landesunterbringungsgesetze oder Psychisch-Kranken-Gesetze selten, da diesen Gesetzen der Gedanke der Gefahrenabwehr zugrunde liegt und eine eventuell bestehende Gefahr meistens durch eine Zwangsunterbringung bereits abgewendet ist. Nur in seltenen Fällen muss zur Gefahrenabwehr eine Zwangsbehandlung der Grunderkrankung durchgeführt werden. Weil die einzelnen Bundesländer diese Gesetze erlassen, können diese von Bundesland zu Bundesland sehr abweichende Bestimmungen enthalten."

(aus wiki)

Letzten Endes wäre es bei entsprechender Rechtslage einfacher, die Mutter einzulochen, wenn sie Umgang verweigert und das Kind in dieser in dieser Zeit an den Vater zu geben, wenn keine in dessen Person liegenden Gründe dagegen sprechen; aber auch hier bliebe entsprechend dem jeweiligen Kindesalter dessen Wille beachtlich.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: BVerfG stärkt Rechte der Kinder - von blue - 20-05-2015, 18:14
RE: BVerfG stärkt Rechte der Kinder - von zeitgenosse - 20-05-2015, 21:32
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