23-05-2015, 18:59
(23-05-2015, 18:22)wackelpudding schrieb: Nun kann man ja einen Vater oder eine Mutter nicht zum Umgang mit dem Kind zwingen - weshalb sollte bei rechtlicher Subjektstellung des Kindes ein Zwang des Kindes zum Umgang mit einen Elternteil zulässig sein?
Zunächst mal hat auch der Umgangselternteil eine Pflicht zum Umgang.
Dass der BGH aber Bedenken hat, diesen auch durchzusetzen, kann ich sogar verstehen.
Das ist beim BGH eine extrem seltene Ausnahme.
Aber anders als Erwachsene, sind Minderjährige es nun mal gewöhnt, dass die Eltern ihnen sagen wie es zu laufen hat und müssen das erdulden.