25-05-2015, 04:27
(24-05-2015, 11:12)wackelpudding schrieb: Da gibt´s eben bisher nichts, was bei Umgangsboykott außergerichtlich Druck machen könnte. Und gerichtlich fehlt der Wille, empfindlich zu sanktionieren.
Es wird Zeit , dass wir dahin kommen, dass bei offensichtlicher Umgangsverweigerung urch die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht einfach auf den Vater umverteilt wird.
https://t.me/GenderFukc